Autor Thema: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig  (Gelesen 34658 mal)

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Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #135 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 14:46:31 »
... und sich aus der Solidarität der Krankenversicherung verabschieden.

Da will ich gerne einhaken: Ich wäre bereit, mich solidarisch Krankenzuversichern, wenn denn auch die Solidarität nicht nur bedeutet, das man zahlt aber keine Leistung bekommt. Die Krankenversicherung meiner Kinder wird nicht vom Steuerzahler bezahlt, sondern von dem Geld, das ich erwirtschafte. Über meine nicht zu geringen Steuern zahle ich aber auch für Kinder in der gesetzlichen KV. Und zudem kann meine Frau keine gesetzlich garantierten Urlaub bei Erkrankung unserer Kinder bekommen, weil ich Selbständig bin.

Über die Ökosteuer bezahle ich dafür, das die Beiträge für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, aus der ich nie einen Cent sehen werde, niedrig bleiben können. Also erzähl mir nix vonm Solidarität.
Solidarität ist keine Einbahnstrasse!

Und zu "Klientel": Purple, das hat jede Partei: Bei der SPD soll es der "Arbeiter" bsein, bei den Linken der ALG II-Empfänger und bei den Grünen die liberale Bildungsbürgerschaft.

Zitat

Stichworte Euro-Job, Niedriglohn, Aufstocker, Zeitarbeit usw usf haben wir denen zu verdanken und führen zu dem, was ihr hier diskutiert.


Wer hat's erfunden? Und zudem noch verfassungswiedrig gestaltet?
Nicht die FDP, nicht die CDU - nein, es waren SPD und die Grünen, also diejenigen, die jetzt schreien:" Haltet den Dieb"!  ::)

Und Zahlen sind nunmal Fakten, auf deren Basis man diskutieren kann. Das andere sind emotionale Dinge, da wird man nie eine Basis finden.

Und Rach: Ja, ein gutes Projekt mit einer Message, die ich gerne auch verbreite. Aber für Rach natürlich auch Mittel zum Zweck.
Und ohne Geld, Purple, würde auch das nicht gehen.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 29. September 2010 - 14:50:29 von groundstar »
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

ae8090

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #136 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 15:21:31 »
Ich bin ja kein Politiker, verstehe wenig von Wirtschaft im Allgemeinen und Volkswirtschaft im Besonderen, aber ich habe mir einmal ein paar Gedanken gemacht, wie unsere Gesellschaft auch geregelt werden könnte. Eine Bemerkung vorweg: Im ersten Punkt erwähne ich einen Mindestlohn von 7 Euro. Mir geht es dabei weniger um die Höhe dessen, sondern mehr um das Verhältnis zwischen Mindestlohn und dem in Punkt 2 erwähnten Bürgerlohn, sprich: Das Lohnabstandsgebot.

Vielleicht hilft dieser Beitrag, die Diskussion mal von der Ebene 'Ich kenne aber einen Hartz IV Empfänger, der hat einen goldenen Wasserhahn' bzw 'Ich kenne einen, der hat noch nichtmal das Geld für Seife' runterzuholen und sachlich orientiert in die Zukunft unserer Gesellschaft zu denken.

Übrigens: Wer kann mir verraten, bei welcher Partei ich mich mit diesen meinen Vorstellungen verorten kann?

   Es wird ein bundesweiter Mindestlohn von 7,00 € eingeführt, der auch für Firmen mit Sitz im Ausland gilt, sobald sie in Deutschland tätig werden.

   Umwandlung des ALG II in einen kommunalen Bürgerlohn. Für diesen Bürgerlohn sind 20 Stunden/Woche bürgerschaftliche Arbeit zu leisten und 20 Stunden/Woche sind für Arbeitssuche vorgesehen. Qualifizierung sowie etwaige Nebenjobs werden auf beide Zeitkontingente jeweils fifty-fifty angerechnet. Dieser Bürgerlohn ist ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt, welches vom Bund über die jeweilige Wohnortgemeinde ausgezahlt wird. Arbeitsort für die bürgerschaftliche Arbeit ist in aller Regel auch die Wohnortgemeinde.

