Wie würden Sie entscheiden?

Begonnen von ae8090, Dienstag, 22. Februar 2011 - 08:16:24

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ae8090

"Wie würden Sie entscheiden" - vor gefühlten tausend Jahren war das mal eine TV-Sendung (ich glaube, dass war noch zu jenen seligen Zeiten, als wir die Wahl zwischen Erstem, Zweitem und Drittem Programm hatten und unsere Blase so gut trainiert war, dass wie auch ohne Werbeunterbrechnung bis zum nächsten Toilettengang zusehen konnten), in der Rechtsfälle zuerst vorgestellt und dann von Kandidaten eingeschätzt wurden. Zum Schluss wurde dann aufgelöst, wie das Gericht tatsächlich entschieden hatte.

Hier ist Raum und Platz, anstehende Rechtsstreitigkeiten, die durch die veröffentlichte Meinung geistern, vorzustellen und mutmaßungen abzugeben, wie die Gerichte entscheiden werden. Viel Spaß dabei.

Gerne stelle ich auch den ersten Fall vor und bitte Euch um Eure Diskussionsbeiträge:

ZitatMuslim will keinen Alkohol einräumen – Kündigung

Ein in einem Supermarkt beschäftigter Muslim wollte aus religiösen Gründen keinen Alkohol ins Regal räumen. Ihm wurde gekündigt – jetzt klagt er.

Er folgte seinem Gewissen und verlor seinen Job: Ein als Ladenhilfe in Schleswig-Holstein beschäftigter Muslim weigerte sich strikt, alkoholische Getränke in Verkaufsregale zu räumen. Sein Glaube, so begründete er, verbiete ihm jeglichen Umgang mit Alkohol.

Der Mann sollte nach längerer Krankheit erneut im Getränkeverkauf arbeiten. Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen setzte der Supermarkt den Mann schließlich im März 2008 vor die Tür. Seither klagt er gegen seinen Rauswurf.
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Bei buecher.de:
Mit dem Kopftuch nach Europa?
von Bassam Tibi

An diesem Donnerstag entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Kündigung.


QukA: welt.de

Durfte der gläubige Muslim die Arbeit hier an dieser Stelle zu Recht verweigern oder durfte der Arbeitgeber ihn wegen Arbeitsverweigerung zu Recht vor die Tür setzen?

Johomo

#1
Meiner Meinung nach ist doch nur das Trinken den Muslims nicht erlaubt. Also muss er arbeiten!

burmel

#2
Wer die Hitze nicht verträgt kann auch nicht in der Küche arbeiten.

Kündigung gerechtfertigt.

Katja

#3
M.M.n. ist es völlig unerheblich, ob der AN vorher lange krank war (es suggeriert eigentlich, daß er 'strafversetzt' wurde).

Allerdings würde ich es eher so sehen: bewerbe ich mich in einem Lebensmittelladen, dessen Produktpalette auch Alkoholika beinhaltet, ist es in meiner Verantwortung auf meine Religion zu verweisen, um mich vor dem Umgang mit diesen für mich verbotenen Dingen zu schützen. Gleiches gilt ja auch für den Umgang mit Schweinefleisch - auch damit kommt ein Mitarbeiter eines Supermarktes sicherlich in Kontakt.

Der AG wiederum könnte das als Einstellungskriterium sehen und mich entsprechend einstellen oder eben nicht.

Damit würde ich entscheiden: Kündigung gerechtfertigt!

electriczorro

#4
Hallo Forum,

mein einfaches Denken dazu....

Die Alkoholika sind umverpackt. Er kommt also nicht in direkten Kontakt mit dem verbotenen Stoff.
Damit sind die religiösen Zweifel entkräftet. Wenn er moralische Zweifel hat ist er eben für diesen Job
nicht geeignet und sollte beim türkischen Gemüsehändler einen Job anfangen.
Das was der Muslim dann hier im weiteren macht ist Arbeitsverweigerung und zieht eben eine rechtmäßige
Kündigung mit sich. Ich finde die Sachlage ist klar, es sei denn....

Er wurde nach seiner Krankheit mit diesem "neuen" Arbeitsfeld konfrontiert und hatte vorher ein Feld bei dem er nicht in moralische Bedrängnis geriet, also insgesamt andere Vorraussetzungen hatte... Ab da wird es dann knifflig.

LG

Z

Hägar

Kündigung gerechtfertigt - da im Arbeitsvertrag ziemlich sicher geregelt ist WELCHEN Tätigkeiten (also auch Regale einräumen, egal welche Ware) er nachgehen muss...und das wusste er ziemlich sicher BEVOR der Arbeitsvertrag (von ihm)unterschrieben wurde... :meinemeinung

hillscottage

Kündigung gerechtfertigt.  Produkte und Supermarkt kennt man vorher. Wenn man so religiös ist, ist es eigentlich unmöglich in einem Supermarkt mit vollem Sortiment zu arbeiten.Alkohol befindet sich ja nicht nur in den Flaschen, sondern auch u.U. in diversen Naschwerkzeugen, Soßen und Gemüsedosen, die er dann ja auch nicht anfassen dürfte.

