Toiletten an den Schulen?

Begonnen von westiemoon, Sonntag, 27. September 2009 - 00:21:31

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wellenkamper

Zitat von: SAPP in Mittwoch, 30. September 2009 - 18:18:30



         

          Und wenn er sich nur einen Laubengang ausdenkt !

         

          einer Schule keinen Abbruch !


wurde schon genannt, ich glaube von mir.  ;D

SAPP



          Ja, aber das geht doch !

          Der Umstand das an der genannten schule dieser Missstand herrscht, zeigt das

          sich die Planer nicht genügend Gedanken gemacht haben !

          Das ist genau das, was Claudia bemängelt!

          Soetwas nennt man Fehlplanung, geht nicht, gibts nicht ! :D

Desinfector

gravity sux!

wellenkamper

Zitat von: Desinfector in Mittwoch, 30. September 2009 - 18:46:15
Solange es noch überhaupt Klos gibt und nicht so wie hier:

http://kuukunen.net/flash/comedy/ohshit.swf

endlich mal was zum schmunzeln. so ein umbau / neubau muss öffentlich ausgeschrieben und bekannt gegeben. warum macht man/frau sich erst einen kopf nach dem neubau/umbau darüber das die toiletten nicht im gebäude sind. sicherlich gab es zu den jeweiligen bauten eine info stunde.

SAPP




           Wurscht , wie das läuft, Fehlplanung bleibt Fehlplanung !

wellenkamper

Zitat von: SAPP in Mittwoch, 30. September 2009 - 19:11:36



           Wurscht , wie das läuft, Fehlplanung bleibt Fehlplanung !


irrtum mein liebster weil dann hätte man was sagen und machen/ändern können. und man hätte einspruch einlegen können. aber im nach hinein das mundwerk öffnen ist ja einfacher.

scence

Ich gehe mal davon aus ,dass ein Architekt sein Handwerk versteht.Eltern werden in solche Gespräche nicht mit einbezogen .Das i.d.g. Schule keines meiner Kinder mehr hin muss ,bin ich gottfroh.Denn dort gab es noch andere unhyg.Probleme.

wellenkamper

Zitat von: scence in Mittwoch, 30. September 2009 - 19:29:09
Ich gehe mal davon aus ,dass ein Architekt sein Handwerk versteht.Eltern werden in solche Gespräche nicht mit einbezogen .


bei öffentlichen bauten hast du als mitbürger mit sprachen recht

SAPP

#53
Zitat von: wellenkamper in Mittwoch, 30. September 2009 - 19:15:14
Zitat von: SAPP in Mittwoch, 30. September 2009 - 19:11:36



          Wurscht , wie das läuft, Fehlplanung bleibt Fehlplanung !


irrtum mein liebster weil dann hätte man was sagen und machen/ändern können. und man hätte einspruch einlegen können. aber im nach hinein das mundwerk öffnen ist ja einfacher.

           Das ist Tüdelkram, das habe ich oft genug erlebt,wir hatten Mitspracherecht bei Projekten,

           hatten unsere gesamten Ansprüche , was E-Leitungen, Fundamentvorbereitungen etc. anging

           Beleuchtungselemente über unseren Anlagen usw.

           Bei den Baubesprechungen fielen die Archis aus allen Wolken, wenn wir die Vorbereitungen einforderten,

           blätter, blätter in den Akten, war gestrichen worden, zu teuer.


           Das ist meist die Konsequenz vom Mitspracherecht ! Einfach ..............Neese



           Der Rotstift entscheidet, das ist dann die letzte Institution !

           Da liegt der Hase begraben !


            ( im Übrigen bin ich nicht Dein Liebster  ;D)

wellenkamper

Zitat von: SAPP in Mittwoch, 30. September 2009 - 19:40:00
Zitat von: wellenkamper in Mittwoch, 30. September 2009 - 19:15:14
Zitat von: SAPP in Mittwoch, 30. September 2009 - 19:11:36



          Wurscht , wie das läuft, Fehlplanung bleibt Fehlplanung !


irrtum mein liebster weil dann hätte man was sagen und machen/ändern können. und man hätte einspruch einlegen können. aber im nach hinein das mundwerk öffnen ist ja einfacher.

