Autor Thema: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig  (Gelesen 34609 mal)

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Katja

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #120 am: Dienstag, 28. September 2010 - 13:48:43 »
Oh doch, ich finde das Zitat äußerst passend - denn wie so oft polemisiert Geißler,  in dem Artikel mit dem 'christlichen Menschheitsbild'.
Daß er Harzt IV in der bestehenden Form ablehnt, erklärt sich mir in der Tatsache, daß es nicht auf dem Mist der CDU gewachsen ist und bei Inkrafttreten der zig Stufen versäumt wurde, zu handeln. AUCH und vor allem von der CDU, die seit 2005 ja die Möglichkeit gehabt hätte!

Statt auf Nachbesserung der Bestimmungen zu bestehen, streitet man hier über die Höhe der Zuwendungen. Die Eigenverantwortung der Menschen ist dabei komplett außer Acht gelassen, war jedoch von Anfang an eines der größen Punkte in dem Konzept!

Christliche Milde gegen eine betriebswirtschaftliche Denkweise zu stellen, ist auch nicht sehr weitsichtig. Vom Beten allein werden wohl nur die Saddhus satt - hier geht das nicht!

Mir geht es nicht darum, die Menschen, die Harzt IV beziehen abzu- oder zu bewerten, sondern genau das von Dir angesprochene Produkt der letzten Jahre an den Pranger zu stellen, Capitano.
Die Politik hat versagt - und dabei sind die Buchstaben völlig egal ;) - hier ging es im Großen (genau wie hier manchmal im Kleinen ;) ) um persönliche Animositäten, die den Blick vom Wesentlichen ablenken.

Auch und vor allem die soziale Gerechtigkeit darf da nicht außer Acht gelassen werden - und das wird sie momentan in die Richtung der Harzt IV-Bezieher (die nicht mehr dafür können, als alle anderen Bürger auch!)


Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #121 am: Dienstag, 28. September 2010 - 14:55:52 »

Einige Beiträge hier sind rein weg arrogant, besserwisserisch und teils abscheulich, besonders von groundstar.  Da was ihr hier an dem Verhalten der HartIV-Bezieher (alle???)  so an den Pranger stellt ist doch erst ein Produkt aus vielen Jahren verfehlter Politik, insbesondere der rechten Regierungsmarionetten aber auch der SPD unter ihrem letzten Kanzler.


Ok, da hab' ichs ja wieder geschafft der Doppelarsch zu sein.  >:D  :o  ;D

Dann schreib doch mal bitte, was ich so "abscheuliches" von mir gebe?

Es ist doch eine Tatsache, dass der Staat nicht der Fürsorger auf hohem Niveau sein kann.
Grundversorgung ist das Thema; natürlich ist es für die Betroffenen kein Spaß, ALG 2 zu beziehen. das ist jedem klar!
Deshalb muss man das Geld auch in Maßnahmen investieren, die die Leute in Lohn und Brot bringen, damit sie wieder eigenverantwortlich und selbstbestimmt Leben können und nicht auf staatliche Alimentierung angewiesen sind!
Alles andere bringt die Leute in eine dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Transfairleistungen und - ja ich gehe sogar soweit - Almosen.

Was ist also das Ziel? Abhängigkeit von staatlichen Leistungen oder selbstbestimmtes Leben durch eigene Einkünfte?

Das hat nix mit Arroganz oder Besserwisserei zu tun.

Dennoch gibt es genügend Klein- und Kleinstverdiener, die für ähnliches Geld viel arbeiten und die bekommen ja auch selten bis nie was dazu! Das ist doch zu vergleichen, diese Gruppe muss sich bei der ganzen Diskussion doch veräppelt vorkommen.

« Letzte Änderung: Dienstag, 28. September 2010 - 14:58:57 von groundstar »
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Kuno

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #122 am: Dienstag, 28. September 2010 - 15:58:23 »
@groundstar:
                      Da geb ich Dir voll und ganz Recht !

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #123 am: Dienstag, 28. September 2010 - 15:59:45 »
@groundstar:
                      Da geb ich Dir voll und ganz Recht !


 :danke
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Blubb

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #124 am: Dienstag, 28. September 2010 - 17:13:52 »
Die Zeitarbeitsfirmen sind eh die Schlimmsten von allen, Vollzeitjobvernichter hoch zehn.

