Autor Thema: Erster Bürger in Deutschland  (Gelesen 28367 mal)

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electriczorro

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #105 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 11:55:54 »
Ich kann eure Euphorie keinesfalls teilen! Ich bin gespannt, wen die Neider vom nächsten Thron schubsen. Armseliges Deutschland!!!

Stimmt. Herr Wulff ist einzig und allein am Neid der Bürger gescheitert.

Der Neid, dass der Ottonormalverbraucher nicht von Freunden und Bekannten auf Reisen, etc eingeladen wird. Ne kleine Gegenleistung zeugt dann natürlich von guter Erziehung.

Wichtige Frage:

Geht es hier um Neid des Bürgers oder um die Gier des o.g. Politikers ???

Online Hägar

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #106 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 12:14:13 »
...dann lag ich mit meiner #3 nicht falsch...dennoch: mittlerweile ein richtiger und ebenso notwendiger Schritt.

Blubb

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #107 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:02:37 »
Ich kann eure Euphorie keinesfalls teilen! Ich bin gespannt, wen die Neider vom nächsten Thron schubsen. Armseliges Deutschland!!!

Neider? Welche Neider?

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #108 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:04:23 »
Bei allem öffentlichem Druck, der auf Wulff - ob berechtigt oder nicht - ausgeübt wird, fällt mal wieder auf, dass die PM der Staatsanwaltschaft Hannover selten vollständig zitiert wird. Sie enthält einen Passus, den ich durchaus wichtig und beachtenswert finde:

"Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (§ 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung."

Die Unschultsvermutung wird durch die öffentliche Vorverurteilung ausgehebelt. Das finde ich bedenklich.

Und BILD titelt morgen: "Geschafft. BILD stürzt den Bundespräsidenten"

Das nun eine weitestgehend unabhängige Staatsanwaltschaft ermittelt ist OK; danach werden wir wissen, ob er Opfer oder Täter ist.
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Offline eilandhegel

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #109 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:25:51 »

Die Unschultsvermutung wird durch die öffentliche Vorverurteilung ausgehebelt. Das finde ich bedenklich.


Gestern haben sie Burkhard Hirsch im DLR dazu befragt und er verglich diese Situation mit dem Vorwurf der möglichen Befangenheit eines Richters. Auch hier reicht schon der blosse Verdacht aus damit der Richter sein Amt nicht mehr mit der nötigen Autorität ausüben kann.
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Offline eilandhegel

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #110 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:29:00 »
Interessant ist ja auch die Frage ob Wulff jetzt 199.000 Euronen p.a. Ehrensold vom Steuerzahler erhält oder nicht:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,815893,00.html
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electriczorro

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #111 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:36:12 »
Schön ist auch Angela Merkel: Sie zolle Respekt dafür, dass Herr Wulf seine persönlichen Belange hinter das Amt stelle...!

Ich dachte sowas wäre eine Schlüsselqualifikation für dieses Amt... und wäre schon im Bewerbungsgespräch geklärt worden.

Mal ganz ehrlich...: Darf man so ein Handeln nicht von einem Präsidenten per se erwarten ???

LG

Z

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #112 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:38:42 »

Die Unschultsvermutung wird durch die öffentliche Vorverurteilung ausgehebelt. Das finde ich bedenklich.


Gestern haben sie Burkhard Hirsch im DLR dazu befragt und er verglich diese Situation mit dem Vorwurf der möglichen Befangenheit eines Richters. Auch hier reicht schon der blosse Verdacht aus damit der Richter sein Amt nicht mehr mit der nötigen Autorität ausüben kann.

Das mag Burkhard Hirsch so sehen. Allein der Verdacht reicht für eine annahme eines Befangenheitsantrages nicht aus. Dann wäre das ja einfach.

Bemühen wir mal Tante Wiki:

"Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen. Geschieht dies nicht oder ist der vorgetragene Grund nicht geeignet, ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch zu begründen, wird das Ablehnungsgesuch von dem Gericht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig zurückgewiesen. Ein Befangenheitsantrag ist daher ohne weitere inhaltliche Prüfung bereits unzulässig, wenn er offensichtlich rechtsmissbräuchlich gestellt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit dem Ablehnungsgesuch verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden oder wenn das Gesuch grob unsachliche und beleidigende Inhalte ohne näheren Sachbezug aufweist. Andernfalls hat sich der abgelehnte Richter über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern, zu der Äußerung ist den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Danach entscheidet das Gericht ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters durch Beschluss. Der Beschluss, mit dem das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wird, ist nicht anfechtbar. Wird das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen, kann der Beschluss durch sofortige Beschwerde angefochten werden. Im Strafprozess kann ein Beschluss, in dem das Ablehnungsgesuch gegen einen erkennenden Richter (also ein Ablehnungsgesuch gegen einen an der Hauptverhandlung beteiligten Richter) zurückgewiesen wird, nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden.