   Die Höchstgrenze des kommunalen Bürgerlohnes (vormals ALG II) liegt 25 % unterhalb der Grenze Mindestlohn X 168 (also in diesem Beispiel 25% weniger als € 1176,--), zzgl Kindergeld.

   Kindergeld grundsätzlich und für alle jeweils hälftig in bar und hälftig als Sachleistung in Form von Gutscheinen über kostenlose Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikzügen, Jugendwehren etc.

   Abschaffung von Erziehungsgeld, Betreuungsgeld etc, stattdessen kostenlose Kinderbetreuung und Ganztagsschule. Einbindung von Sportvereinen, Musikzügen, Kirchengemeinden, Fahrschulen etc in die Nachmittagsprogramme der Ganztagsschulen.

   Rückwirkende Studiengebühren bei Berufen, die mittels ihres Studiums höhere Gehälter erzielen (zB Ärzte, Rechtsanwälte, Ingeneure, Wirtschaftsvorstände etc). Zinsfreie Stundung dieser Studiengebühren, solange kein überdurchschnittliches Einkommen erzielt wird (mindestens anderthalb Mal so hoch wie der Durchschnittsverdiener, Progression bis zum fünffachen Durchschnittesverdienst)

   Progression bei Sozialabgaben analog der Progression bei der Lohn/Einkommenssteuer

   Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 50% bei gleichzeitiger Entzerrung der Progression. Höchststeuersatz bei einem mehr als 10-fachen des durchschnittlichen, tariflichen Einkommens von Facharbeitern (derzeit ca. beim 1.7-fachen; das erreichen viele „normale“ Facharbeiter mindestens im Dezember, oft auch darüber hinaus)

   Abschaffung der absolut unsozialen Steuerklasse 6. Eine etwaige zweite Steuerklasse ist grundsätzlich mit der ersten identisch.

   Boni und sonstige Gehaltszusatzleistungen für Vorstände sind für Unternehmen lediglich bis zum 10-fachen des Gehaltes des Bundespräsidenten per anno und Person steuerlich absetzbar. Lediglich 50 % des Bonus darf unmittelbar ausgezahlt werden, die restlichen 50% werden auf ein Treuhandkonto bei der Bundesbank eingezahlt und können nach fünf Jahren ausgezahlt werden, sofern der Betrieb in diesen fünf Folgejahren weder sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen noch Ausbildungsplätze abgebaut hat und keinerlei staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat. Den Zinsgewinn erhält die Bundesbank. Sollte das Treuhandkonto nicht zur Auszahlung kommen, erhält die Bundesagentur für Arbeit das Vermögen mit der Maßgabe, mit diesem Geld überbetriebliche Ausbildungsplätze zu fördern.

   Boni und sonstige Gehaltszusatzleistungen für Mitarbeiter/innen, die nicht dem Vorstand eines Unternehmens angehören, sind für Firmen lediglich bis zum 5 fachen des Gehaltes des Bundespräsidenten per anno und Person steuerlich absetzbar. Lediglich 50 % des Bonus darf unmittelbar ausgezahlt werden, die restlichen 50% werden auf ein Treuhandkonto bei der Bundesbank eingezahlt und können nach fünf Jahren ausgezahlt werden, sofern der Betrieb in diesen fünf Folgejahren weder sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen noch Ausbildungsplätze abgebaut hat und keinerlei staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat. Den Zinsgewinn erhält die Bundesbank. Sollte das Treuhandkonto nicht zur Auszahlung kommen, erhält die Bundesagentur für Arbeit das Vermögen mit der Maßgabe, überbetriebliche Ausbildungsplätze zu fördern.

   Zeitarbeit ist ein wichtiger Faktor der Flexibilität der Wirtschaft. Viele Unternehmen sind darauf angewiesen, kurzfristig auf diese Weise Personal akquirieren zu können. Die Gesamtzahl der durch Zeitarbeiter/innen geleisteten Arbeitsstunden in einem Unternehmen darf per Anno 10 % der Arbeitsstunden durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht übersteigen.

   Die Gesamtzahl der durch 400-Euro-Kräfte geleisteten Arbeitsstunden in einem Unternehmen darf per Anno 10 % der Arbeitsstunden durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht übersteigen.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 29. September 2010 - 15:25:31 von ae8090 »

Blubb

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #137 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 17:46:43 »
Über die Ökosteuer bezahle ich dafür, das die Beiträge für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, aus der ich nie einen Cent sehen werde, niedrig bleiben können. Also erzähl mir nix vonm Solidarität.
Solidarität ist keine Einbahnstrasse!

