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Auflösung der kleinen Justizvollzugsanstalten in Flensburg und Itzehoe
ZitatAuflösung der kleinen Justizvollzugsanstalten in Flensburg und ItzehoeWeiß schon jemand, was mit dem Gebäude in Iz gemacht werden soll?
Zeiten einer Hochschulausbildung fallen rechnerisch in die Rentenzeit?? Weg mit diesem Blödsinn!! Das gibt es NIRGENDS in der freien Wirtschaft!!
Die Idee, daß die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers auf Beliehene gehen soll, erscheint mir wie: der König ist tot, es lebe der König! Es ändert nichts an der Anzahl der notwendigen Beamten, oder?!
Daß für Beamte bisher noch keine Pensionsrücklagen gebildet wurden, aus denen die Altersbezüge wirtschaftlich korrekt bestritten (ohne Verluste) werden können, ist ein Hohn!
Zitat von: Katja am Mittwoch, 26. Mai 2010 - 08:06:21Zeiten einer Hochschulausbildung fallen rechnerisch in die Rentenzeit?? Weg mit diesem Blödsinn!! Das gibt es NIRGENDS in der freien Wirtschaft!!Nicht?? Schau hier.
Doch. Beliehene sind ja natürliche oder juristische Personen des Privatrechts.Sie sind somit selber für ihre Einnahmenaquirierung und für ihren Verdienst zuständig, auch wenn dieser durch Gebührenordnung geregelt wird.Bisherige Beispiele sind TÜV, Notare, Bezirksschornsteinfeger, Tierärzte als Fleischbeschauer, Vermessungsingenieure.
Zitat von: Schmarni am Mittwoch, 26. Mai 2010 - 08:08:57Zitat von: Katja am Mittwoch, 26. Mai 2010 - 08:06:21Zeiten einer Hochschulausbildung fallen rechnerisch in die Rentenzeit?? Weg mit diesem Blödsinn!! Das gibt es NIRGENDS in der freien Wirtschaft!!Nicht?? Schau hier.Vielleicht habe ich hier ja nur einen falschen Zusammenhang gesehen, Schmarni, weil sich die Spar-Aufstellung vor und nach diesem Punkt auf Beamte bezog. Für mich stellt es sich so dar, als daß Beamte, die in ihrer aktiven Zeit eine Hochschulausbildung beginnen, diese als Dienstzeit angerechnet bekommen. DAS war für mich unlogisch - und damit weg zu streichen.Die Schulzeit VOR dem Eintritt in 'Lohn und Brot' gilt ja für alle.
Zitat von: Rizzi am Mittwoch, 26. Mai 2010 - 09:05:53Doch. Beliehene sind ja natürliche oder juristische Personen des Privatrechts.Sie sind somit selber für ihre Einnahmenaquirierung und für ihren Verdienst zuständig, auch wenn dieser durch Gebührenordnung geregelt wird.Bisherige Beispiele sind TÜV, Notare, Bezirksschornsteinfeger, Tierärzte als Fleischbeschauer, Vermessungsingenieure.Danke, Rizzi! Das wußte ich so nicht.Stellt sich mir aber auch die Frage, warum man das nicht schon lange so macht, wenn es doch Kosten spart! Sind die so erheblich? Ich meine, so erheblich, daß sich das in so einer Aufstellung lohnt?