Wie würden Sie entscheiden?

Begonnen von ae8090, Dienstag, 22. Februar 2011 - 08:16:24

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

breughel

1. Alte Juristenweisheit: Bei Gericht erhält man ein Urteil - sonst nichts.
2. Was verstehts Du denn da so unter Gerechtigkeit?

NF

Zitat von: breughel in Samstag, 21. Mai 2011 - 23:52:42
1. Alte Juristenweisheit: Bei Gericht erhält man ein Urteil - sonst nichts.
2. Was verstehts Du denn da so unter Gerechtigkeit?

1+2. auf hoher See und vor Gericht...erhält man in einem grundsätzlich (noch) funktionierendem Rechtssystem die Chance auf ein gerechtes Urteil - eben nicht nur nach "BLÖD-Art"
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

breughel

Egal wie das Urteil ausfällt - es wird nur wenige geben, die es als gerecht einstufen werden.
Das kann ich sicher voraus sagen.

Blubb

Gerechtigkeit, ein großes Wort und so schön schwammig. Meiner Meinung nach taugt das Wort "Gerechtigkeit" allenfalls für philosophische Debatten, hat aber in der Juristerei nichts verloren, vor allem deswegen, weil der Begriff "Gerechtigkeit" doch sehr subjektiv belegt ist.

Heute hat übrigens die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten und Fraum Combé und Herr Schwenn haben die Anklage regelrecht zerschossen. Man könnte von einem lehrbuchmäßigen Vorgehen sprechen, das mich, auch wenn keine Kenntnisse im Strafprozessrecht, denn um nichts anderes geht es hier, von eher mäßiger Natur sind, ziemlich begeistert.

Und nun reiße ich mich doch zu einem Kommentar zum Ausgang des Verfahrens hin: Ich rechne mit einem Freispruch.

Capitano

Aus Mangel an Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld?

ae8090

Zitat von: Capitano in Dienstag, 24. Mai 2011 - 20:19:05
Aus Mangel an Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld?

ich gehe davon aus, dass es ein Freispruch aus Mangel an Beweisen wird. Zweiter Klasse sozusagen.

Damit bestätigt das Gericht einerseits, dass Kachelmann mit seinem Kachelmännchen Männchen gemacht haben könnte, wo er lieber nicht hätte kacheln sollen, andrerseits sagt es damit auch, dass es eben auch begründete Zweifel gibt. Sachbeweise sind bei Vergewaltigungen sowieso immer schwierig, umso mehr kommt es deshalb auf die Glaubwürdigkeit des tatsächlichen oder vermeintlichen Opfers an. Und die lässt m.E. sehr zu wünschen übrig. Und das liegt nicht in irgendwelchem Vorleben begründet, sondern allein in ihrem Verhalten während des Prozesses.

Capitano

Sehe ich ähnlich. Juristisch wäre der Fall dann zunächst gelöst - wenn es keine Fortsetzung gibt. Für die Beteiligten bleiben Scherbenhaufen.

Blubb

Zitat von: Capitano in Dienstag, 24. Mai 2011 - 20:19:05
Aus Mangel an Beweisen oder wegen erwiesener Unschuld?

Sowohl als auch, denn das eine bedingt das andere. Es braucht Beweise, um eine Strafbarkeit begründen zu können, und an denen fehlt es hier in meinen Augen in erheblichem Maße, sodass keine Strafbarkeit, so sehe ich das, festgestellt werden kann, oder umgangssprachlich der Angeklagte unschuldig ist.

breughel

Freispruch 2. Klasse - aus Mangel an Beweisen...

HEXE

Ja.Freispruch sehe ich auch ein,ist auch warscheinlich und inzwischen auch eingetroffen,
aber ich finde diesen Menschen so schleimig,so eklig,ich hätte ihn aus Abneigung verurteilt,
baaaa.ich stelle mir vor,er hätte mich angefasst,.Ih. gitt,

ich bin froh keine Richterin zusein, Fehlurteile wären meine Spur. (aber trotzdem.ich hätte ihn gern fürein paar Jahre im Kalabus) Einfach so aus Abneigung !

ae8090

Zitat von: HEXE in Dienstag, 31. Mai 2011 - 14:52:04
Ja.Freispruch sehe ich auch ein,ist auch warscheinlich und inzwischen auch eingetroffen,
aber ich finde diesen Menschen so schleimig,so eklig,ich hätte ihn aus Abneigung verurteilt,
baaaa.ich stelle mir vor,er hätte mich angefasst,.Ih. gitt,

ich bin froh keine Richterin zusein, Fehlurteile wären meine Spur. (aber trotzdem.ich hätte ihn gern fürein paar Jahre im Kalabus) Einfach so aus Abneigung !

WO bitte hättest Du ihn gerne? Ist das was Unanständiges?

HEXE

Lach,? etwas unanständiges? Kalabus heisst Gefängnis, was ,bitte hast du gedacht???

ae8090

Zitat von: HEXE in Dienstag, 31. Mai 2011 - 15:10:34
Lach,? etwas unanständiges? Kalabus heisst Gefängnis, was ,bitte hast du gedacht???

ich bin ein kleines unschuldiges ae-lein, der niemals nicht ein Wässerchen trüben kann. Bitte sähr, was soll ich gedacht haben?

HEXE

Lach,bestimmt hast du dich vor dem Wort "Kalabus" gefürchtet,aber du siehst,nichts für uns gefährliches, Gruss

NF


...es gab NICHTS anderes als es zu erwarten gab - ein wahrscheinlich "juristisch" betrachtet eindwandfreies Urteil..

UND DAS IST GUT SO, einzelne Empfindungen und persönliche Deutungen darf man dann gerne mal zurück stellen und/oder für sich behalten. Einmal kein BLÖD-Niveau, bitte >:D
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.