Zwischen Ablehnungsgesuch und Entscheidung darf der abgelehnte Richter nur unaufschiebbare Handlungen vornehmen (§ 47 Abs. 1 ZPO, § 29 Abs. 1 StPO). Im Zivilprozess darf der Richter, der während der Verhandlung abgelehnt wird, den Termin fortsetzen, wenn andernfalls eine Vertagung erforderlich wäre; wird die Ablehnung für begründet erklärt, ist der nach dem Ablehnungsgesuch liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen (§ 47 Abs. 2 ZPO). Im Strafprozess kann eine Hauptverhandlung so lange fortgesetzt werden, bis eine Entscheidung über die Ablehnung ohne Verzögerung der Hauptverhandlung möglich ist, jedoch längstens bis zum Beginn des übernächsten Sitzungstages oder bis zum Beginn der Schlussvorträge (§ 29 Abs. 2 Satz 1 StPO). Im Strafprozess ist, wenn die Ablehnung für begründet erklärt wird, der Teil der Hauptverhandlung, der nach dem Ablehnungsgesuch liegt, zu wiederholen, falls die Hauptverhandlung nicht ohnehin ausgesetzt werden muss (§ 29 Abs. 2 Satz 2 StPO).

Liegt ein Verhältnis vor, das eine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber bestehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei, muss der betroffene Richter gemäß § 48 ZPO, § 30 StPO dies anzeigen, worauf ebenfalls eine Entscheidung des Gerichts zu ergehen hat (so genannte Selbstablehnung, wobei die Bezeichnung missverständlich ist: Weder hat der Richter ein eigenes Ablehnungsrecht noch kommt es auf seine Sicht an)."

Also irrt Burkhard Hirsch.
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Capitano

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #113 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:46:19 »
Ob Herrn Wulf nun ein juristischer Tabestand nachgewiesen werden kann oder nicht ist doch völlig unerheblich. Jedem ist doch wohl klar geworden, dass der Wulf schon längst nicht mehr tragbar war als Bundespräsident.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #114 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:49:13 »
Interessant ist ja auch die Frage ob Wulff jetzt 199.000 Euronen p.a. Ehrensold vom Steuerzahler erhält oder nicht:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,815893,00.html

Interessante Frage: Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten ist eigentlich ganz kurz:

§ 1
Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen
Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold
in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.

Seine Begründung war ja durchaus in Richtung eines Ausscheidens aus politischen Gründen. ich denke, das wird entschieden, sobald das Verfahren abgeschlossen ist und die Entscheidung wird Ergebnisabhängig sein.

Interessant ist aber auch ein weiterer Paragraph des og. Gesetzes:

§ 5
Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Bundespräsidenten nach Artikel 61 des Grundgesetzes für schuldig
erklärt, so hat es darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge zu gewähren sind.

Grundgesetz Artikel 61

(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.

(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

Aber das passierte ja nicht, er trat zurück...
« Letzte Änderung: Freitag, 17. Februar 2012 - 14:53:39 von groundstar »
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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #115 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 16:12:52 »

Neider? Welche Neider?


Welchen NEID - Neid muss man sich erarbeiten...das hat er nicht!
Seit fast genau einem Jahr (mehr als der Hälfte seiner Amtszeit von nicht einmal 600 Tagen) macht er Falschangaben, verdreht Fakten und vergisst wesentliche Faktoren bei seinen (erst erzwungenen antworten) zu nennen.

Ein unwürdiges Drama, welches ER ganz alleine zu verantworten hat!
Dieser Wulff hat längst seinen Platz als Alpha-Tier in seinem Rudel verloren - die Natur ist grausam...


EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

Blubb

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #116 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 22:58:12 »
Da man ja jetzt Nachfolger sucht, ist es ander Zeit mal wieder einen Klassiker hervorzuholen


Offline eilandhegel

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #117 am: Freitag, 17. Februar 2012 - 23:21:22 »
Not a valid youtube URL
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Johomo

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #118 am: Samstag, 18. Februar 2012 - 05:52:05 »
Na, an diese Gesprächspassage will er wohl dann lieber nicht mehr erinnert werden, es sei denn, er hält es wie Adenauer: Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern?

ae8090

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Re: Erster Bürger in Deutschland
« Antwort #119 am: Montag, 20. Februar 2012 - 08:41:46 »
Da hat doch tatsächlich die fdp gestern nachmittag das heft des handelns an sich gerissen und ein lebenszeichen von sich gegeben. Bevor die union sich mit spd und grünen auf eine/n kandidaten/in einigt und so neue koalitionen als eine art drohkulisse für die liberalen aufbaut, hat die führung der fdp das spielchen umgedreht und der union gezeigt: wir könnten auch mit spd oder sogar in einer menage a troi.
Chapeau, herr rösler, gut gemacht.
Der union blieb am ende kaum noch was anderes, als gute miene zum aus ihrer sicht bösen spiel zu machen.
Bleibt abzuwarten, wie nachhaltig das gegenseitige vertrauen der beiden koalitions geschädigt ist und wo bzw wann die retourkutsche von merkel an rösler bzw die fdp kommen wird. Und sie wird kommen, davon bin ich überzeugt.