Warnung vor Hausmeisterservice

Begonnen von Katja, Donnerstag, 16. Juli 2009 - 20:44:25

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Katja

Erinnert Ihr Euch noch? Im Mai warnte isch_gucke uns vor einem Hausmeisterservice, der in versch. Supermärkten mit seinen Leistungen warb.
Statt die vereinbarten Arbeiten zu leisten, ließ er sich Geld vorab bezahlen (um Material zu kaufen, so gab er an) und ward nicht mehr gesehen.

Isch_gucke erstattete damals Anzeige - die Staatsanwaltschaft vergab äußerst schnell ein Aktenzeichen, um isch_gucke dann ein wenig später mitzuteilen, daß ihre Anzeige wegen anderer Delikte, die der 'Hausmeister' in größerem Maß begangen hat, nicht weiter verfolgt würde. Die zu erwartende Strafe würde durch den letzten Coup nicht nennenswert erhöht....

Heute war die öffentliche Sitzung. Der 'Hausmeister' erschien nicht (das kannte man ja ;) ) und er wurde in Abwesenheit wegen Betruges in mehreren Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Eine ältere Dame war z.B. als Geschädigte (und Zeugin) geladen, die dem Mann mehr als 1000 Euro (eintausend!!) für Arbeiten in ihrer Wohnung vorab gegeben hatte.
Weitere Fälle waren aktenkundig - der Typ reitet schon seit seiner Jugend auf dieser Betrugsschiene.

Und wem nun die Diskrepanz zwischen der Strafe und dem tatsächlich entstandenen Schaden auffällt, dem sei folgendes erklärt:

Der individuelle Schaden ist zivilrechtlich einzuklagen - hier ging es nur um die strafrechtliche Angelegenheit.

Dumm für alle Geschädigten: der Kerl hat nix und somit ist eine zivilrechtliche Sache wohl nur dafür nützlich, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen.

Wer sich noch einmal den Namen in Erinnerung bringen möchte, der schicke mir eine kn ;D



wassolls

Ich würde mir seine Zähne holen, wenn er kein Geld hat. ;)

Martin100

Hallo,

Zitat von: wassolls in Donnerstag, 16. Juli 2009 - 20:48:57
Ich würde mir seine Zähne holen, wenn er kein Geld hat. ;)

was wieder Dein Geld und Reputation kostet.
Vollstreckbaren Titel holen. Den kann man ggf. verkaufen. Oft hilft (leider) auch Geduld.

Gruß Martin

ae8090

Ich bin dringlichst dafür, unsere Gesetze zu ändern. Ab dem Moment, wo solch ein Mensch rechtskräftig veruteilt ist und solange noch nicht alle Geschädigten auf zivilrechtlichem Wege ihren Schaden ersetzt bekommen haben, muss es erlaubt sein, diesen Namen über zu veröffentlichen: in der Zeitung, im Internet, in Großbuchstaben an Hauswände oder die Mauern Jerusalems ("Was haben wir denn da? Romanes eunt domus? Menschen, genannt Romanes geh in das Haus?"*)

Nun werden wieder Gutmenschen aus ihren Löchern kommen und sagen, das wären aber die Methoden des Mittelalters und hießen Pranger.

Mitnichten!!!

Es ist einfach die Wahrung des öffentlichen Interesses. Und wer es nicht lesen mag, sein herzlich aufgefordert, es nicht zu lesen und dem Herren Geld anzuvertrauen.




*für Brian-Fans

wassolls

Der hat doch ein Auto.
Aber das ist bestimmt auf die Frau oder so zugelassen.
Da gibt es leider immer wieder Schlupflöcher.

Blubb

@ae8090: Dann erklär mal bitte, wie das mit dem Grundgesetz (Hier schon mal ein kleiner Tipp: Art. 1 und Art. 2 GG) vereinbar ist und was das mit sogenanntem "Gutmenschentum" zu tun hat?

wassolls

Also doch lieber Zähne holen.
Oder Finger brechen.

Das ist das Gesetz der Straße. :angel:

Desinfector

Nö, nicht Finger brechen.

Meine Vorstellung ist bei sowas immer 'ne Art von Arbeitslager.
Ich meine damit keine Ausbeutung im Sinne von "Vernichtung durch Arbeit", man ist ja kein Unmensch.

Diese Arbeitszeit dauert dann solange an, wie es von "geschnappt werden" bis zur Verhandlung dauert.
Sprich die Polente schnappt einen und man wird dann gleich sofort dem Arbeitseinsatz zugeführt.

Nix mit nach Hause oder U-Haft - sondern Chain-Gang.
Da lungern genug Leute untätig rum, die dann wenigstens einmal im Leben was sinnvolles machen,
nämlich dioe ganzen Kosten, die der Allgemeinheit entstehen nach Möglichkeit wieder reinzuholen.
gravity sux!

wassolls

Es ist geil, wenn sich solche Dr....säcke dann hinter dem Gesetz verstecken.

Blubb

Bei einigen scheint hier mal wieder das Pippi-Langstrumpf-Prinzip Einzug zu halten. ::) Ein bisschen gruselig ist das schon.

ae8090

Zitat von: Blubb in Freitag, 17. Juli 2009 - 16:09:40
@ae8090: Dann erklär mal bitte, wie das mit dem Grundgesetz (Hier schon mal ein kleiner Tipp: Art. 1 und Art. 2 GG) vereinbar ist und was das mit sogenanntem "Gutmenschentum" zu tun hat?

Weil Täter in unserem Lande oftmals deutlich besser gesschützt sind wie Opfer. Und das ist m.E. mit Art 1 GG überhaupt nicht mehr vereinbar, sondern ein permanenter Verstoß, der gesellschaftlich breit akzeptiert wird!

Blubb

Zitat von: ae8090 in Freitag, 17. Juli 2009 - 18:07:54
Zitat von: Blubb in Freitag, 17. Juli 2009 - 16:09:40
@ae8090: Dann erklär mal bitte, wie das mit dem Grundgesetz (Hier schon mal ein kleiner Tipp: Art. 1 und Art. 2 GG) vereinbar ist und was das mit sogenanntem "Gutmenschentum" zu tun hat?

Weil Täter in unserem Lande oftmals deutlich besser gesschützt sind wie Opfer. Und das ist m.E. mit Art 1 GG überhaupt nicht mehr vereinbar, sondern ein permanenter Verstoß, der gesellschaftlich breit akzeptiert wird!

Und das steht jetzt genau wo?

wassolls

Das steht nirgendwo.
Ich würde es "Rechtsempfinden" nennen.
Recht haben bedeutet nicht immer Recht bekommen.

Blubb

#13
Ich würde das eher großen dumpfbackigen populistischen Schwachsinn nennen, der vom Niveau her irgendwo zwischen Revolverblattreporter und ultrakonservativem Rand liegt.

wassolls

Worauf beziehst du deine letzte Aussage jetzt genau?
Nicht das wir aneinander vorbei reden.