Warnung vor Hausmeisterservice

Begonnen von Katja, Donnerstag, 16. Juli 2009 - 20:44:25

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Blubb

Nun auf die Aussage "Täterschutz geht vor Opferschutz", auf die Du dich ja auch bezogst und das als "Rechtsempfinden" tituliert hast.

ae8090

Zitat von: Blubb in Freitag, 17. Juli 2009 - 18:19:51
Zitat von: ae8090 in Freitag, 17. Juli 2009 - 18:07:54
Zitat von: Blubb in Freitag, 17. Juli 2009 - 16:09:40
@ae8090: Dann erklär mal bitte, wie das mit dem Grundgesetz (Hier schon mal ein kleiner Tipp: Art. 1 und Art. 2 GG) vereinbar ist und was das mit sogenanntem "Gutmenschentum" zu tun hat?

Weil Täter in unserem Lande oftmals deutlich besser gesschützt sind wie Opfer. Und das ist m.E. mit Art 1 GG überhaupt nicht mehr vereinbar, sondern ein permanenter Verstoß, der gesellschaftlich breit akzeptiert wird!

Und das steht jetzt genau wo?

ich weiß nicht, ob Du das verstehst, aber ich versuche es gerne. Nehmen wir einfach mal an:
Eine Frau G. betrügt andere Menschen um ihr Hab und Gut. Hier mal 300 Euro, dort mal 500 Euro oder sogar mal 1000,--. Sie wird nach einer weile und vielen Opfern (
Gesamtschaden sagen wir mal etwas über 30.000 Euro, kein Gläubiger mehr als 1000,--) geschnappt. Da fester Wohnsitz besteht angeblich keine Fluchtgefahr, weshalb kein Haftbefehl ausgestellt wird. Auch würde das sicherlich nicht im Verhältnis der einzelnen Starften (keine über 1000,--) stehen.

Zur Gerichtsverhandlung erscheint Frau G. nicht. Sie wird dort zu einer Geldstrafe von 1000,-- Euro verurteilt. In dem Moment, in dem Frau G. die 1000,-- Euro überweits, gilt sie nach unserem Recht wieder als unschuldig (was grundsätzlich völlig ok ist!!!!) Allerdings hat deshalb noch kein Geschädigter sein Geld wieder; vielleicht hat Frau G. die Strafe sogar von dem ergaunerten geld überwiesen. Nun hebt sie die Fingerchen und sagt zu den Geschädigten: 'Sorry, Jungs und Mädels, ich hab nix mehr. War im indischen Männerpuff, hab alles Geld vervögelt. Nix mehr da, zahlungsunfähig.' Natürlich können die Geschädigten gerichtliche Titel erstreiten. Mit nicht unerheblichen Einsatz von Geld(!) und Zeit übrigens. Aber was hilft ihnen das? Ich kenne Geschäftsleute, die haben diverse Titel gegen hartnäckige Nicht-Zahler (haben die Leistung eines Unternehmens in Anspruch genommen und danach nicht gezahlt). Die sind oftmals nicht mehr wert, als das Papier, auf dem sie gedruckt sind.

Und ich denke, dass kann alles nicht sein. Das geltende Recht schützt im obigen Beispiel Frau G., die nicht öffentlich benannt werden darf. Niemand dürfte hier ins Forum schreiben, dass Frau G. vielleicht Grundeis-Müller-Kiesling heißt. Oder Gundel Gaukeley. Oder Gotzbrocken. Auch in die Zeitung darf es nicht geschrieben werden. Der geschädigte Renter, Herr T. Aterich darf sehr wohl benannt werden (damit der nächste Gauner auch weiß: O, prima, der T. Aterich wohnt in der Winkelgasse 54, den kann man über's Ohr hauen), aber vor Frau G. kann nicht gewahrnt werden. Somit werden andere Menschen der Gefahr ausgesetzt, erneut auf Frau G. reinzufallen, denn sie können sich nicht objektiv informieren.

Es ist richtig: Die Würde des Menschen ist udn bleibt unantastbar. Aber es gibt Situationen, in denen steht die Würde zweier Menschen im Widerstreit. Sollte in einem solchen Falle einer der beiden Täter und der andere Opfer sein, so hat sich unser Rechtssystem dafür entschieden, die Würde des Täters mehr zu schützen, als die Würde des Opfers (übrigens: Frag mal Vergewaltigungsopfer, die nach der Haftentlassung ders Peiniger oftmals wieder vor diesem in Angst und Schrecken leben müssen).

Grundsätzlich hast Du völlig Recht: Auch die Würde des Täters ist unantastbar. Aber steht in einem konkreten Fall die Würde des Täters im Widerstreit zur Würde des Opfers hat für mich die Würde des Opfers Vorrang.

Ich solidarisiere mich mit dem Opfer.

Wenn Du Dich lieber mit den Tätern solidarisierst, ist das Deine Entscheidung.

Übrigens: Ich bin mit Sicherheit nicht ultrakonservativ; zumindest nicht in dem Sinne, den ich bei Dir vermute. Ich komme aus einer zutiefst sozialdemokratischen Familientradition und für mich verbietet es sich allein von daher, "ultrakonservativ" im Sinne von "rechtslastig" zu werden (falls Du das so gemeint haben solltest). Meintest Du allerdings "konservativ" im Wortsinne (von lat. conservare = bewahren), ja, dann bin ich konservativ. Ich möchte den Opfern von Straftaten die Würde bewahren.

Blubb

#17
Ich solidarisier mich mit gar keinem, weder mit dem Täter noch mit dem Opfer. Und nirgendwo entscheidet sich das deutsche Rechtssystem dafür, gleiches zu tun. Das ist einfach nur ein Unfug, der durch Großteile der Medien so verbreitet wird.

