Ehemaliges Hertie-Kaufhaus die Zukunft

Begonnen von Alex, Samstag, 08. August 2009 - 16:38:01

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breughel

Nein - es ist nur eine Anregung, es vielleicht auch mal zu versuchen. ;D

Capitano

Wie mein alter Reeder immer sagte wenn er unrentable Dampfer sah:

Damit lässt sich ein kleines Vermögen machen, wenn man vorher ein großes hatte.

Letztendlich zählt für die Wirtschaft nur ein einziges Kriterium, nämlich die deutliche Aussicht auf Profit. Niemand von außerhalb wird hier auch nur einen müden Cent investieren, wenn es hier keine Kaufkraft gibt. Und mit der Kaufkraft ist es nach meiner Einschätzung in IZ nicht so dolle. Und das liegt nicht nur am Internethandel, sondern an der insgesamt schwachen und relativ perspektivlosen Wirtschaft.

Ich glaube nicht, dass die Talsohle schon erreicht ist. Und Aufbau ist mühsamer als Absturz.



ae8090

Zitat von: breughel in Dienstag, 16. März 2010 - 08:32:41
Nein - es ist nur eine Anregung, es vielleicht auch mal zu versuchen. ;D

Niemand hindert Dich, Dein Geld zu investieren.

breughel

Da stimme ich dem Capitano zu - der Spruch mit dem Vermögen stammt übrigens von der Börse.
Wenn das Gebäude wieder belebt werden soll, dann muß hier die Stadt und das Stadtmanagement (das wir zur Zeit nicht haben) in Vorleistung gehen.
Z.B. durch Belegung des Hauses mit öffentlichen Einrichtungen und Versorgungsangeboten (ÖPNV, Finanzsektor, Stadtwerke etc.) sowie Einbindung weiterer Aktivitäten (zum Theater sag ich lieber nichts mehr)und Herstellung eines attraktiven Umfelds kann sehr wohl ein Investitionsanreiz gegeben werden.
Es sollte auch möglich sein, durch gestaffelte Mieten und günstige Energietarife Anreize zu setzen.
War nicht auch mal ein Kino ..pardon Cinema... im Gespräch?
Über all das  sollte ein Stadtmanager nachdenken - aber der locht vermutlich Belege.

breughel

Zitat von: ae8090 in Dienstag, 16. März 2010 - 10:15:50
Zitat von: breughel in Dienstag, 16. März 2010 - 08:32:41
Nein - es ist nur eine Anregung, es vielleicht auch mal zu versuchen. ;D

Niemand hindert Dich, Dein Geld zu investieren.
Du weißt , dass dieser Ausspruch Quatsch ist, da ich sehr standorttreu bin.


Albrecht

Man kann natürlich hervorragend Tipps geben, wer hier aktiv werden könnte. Dabei darf man allerdings nicht vergessen, wer den Schlüssel (im wahrsten Sinne des Wortes) zur Zeit in der Hand hat. Das ist der EIGENTÜMER! Und der hat, wenn ich mich richtig erinnere, bereits zur Weihnachtszeit eine Dekoration der Schaufenster verhindert!

breughel

Das ist bekannt.
Man kann aber auch in verschiedene Richtungen aktiv werden und Druck auf den Eigentümer ausüben und gleichzeitig an einem Konzept zur weiteren Entwicklung der Breiten Straße arbeiten  -und dazu gehört Hertie.
Ich bin gerne Kunde bei Frähmcke wegend er Qualität der Produkte.
Ich bin gerne bei Eis-Casal, ich habe früher gerne beim Obststand Wiese gekauft, ich vermisse morgens ein Angebot an anständigen Zeitungen (nicht Springer), ich würde gerne sonnabends wieder ein paar Wochenmarkstände dort sehen, ich vermisse frische Lebensmittel, ich wäre bereit, auch nicht auf den Preis sehr genau zu schauen wenn im hertiehaus wieder ein ansprechendes
Frischeangebot existieren würde und ich würde auch gerne noch mehr in der Innenstadt erledigen, was ich jetzt aus Hamburg und Kiel mitbringe da ich dort sowieso oft bin.
Die Ruine neben dem Hertiehaus gehört vermutlich auch zu dem jetzigen unwilligen Besitzer.
Warum werden da nicht massive Maßnahmen ergriffen?

