Verkehrsregelung im Neubaugebiet Sieversbek...

Begonnen von Dr.Tossi, Dienstag, 05. Juli 2011 - 16:11:24

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Dr.Tossi

Ich bin öfter im Neubaugebiet Sieversbek unterwegs und dort sind die beiden äußeren Ringstraßen Tempo 30 Zonen und die dazwischen liegenden kleinen Straßen sind verkehrsberuhigte Bereiche, deren Enden durch das folgende Schild gekennzeichnet ist:


Liebe Bewohner und Besucher dieser verkehrsberuhigten Bereiche - wenn ihr diese Straßen verlasst, habt ihr keine Vorfahrt und es gilt kein "rechts vor links". Dieses regelt §10 der Straßenverkehrsordnung :police:.

Ich befahre diese Ecke extrem ungern und sehr vorsichtig, da den meisten Mitmenschen diese Vorfahrtsregelung anscheinend unbekannt ist. Es wird aus den Straßen gebrettert, ohne Rücksicht auf Verluste, in der falschen Annahme, es gelte rechts vor links. Zusätzlich wird auf das angebliche Recht auch noch mit diversen Handzeichen und ähnlichem aufmerksam gemacht :abgelehnt...
Im Interesse Aller, haltet euch bitte an die Vorfahrtsregelung und wenn ihr schon keine Ahnung habt, haltet wenigstens eure Hände still (Stinkefinger u.ä.).. ;)



ThK

Wenn nicht rechts vor links, was dann?

Wenn nicht rechts vor links, gibt es denn verkehrsregelnde Schilder?

Habe ich deine Beschreibung nicht verstanden?
Ich glaube, das muss ich mir mal vor Ort ansehen.

wutz

Wenn der Bürgersteig NICHT abgesenkt ist, hat er Recht, ansonsten denke ich gilt rechts vor links.

Slartibartfass

Zitat von: ThK in Dienstag, 05. Juli 2011 - 19:58:24
Wenn nicht rechts vor links, was dann?

Wenn nicht rechts vor links, gibt es denn verkehrsregelnde Schilder?

Habe ich deine Beschreibung nicht verstanden?
Er hat doch schon §10 StVO genannt: Wenn man aus einem Verkehrsberuhigten Bereich kommt, hat man keine Vorfahrt.



ZitatIch glaube, das muss ich mir mal vor Ort ansehen.
Mach mal Fotos. :)
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Anja


Zitat von: ThK in Dienstag, 05. Juli 2011 - 19:58:24
Wenn nicht rechts vor links, was dann?

Zitat von: wutz in Dienstag, 05. Juli 2011 - 20:14:40
Wenn der Bürgersteig NICHT abgesenkt ist, hat er Recht, ansonsten denke ich gilt rechts vor links.
Dr. Tossi, ich glaube, diese Antworten spiegeln ganz gut deine Beobachtungen wider.  :muah

Dr.Tossi

Zitat von: Slartibartfass in Dienstag, 05. Juli 2011 - 20:19:22
Zitat von: ThK in Dienstag, 05. Juli 2011 - 19:58:24
Wenn nicht rechts vor links, was dann?

Wenn nicht rechts vor links, gibt es denn verkehrsregelnde Schilder?

Habe ich deine Beschreibung nicht verstanden?
Er hat doch schon §10 StVO genannt: Wenn man aus einem Verkehrsberuhigten Bereich kommt, hat man keine Vorfahrt.


Genau so sieht es aus, unabhängig davon ob der Bordstein dort abgesenkt ist oder nicht....wissen die meisten eben halt nicht.
Man ist wartepflichtig gegenüber dem Verkehr auf der übergeordneten Straße, egal ob von rechts oder links kommend!

Dr.Tossi

Zitat von: Anja in Dienstag, 05. Juli 2011 - 22:09:19

Zitat von: ThK in Dienstag, 05. Juli 2011 - 19:58:24
Wenn nicht rechts vor links, was dann?

Zitat von: wutz in Dienstag, 05. Juli 2011 - 20:14:40
Wenn der Bürgersteig NICHT abgesenkt ist, hat er Recht, ansonsten denke ich gilt rechts vor links.
Dr. Tossi, ich glaube, diese Antworten spiegeln ganz gut deine Beobachtungen wider.  :muah

Ja, das glaube ich auch ;). Ich musste mich aber auch erst einmal schlau machen, ehrlich gesagt, denn die Führerscheinprüfung liegt nun auch schon schlappe 27 Jahre zurück und da ist einiges in Vergessenheit geraten bzw. neu dazu gekommen.

