Autor Thema: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig  (Gelesen 34141 mal)

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ae8090

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #60 am: Dienstag, 16. Februar 2010 - 21:09:20 »
Ein wie ich finde lesenwertes Interview mit Hans-Werner Sinn, dem Leiter des Ifo-Institutes, steht heute bei welt.de. Hier ein kleiner Auszug:

Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll. Die Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger, kommt stets zu kurz. Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Hartz-IV-Einkommen vom Amt. So denken leider viele. Dabei argumentieren sie mit der Bedarfsgerechtigkeit. Dieses Konzept geht auf Karl Marx zurück. So gesehen ist die Feststellung, dass die Diskussion sozialistische Züge aufweist, richtig. Nach dem Grundgesetz müssen wir das Existenzminimum sichern, aber das heißt nicht, dass die Steuerzahler und Leistungsträger so viele Lasten tragen müssen, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden kann.
Quelle und kompletter Artikel: welt.de

Ich kann Dir garantieren, dass dieser sinnvolle Einwand hier auch auseinandergenommen wird, weil er von Hans-Werner Sinn kommt.
Herr Sinn ist in der Tat nicht ernst zu nehmen! Wer fordert denn, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden soll? Und wenn Herr Sinn von Steuerzahlern und Leistungsträgern spricht, wen meint er denn damit? Sicherlich nicht den Geringverdiener, der trotz Vollzeitarbeit noch zur ARGE muss, weil sein Verdienst nicht das EXistenzminimum abdeckt!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger"


Es ost so schön bequem in den eigenen Voruteilen, nicht wahr?

Blubb

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #61 am: Dienstag, 16. Februar 2010 - 21:15:50 »
Ein wie ich finde lesenwertes Interview mit Hans-Werner Sinn, dem Leiter des Ifo-Institutes, steht heute bei welt.de. Hier ein kleiner Auszug:

Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll. Die Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger, kommt stets zu kurz. Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Hartz-IV-Einkommen vom Amt. So denken leider viele. Dabei argumentieren sie mit der Bedarfsgerechtigkeit. Dieses Konzept geht auf Karl Marx zurück. So gesehen ist die Feststellung, dass die Diskussion sozialistische Züge aufweist, richtig. Nach dem Grundgesetz müssen wir das Existenzminimum sichern, aber das heißt nicht, dass die Steuerzahler und Leistungsträger so viele Lasten tragen müssen, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden kann.
Quelle und kompletter Artikel: welt.de

Ich kann Dir garantieren, dass dieser sinnvolle Einwand hier auch auseinandergenommen wird, weil er von Hans-Werner Sinn kommt.
Herr Sinn ist in der Tat nicht ernst zu nehmen! Wer fordert denn, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden soll? Und wenn Herr Sinn von Steuerzahlern und Leistungsträgern spricht, wen meint er denn damit? Sicherlich nicht den Geringverdiener, der trotz Vollzeitarbeit noch zur ARGE muss, weil sein Verdienst nicht das EXistenzminimum abdeckt!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger"


Es ost so schön bequem in den eigenen Voruteilen, nicht wahr?

Es fehlt ja eigentlich nur noch das Wort "neoliberal" in Bezug auf Herrn Sinn, um das Gesamtbild zu komplettieren.

ae8090

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #62 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 08:37:44 »
Ein ebenfalls interessanter Artikel (bzw ein interessantes Interview) mit dem Wirtschatsweisen Wolfgang Franz steht heute auf abendblatt.de. Hier ein Auszug:
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gefordert, die Regelsätze zu erhöhen. Ganz im Gegenteil: Es hat gesagt, mit diesen Regelsätzen kommt man im großen und ganzen aus, was das Bundesverfassungsgericht moniert hat, ist, dass einige Aspekte der Berechnungsweise nicht transparent genug seien.“

und etwas weiter oben hat er über das Lohnabstandsgebot gesagt:
Zitat
„Der zweite Grundsatz ist das Lohnabstandsgebot. Es müssen finanzielle Anreize vorhanden sein, dass sich eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt mehr lohnt als der Bezug von Arbeitslosengeld II.“

sowie

Zitat
„Unabhängig von dem, was Herr Westerwelle gesagt hat, ist es eine Tatsache, dass für gering qualifizierte Arbeitnehmer mit Familie das Lohnabstandsgebot stark zusammengeschmolzen und in einzelnen Fällen nicht groß genug ist, um eine Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt lohnend erscheinen zu lassen.“


Quelle und kompletter Artikel: abendblatt.de


Interessant als Hintergundinformation ist vielleicht zu wissen, dass Wolfgang Franz zunächst 1994 bis 1999 auf Empfehlung der Gewerkschaften in den Sachverständigenrat der Bundesregierung berufen wurde und 2003 auf Empfehlung der Arbeitgeberverbände.

Albrecht

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #63 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 10:02:58 »
und etwas weiter oben hat er über das Lohnabstandsgebot gesagt:
Dass derjenigen, der arbeitet mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, wird von keinem ernstzunehmenden Menschen bestritten! Wie dieses zu gewährleisten ist, ist allerdings die Frage. Wer glaubt durch Absenkung der Transferleistungen dieses sicherzustellen, verkennt, dass gerade durch die "Hartz-Reformen" der asoziale Niedriglohnbereich ausgeufert ist. Wenn angemessene Mindestlöhne gezahlt werden, stimmt auch das Lohnabstandsgebot!

