Autor Thema: Gewerbsmäßiges Betteln?  (Gelesen 11677 mal)

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breughel

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #60 am: Dienstag, 15. Juni 2010 - 08:52:47 »
Da bleibt wohl nur Visumspflicht für Katzen und der Mann scheint ein ziemlich abgef.. Typ zu sein.

Katja

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #61 am: Dienstag, 15. Juni 2010 - 09:56:19 »
Anne, seit wann interessiert es irgendwelche Ordnungsbehörden, ob Tiere artgerecht gehalten werden, wenn nicht eine Anzeige gemacht und 'Gefahr in Verzug' ist?
Ich vermute, da ist dieser Bettler eher durch sein Betteln reich geworden....  ::)

Noch nicht einmal die Einhaltung bestehender Gesetze, die genauer definiert sind, wird hier verfolgt.

Probier' Dein Glück beim OA - Frau Möller oder Frau Thiem unter 603248 oder 603247 sind dafür zuständig... ich bin gespannt, was Du erreichst!

Offline Itzeflitze

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #62 am: Dienstag, 15. Juni 2010 - 09:58:42 »
Ich habe vorhin eben wegen der rechtlichen Fragen eine Mail an den deutschen Tierschutzbund geschickt. Bis spätestens heute Abend werde ich eine Antwort haben und wenn Die sagen, dass die Haltung tierschutzwidrig ist, dann serviere ich die ausgedruckte Mail und das Foto aus dem Forum (wenn ich es verwenden darf!) der Frau Möller persönlich ;-)
Ohne Termin, versteht sich *g*
« Letzte Änderung: Dienstag, 15. Juni 2010 - 10:04:22 von Itzeflitze »

Paul Schrader

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #63 am: Dienstag, 15. Juni 2010 - 11:48:32 »
@Itzeflitze: Selbstverständlich darfst Du das Foto für diesen Zweck nutzen! ;)

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #64 am: Dienstag, 15. Juni 2010 - 12:11:18 »
Wenn die Bettelei wenigstens gegenwert böte, z.B. eine Musikdarbietung...  >:D
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Offline Itzeflitze

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #65 am: Dienstag, 15. Juni 2010 - 14:26:58 »
Tadaa!

Zitat
Sehr geehrte Frau XXX,

 

wir danken Ihnen für Ihr heutiges Schreiben und Sorge um das Wohl von Tieren. Eine Katze bei einem Leben „auf der Straße“ mitzuführen, ist in der Tat kritisch zu sehen.

Grundsätzlich regelt die Stadt durch Ordnungsverordnung, was auf öffentlichen Flächen zulässig ist und was nicht. Viele Städte in Deutschland haben z.B. das Betteln mit Tieren von vornherein untersagt. In anderen kommt es auf das Verhalten im Einzelfall an. Die Stadt Osnabrück beispielsweise erließ 2007 ein Verbot des Bettelns „durch Bedrängen, mit Kindern und unter Mitführen von Tieren“.

Unter Tierschutzgesichtspunkten ist es verwerflich, wenn Tiere als Werkzeug zum Almosensammeln verwendet werden. Nicht allzu oft wird Mitleid bei Tierfreunden erregt, die Glauben, die Spende werde für Hundefutter verwendet, was aber nicht immer der Fall ist. Insbesondere, wenn junge Tiere nur zum Erzielen eines besseren Sammelergebnisses angeschafft werden und stundenlang an zugigen Unterführungen oder U-Bahnhöfen liegen müssen, ist dies sicherlich nicht tiergerecht.

Leider gibt es aber keine rechtlichen Vorgaben für die Haltung von Katzen – von den allgemeinen Angaben des Tierschutzgesetzes einmal abgesehen.  So kommt es darauf an, wie Tiere im Einzelfall eingesetzt werden. Geschieht dies in artwidriger Weise (z.B. Anbindung von Katzen, Hitze, Bewegungsarmut, Wassermangel) dann ist ein Ordnungsverstoß gegeben und das Verhalten zu untersagen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend das örtliche Veterinäramt auf diese Tierhaltung hinzuweisen. Das Veterinäramt ist als Behörde der Landkreisverwaltung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Es kann anhand bestehender Vorschriften die beanstandete Tierhaltung überprüfen und Auflagen für eine Verbesserung der Zustände erteilen. Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand, weshalb Augenzeugen sich am Besten selbst dort melden sollten. Gerne geben unsere Mitgliedsvereine dabei Hilfestellung. Wenn der örtliche Tierschutzverein die Hilfe des Dachverbandes benötigt, um in einem Fall von Tierquälerei weiter zu kommen, kann er sich mit der Bundesgeschäftsstelle in Verbindung setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

[Name entfernt], Dipl. Biol.

