Mal ne Frage und vllt. ne Antwort

Begonnen von nic1980, Mittwoch, 08. Juli 2009 - 19:30:32

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Blubb

Zitat von: saab in Mittwoch, 08. Juli 2009 - 23:40:27
        Tja.  Nic. nun bist Du so klug als wie zuvor !

Naja, ganz so ist es ja nicht. Er weiß, dass er seine Idee nicht schützen lassen kann und sie auch nicht unter das Urheberrecht fällt. Allenfalls das schriftlich niedergelegte.
Er weiß auch, dass er das Konzept so schlau verkaufen muss, das dieses seinen Gegenüber zwar interessiert, diesen aber nicht dazu verleitet, die Idee für eigene Zwecke zu nutzen.

Und er weiß jetzt auch, dass es ratsam ist vorher einen Anwalt mit seinem Besuch zu beglücken. ;)

Martin100

Hallo,

mal einen Blick in das Gebrauchsmustergesetz werfen.


Gruß Martin

Blubb

Zitat von: Martin100 in Donnerstag, 09. Juli 2009 - 06:38:47
Hallo,

mal einen Blick in das Gebrauchsmustergesetz werfen.


Gruß Martin

Das ist ebenso nicht anwendbar.


saab

#19

         @Blubb

         Völlig richtig, das Gebrauchsmuster Schutz Gesetz ist NICHT anwendbar.

         weil man eine Idee nicht schützen lassen kann .

         
          @DrKloebner

          Der Link war sehr hilfreich.

           

          Aber selbst der Weg über den Notar bietet letztendlich keine endgültige Sicherheit,

          vorallem dann nicht, wenn der "Dieb" die Idee abwandelt .  :-\


           Dann kommt noch die Beweisführung dazu, welcher Schaden einem durch

           den Diebstahl einer nicht durchgeführten Idee entstanden ist ! Das wird endlos !

Blubb

Zitat von: saab in Donnerstag, 09. Juli 2009 - 22:59:44

         @Blubb

         Völlig richtig, das Gebrauchsmuster Schutz Gesetz ist NICHT anwendbar.

         weil man eine Idee nicht schützen lassen kann .


Das ist sogar fast genau richtig. Das Gebrauchmusterschutzgesetz gilt nur für solche Dinge, die auch beim Patentamt anzumelden sind. Und weiterhin nimmt § 1 II Nr. 3 GebrMG ein Konzept eindeutig vom Gebrauchmusterschutzgesetz aus.