Edendorf

also hat man Vorfahrt, wenn der Bordstein nicht abgesenkt ist... dann ist da doch ne ziemlich hohe Kante, oder?

Dr.Tossi

Zitat von: Edendorf in Donnerstag, 07. Juli 2011 - 15:22:08
also hat man Vorfahrt, wenn der Bordstein nicht abgesenkt ist... dann ist da doch ne ziemlich hohe Kante, oder?

Im betreffenden Fall gibt es keinen Bordstein (ist eine durchgehnde Pflasterung). Hier regelt allein das oben abgebildete Verkehrsschild die Vorfahrt...

era

Dieses Problem gibt es in Hohenaspe auch: beide Einmündungen der Schönen Aussicht (verkehrsberuhigt) in den Langenstücken. Seit Jahren reagiere ich hier auf dem Langenstücken sehr defensiv, weil viele das mit dem verkehrsberuhigten Bereich nicht wissen und das Verkehrsberuhigte-Zone-Schild bei der Ausfahrt ja nicht vor der Nase, sondern im Rücken haben. Folge meines grundsätzlich defensiven Verhaltens: Die Rausfahrer denken nun ihrerseits, ich dächte, hier gälte rechts vor links, und fahren los. So wird durch defensives Fahren de facto rechts vor links eingeführt. Seit ich aber auf Defensive umgeschaltet habe, gab es praktisch keine kniffeligen Situationen mehr, außer der eben, dass ich auf mein Vorfahrtsrecht verzichte habe. Damit und den paar Sekunden, die ich später nach Hause komme, kann ich aber ganz gut und unversehrt (im wahren Sinne des Wortes) leben.

Flora Immobilien

Zitat von: era in Freitag, 08. Juli 2011 - 09:12:00
...
und das Verkehrsberuhigte-Zone-Schild bei der Ausfahrt ja nicht vor der Nase, sondern im Rücken haben.
...

Achtung, hier gilt es aufzupassen!

Steht des Verkehrszeichen, dass die verkehrsberuhigte Zone endet, direkt an der Einmündung / Kreuzung, hat man immer, wie schon oben geschrieben, zu warten und niemals Vorfahrt.

Endet die verkehrsberuhigte Zone laut Schild jedoch auf gerader Strecke und erst einige Meter später kommt es zu einer Kreuzungssituation, gilt hier rechts-vor-links, der Einmündungsbereich gehört dann nicht mehr zur verkehrsberuhigten Zone!

Dr.Tossi

Zitat von: Flora Immobilien in Freitag, 08. Juli 2011 - 11:31:47
Zitat von: era in Freitag, 08. Juli 2011 - 09:12:00
...
und das Verkehrsberuhigte-Zone-Schild bei der Ausfahrt ja nicht vor der Nase, sondern im Rücken haben.
...

Achtung, hier gilt es aufzupassen!

Steht des Verkehrszeichen, dass die verkehrsberuhigte Zone endet, direkt an der Einmündung / Kreuzung, hat man immer, wie schon oben geschrieben, zu warten und niemals Vorfahrt.

Endet die verkehrsberuhigte Zone laut Schild jedoch auf gerader Strecke und erst einige Meter später kommt es zu einer Kreuzungssituation, gilt hier rechts-vor-links, der Einmündungsbereich gehört dann nicht mehr zur verkehrsberuhigten Zone!

Selbst wenn das Schild, welches das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches anzeigt, einige Meter zurückliegt - man es also bereits im Rücken hat - gilt trotzdem die Wartepflicht! Dieses können sogar mal 30 Meter bis zum Kreuzungsbereich sein, so urteilte zumindest der Bundesgerichtshof im Jahr 2007....

era

Na, da warte ich lieber und gewähre, mit einem BGH-Urteil winkend, Vorfahrt.

Und wie ist die Rechtslage denn nun wirklich? Wer ist im Recht? Tossi oder Flora?

Hägar

...tja....und wichtig wird das alles erst wenn eine/r auf der Nase liegt........ :ironie

Dr.Tossi

Ich nutze neuerding eine andere Variante und fahre die "Ringstraße" dort gegen den Uhrzeigersinn, so dass die verkehrberuhigten Nebenstraßen links liegen und somit für die Unwissenden im Falle eines Falles rechts vor links gilt - und ich habe Vorfahrt  :)...

Nee mal im Ernst - es hilft halt nur defensives Fahren!