           Das ist Tüdelkram, das habe ich oft genug erlebt,wir hatten Mitspracherecht bei Projekten,

           hatten unsere gesamten Ansprüche , was E-Leitungen, Fundamentvorbereitungen etc. anging

           Beleuchtungselemente über unseren Anlagen usw.

           Bei den Baubesprechungen fielen die Archis aus allen Wolken, wenn wir die Vorbereitungen einforderten,

           blätter, blätter in den Akten, war gestrichen worden, zu teuer.


           Das ist meist die Konsequenz vom Mitspracherecht ! Einfach ..............Neese



           Der Rotstift entscheidet, das ist dann die letzte Institution !

           Da liegt der Hase begraben !


            ( im Übrigen bin ich nicht Dein Liebster  ;D)


nur weil du kein erfolg hattest muss du es nicht gleich als tüdelkram ab stempeln

Blubb

Zitat von: wellenkamper in Mittwoch, 30. September 2009 - 19:36:48
bei öffentlichen bauten hast du als mitbürger mit sprachen recht

Das höre ich jetzt aber zum ersten Mal und mMn verwechselt Du da auch was. Bei einer Bauleitplanung gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei Bauanträgen hast Du allenfalls ein Widerspruchsrecht, wenn Du in den drittschützenden Bereich des Bauvorhabens fällst. Eine Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Bauen gibt es meines Wissens in der Frage des Bauntrages nicht.

SAPP



          @wellenkamper,

           ich war in diesen Fällen kein "Mitbüger mit Einspruchrecht" ich war ein Gewerk

           insofern stimmt es durchaus, die Pläne wurden durch den Rotstift nachträglich

           gekürzt, das hat nichts mit Erfolg zutun, es wird bei und nach Baubeginn

           der Rotstift angesetzt.So kann auch nach der Genehmigung zB. ein

            Laubengang gestrichen werden, wenn der Auftrag noch nicht vergeben wurde.


            Meiner Meinung nach gibt es die Möglichkeit der Mitsprache, aber das bedeutet

            nicht, das diesem Ansinnen automatisch entsprochen wird !

            Es kann ebenfalls ein gegebener Auftrag zusammengestrichen werden,

            besonders wenn der Auftraggeber die Öffentliche Hand ist !

           

Blubb

Die vorherige Mitsprache ist, wenn überhaupt, einfach nur "good will" des Bauträgers. Das machen die bei umstrittenen Projekten oder solchen bei denen klar ist, dass es im Nachhinein Ärger geben wird, so z.B. wenn ein Kindergarten gebaut werden soll.

susesim

@wellenkamper
meine kinder sind gross,ich denke an alle kinder
deine dumme bemerkung dann suche dir eine andere schule kannst du an deine tür nageln.
du hast nichts verstanden
es geht nicht um meine kinder es geht um alle kinder

SAPP

Zitat von: Blubb in Mittwoch, 30. September 2009 - 20:23:05
Die vorherige Mitsprache ist, wenn überhaupt, einfach nur "good will" des Bauträgers. Das machen die bei umstrittenen Projekten oder solchen bei denen klar ist, dass es im Nachhinein Ärger geben wird, so z.B. wenn ein Kindergarten gebaut werden soll.

            Ganz genau, so kann es sich auswirken, wenn , durch was auch immer, genügend Geld vorhanden ist,

            kann den Einsprüchen entsprochen werden !

            Begeisternd ist es, wenn bei Etat Ende noch Kohle vorhanden ist, dann wird richtig geprasst !

            Dann gibt es doch, wie beantragt Kupferdach, einfach ein Fest für den Dachdecker!

            denn wenn der Etat nicht verbraucht wurde, gibt es im nächsten Jahr weniger !


            Aber, ob der Laubengang gebaut wird ? Vielleicht grillt der Archi häufiger mit dem Dachdecker

           als mit dem Zimmermann ?