Knapp über 660.000 beschäftige Leiharbeiter auf xy Millionen Vollzeitarbeitsstellen in Deutschland, vernichten also genau diese? Aha!

Im Übrigen stimme ich groundstar vollstens zu. Warum man dann immer gleich ins Arroganz-Horn blasen muss, ist auch nicht immer erklärbar.

Katja

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #125 am: Dienstag, 28. September 2010 - 18:00:32 »
Mal ein paar Fakten, die in den Vergleich zu stellen sind. Ausgangssituation ist gleich: eine Familie, Vater, Mutter, zwei Kinder (10 und 15 Jahre)

Hartz IV

Vater erhält 359 Euro, die Mutter 323, Kind A 287 und Kind B 251 Euro.
Das macht zusammen 1220 Euro.
Dieses Geld dient NUR zur Deckung des täglichen Bedarfes.


Familie Arbeit

Vater ist Alleinverdiener mit einem Bruttolohn von 2500 Euro, Mutter ist Zuhause, versorgt die schulpflichtgen Kinder, geht aber noch einer 400 Euro-Beschäftigung nach. Zusammen hat diese Familie also ca. 2100 Euro netto.
Davon zahlen sie 750 Euro Miete (inkl. Nebenkosten), unterhalten ein Auto (der Vater muß ja zur Arbeit), das wir mal mit niedrigen 100 Euro im Monat einkalkulieren. Die GEZ-Gebühren, Heizkostennachzahlung, Müllabfuhr etc. kalkulieren wir einfach mal mit niedrigen 40 Euro p.M. und wären damit dann auf dem Stand, der beide Familien gleichstellt.

Familie Arbeit ist mit 1210 Euro für den täglichen Bedarf  dabei.

Und nun erzählt mir bitte nicht, daß 2500 Euro brutto im Niedriglohnbereich anzusiedeln ist!











Offline Slartibartfass

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #126 am: Dienstag, 28. September 2010 - 18:20:42 »
Vater ist Alleinverdiener mit einem Bruttolohn von 2500 Euro, Mutter ist Zuhause, versorgt die schulpflichtgen Kinder, geht aber noch einer 400 Euro-Beschäftigung nach. Zusammen hat diese Familie also ca. 2100 Euro netto.
Bei 2500 Brutto bekommt man (Steuerklasse 3, 2 Kinderfreibeträge) ca 1860 Euro netto. Zusammen mit den 400 Euro der Ehefrau kommt man also immerhin auf 2260 Euro netto. Und da kommt noch das Kindergeld (2 * 184 Euro) dazu, das in Deiner Rechnung nicht auftaucht.
Macht also ca 2630 Euro netto.

 8)
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Capitano

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #127 am: Dienstag, 28. September 2010 - 19:56:04 »
Ok, da hab' ichs ja wieder geschafft der Doppelarsch zu sein.  >:D  :o  ;D


@groundstar:
                      Da geb ich Dir voll und ganz Recht !


Ohne Kommentar..

Oh doch, ich finde das Zitat äußerst passend - denn wie so oft polemisiert Geißler,  in dem Artikel mit dem 'christlichen Menschheitsbild'.

...

Jemanden mit Göbbels zu vergleichen ist niemals passend, sondern sehr bedenklich, meine Liebe. Sowas tut man/Frau nicht!

Keinesfalls polemisiert Geißler hier, sondern er erinnert die Mächtigen, dass sie die christlichen Grundwerte auf Ihre Fahnen geschrieben haben und nicht das 1 x 1 der Pofitgier.

Ein 80 jähriger ex Generalsekretär der CDU , der diese Ideale vorlebt, darf das.



ae8090

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #128 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 00:30:03 »
Mal ein paar Fakten, die in den Vergleich zu stellen sind. Ausgangssituation ist gleich: eine Familie, Vater, Mutter, zwei Kinder (10 und 15 Jahre)

Hartz IV

Vater erhält 359 Euro, die Mutter 323, Kind A 287 und Kind B 251 Euro.
Das macht zusammen 1220 Euro.
Dieses Geld dient NUR zur Deckung des täglichen Bedarfes.


