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jedoch nicht in Schleswig - Holstein. Wie vorsindflutlich ist bitteschön solch eine Gesetzgebung!!!!
Sicher eine unschöne Sache. Einerseits. Aber wer schonmal einen Marder im Dach hatte, denkt darüber ganz anders.
Laut EU-Verordnung sind Fangeisen eigentlich verboten.
Slarti, es ist nur ANGEDACHT, eine Änderung im Gesetz zu erlassen. NOCH regelt gar nichts diese antiquierten und grausamen Tötungsmethoden.
Siehste, Slarti, da fängt es schon an: die Definition ist WICHTIG!Tellereisen und Fangeisen sind zwei unterschiedliche Fangvorrichtungen.