Du zahlst die Ökosteuer, damit der Staat Geld für den Haushalt generieren kann. Steuern werden nicht zweckgebunden erhoben, wie bereits an anderer Stelle in diesem Forum dargelegt. Alle Steuern fließen in einen Topf, aus dem alle möglichen Dinge bezahlt werden.

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Dass man jetzt nicht mehr mit Zahlen über ein Thema diskutieren darf, wo es vordergründig um Zahlen geht, finde ich auch etwas befremdlich. Aber das ist dann ja zynisch...

Offline Purple Joe

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #138 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 19:37:35 »
@ ae8090
Zitat
Übrigens: Wer kann mir verraten, bei welcher Partei ich mich mit diesen meinen Vorstellungen verorten kann?

Also  .... so eine "Volkspartei" gibt es nicht. Nicht mal annähernd. Sie wäre alternativlos. Kann mir denken, das so etwas ziemlich populär wäre. Sollte es so etwas nicht geben müßte es erfunden werden. Noch etwas mehr nach rechts, das liegt ja gerade im Trend (Siehe Niederlande, Skandinavien) und der Erfolg sollte gesichert sein. Jedenfalls temporär.

@blubb
Zitat
Dass man jetzt nicht mehr mit Zahlen über ein Thema diskutieren darf, wo es vordergründig um Zahlen geht, finde ich auch etwas befremdlich. Aber das ist dann ja zynisch...

wer hat denn geschrieben das nicht mehr mit Zahlen über dieses Thema diskutiert werden darf?
Ich persönlich finde nur, das es sinnlos ist. Ähnlich wie mit Statistiken oder Gutachten.
Die reine politische Auseinandersetzung mit denen, die den Hebel in der Hand haben, die fehlt. Die fehlt hier und anderswo.

Nach meiner Meinung ist das Sparen "Politik" geworden, dadurch haben sich die Löhne nach unten der HartzIV Grenze bewegt und nur deshalb gibt es diese Diskussion.
Denke an den Wahlkampf, Herr Schwesterwelle, Arbeit muß sich lohnen,*räusper -- -weiß das ich jetzt gemein bin und die FDP an ihre Wahlversprechen erinnere, und vergleiche es mit der Realität.

Bist du wirklich der Überzeugung, das jede HartzIV Familie gleich viel Geld hat wie eine durchnschnittliche "arbeitende" Familie?

@Kuno   
Zitat
Und ich komme nochmal (siehe oben) auf die Schwarzarbeit die es sicher gibt.
DIE lachen uns doch aus !!!

hast du eine Idee, warum dein meiner Meinung nach richtiger Einwurf zur Schwarzarbeit und HartzIV so "links" liegen gelassen wird ?



Gruß

Purple
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Blubb

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #139 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 19:52:17 »

Bist du wirklich der Überzeugung, das jede HartzIV Familie gleich viel Geld hat wie eine durchnschnittliche "arbeitende" Familie?

Ehrlich gesagt, weiß ich es nicht. Woher auch? Die Statistiken widersprechen sich allenthalben, ich kenne keine Familie, die Hartz IV bezieht und keine Familie, wo die Eltern nur Geringverdiener sind.

Dennoch bin ich der Meinung, dass man, sofern man alleine wohnt, mit € 364 für den eigenen Lebensbedarf wunderbar hinkommt und auf relativ wenig verzichten muss. Nahezu jeder Student muss von einem Betrag, der in diesem Bereich liegt, leben und kein Student, den ich kenne und das sind dann doch einige, verhungert, muss auf Freizeitaktivitäten verzichten oder kann nicht vor die Tür gehen. Teilweise haben Studenten sogar noch weniger als die besagten € 364. Wenn man BAföG-Höchstsatz bekommt, was ja nun nicht immer der Fall ist, muss man trotzdem noch nebenher arbeiten, denn von diesem muss man die Miete zahlen UND den täglichen Lebensbedarf decken. Das reicht in keiner deutschen Großstadt und auch nicht in den kleineren Universitätsstädten. Und zum Thema BAföG gibt es keine dreitausend Annewillplasbergmaischbergerillner-Sendungen, keine über Wochen und Monate geführte Riesendebatte in den Zeitungen und keine Megademos von Sozialverbänden, Gewerkschaften, etc.. Was letztes Jahr im Sommer passiert ist, war allenfalls ein Strohfeuer und schloss durch den Wust an Themen einen Großteil der Studenten aus. DAS geht mir auf die Nerven. Es interessiert kaum jemanden in der Öffentlichkeit und ich prophezeie, dass es in Zukunft auch niemanden interessieren wird.