Familie Arbeit

Vater ist Alleinverdiener mit einem Bruttolohn von 2500 Euro, Mutter ist Zuhause, versorgt die schulpflichtgen Kinder, geht aber noch einer 400 Euro-Beschäftigung nach. Zusammen hat diese Familie also ca. 2100 Euro netto.
Davon zahlen sie 750 Euro Miete (inkl. Nebenkosten), unterhalten ein Auto (der Vater muß ja zur Arbeit), das wir mal mit niedrigen 100 Euro im Monat einkalkulieren. Die GEZ-Gebühren, Heizkostennachzahlung, Müllabfuhr etc. kalkulieren wir einfach mal mit niedrigen 40 Euro p.M. und wären damit dann auf dem Stand, der beide Familien gleichstellt.

Familie Arbeit ist mit 1210 Euro für den täglichen Bedarf  dabei.

Und nun erzählt mir bitte nicht, daß 2500 Euro brutto im Niedriglohnbereich anzusiedeln ist!





Meine Rechnung geht anders, kommt aber zu einem ähnlichen Ergebnis:

Zitat
Vater erhält 359 Euro
die Mutter 323
Kind A 287
und Kind B 251 Euro
Das macht zusammen 1220 Euro

dazu kommt die ("halbwarme")Miete: mindestens ca 500 Euro, vermutlich mehr (kennt hier jemand konkrete Zahlen bezüglich der Mietpreise?)

sind wir schon bei 1720 Euronen; mindestens

dazu kommt Krankenkasse (die Verdiener unter uns mögen mal auf ihen Lohzettel kucken: Ja, wir zahlen für die Krankenkasse), in unserem Falle mindestens 150 Euro, wahrscheinlich mehr

sind wir schon bei 1870 Euro, wahrscheinlich mehr

dazu kommt die GEZ Gebühr*, macht 1887 Euro

dann kam bislang die Rentenkasse mit dem Mindestbeitrag dazu, geschätzt 100 Euro, sind wir bei 1987 Euro

Heizkostenzuschuss, geschätzte einmalig 120 Euro, vermutlich mehr, umgelegt macht 1997 Euro

also runde 2000 Euro monatlich.

Nicht gerechnet die diversen Vergünstigungen, für die ein Arbeitnehmer geldwerten Vorteil versteuern müsste. Beispiel: In Hamburg gibt es das sogenannte "Sozialticket" für den HVV für (wen ich mich recht entsinne) 38 Euro. Um die gleiche Leistung vom HVV zu erhalten muss ein arbeitender Mitbürger runde 88 Euro berappen. Hätte er diese vergünstigung zB weil sein Arbeitgeber einen entsprechenden Kontrakt mit dem HVV hat, müsste er die eingesparten 50 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. u.a.m.



Von den genannten runden 2000 Euro (und nun glaube doch nicht einer, das seien Zahlen, die ich mir aus den Fingern gesogen hätte. Ich weiß Fälle mit exakt diesen Konstellationen, und auf deren Bescheid stand ziemlich genau diese Zahl, ggf. sogar mehr!) wird das Kindergeld abgezogen, dann kommen wir auf runde 1650 Euro.

Dazu kommt das Geld für etwaige Klassenreisen (siehe das Urteil des Weiß-der-Geier-was-für ein-Gerichtes --> Blubb?) und noch diverse weitere Vergünstigungen, die wir hier jetzt gar nicht alle aufzählen wollen.

Also runde 1650 Euro fürs Nichtstun!

Nun machen wir mal die Rechnung auf für einen Kfz-Mechaniker in Schleswig-Holstein mit fünf Jahren Berufserfahrung, der gemäß Tarif (und den hat die Gewerkschaft unterschieben!) brutto ca 2200 Euro (Quelle: Hans-Böckeler-Stiftung) erhält:

Jahr 2010    Monat
Brutto-Arbeitslohn: 2.200,00
Lohnsteuer: 73,67
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer: 0,00**
Krankenversicherung: 173,80
Pflegeversicherung: 21,45
Rentenversicherung: 218,90
Arbeitslosenversicherung: 30,80
Netto-Arbeitslohn: 1.681,38
Stand 09/2010
Berchnet auf spiegel online

1681,38 für denjenigen, der arbeitet und 1650 Euro für denjenigen, der nicht arbeitet

Das ist unsozial und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit!

irgendwas an meinen Zahlen falsch?

