Autor Thema: Klage für Kinder  (Gelesen 11281 mal)

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Katja

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Klage für Kinder
« am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 07:52:47 »
3 Familien haben Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht, weil sie den Harzt IV-Satz für Kinder dem der Erwachsenen angleichen wollen.
Federführend bei diesem Prozeß gegen den Staat ist ein Mann, der meint, 210 Euro pro Nase seiner 3 Söhne reichen nicht aus. In seiner Gegenrechnung, in der auch Kosten für Sportverein o.ä. mit einbezogen wurde, stellt er fest, daß Kinder deutlich mehr Geld 'brauchen'.

Was meint Ihr?
Wo hört die Verantwortung des Staates auf und fängt die der Eltern an?



Bernd

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #1 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 10:13:19 »
Dieser Strang wird wahrscheinlich interessant und lang werden.
Zunächst müsste man wissen, welche Einkünfte die Familie, die aus wie viel Personen besteht, zur Verfügung hat, um in einem angemessenen Raum trocken und warm leben zu können.

Zu den Kosten für den Wohnraum kommen Lebensmittel, Energie, Wasser und Abwasser, Müllentsorgung, Pflichtversicherungen und ähnliche Zwangskosten im ebenfalls adäquaten Rahmen hinzu.

Kommen außergewöhnliche Belastungen durch körperliche Behinderungen oder Krankheiten hinzu?
Wie alt sind die Kinder? Sind sie schon oder noch in Ausbildung? Sind sie erwerbsfähig?

Es kämen sicherlich noch viele Fragen zur Einschätzung der Situation hinzu!

Wahrscheinlich geht Katjas Frage in die Richtung, wie hoch die Kosten die durch Gesellschaft im sozialen Umfeld durch den Staat gedeckt werden müssen oder sollten.
Wie hoch ist der soziale Druck der Gesellschaft (Wirtschaft?), um in ihr schadlos existieren zu können? Da kommen jetzt die Familie, ihre Individuen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Tragen.
Kann es einer Familie ohne Auto, Unterhaltungselektronik, populären Markenprodukten, Reisen, Genussmitteln u.a. gelingen, gesund und zufrieden zu leben, um gemeinsam nach Verbesserungen welcher Art auch immer, zu streben?
Welche psychischen Belastungen muss die Kleingruppe (Familie oder Einzelperson) ertragen können?
Wo muss oder kann nur der Staat helfen?

Ich bin auf die weiteren Beiträge hier sehr gespannt.

Bernd

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #2 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 10:59:10 »
Ergänzung: Die Bereitschaft für den Staat und die Gesellschaft arbeiten zu wollen, sehe ich als Voraussetzung.

scence

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #3 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 11:07:11 »
Für mich kommt so etwas auf den Einzelfall an. Ich persönlich habe nichts gegen Sportvereine ,meine Kids haben die auch besucht ,alternativ wird aber soetwas auch an den meisten Schulen angeboten.Ein Problem sehe ich eher darin ,dass es sehr viele Familien gibt ,wo keinen Anspruch auf Unterstützung haben und letztendlich mit weniger Geld auskommen müssen .

swetlana

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Re: Klage für Kinder
« Antwort #4 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 11:17:03 »
Wie immer werden sich bei diesem Thema die Geister scheiden.

Ich kenne Familien, in denen die Eltern arbeiten gehen, die sich aber trotzdem nur mit Ach und Krach ein kleines Auto leisten können und von einem Urlaub mit der Familie schon seit Jahren nur träumen.
Es gibt aber auch Familien, die trotz Hartz4 ihren Kindern jeden Tag eine ausgewogene Mahlzeit kochen und sich mit gebrauchter oder älterer Unterhaltungselektronik begnügen.

Ich möchte diese vor dem VG klagenden Familien nicht vorverurteilen, falls die Hartz4-Sätze für Kinder wirklich ungerecht sein sollten. Vielleicht bringt diese Klage durch die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mal Klarheit, ob diese Sätze wirklich zu niedrig sind. Wer anderes als diese Instanz sollte das entscheiden?

Auf der anderen Seite gruselt es mich bei dem Gedanken, dass die beauftragten Anwälte der Familien bestimmt nicht von diesen, sondern vom Steuerzahler und somit auch von denen bezahlt werden, die auch schlecht vergütete Jobs annehmen und einen niedrigeren Lebensstandard in Kauf nehmen anstatt die Hilfe des Staates in Anspruch zu nehmen.

swetlana

wutz

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #5 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 11:17:58 »
Ergänzung: Die Bereitschaft für den Staat und die Gesellschaft arbeiten zu wollen, sehe ich als Voraussetzung.

Der Satz ist gut. !!

Katja

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #6 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 11:34:38 »
Durch die Tier-Tafel komme ich mit den Bedürftigen zusammen - mindestens einmal im Monat. Darum habe ich -so glaube ich- einen ganz guten Einblick in manche 'Fälle', die anderen verborgen bleiben.

2 dieser 'Fälle' möchte ich erzählen - ich bemühe mich um eine objektive Schilderung.