Des Weiteren vergleichst du mit ersterem Beispiel ja auch Äpfel und Birnen, denn der Schutzzweck vom strafrechtlichem Betrug und allgemeinem zivilrechtlichen Schadensersatzrecht. Letzteres hat in seiner Intention gar nichts mit ersterem zu tun. Von angeblichem Täterschutz kann also keine Rede sein.

wassolls

900€ Strafe?
Für jemanden der schon vorbelastet ist.
Das ist doch ein Witz.

Wie wäre die Strafe ausgefallen wenn der Täter den Staat bei den Steuern so betrogen hätte?

Blubb

Hier machst Du es dir aber sehr sehr einfach, denn erstens müsste man in der Frage ob gerecht oder ungerecht, die Urteilsbegrünsung des Gerichtes lesen. Vorstrafen sind immer nur ein Aspekt. Zweitens vergleichst du hier auch zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte. Man kann ja nur gleiches mit gleichem vergleichen und dazu müsste man einen ähnlich gelagerten Fall nehmen. Können wir hier auch nicht. Und drittens ist das von dir genommene Beispiel vollkommen hypothetisch und nicht belegbar, inwieweit dort anders gestraft worden wäre.

wassolls

Ich finde nicht das es 2 verschiedene Delikte sind.
Nur die Opfer sind verschieden.

Blubb

Dass heißt ja nun noch lange nicht, dass es stimmen muss, wenn Du es so empfindest, denn natürlich sind es zwei verschiedene Delikte, die zwei verschiedene Tatbestände behandeln und zudem noch in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt sind.

wassolls

Du magst rechtlich bestimmt Recht haben.
Aber für die meisten ist das wie mit der Temperatur.
Es gibt die tatsächliche und die gefühlte Temperatur. ;)

Blubb

#23
Und auch in der Meteorologie wird die gefühlte Temperatur nicht als kritikfrei hingenommen, weil sie ja im Prinzip wenig wissenschaftlich ist.

Ähnlich könnte man das beim Recht sagen, denn Ansätze wie "Täter vor Opfer" oder auch "Betrug ist gleich Steuerhinterziehung" sind schlichtweg nicht wissenschaftlich und auch sehr unsachlich. Das Recht ist sehr viel komplizierter als es sich manche machen und keinesfalls in reines Schwarz-Weiß-Denken zu kategorisieren.

Und nicht umsonst steht am Anfang immer ein komplexes und wissenschaftliches Studium an einer Universität.

saab




           sind wir also wieder bei der "Juristerei?"

           wieder bei " Recht" und "Weltfremdheit"

           wieder bei, nach geltendem Recht verurteilt,

           wieder bei der Debatte, Urteil zu milde, Opfer weden nicht entschädigt mangels Masse ?

           Das Opfer hat den Schaden, Laufereien, Zeitaufwand. etc.

           

           Das kann ein nicht durch ein Jurastudium verdrehtes Normalbürgerhirn nicht sorecht

           nachvollziehen. Normalbürger gibt es aber weitaus mehr als Juristen.  :-\

           

Blubb

#25
Und hier sind wir wieder bei saabs wunderbarer Sendung "Ich versteh es nicht, also ist es weltfremd". Heute mit der fragwürdigen These "Weil die Mehrheit Normalbürger sind, muss das Recht so sein, wie saab...äh alle Normalbürger es sich bitte wünschen."  ::) was an Juristen jetzt nicht normal ist, muss mir auch mal jemand erklären. Genauso wie ein Jurastudium ein Hirn verdreht.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch hat eine andere Schutzrichtung als das Strafrecht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Und wie gesagt, niemand von uns kann beurteilen, ob das Urteil zu milde ist oder nicht, weil niemand die Urteilsbegründung gelesen hat.

Ehrlich gesagt, habe ich auch wenig Lust mit saab über das Thema zu diskutieren, da er hier grundsätzlich das Hirn ausschal...äh auf Stur schaltet.

saab




          einen Juristen über das, was er macht, zum Nachdenken zu bringen,

          ist schon sehr schwierig.

          Es gilt was im Gesetz steht,morgen gilt das was im neuen Gesetzbuch steht.

          es gilt nicht das natürliche Rechtsempfinden.

          klar doch, ist ja nicht wissenschaftlich.

          Welche Wissenschaft wurde im Laufe der Geschichte so häufig auf den Kopf gestellt

          wie die Juristerei !

          Wieviele Verbrechen im Laufe der Geschichte mit dem Gesetz abgesegnet !



          Erkläre mir bitte, warum ich gerade der jetzigen Rechtsprechung glauben soll ?

          Wieso ist gerade jetzt alles richtig ?

       

Blubb

Wie gesagt, die Diskussion mit Dir ist beendet. Allein schon dein letzter Beitrag ist Grund genug dafür.

Ich habe wirklich keine Lust mit jemandem zu diskutieren, der alle Juristen als weltfremde Spinner über einen Kamm schert, aber wenn er dann sein Recht durchsetzen möchte, dann sofort zu einem Anwalt rennt...wahrscheinlich noch mit ein paar nett gemeinten Ratschlägen für den Fachmann.

Ende. Aus. Mickey Maus.

Der Rest ist natürlich eingeladen mit mir weiter zu diskutieren.

saab




           Na, da bin ich mal neugierig,

           wir sollten aber ein neues Thema aufmachen ! :D

Blubb

Welcher Teil von "Ich werde mit dir nicht diskutieren" ist für Dich eigentlich so schwer verständlich?