* fände ich für Radio (5 Euro nochwas) völlig ok, für TV ist es eine Frechheit!
** Ich bin davon ausgegangen, dass der Mann nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechtes ist



Offline Slartibartfass

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #129 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 06:51:27 »
dazu kommt Krankenkasse (die Verdiener unter uns mögen mal auf ihen Lohzettel kucken: Ja, wir zahlen für die Krankenkasse), in unserem Falle mindestens 150 Euro, wahrscheinlich mehr
[...]
dann kam bislang die Rentenkasse mit dem Mindestbeitrag dazu, geschätzt 100 Euro, sind wir bei 1987 Euro
Ich finde es ein wenig seltsam, dass Du die Gelder, die "der Staat" direkt an die Sozialversicherungen abführt, auf das "Nettoeinkommen" der Hartzvierlers draufrechnest.


Edit:
Zitat
Brutto-Arbeitslohn: 2.200,00
[...]
Netto-Arbeitslohn: 1.681,38
+ Kindergeld für 2 Kinder (368 Euro) macht das 2049 Euro.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 29. September 2010 - 07:20:50 von Slartibartfass »
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Kuno

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #130 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 08:09:29 »
Das Verhältnis:" Arbeitender - Harz 4 Empfänger" stimmt einfach nicht.
Da kann man im Einzelfall rechnen wie man will.
Und ich komme nochmal (siehe oben) auf die Schwarzarbeit die es sicher gibt.

DIE lachen uns doch aus !!!

Offline Moni84

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #131 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 08:52:18 »
Hartz IV

Vater erhält 359 Euro, die Mutter 323, Kind A 287 und Kind B 251 Euro.
Das macht zusammen 1220 Euro.
Dieses Geld dient NUR zur Deckung des täglichen Bedarfes.

Diese Berechnung ist ein wenig falsch. Bei einem verheirateten Ehepaar bekommen beide Erwachsenen 90% des Regelsatzes = 323.- €. Bei den Kindern wird das Kindergeld wieder abgezogen, da es als Einkommen gilt.

Vater = 323.-
Mutter = 323.-
Kind A = 103.-
Kind B = 67.-
gesamt: 816.-

Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Die werden anhand einer abstrakten Wohnungsmarktanalyse berechnet und unterscheiden sich je nach Wohnort. Im Kreis Steinburg liegt der Höchstsatz bei 559.- €, den eine 4köpfige Familie aber nicht bekommen wird.

Das macht zusammen maximal 1375.- €, von dem alles zu bestreiten ist. Man kann sich von der GEZ befreien lassen, aber sobald man einen 400.-€-Job annimmt und zusätzliches Einkommen erzielt, wird die GEZ-Befreiung gestrichen. Bei der Krankenkasse müssen auch die normalen Zuzahlungen geleistet werden, bis der 2%ige Anteil zur Befreiung erreicht ist.

Und falls Fragen auftauchen, nein, ich lebe nicht vom Arbeitslosengeld 2.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #132 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 12:18:14 »
Hartz IV

Vater erhält 359 Euro, die Mutter 323, Kind A 287 und Kind B 251 Euro.
Das macht zusammen 1220 Euro.
Dieses Geld dient NUR zur Deckung des täglichen Bedarfes.

Diese Berechnung ist ein wenig falsch. Bei einem verheirateten Ehepaar bekommen beide Erwachsenen 90% des Regelsatzes = 323.- €. Bei den Kindern wird das Kindergeld wieder abgezogen, da es als Einkommen gilt.

Vater = 323.-
Mutter = 323.-
Kind A = 103.-
Kind B = 67.-
gesamt: 816.-

Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Die werden anhand einer abstrakten Wohnungsmarktanalyse berechnet und unterscheiden sich je nach Wohnort. Im Kreis Steinburg liegt der Höchstsatz bei 559.- €, den eine 4köpfige Familie aber nicht bekommen wird.

Das macht zusammen maximal 1375.- €, von dem alles zu bestreiten ist. Man kann sich von der GEZ befreien lassen, aber sobald man einen 400.-€-Job annimmt und zusätzliches Einkommen erzielt, wird die GEZ-Befreiung gestrichen. Bei der Krankenkasse müssen auch die normalen Zuzahlungen geleistet werden, bis der 2%ige Anteil zur Befreiung erreicht ist.