Im Übrigen möchte ich mal anmerken, dass Herr Lindner in der FDP sicher nicht repräsentativ ist, sondern an der Basis genauso ein Abbild der Gesellschaft ist, wie jede andere Pertei auch. Da sind nicht nur Millionäre und Gutverdiener Mitglied.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 29. September 2010 - 20:03:56 von Blubb »

Offline Purple Joe

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #140 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 20:04:06 »
@blubb     deine Meinung ist ja nicht falsch, solange es eben um einen Empfänger in einer Idealsituation geht, ohne " Störfaktor"  ;D
was aber ist mit den anderen, den Alten, Kranken usw ?
Ist die Regel im Satz?

Gehen ja wohl nicht alle z.B. zur Tafel weil sie mehr Geld für wasweißichnicht brauchen.

Deine anderen Einwürfe sind interessant, aber leider OT solange es um Bildungskosten, Studiengebühren usw. geht. Ich finde auch, das da vieles unter den Teppich gekehrt wird.

Gruß

Purple
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Capitano

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #141 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 20:18:00 »
@ Blubb
Kann aber auch sein, dass Du Äpfel mit Birnen vergleichst. Als Student invenstiert man in seine Ausbildung, hat ein Ziel vor Augen (sollte zumindest so sein) und nimmt dafür einige Jahre Entbehrungen in Kauf. Ich musste auch mit sehr wenig BAföG auskommen und nebenbei jobben, um über die Runden zu kommen. Heute würde ich mit diesem Geld absolut nicht mehr auskommen. Wir haben übrigens damals auch schon für höheres BAföG demonstriert, hat auch damals keinen interessiert, aber die Demos waren g...

@ae8090: Lass uns ein Partei gründen, ich bin dabei!


Offline Purple Joe

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #142 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 20:30:29 »
ich bin auch dabei !
Nur eine Frage ---
Wie wollt ihr / wir zu Geld kommen?  wollt ihr auch lügen und betrügen, hinterziehen und vertuschen wie die jetzige Regierungskoaliation oder sollen die Ideale etwas höher gehängt werden *zwinker


Gruß

Purple
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Katja

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #143 am: Mittwoch, 29. September 2010 - 20:38:17 »


@ae8090: Lass uns ein Partei gründen, ich bin dabei!



.... und schon sind wir zu VIERT! ;D

Kuno

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #144 am: Donnerstag, 30. September 2010 - 07:10:06 »
Harz 4 und Schwarzarbeit wäre vielleicht ein neues Thema !

Sanni

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #145 am: Donnerstag, 30. September 2010 - 08:10:15 »

Bist du wirklich der Überzeugung, das jede HartzIV Familie gleich viel Geld hat wie eine durchnschnittliche "arbeitende" Familie?


Hier möchte ich mal einhaken.
Nun läßt sich ja auch wieder über die Definition durchschnittliche, arbeitende
Familie diskutieren.
Aber gehen wir mal von einem Verdiener aus, da sich Mutter ja um die Kinder kümmert.

Dann ist diese Frage eindeutig mit JA, bei einer vergleichbaren (Personenzahl)
von Hartz IV lebenden Familie, zu beantworten!


Sanni

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #146 am: Donnerstag, 30. September 2010 - 08:15:03 »
Gestern gab es zu dem Thema ja Late Night by Maischberger. Hat ja vielleicht jemand gesehen.
Lindner, Baring, Wagenknecht, HartzIV-Mama und Koch Rach !