Fall 1
Eine junge Frau der ersten Stunde (Mai oder Juni 2008) kam mit einem Kleinkind in der Karre zur Ausgabe, wies ihr Bedürftigkeit mittels Harzt IV-Bescheid nach. Regelmäßig sah ich die Frau und das Kind (heute kann es selbst laufen) einmal im Monat. Im Frühjahr diesen Jahres war ein Bäuchlein unübersehbar. Das Kind wurde vor Kurzem geboren.

Fall 2
Seit Bestehen der Tier-Tafel kommt eine Frau regelmäßig zu den Ausgabeterminen. Sehr oft hat sie ihr SCHULPFLICHTIGES Kind dabei (die Ausgaben finden von 9 bis 12 Uhr statt). Auf Nachfrage(n), ob eventuell schulfrei oder 'schon wieder Ferien' seien ;), bekam ich die Antwort: "Nö, er fühlte sich heute nicht gut!"
Wie gesagt: EINMAL wäre okay, beim zweiten Mal wäre es mir sicher auch nicht aufgefallen, doch das Kind kommt regelmäßig mit. Nun fällt es auf, wenn es mal NICHT dabei ist!

 



Albrecht

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #7 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 12:01:01 »
Bevor hier jeder seine ihm bekannten Einzelfälle schildert, möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundessozialgericht die durch den Gesetzgeber willkürlich festgelegten reduzierten Sätze für Kinder für verfassungswidrig hält. Da der Gesetzgeber diesen Mangel bisher nicht beseitigt hat, muss das Verfassungsgericht über die Angelegenheit befinden und den Gesetzgeber zu einer verfassungsgemäßen Festlegung der Sätze zwingen.

scence

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #8 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 12:31:58 »
Darum geht es hier jetzt ,glaube ich gar nicht ,sondern es war unsere Meinung gefragt .Wie bereits gesagt ,gibt es viele Familien ,wo wenigstens ein Elternteil arbeiten geht und teilweise viel weniger Geld zur Verfügung steht .Sollche Fälle wie Katja hier beschreibt ,sind auch leider keine Einzelfälle.Ich selbst habe eine ähnliche Erfahrung gemacht ,eine  Frau ständig am Jammern ,dass das Geld vorne und hinten mit Hartz4 nicht reicht.Ich sagte ihr ,sie solle sich doch mal in der Firma ,XXX vorstellen,die suchen gerade jemand ,bekam ich zur Antwort : nee ,da wird mir ja Alles gestrichen und unterm Strich habe ich dann noch weniger.Ich möchte nicht Alle in einen Sack stecken ,es geht sicherlich vielen ,wo Hartz4 bekomen nicht gut und denen es zu Recht zusteht und aber auch das Gegenteil ist sehr oft der Fall.In den letzten Tagen konnte man ja auch hören und lesen ,dass sehr viele für teilweise 3 oder 4 Eur schaffen gehen .Und das rechne mal auf den Monat aus.

Albrecht

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #9 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 12:57:04 »
Darum geht es hier jetzt ,glaube ich gar nicht ,sondern es war unsere Meinung gefragt .
Ob es darum geht oder nicht - auch bei Meinungsäußerungen darf man Fakten berücksichtigen. Dazu gehört, dass es ein Ammenmärchen ist, dass jemand der arbeitet, weniger Geld zur Verfügung hat als wenn er nicht arbeitet.

Wer den Bedarf für Kinder genauer wissen will, sollte sich DIES mal durchlesen.

swetlana

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #10 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 13:19:46 »
Dazu gehört, dass es ein Ammenmärchen ist, dass jemand der arbeitet, weniger Geld zur Verfügung hat als wenn er nicht arbeitet.

Diese Aussage von dir, lieber Albrecht, halte ich wiederum für ein Ammenmärchen.

swetlana

Albrecht

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #11 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 13:26:31 »
Diese Aussage von dir, lieber Albrecht, halte ich wiederum für ein Ammenmärchen.
Wer ein Einkommen unterhalb der Bedarfssätze nach Hartz IV bezieht, hat Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe!

SAPP

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #12 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 13:27:37 »


            Wessen Einkommen unter dem Hartz IV Satz liegt, kann aufstocken,

            zusätzlich zahlt dir ARGE cà. 20% auf sein Nettoeinkommen.

            Arbeit soll sich lohnen ! Das offizielle Motto von HartzIV

            Das halte ich für eine vernünftige Regelung !

DerDerbste

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #13 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 13:31:32 »
Diese Aussage von dir, lieber Albrecht, halte ich wiederum für ein Ammenmärchen.
Wer ein Einkommen unterhalb der Bedarfssätze nach Hartz IV bezieht, hat Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe!

Allerdings muss ich mich ggf. mit Kfz oder ÖPNV zum Arbeitsort bewegen, was mehr oder weniger viel Geld kostet. Und da ist beim "zuhause bleiben" gefühlt natürlich mehr Geld da bzw. tatsächlich übrig.

SAPP

  • Gast
Re: Klage für Kinder
« Antwort #14 am: Mittwoch, 14. Oktober 2009 - 13:36:25 »



         @DD , womit wir wieder bei der generellen Bereitschaft sind ,

                   sein eigenes Geld zuverdienen und eben möglichst dem Staat

                   NICHT auf der Tasche zuliegen.


                   Ansonsten halte ich aber einen Betrag von 210€ pro Kind

                   für angemessen, Ausnahme natürlich bei besonderen Belastungen.