Und falls Fragen auftauchen, nein, ich lebe nicht vom Arbeitslosengeld 2.


Die Wohnungsmarktanalyse ist mitnichten abstrakt. Es wurden 11500 Wohnungen gelistet um Durchschnittswerte für Wohnraum im Kreis Steinburg zu analysieren. Das wurde deshalb gemacht, um eine faire Mietkostenberechnung zu erreichen und eine gerichtsfeste Datenbasis zu haben.

Angemessene Kostender Unterkunft im Stadtbereich Itzehoe für

1 Person mtl.301,00€,
2 Personen 361,00€,
3 Personen 405,00€ incl.Grundmiete,Neben-/Betriebskosten
zzgl.angemessene Heizkosten für max.45/60/70m² Wohnfläche

Bei Kindern kommt es ja auch auf das Alter an, wie hoch der Bedarf ist; der Bedarf wird prinzipiell durch das Kindergeld gedeckt, das bis zum Erreichen des Bedarfssatzes aufgestockt wird.

Dazu gibt es noch das "Schulstarterpaket", das pro Schuljahr und Kind 100 EUR beträgt.

Alleinerziehende bekommen einen Mehrbedarf zwischen 43EUR und 129EUR bezahlt.

Und Krankenkassenzuzahlungen muss ein Arbeitnehmer aus auch seinem Nettolohn bezahlen.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Offline Purple Joe

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #133 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 13:44:12 »
Gestern gab es zu dem Thema ja Late Night by Maischberger. Hat ja vielleicht jemand gesehen.
Lindner, Baring, Wagenknecht, HartzIV-Mama und Koch Rach !

Solche Typen wie FDP-Lindner sind an Zynismus kaum zu überbieten. Lindner hat gesagt:
„Es gibt auch ein Lebensmodell, ein neues, das heißt `Alleinerziehende´. Da werden mit drei, vier Männer zwei, drei Kinder gezeugt, und da fällt einem dann schlichtweg der Name auf dem Amt nicht ein.“
Da hätte ich am liebsten abgeschaltet und habe mich geschämt für die FDP! Welch ein bösartiger Zynismus !

Publizist Baring, mindestens ebenso arrogant wie Lindner, hat nicht mehr zu bieten, als die alte "bei Eurer DDR"-Karte gegen Wagenknecht zu ziehen.

Der Rach war wohl der einzige, der die politischen Fehler von HartzIV klar ansprach.

Mein Fazit:

Was man braucht ist ein vernünftiger Mindestlohn und eine angemessene Hartz-IV-Erhöhung. Dann bleibt auch das Lohnabstandsgebot gewahrt.

Aber nein, solche gerechten Forderungen werden als masslos aus der Klientel-FDP-Ecke verunglimft.
Lieber den Stromkonzeren 100 Milliarden zuschustern und sich aus der Solidarität der Krankenversicherung verabschieden.
Die Deutschen müssten wie die Franzosen oder damals die Leipziger auf die Strasse gehen - so lange, bis es Neuwahlen gibt und wir die FDP-Lobbypolitiker los sind.

Politik und Gesellschaft haben zwei Generationen vollkommen in Stich gelassen, wie man bei dem Projekt von dem Rach im Moment gut "bewundern" kann. Die Geschichte von Lehrern, die mit ihren Schülern zusammen kochen und essen mußten, sprach dazu Bände.
Geld ist kein Ersatz. Geld bildet Menschen nicht aus. Geld verdirbt die Moral.

Ich jedenfalls mache aus meinem Herzen keine Mördergrube und rechne hier theoretische Brutto/Netto Verdienste zusammen sondern denke mir, das vieles so schief läuft weil wir es nicht besser verdienen. Denn unsere Vertreter in der Politik sind nur so gut wie wir es verdienen.
Stichworte Euro-Job, Niedriglohn, Aufstocker, Zeitarbeit usw usf haben wir denen zu verdanken und führen zu dem, was ihr hier diskutiert.


Grüße

Purple
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Capitano

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #134 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 14:01:06 »
Danke Purple Joe!

Gut zu wissen, dass  es hier und da noch Vernunft und gesunden Menschenverstand  gibt!