Autor Thema: Bürgerinitiative gegen Treibhauspläne auf Alsen  (Gelesen 6692 mal)

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Katja

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Re: Bürgerinitiative gegen Treibhauspläne auf Alsen
« Antwort #45 am: Sonntag, 04. November 2012 - 16:43:23 »
... oder verkauft Stadteigentum an den Kreis...

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Bürgerinitiative gegen Treibhauspläne auf Alsen
« Antwort #46 am: Sonntag, 04. November 2012 - 17:52:43 »
... oder verkauft Stadteigentum an den Kreis...

Wenn der kaufen wollte...

Der Kreis könnte ja auch an die Stadt verkaufen...
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Rizzi

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Re: Bürgerinitiative gegen Treibhauspläne auf Alsen
« Antwort #47 am: Montag, 05. November 2012 - 11:43:35 »
Wie auch immer dieses Bürgerbegehren ausgegangen wäre, es hat / hätte immer den faden Begeschmack, wer es initiiert hat.

Schon Prof. Dr. Utz Schliesky, Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lorenz von Stein Instituts für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, hat in seinem Kommentar zur Gemeindeordnung zum Bürgerbegehren geschrieben:

"Allerdings gilt es kommunalpolitisch zu beachten, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nicht als Instrumente gedacht waren, das Mehrheitsprinzip der repräsentativen Demokratie, das für die Gemeindevertretung gilt, nach einer Abstimmungsniederlage in der Gemeindevertretung über ein Bürgerbegehren zu umgehen. Der Gesetzgeber wollte nicht den Fraktionen weitere Instrumente für den politischen Meinungskampf in der Gemeindevertretung zur Verfügung stellen, sondern die Politikverdrossenheit vieler Bürger mit Hilfe unmittelbar-demokratischer Elemente überwinden helfen. Von den gemeindlichen politischen Kräften initiierte Bürgerbegehren sind daher als zulässig, aber als Ausdruck eines schlechten politischen Stils gewertet worden (Kunze u. a., Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 21 Rn. 22)."



Offline ToRü | ToРуз

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Re: Bürgerinitiative gegen Treibhauspläne auf Alsen
« Antwort #48 am: Montag, 05. November 2012 - 12:48:55 »
Wie auch immer dieses Bürgerbegehren ausgegangen wäre, es hat / hätte immer den faden Begeschmack, wer es initiiert hat.

Schon Prof. Dr. Utz Schliesky, Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lorenz von Stein Instituts für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, hat in seinem Kommentar zur Gemeindeordnung zum Bürgerbegehren geschrieben:

"Allerdings gilt es kommunalpolitisch zu beachten, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nicht als Instrumente gedacht waren, das Mehrheitsprinzip der repräsentativen Demokratie, das für die Gemeindevertretung gilt, nach einer Abstimmungsniederlage in der Gemeindevertretung über ein Bürgerbegehren zu umgehen. Der Gesetzgeber wollte nicht den Fraktionen weitere Instrumente für den politischen Meinungskampf in der Gemeindevertretung zur Verfügung stellen, sondern die Politikverdrossenheit vieler Bürger mit Hilfe unmittelbar-demokratischer Elemente überwinden helfen. Von den gemeindlichen politischen Kräften initiierte Bürgerbegehren sind daher als zulässig, aber als Ausdruck eines schlechten politischen Stils gewertet worden (Kunze u. a., Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 21 Rn. 22)."


Interessant. Da fragt man sich jedoch, warum der Gesetzgeber das nicht im Gesetz ausgeschlossen hat, wenn er es nicht wollte...  ???
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Rechenknecht

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Re: Bürgerinitiative gegen Treibhauspläne auf Alsen
« Antwort #49 am: Freitag, 09. November 2012 - 17:59:05 »
Im übrigen kann man die Gewerbesteuer erhöhen wie man will - wenn es immer weniger Gewerbesteuerzahler gibt, dann kommt dennoch kein Geld in die Kasse. 2,818 Betriebe in Itzehoe zahlen keine Gewerbesteuer. das sind ca. 86% aller Betriebe.



Die restlichen 461 tragen dann den Rest:

  87 bis     1TEUR = 2,65%
261 bis   10TEUR = 7,96%
  96 bis 100TEUR = 2,90%
  17 ab  100TEUR = 0,52%

Rechnet man mal nach, stellt man fest, das ca. nur 113 Betriebe die Hauptlast des Gewerbesteueraufkommens in Itzehoe tragen. (von 3.279 Gesamt)
Und das ist ja nicht im geringsten schockierend. Die einzige Erkenntnis aus diesem Zahlenberg ist: 10% der Itzehoer haben ein Gewerbe angemeldet. Das führt in den meisten Fällen keinesfalls zu etwas, das man "Betrieb" nennen könnte und nennenswerten Gewinn macht. Und etwa 460 Betriebe erwirtschaften mindestens soviel Gewinn, dass mindestens der/die Inhaber/in davon leben kann - dann setzt nämlich, grob überschlagen, die Gewerbesteuerpflicht ein.

Ich finde, 460 Gewerbesteuerzahler sind gar nicht so schlecht für eine Stadt wie Itzehoe.

Offline ToRü | ToРуз

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