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #64 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 11:56:22 »
und etwas weiter oben hat er über das Lohnabstandsgebot gesagt:
Dass derjenigen, der arbeitet mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, wird von keinem ernstzunehmenden Menschen bestritten! Wie dieses zu gewährleisten ist, ist allerdings die Frage. Wer glaubt durch Absenkung der Transferleistungen dieses sicherzustellen, verkennt, dass gerade durch die "Hartz-Reformen" der asoziale Niedriglohnbereich ausgeufert ist. Wenn angemessene Mindestlöhne gezahlt werden, stimmt auch das Lohnabstandsgebot!

Das sollten wir mal von einer anderen Seite betrachten: Wenn der Verbraucher bereit ist, mehr für die Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen, könnte der Unternehmer auch seinen Mitarbeiter besser bezahlen.

Dann müsste Porto halt mehr kosten, ebenso Lebensmittel etc.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Albrecht

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #65 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:17:32 »
Das sollten wir mal von einer anderen Seite betrachten: Wenn der Verbraucher bereit ist, mehr für die Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen, könnte der Unternehmer auch seinen Mitarbeiter besser bezahlen.

Dann müsste Porto halt mehr kosten, ebenso Lebensmittel etc.
Na klar! Die maßlosen Lohnforderungen und -abschlüsse der Vergangenheit sind allein verantwortlich für die Teuerungsraten!
:ironie

Übrigens: Bei der Post AG werden keine asozialen Niedriglöhne gezahlt! Es sind die anderen Postdienstleister, deren "innovatives" Geschäftsmodell allein darin besteht, dass man asoziale Niedriglöhne bezahlt!

Blubb

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #66 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:21:42 »
Das sollten wir mal von einer anderen Seite betrachten: Wenn der Verbraucher bereit ist, mehr für die Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen, könnte der Unternehmer auch seinen Mitarbeiter besser bezahlen.

Dann müsste Porto halt mehr kosten, ebenso Lebensmittel etc.
Na klar! Die maßlosen Lohnforderungen und -abschlüsse der Vergangenheit sind allein verantwortlich für die Teuerungsraten!
:ironie

Übrigens: Bei der Post AG werden keine asozialen Niedriglöhne gezahlt! Es sind die anderen Postdienstleister, deren "innovatives" Geschäftsmodell allein darin besteht, dass man asoziale Niedriglöhne bezahlt!

Also bei TNT werden meines Wissens € 7,60 in der Stunde gezahlt. Ist das jetzt asozial?

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #67 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:22:36 »
Das sollten wir mal von einer anderen Seite betrachten: Wenn der Verbraucher bereit ist, mehr für die Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen, könnte der Unternehmer auch seinen Mitarbeiter besser bezahlen.

Dann müsste Porto halt mehr kosten, ebenso Lebensmittel etc.
Na klar! Die maßlosen Lohnforderungen und -abschlüsse der Vergangenheit sind allein verantwortlich für die Teuerungsraten!
:ironie

Übrigens: Bei der Post AG werden keine asozialen Niedriglöhne gezahlt! Es sind die anderen Postdienstleister, deren "innovatives" Geschäftsmodell allein darin besteht, dass man asoziale Niedriglöhne bezahlt!

Asozial ist sicher der falsche Begriff in diesem Zusammenhang. Antisozial würde es eher treffen können...

Asozial = von der gesellschaftlichen Norm abweichend
Antisozial = Gemeinschaftsschädigend
« Letzte Änderung: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:25:03 von groundstar »
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Katja

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #68 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:32:34 »
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)

Blubb

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #69 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:36:09 »
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)


Musst Du gar nicht. Ist die durchaus gängige Definition. ;)

Albrecht

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #70 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:36:25 »
Der vom Bundesverwaltungsgericht wg. eines Formfehlers aufgehobene Postmindestlohn beträgt 8,00 bis 9,80 Euro, der "Tarif" der "Neuen Brief- und Zustelldienste" 6,50 bis 7,50 Euro.

Katja

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #71 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:38:56 »
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)


Musst Du gar nicht. Ist die durchaus gängige Definition. ;)

Dann schreib das mal der alten Frau Wiki ;)

Offline Slartibartfass

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #72 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:39:44 »
Übrigens: Bei der Post AG werden keine asozialen Niedriglöhne gezahlt! Es sind die anderen Postdienstleister, deren "innovatives" Geschäftsmodell allein darin besteht, dass man asoziale Niedriglöhne bezahlt!
Ich habe damals, als ich als Student im Briefzentrum bei der Post gejobbt habe, gutes Geld bekommen. Nagelt mich jetzt nicht auf die genauen Prozente und Pfennige fest, aber ca 14 Mark pro Stunde, nach 18 (oder 20) Uhr 2 (oder noch mehr) Euro Spätzuschlag, ca 35% Sonntagszuschlag, ca 130% Feiertagszuschlag.

Die Bedingungen werden sich zwar (schätzungsweise) nicht verbessert haben, aber das ist mehr, als viele andere Firmen zahlen.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #73 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:42:18 »
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)


Musst Du gar nicht. Ist die durchaus gängige Definition. ;)

Dann schreib das mal der alten Frau Wiki ;)

Frau Wiki sagt:

„antisozial“ (= gemeinschaftsschädigend)

„Asozial“ bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individualverhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen.

 ;)


ae8090

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #74 am: Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:43:29 »
Dieses Lohngefälle zwischen staatlicher Post und privaten Mitbewerbern wird sich dann von ganz alleine nivellieren, wenn für den Wettbewerb auch gleiche Regeln herrschen. Entweder die Post muss in Zukunft auch Mehrwertsteuer für ihr Port erheben, wie die Privaten auch, oder umgekehr, die Privaten werden beim Porto per gesetz von der Mehrwertsteuer befreit.

Ich bin übrigens für die erste Variante