Solche Typen wie FDP-Lindner sind an Zynismus kaum zu überbieten. Lindner hat gesagt:
„Es gibt auch ein Lebensmodell, ein neues, das heißt `Alleinerziehende´. Da werden mit drei, vier Männer zwei, drei Kinder gezeugt, und da fällt einem dann schlichtweg der Name auf dem Amt nicht ein.“
Da hätte ich am liebsten abgeschaltet und habe mich geschämt für die FDP! Welch ein bösartiger Zynismus !

Vorweg, ich habe es nicht gesehen!

Aber bitteschön, wo ist hier der Zynismus?

Diese "Vorgehensweise" ist durchaus nicht unüblich.

In der Berechnung gibt es ja sogar einen MEHRBEDARF für Alleinerziehende  :o
Ich frage doch einfach mal warum?
Vielleicht kann das ja mal jemand so erklären, daß ich es für sinnvoll halte....


Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #147 am: Donnerstag, 30. September 2010 - 10:15:03 »
Über die Ökosteuer bezahle ich dafür, das die Beiträge für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, aus der ich nie einen Cent sehen werde, niedrig bleiben können. Also erzähl mir nix vonm Solidarität.
Solidarität ist keine Einbahnstrasse!

Du zahlst die Ökosteuer, damit der Staat Geld für den Haushalt generieren kann. Steuern werden nicht zweckgebunden erhoben, wie bereits an anderer Stelle in diesem Forum dargelegt. Alle Steuern fließen in einen Topf, aus dem alle möglichen Dinge bezahlt werden.

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Dass man jetzt nicht mehr mit Zahlen über ein Thema diskutieren darf, wo es vordergründig um Zahlen geht, finde ich auch etwas befremdlich. Aber das ist dann ja zynisch...

Prinzipiell hast Du ja recht, aber lies mal bitte hier:

Zitat:
" Die Einnahmen werden ganz überwiegend zur Senkung der Lohnnebenkosten eingesetzt, indem für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen die Rentenversicherungsbeiträge gesenkt werden. Ein kleinerer Teil wird für die Förderung der erneuerbaren Energien und der energetischen Gebäudesanierung verwendet; hinzu kommen Steuerbegünstigungen u.a. für effiziente Kraftwerke und den öffentlichen Verkehr. Damit wird zum einen der Klimaschutz gefördert und unterstützt; zum anderen wird Arbeit verbilligt und attraktiver gemacht.
Effekte

Ohne die Ökosteuer wären die Beiträge zur Rentenversicherung um 1,7 Prozentpunkte höher. Durch diese Senkung der Lohnnebenkosten wurden nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 250.000 Arbeitsplätze neu geschaffen bzw. gesichert. "
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Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #148 am: Donnerstag, 30. September 2010 - 10:18:31 »
ich bin auch dabei !
Nur eine Frage ---
Wie wollt ihr / wir zu Geld kommen?  wollt ihr auch lügen und betrügen, hinterziehen und vertuschen wie die jetzige Regierungskoaliation oder sollen die Ideale etwas höher gehängt werden *zwinker


Gruß

Purple

Tja - Geld regiert die Welt und ohne geht halt nicht.

Und die oben gennanten Adjektive gelten ebenso für alle Vorgaängerregierungen, egal welcher Coleur.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
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Offline Purple Joe

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #149 am: Donnerstag, 30. September 2010 - 14:17:06 »

Bist du wirklich der Überzeugung, das jede HartzIV Familie gleich viel Geld hat wie eine durchnschnittliche "arbeitende" Familie?


Hier möchte ich mal einhaken.
Nun läßt sich ja auch wieder über die Definition durchschnittliche, arbeitende
Familie diskutieren.
Aber gehen wir mal von einem Verdiener aus, da sich Mutter ja um die Kinder kümmert.

Dann ist diese Frage eindeutig mit JA, bei einer vergleichbaren (Personenzahl)
von Hartz IV lebenden Familie, zu beantworten!



ich hatte versucht, die Debatte von den nackten Zahlen wegzuleiten,weil es m.M. nach nichts bringt mit gefährlichem Halbwissen Zahlenkolonnen aneinander zu reihen.
Ich streite nicht ab, das es sein kann, das manche gleich da stehen wie "arbeitende" Familien.
Meine Betonung lag jedoch auf das Wort "Jede" ! 

Gruß

Purple
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