mal ein schönes Anwesen kaufen?

Begonnen von breughel, Dienstag, 23. Juli 2013 - 11:07:51

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ToRü | ToРуз

Kannst Du nicht da das Gebäude ausserhalb einer Ortschaft , also eines Bebaungsplans liegt.

Guckst Du hier: http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html

Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Rizzi

Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31

Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...

Nun wiedersprichst du dir aber selber.

Entweder Aussenbereich oder es gibt einen B-Plan.
Beides gleichzeitig gibt es net.  :-*


breughel

Zitat von: Katja in Donnerstag, 21. November 2013 - 18:49:18
Was hätte dieses Landeswaldgesetz (im Falle eines Verkaufes) denn für Folgen für die neuen Besitzer?
dass er alle Auflagen erfüllen muß, die von der öffentlichen HAnd nicht eingehalten wurden :angel:
Das GMSH ist dafür auch ein schönes Beispiel in IZ

ToRü | ToРуз

Zitat von: Rizzi in Freitag, 22. November 2013 - 08:14:00
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31

Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...

Nun wiedersprichst du dir aber selber.

Entweder Aussenbereich oder es gibt einen B-Plan.
Beides gleichzeitig gibt es net.  :-*



Nö, denn ich habe ja die allgemeine Situation "Außenbereich" beschrieben und die spezielle in Sachen Charlottenhöhe.

Da gibt es, nach meinem Wissen, einen B-Plan, aber der ist auf die derzeitige Nutzung festgelegt und kann eben nach heutigem Baurecht nicht mehr so einfach geändert werden. Sprich: Selbe Nutzung wäre denkbar, andere wäre nach BauGB nur für priviligierte Bauherren möglich, aber auch nur im eingeschränkten Umfang.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

breughel

Und für Pferdefreunde gibt es nun  auch ein Angebot in Itzehoe - da ist jemand vor Eröffnung schon pleite mit einer Pferdepension...
www.zvg.com

ToRü | ToРуз

Zitat von: breughel in Dienstag, 26. November 2013 - 19:59:15
Und für Pferdefreunde gibt es nun  auch ein Angebot in Itzehoe - da ist jemand vor Eröffnung schon pleite mit einer Pferdepension...
www.zvg.com

Der direkte Link zum Pferdestall:
http://www.zvg.com/termine/schleswig-holstein/itzehoe/166438.html
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Blubb

Zitat von: ToRü in Freitag, 22. November 2013 - 09:04:00
Zitat von: Rizzi in Freitag, 22. November 2013 - 08:14:00
Zitat von: ToRü in Donnerstag, 21. November 2013 - 21:09:31

Aber das Thema Nutzung im Aussenbereich ist gegeben. Denn der B-Plan kann dort kaum noch geändert werden, was die Nutzung sehr einschränkt. ...

Nun wiedersprichst du dir aber selber.

Entweder Aussenbereich oder es gibt einen B-Plan.
Beides gleichzeitig gibt es net.  :-*



Nö, denn ich habe ja die allgemeine Situation "Außenbereich" beschrieben und die spezielle in Sachen Charlottenhöhe.

Da gibt es, nach meinem Wissen, einen B-Plan, aber der ist auf die derzeitige Nutzung festgelegt und kann eben nach heutigem Baurecht nicht mehr so einfach geändert werden. Sprich: Selbe Nutzung wäre denkbar, andere wäre nach BauGB nur für priviligierte Bauherren möglich, aber auch nur im eingeschränkten Umfang.

Aber nur, wenn dort ein sogenannter einfacher Bauplan gegeben ist. Ansonsten hat Rizzi nämlich Recht. Es gibt entweder einen qualifizierten Bauplan oder unbeplanten Innenbereich oder den Außenbereich.

Katja

Zitat von: Blubb in Donnerstag, 28. November 2013 - 12:01:00

Aber nur, wenn dort ein sogenannter einfacher Bauplan gegeben ist. Ansonsten hat Rizzi nämlich Recht. Es gibt entweder einen qualifizierten Bauplan oder unbeplanten Innenbereich oder den Außenbereich.

