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Die ganzen Plakate sind ja schon eine Zumutung für sich - teilweise hängen an einem Laternenmast 4 Plakate unterschiedlichster "Rats-Anwärter".
Nun fand ich am Wochenende eine Wahlbroschüre dieser Partei in meinem Briefkasten - übrigens scheint für die SPD "KEINE Werbung & keine Tageszeitungen!" nicht zu gelten.Ok, ein weiterer Punkt diese Partei NICHT zu wählen.
Es handele sich nicht um Werbung, es sei schließlich eine Wählerinformation!
So ein Schild hängt bei mir auch am Briefkasten und ich habe so einen Wahlwerbespam verteilenden Menschen auf frischer Tat ertappt. Seine Begründung: Es handele sich nicht um Werbung, es sei schließlich eine Wählerinformation!
Also, um das mal aufzuklären: Auch Wahlwerbung ist Werbung. Wer trotz Schildes Wahlwerbung einwirft, der verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen.(BGH Urteil vom 20.12.1988; Aktenzeichen VI ZR 182/88).Das kann einen "Abwehranspruch" auslösen; siehe BGB §§ 903, 862, 823 Abs. 1 und § 1004Ggf. kann man dann die entsprechende Partei abmahnen.Dazu auch die abgelehnte Verfassungsbeschwerde einer Partei zum Thema:http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20020801_2bvr213501.htmlUnd ein aufklärender Artikel findet sich hier:http://www.sueddeutsche.de/geld/briefkasten-tabuzone-fuer-politik-und-werbung-1.565190
Siehe HoLo, da wurde die 2 Jahre vor der Wahl entschärft...
Zitat von: ToRü am Dienstag, 21. Mai 2013 - 16:16:06Siehe HoLo, da wurde die 2 Jahre vor der Wahl entschärft...Komplett zugepflastert ist der Ort mit Wahlplakaten einer Partei. In Kellinghusen steht/hängt auch an jeder senkrechten Möglichkeit ein Plakat. Und wenn's keine Möglichkeit gibt, wird ein Pfahl in den Boden gerammt .
Also, um das mal aufzuklären: Auch Wahlwerbung ist Werbung. Wer trotz Schildes Wahlwerbung einwirft, der verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen.(BGH Urteil vom 20.12.1988; Aktenzeichen VI ZR 182/88).