Itzehoer Schnappschüsse

Begonnen von Peter, Freitag, 02. Juni 2006 - 11:41:06

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wutz

Zitat von: Desinfector in Donnerstag, 23. August 2007 - 22:35:20
Dumm nur, wenn der Austräger (oder Austägerin?)
noch am gleichen Abend nach Stopfmaterial fürs ebay-Paket gesucht haben sollte...

;D

Edendorf

OT:

... das wäre auch mal schön zu erfahren, wo überall die Wochenblätter "Hallo" / "Der Anzeiger" / "Steinburger Anzeiger" nicht im Briefkasten steckt... kann man ja ein neues Thema draus machen.

Ich hatte mal beim Anzeiger angerufen, nur um mich zu vergewissern ob es die Zeitung noch gibt. Die Redaktion fand meine Meldung klasse und bat mich, dass ich mich wieder melden kann, wenn die Zeitung mal wieder nicht geliefert wird.

btw: erscheint der "Steinburger Anzeiger" wöchentlich oder monatlich?

wutz

In unser Haus kommt kein Anzeiger, da die Eingangstür geschlossen ist, und keine Briefkästen erreichbar sind. HALLO und Stb.Anzeiger schafft das aber immer.!

DerDerbste

Alles andere wäre auch unhöflich.  ;D



wutz

Das habe ich auch noch nicht gesehen.  ;D

NF

Zitat von: Edendorf in Freitag, 24. August 2007 - 08:04:06


btw: erscheint der "Steinburger Anzeiger" wöchentlich oder monatlich?

...(angeblich) monatlich beglückt H E L seine zahlreiche und interessierte Leserschaft :hackebeil
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

egmont

Gesehen in der Großen Paaschburg.
Itzehoe, eine Stadt im Grünen.
Bäume wachsen selbst noch aus der 3. Etage heraus gen Himmel.


Desinfector

ich sach ja.
IZ is'ne komische Stadt...
gravity sux!

egmont

Apfelplantage am Rathaus.
Da könnte man doch die Stadtkasse durch den Verkauf der Äpfel auf dem Wochenmark etwas auffüllen.

wutz

Ich denke mal, absolut vorbildlich und platzsparend. Aber ist das erlaubt? :police:


egmont

Querparken mit dem Smart ist erlaubt
Wer mit seinem Smart quer zur Fahrtrichtung parkt und an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Das Querparken ist aber nach Ansicht von Versicherungsexperten erlaubt. Denn nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Dem smarten Querparken steht somit nichts entgegen.
(Amtsgericht Viechtach, AZ.: 7 II Owi 00605/05)


Desinfector

Da hatte ich aber schon mal gehört, das es wieder mal von Kommune zu
Kommune anders geregelt sein kann.
Ist es also hier erlaubt, kann man in RD schon wieder ein Knöllchen bekommen.

Und da will man dem praktizierenden Bürger immer was von Angleichung von
EU-Richtlinen erzählen
gravity sux!

wutz


Martin100

Hallo,

Zitat von: wutz in Mittwoch, 19. September 2007 - 11:57:46

PISA lässt grüßen.
Das ist Verbung, die darf das.

In anderen Kreisen bezeichnet man es als kreativ.

Gruß Martin

Paul Schrader