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Hm 6,5 Jahre Haft + anschließende Sicherheitsverwahrung für einen Marihuanahändler.Heftig, heftig.In der nächsten Instanz wird das Urteil hoffentlich revidiert...
Zitat von: Slartibartfass am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 11:21:15Hm 6,5 Jahre Haft + anschließende Sicherheitsverwahrung für einen Marihuanahändler.Heftig, heftig.In der nächsten Instanz wird das Urteil hoffentlich revidiert...Ja, selbst einfache Betrüger werden heutzutage Sicherheitsverwahrt.Da drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht mehr um "Resozialisierung" geht, sondern doch nur um's wegsperren.Sicherheitsverwahrung ist ja unbefristet.Ich kann das bei Straftätern verstehen, die Leib und Leben bedrohen, nicht jedoch bei z.B. Betrügern, Wirtschaftskriminellen etc.Ein Thema, das polarisiert.
also zB Drogenhändler?
Leib und Leben bedrohen unmittelbar (und das wäre auch gemeint) eher Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder etc.
Oder Waffenhändlern? Oder Börsianern, die mit Grundnahrungsmittel n spekulieren? Oder Alkoholverkäufern?
Dann kannst Du ja auch Raucher einsperren, jede Alkoholfahrt wäre eine Sicherheitsverwahru ng wert.
ZitatOder Waffenhändlern? Oder Börsianern, die mit Grundnahrungsmittel n spekulieren? Oder Alkoholverkäufern? ZitatDann kannst Du ja auch Raucher einsperren, jede Alkoholfahrt wäre eine Sicherheitsverwahru ng wert.Meint ihr nicht das ihr übertreibt?Um 6,5 Jahre zu bekommen, bedarf es in Deutschland schon einiges.Der Täter ist ein Widerholungstäter und scheint nix gelernt zu haben.Schreit ihr erst auf wenn er an eure Kinder was verkauft?Ich finde das Urteil gut und hoffe das es nicht nur für solche Fälle angewendet wird, sondern auch für die oben genannten wenn sie es nicht lernen.
Wer sagt, das er es später nicht wieder tut?
Zitat von: wassolls am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 14:41:40ZitatOder Waffenhändlern? Oder Börsianern, die mit Grundnahrungsmittel n spekulieren? Oder Alkoholverkäufern? ZitatDann kannst Du ja auch Raucher einsperren, jede Alkoholfahrt wäre eine Sicherheitsverwahru ng wert.Meint ihr nicht das ihr übertreibt?Um 6,5 Jahre zu bekommen, bedarf es in Deutschland schon einiges.Der Täter ist ein Widerholungstäter und scheint nix gelernt zu haben.Schreit ihr erst auf wenn er an eure Kinder was verkauft?Ich finde das Urteil gut und hoffe das es nicht nur für solche Fälle angewendet wird, sondern auch für die oben genannten wenn sie es nicht lernen.Mit der Argumentation kann ich eben auch den betrunkenen Fahrer einsperren, der u.U. (m)ein Kind tot fährt. Wer sagt, das er es später nicht wieder tut?
Ist nicht jeder Krimineller ein potentieller Wiederholungstäter und solle für immer weggesperrt werden?
Genauso sollte man in HH den Schmierer OZ wegschließen.Der hat schon Tausende Leute geschädigt und lernt nix dazu.
Ersthaft? Lebenslange Sicherungsverwahrun g für einfache Sachbeschädigung?