Referentin Fachkoordination
« Letzte Änderung: Dienstag, 15. Juni 2010 - 19:38:29 von Paul Schrader »

Paul Schrader

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #66 am: Dienstag, 15. Juni 2010 - 14:51:02 »
Und was sagt das örtliche Veterinäramt bzw. das Ordnungsamt dazu? Noch sitzen Katze und Herrchen an der gleichen Stelle.
« Letzte Änderung: Dienstag, 15. Juni 2010 - 14:54:35 von Paul Schrader »

zakk wylde

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #67 am: Freitag, 18. Juni 2010 - 20:40:25 »
hab es auch neulich durch zufall mal beobachten können, dass die besagten zwei bettler zusammen "feierabend" machen und dann ihren heimweg antreten- am malzmüller angekommen, werden sie dann schön von nem neuen vw T5 abgeholt- ich glaube unter 20.000€ gibts den noch gar net...

wutz

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #68 am: Mittwoch, 22. September 2010 - 23:13:05 »
NR vom 23.09.10:
Bettler mit Hunden:
Tierfreundinnen schlagen Alarm

Evtl. kann man bald öffentlich lesen.

wutz

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #69 am: Mittwoch, 22. September 2010 - 23:35:37 »
NR vom 23.09.10:
Bettler mit Hunden:
Tierfreundinnen schlagen Alarm

Evtl. bald öffentlich zu lesen.

wutz

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #70 am: Donnerstag, 23. September 2010 - 07:34:13 »
Hier der Beitrag
Klickst Du HIER.


Katja

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #71 am: Donnerstag, 23. September 2010 - 07:52:49 »
Fein, da sehen mindestens zwei Menschen, daß ein Tier brutal getreten wird, zeigen das an und bekommen die Antwort, daß der Bettler nicht anders behandelt wird, als andere Bürger auch.

Tierschutzverein und Ordnungsbehören der Stadt sind sich einig: nichts machen reicht! MEHR NOCH: sie rufen dazu auf, den Hund bei den Spenden zu bedenken! Na klar, mit vollem Bauch lassen sich Tritte und Schläge besser verkraften!

Frau Thiem/Frau Möller: der § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetz wäre hier durchaus anwendbar! Aber gehen Sie erst einmal weiterhin mehrmals täglich gucken!

Offline Itzeflitze

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #72 am: Donnerstag, 23. September 2010 - 12:51:59 »
Dass da jetzt wieder neue Hunde sind (dieser helle mit den Flecken), habe ich letzte Woche auch bemerkt.
Auffällig ist auch, dass bis auf die Katze (hat die jemand mal wieder gesehen?) alle Tiere noch recht jung sind.
Nächstes Jahr werden wieder junge Hunde dabei sein, die alten - vermute ich - im Heimatland ausgesetzt. Wem müsste man in den Hintern treten, damit die Bettelei mit Tieren untersagt wird?  >:D
 

Katja

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #73 am: Donnerstag, 23. September 2010 - 12:53:23 »
Wer auf seinem Hintern sitzt, dem KANN man nicht in denselben treten, Anne! ;)

wutz

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Re: Gewerbsmäßiges Betteln?
« Antwort #74 am: Donnerstag, 23. September 2010 - 12:57:58 »
Viel bringen würde es, wenn man die "Bettelgenehmigung" wieder einführen würde.
Dann kann man sowas unterbinden.
Klar sind es nur junge Tiere, die sind ja so niedlich.
Vor einiger Zeit waren es Kleinkinder.
Wenn jemand meint unbedingt etwas geben zu müssen, dann Futter und kein Bargeld.