Verkehrsregelung im Neubaugebiet Sieversbek...

Begonnen von Dr.Tossi, Dienstag, 05. Juli 2011 - 16:11:24

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era

"und fahre die "Ringstraße" dort gegen den Uhrzeigersinn, so dass die verkehrberuhigten Nebenstraßen links liegen"

statt Rechtslage also Linkslage  ;)

Flora Immobilien

#16
Zitat von: Dr.Tossi in Freitag, 08. Juli 2011 - 20:52:29
Zitat von: Flora Immobilien in Freitag, 08. Juli 2011 - 11:31:47
Zitat von: era in Freitag, 08. Juli 2011 - 09:12:00
...
und das Verkehrsberuhigte-Zone-Schild bei der Ausfahrt ja nicht vor der Nase, sondern im Rücken haben.
...

Achtung, hier gilt es aufzupassen!

Steht des Verkehrszeichen, dass die verkehrsberuhigte Zone endet, direkt an der Einmündung / Kreuzung, hat man immer, wie schon oben geschrieben, zu warten und niemals Vorfahrt.

Endet die verkehrsberuhigte Zone laut Schild jedoch auf gerader Strecke und erst einige Meter später kommt es zu einer Kreuzungssituation, gilt hier rechts-vor-links, der Einmündungsbereich gehört dann nicht mehr zur verkehrsberuhigten Zone!

Selbst wenn das Schild, welches das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches anzeigt, einige Meter zurückliegt - man es also bereits im Rücken hat - gilt trotzdem die Wartepflicht! Dieses können sogar mal 30 Meter bis zum Kreuzungsbereich sein, so urteilte zumindest der Bundesgerichtshof im Jahr 2007....

Das wäre mir absolut neu und teilweise überhaupt nicht umsetztbar.
Stell dir vor, ich fahre IN diese Straße hinein und in die erste Auffahrt, weil ich dort jem. besuche.
Beim rausfahren AUS der Straße hätte ich also dann angeblich zu warten, obwohl ich von dem Schild, welches 30 m hinter mir steht gar nicht Kenntnis nehmen konnte ?!?

Hast du das Az. vom Urteil? Ich würde es mir gerne einmal durchlesen.

Dr.Tossi

Zitat von: Flora Immobilien in Samstag, 09. Juli 2011 - 10:41:39
Zitat von: Dr.Tossi in Freitag, 08. Juli 2011 - 20:52:29
Zitat von: Flora Immobilien in Freitag, 08. Juli 2011 - 11:31:47
Zitat von: era in Freitag, 08. Juli 2011 - 09:12:00
...
und das Verkehrsberuhigte-Zone-Schild bei der Ausfahrt ja nicht vor der Nase, sondern im Rücken haben.
...

Achtung, hier gilt es aufzupassen!

Steht des Verkehrszeichen, dass die verkehrsberuhigte Zone endet, direkt an der Einmündung / Kreuzung, hat man immer, wie schon oben geschrieben, zu warten und niemals Vorfahrt.

Endet die verkehrsberuhigte Zone laut Schild jedoch auf gerader Strecke und erst einige Meter später kommt es zu einer Kreuzungssituation, gilt hier rechts-vor-links, der Einmündungsbereich gehört dann nicht mehr zur verkehrsberuhigten Zone!

Selbst wenn das Schild, welches das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches anzeigt, einige Meter zurückliegt - man es also bereits im Rücken hat - gilt trotzdem die Wartepflicht! Dieses können sogar mal 30 Meter bis zum Kreuzungsbereich sein, so urteilte zumindest der Bundesgerichtshof im Jahr 2007....

Das wäre mir absolut neu und teilweise überhaupt nicht umsetztbar.
Stell dir vor, ich fahre IN diese Straße hinein und in die erste Auffahrt, weil ich dort jem. besuche.
Beim rausfahren AUS der Straße hätte ich also dann angeblich zu warten, obwohl ich von dem Schild, welches 30 m hinter mir steht gar nicht Kenntnis nehmen konnte ?!?

Hast du das Az. vom Urteil? Ich würde es mir gerne einmal durchlesen.

Nee das AZ habe ich leider nicht. Ich habe das Statement auf irgendeiner Fahrschulseite gefunden, welche die Verkehrsschilder im Einzelnen erklärt......müsste ich nochmal Google befragen. Das Ganze konnte mir inhaltlich aber auch ein Kollege bestätigen, der selber 2 Fahrschulen besitzt und er sollte es wissen (hoffe ich zumindest).

Ich kann deine oben beschriebene Situation nachvollziehen, aber verkehrsberuhigte Bereiche sind nicht nur durch die Beschilderung zu erkennen, sondern auch durch die Bauweise (keine Fußwege, Parken auch links der Fahrbahn, geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen usw.).....