TR

Kündigung absolut gerechtfertigt, auch vorher genannten Gründen. In der Heimat würde er gar nicht so weit kommen mit seiner Klage, wenn er nicht arbeitet, erhält er kein Geld.

bertee54

Moin allerseits!

Da er hier in Europa (westl. Kulturkreis) arbeitet ist ihm bekannt, dass es hier alkoholische Waren gibt (nicht nur Alkoholika in Flaschen, sondern auch in Mon Cherie usw.); deshalb ist m.Mn nach die Kündigung absolut gerechtfertigt!

BerndT.

Slartibartfass

Ich halte die Kündigung auch für gerechtfertigt.
Nicht auszudenken, was wäre, wenn der Herr feststellt, dass sich in den Supermarktsregalen auch Schweinefleischprodukte befinden.

Ich akzeptiere es, dass viele Menschen aus religiösen Gründen keinen Alkohol, kein Schweinefleisch und kein Blut konsumieren oder berühren wollen/dürfen. (Habt ihr eigentlich schon mal die 5 Bücher Moses gelesen?)
Aber sich einen Job in einem Supermarkt zu suchen, um dann zu sagen, dass man die ganzen Produktverpackungen nicht anfassen darf, ist doch schon ziemlich komisch...
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

muesli

Nicht kündigen, wenn der Regaleinräumverweigerer
ein Freund/Bekannter/Familienmitglied wäre
und/oder obendrein
ein eigener Freund/Bekannter/Familienmitglied
und/oder ein Freund/Bekannter/Famlienmitglied des Regaleinräumverweigerers alkoholkrank wäre.




Slartibartfass

Zitat von: ae8090 in Dienstag, 22. Februar 2011 - 08:16:24
ZitatBuch-Tipp Anzeige
Bei buecher.de:
Mit dem Kopftuch nach Europa?
von Bassam Tibi
Man könnte den kopierten Bereich auch noch etwas kürzen. ;)
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

ae8090

Zitat von: Slartibartfass in Dienstag, 22. Februar 2011 - 22:02:43
Zitat von: ae8090 in Dienstag, 22. Februar 2011 - 08:16:24
ZitatBuch-Tipp Anzeige
Bei buecher.de:
Mit dem Kopftuch nach Europa?
von Bassam Tibi
Man könnte den kopierten Bereich auch noch etwas kürzen. ;)

stimmt. Den hatte ich übersehen. So schnell geht das  mit den Plagiaten ;)

ae8090

Gestern sollte entschieden werden im Falle des muslimischen Mitbürgers und Arbeitnehmers, der sich in einem Supermarkt weigerte, Flaschen mit alkoholischem Inhalt in die Regale zu sortieren. Ist es auch. Oder auch nicht. Je nach Sichtweise, denn der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, wie wir heute in der NR lesen können:

ZitatArbeitsgericht Kiel
Moslem will keine Bierkisten stapeln - gefeuert

24. Februar 2011 | 21:13 Uhr | Von dpa/sh:z
Weil er Moslem ist, wollte er keinen Alkohol in Regale räumen. Da warf ihn sein Arbeitgeber raus. Der Streit um den Job ist jetzt erneut ein Fall für Richter in Kiel.

Die Kündigung eines Moslems, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwies am Donnerstag die Klage des Mannes (47) wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Der Moslem hatte im März 2008 seinen Job als Ladenhilfe in einem Kieler Verbrauchermarkt verloren, weil er mit Verweis auf den Koran keine Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen wollte. Die zweite Instanz muss nun klären, ob die ungelernte Kraft nicht auch anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können.
Quelle: shz.de


Mullepapa

Zitat von: ae8090 in Freitag, 25. Februar 2011 - 08:28:39
Gestern sollte entschieden werden im Falle des muslimischen Mitbürgers und Arbeitnehmers, der sich in einem Supermarkt weigerte, Flaschen mit alkoholischem Inhalt in die Regale zu sortieren. Ist es auch. Oder auch nicht. Je nach Sichtweise, denn der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, wie wir heute in der NR lesen können:

ZitatArbeitsgericht Kiel
Moslem will keine Bierkisten stapeln - gefeuert

24. Februar 2011 | 21:13 Uhr | Von dpa/sh:z
Weil er Moslem ist, wollte er keinen Alkohol in Regale räumen. Da warf ihn sein Arbeitgeber raus. Der Streit um den Job ist jetzt erneut ein Fall für Richter in Kiel.

Die Kündigung eines Moslems, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwies am Donnerstag die Klage des Mannes (47) wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Der Moslem hatte im März 2008 seinen Job als Ladenhilfe in einem Kieler Verbrauchermarkt verloren, weil er mit Verweis auf den Koran keine Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen wollte. Die zweite Instanz muss nun klären, ob die ungelernte Kraft nicht auch anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können.
Quelle: shz.de

Und genau das betrachte ich als den Knackpunkt ! Sollte das Gericht zu dem Schluß kommen das solch eine Möglichkeit besteht, dann wird die Kündigung wohl als "unrechtmäßig" angesehen...