Albrecht

Zitat von: breughel in Dienstag, 16. März 2010 - 11:43:14Warum werden da nicht massive Maßnahmen ergriffen?
Vielleicht, weil es keine rechtliche Handhabe gibt?

Blubb kann ja mal nach Möglichkeiten suchen! ;)

wutz

Es gibt definitiv keine rechtliche Handhabe, einen Hausbesitzer zu "zwingen" seine Imobilie zu nutzen, wie auch immer. Es gibt rechtlich nicht einmal die Möglichkeit einen Grund/Hausbesitzer, zB. Pianobar, Sportkarstadt usw., zu zwingen, sein Grund und Boden in einen ansehnlichen Zustand zu bringen.

breughel

Merkwürdig - ich hatte vor kurzer Zeit eine drastische Belehrung durch das Ordnungsamt, dass wegen überstehender Zweige von einem von mir genutzten Grundstück der Verkehr beeinträchtigt würde und mir ein Ordnungsgeld angedroht wurde.
Auf einem Nachbargrundstück wurde Müll deponiert - da war das Ordnungsamt schnell vor Ort und hat ermittelt.
Aber die voll vermüllte Ruine eines ehemaligen Karstadtladens ist wohl etwas anderes.

Capitano

Zitat von: wutz in Dienstag, 16. März 2010 - 12:51:13
Es gibt definitiv keine rechtliche Handhabe, einen Hausbesitzer zu "zwingen" seine Imobilie zu nutzen, wie auch immer. Es gibt rechtlich nicht einmal die Möglichkeit einen Grund/Hausbesitzer, zB. Pianobar, Sportkarstadt usw., zu zwingen, sein Grund und Boden in einen ansehnlichen Zustand zu bringen.

Wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, dann kannn man sie ja vielleicht schaffen. Gesetze fallen bei uns ja nicht vom Himmel sondern sind Menschenwerk. Oder man macht den Leerstand eben so gut es geht unattraktiv für die Eigentümer. Das könnte allerdings gegen den Strich einiger mächtiger Interessen gehen.


wutz

Ich kann leider die Mail des Ordnungsamtes nicht mehr finden. Ich hatte mich mit Foto über die Zustände des Pianobargrundstückes und des Nebengebäudes beschwert. Die Antwort entsprach  #83. Der Gute hat sich aber bei der Bürmeisterkandidatvorstellung über andere Kleinigkeiten in der Stadt beschwert, aber selber macht er nichts.

Blubb

Hurra, schleswig-holsteinisches Landerecht...ich habe keine Ahnung. ;) Es dürfte sich aber nicht so viel von den anderen Ländern unterscheiden. Greifen würde hier wohl nur das Polizeirecht bzw. das Recht zur Gefahrenabwehr. Da ich aber, wie gesagt, keine Ahnung von "eurem" Landesrecht habe, würde mir jetzt nur die Generalnorm zur Gefahrenabwehr einfallen. In Schleswig-Holstein wäre das § 174 LVwG:

Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder der einzelnen Person Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit bedroht wird.

Das würde aber nur dann greifen, wenn eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" besteht, also wenn das Gebäude einsturzgefährdet ist oder irgendwelche eklatanten hygienischen Mängel, die Ratten in Scharen anlocken. Kann ich jetzt nicht beurteilen, ob das so ist. Das reine ästhetische Empfinden reicht für ein Einschreiten nicht aus und ein entsprechendes Gesetz (Nein, man kann nicht einfach so Gesetze machen, wie man lustig ist, auch wenn manchmal der Eindruck entsteht) wäre wohl auch nicht mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar.

breughel

Bei der Ruine neben Karstadt sind ganz sicher alle Bedingungen erfüllt.
Man muß nur einmal hingehen und sich den Zustand anschauen.

Blubb

Zitat von: breughel in Dienstag, 16. März 2010 - 14:53:02
Bei der Ruine neben Karstadt sind ganz sicher alle Bedingungen erfüllt.
Man muß nur einmal hingehen und sich den Zustand anschauen.

Beim Ordnungsamt anrufen und die Situation schildern. Ansonsten wüsste ich keine Lösung.