Wärst Du so nett und würdest mir das 'übersetzen' (ich hatte schon einmal gefragt, wurde scheinbar überlesen)

Nehmen wir an, ich würde das Objekt kaufen wollen - dürfte ich es -so wie es ist- bewohnen/bewirtschaften  oder entspricht es keiner Regelung mehr (z.B. Abstand zum Wald) und müßte dementsprechend verändert werden?

Rizzi

#23
Zitat von: Katja in Donnerstag, 28. November 2013 - 14:15:25
Zitat von: Blubb in Donnerstag, 28. November 2013 - 12:01:00

Aber nur, wenn dort ein sogenannter einfacher Bauplan gegeben ist. Ansonsten hat Rizzi nämlich Recht. Es gibt entweder einen qualifizierten Bauplan oder unbeplanten Innenbereich oder den Außenbereich.

Wärst Du so nett und würdest mir das 'übersetzen' (ich hatte schon einmal gefragt, wurde scheinbar überlesen)

Nehmen wir an, ich würde das Objekt kaufen wollen - dürfte ich es -so wie es ist- bewohnen/bewirtschaften  oder entspricht es keiner Regelung mehr (z.B. Abstand zum Wald) und müßte dementsprechend verändert werden?

Zunächst wird dir der Kreis das Grundstück nur verkaufen, wenn du eine legale Nutzung seriös glaubhaftmachen kannst.
Diese legale Nutzung erstreckt sich - wie von ToRü schon geschriebe - auf sog. priviligierte Vorhaben.
Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass dies Tier- und / oder Landwirtschaftliche Nutzung im Haupterwerb ist.

Außerhalb der Nutzungsfrage wäre von Dir sämtliches formelles Recht einzuhalten. Also auch u. a. Waldabstände.
Du kannst Dich hier nicht darauf berufen, dass Du das Grundstück ja schon so gekauft hättest.

Caveat emptor   ;)

Katja

 Danke schön, Rizzi!

Mit DIESER Antwort kann ich etwas anfangen ;) - allerdings gehen alle davon aus, daß das Gebäude abgerissen wird, oder?!

In einer Stadt in NRW habe ich mal ein Gebäude verfallen sehen - ein wunderschönes, altes Fachwerkhaus. Damals munkelte man, daß die Restauration um eine Million DM kosten würde - und das Grundstück mehr wert sei, wenn das Ding vollends zerbröselt.
Dann kam ein Mensch mit viel Enthusiasmus und noch mehr gutem Willen und Durchhaltevermögen. Neben seiner 'richtigen' Arbeit fing er nach Feierabend an zu restaurieren, sanieren und nach ca. 5 Jahren stand das Haus wieder. Eine Baugenhemigung für dieses Grundstück hätte er wohl nie bekommen, aber einen Abriß konnte niemand erzwingen.

Ich stehe irgendwie auf Häuser mit Charme - und die Charlottenhöhe hat zweifelslos welchen (finde ich) - trotzdem bleibe ich in Sude ;)

ToRü | ToРуз

In der Breiten Strasse 34 kannst Du ein denkmalgeschütztes Schnäppchen machen. Verkehrswert 6.000€
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

breughel

Die Steinburg (Gerbers) ist ja auch im Angebot - kann man wohl günstig erwerebn und auch Denkmalschutz includiert.

ToRü | ToРуз

#27
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Rizzi

Zitat von: Katja in Donnerstag, 28. November 2013 - 20:11:04
- allerdings gehen alle davon aus, daß das Gebäude abgerissen wird, oder?!

Dies war anfangs nicht der Plan.
Mitlerweile hat der Kreis diese Option wohl mit im Fokus.

Dies würde wohl bedeuten, dass das Grundstück der Natur zurück gegeben wird, ähnlich Gut Schmabek.

Vielleicht nicht das Schlechteste.  blblume

breughel

Zitat von: Rizzi in Freitag, 29. November 2013 - 08:20:30
Zitat von: Katja in Donnerstag, 28. November 2013 - 20:11:04
- allerdings gehen alle davon aus, daß das Gebäude abgerissen wird, oder?!

Dies war anfangs nicht der Plan.
Mitlerweile hat der Kreis diese Option wohl mit im Fokus.

Dies würde wohl bedeuten, dass das Grundstück der Natur zurück gegeben wird, ähnlich Gut Schmabek.

Vielleicht nicht das Schlechteste.  blblume
nachdem wohl dann der Kreis nicht die Gesetze einhielt..................