Herausforderer für Koeppen

Begonnen von Paul Schrader, Sonntag, 14. Juni 2015 - 12:59:26

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Paul Schrader

Dieses Forum nennt sich doch "Itzehoe-Live". Da wundert es mich, dass dies hier noch nicht thematisiert wurde:

Bürgermeister-Wahl: Ein Herausforderer für Koeppen

Dr. Thomas Theisen (54) aus Münsterdorf will bei der Bürgermeister-Wahl am 8. November gegen den Amtsinhaber antreten. Ob Martin Wnuck diesmal auch kanditiert, weiß ich leider nicht.

Hägar

...das verspricht auf jeden Fall interessant zu werden.....ob Wnuck mitmischt weiß ich aber auch nicht...NICHTS gehört davon...... :)

ThK

Ich bin mit Köppen zufrieden, sehe den Herausforderer als chancenlos an.

@Paul: Die Eröffnung des Themas wollten wir dir überlassen  ;)

ToRü | ToРуз

#3
Wer kaum was macht, macht auch keine Fehler.
Somit sehen viele Koeppen als den Strahlemann, der immer den passenden Gesichtsausdruck parat hat, wenn eine Kamera in der Nähe ist.

Aber mal Butter bei die Fische:
Was konnte er als Verwaltungschef ändern? Was hat er besser gemacht? Steht die Stadtverwaltung heute besser da, als noch vor 5 Jahren?

Damals versprach er:

Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Koch Th

Mitbewerber beleben die Politik

Chancenlos  ??? Mann/Frau kennt Ihn zu wenig.
Mal abwarten was mann/frau noch zu hören bekommt.

Mit Jungen Leuten bleibt mann jung

Johomo

Zitat von: Koch Th in Montag, 15. Juni 2015 - 12:01:24
Mitbewerber beleben die Politik

Chancenlos  ??? Mann/Frau kennt Ihn zu wenig.
Mal abwarten was mann/frau noch zu hören bekommt.
Wenn er das alles umgesetzt hat, was er versprach, dann würdest Du ihn auch als Frau Mann kennen. Warum also nochmal 5 Jahre warten?
Aber wen soll man sonst wählen  ???

Zucki

Zitat von: ToRü | Superheftig Schreiber in Montag, 15. Juni 2015 - 11:58:18
Wer kaum was macht, macht auch keine Fehler.
Somit sehen viele Koeppen als den Strahlemann, der immer den passenden Gesichtsausdruck parat hat, wenn eine Kamera in der Nähe ist.

Aber mal Butter bei die Fische:
Was konnte er als Verwaltungschef ändern? Was hat er besser gemacht? Steht die Stadtverwaltung heute besser da, als noch vor 5 Jahren?

Damals versprach er:




Welcher Politiker lacht nicht wenn eine  Kamera da ist ???

ToRü | ToРуз

#7
Zitat von: Zucki in Montag, 15. Juni 2015 - 16:56:19
Zitat von: ToRü | Superheftig Schreiber in Montag, 15. Juni 2015 - 11:58:18
Wer kaum was macht, macht auch keine Fehler.
Somit sehen viele Koeppen als den Strahlemann, der immer den passenden Gesichtsausdruck parat hat, wenn eine Kamera in der Nähe ist.

Aber mal Butter bei die Fische:
Was konnte er als Verwaltungschef ändern? Was hat er besser gemacht? Steht die Stadtverwaltung heute besser da, als noch vor 5 Jahren?

Damals versprach er:




Welcher Politiker lacht nicht wenn eine  Kamera da ist ???

Schrieb ich lachen? ;)

Und der Bürgermeister ist kein Politiker. Er ist Verwaltungschef, Beamter, der als solcher ausführt, was die Politik ihm aufträgt. Seine Aufgabe ist es, die Verwaltung zu organisieren und zu leiten.

Oder ganz formal, die Gemeindeordnung S-H:

"Hauptamtliche Bürgermeisterin, hauptamtlicher Bürgermeister

§ 55

Aufgaben

(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Sie oder er ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Gemeinde. Zu ihren oder seinen Aufgaben gehört es insbesondere,

1.
die Gesetze auszuführen,

2.
die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen und über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten,

3.
die Entscheidungen zu treffen, die die Gemeindevertretung ihr oder ihm übertragen hat; die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann diese Entscheidungen Beschäftigten übertragen, soweit die Gemeindevertretung die Übertragung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat,

4.
im Rahmen des von der Gemeindevertretung beschlossenen Stellenplans und der nach § 28 Satz 1 Nr. 12 festgelegten allgemeinen Grundsätze die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen für alle Beschäftigten der Gemeinde zu treffen. Personalentscheidungen für Inhaberinnen oder Inhaber von Stellen, die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen, werden auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters von der Gemeindevertretung oder vom Hauptausschuss getroffen. Die Zuständigkeit wird durch die Hauptsatzung bestimmt.

(2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gliedert die Verwaltung in Sachgebiete und weist diese den ihr oder ihm unterstellten Beschäftigten zu; sie oder er kann auch selbst ein Sachgebiet übernehmen.

(3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt ihren oder seinen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung und Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgliederung der Gemeindevertretung vor. Diese kann dem Vorschlag widersprechen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Widerspricht die Gemeindevertretung dem Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, so hat diese oder dieser der Gemeindevertretung einen neuen Vorschlag vorzulegen.

(4) Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse an. Sie oder er darf diese Befugnis nicht übertragen. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind der Gemeindevertretung oder dem Ausschuss unverzüglich mitzuteilen. Die Gemeindevertretung oder der Ausschuss kann die Eilentscheidung aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

(5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister führt die Aufgaben durch, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind, und ist dafür der Aufsichtsbehörde verantwortlich. Soweit die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bei der Durchführung dieser Aufgaben nach Ermessen handeln kann, kann sie oder er sich von den Ausschüssen der Gemeindevertretung beraten lassen.

(6) Für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister gilt § 25 entsprechend."

Daran sollte man ihn messen.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Zucki

@ ToRü | Superheftig Schreiber

Ok dann eben ein Verwaltungschef (Beamter)  ::)

ToRü | ToРуз

Zitat von: Zucki in Montag, 15. Juni 2015 - 17:44:29
@ ToRü | Superheftig Schreiber

Ok dann eben ein Verwaltungschef (Beamter)  ::)

Sorry. Aber das ist schon ein Unterschied, den allerdings kaum einer kennt. Ein BM kann nur innerhalb seiner Verwaltung gestalten. Alles andere entscheidet die Politik, also die Ratsversammlung.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Zucki

Zitat von: ToRü | Superheftig Schreiber in Montag, 15. Juni 2015 - 17:49:08
Zitat von: Zucki in Montag, 15. Juni 2015 - 17:44:29
@ ToRü | Superheftig Schreiber

Ok dann eben ein Verwaltungschef (Beamter)  ::)

Sorry. Aber das ist schon ein Unterschied, den allerdings kaum einer kennt. Ein BM kann nur innerhalb seiner Verwaltung gestalten. Alles andere entscheidet die Politik, also die Ratsversammlung.

Ok DANKE für den Hinweis.  ;)

ToRü | ToРуз

Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Zucki

Ich mag den  Koeppen aber trotzdem.  ;)

NF

Zitat von: ToRü | Superheftig Schreiber in Montag, 15. Juni 2015 - 17:49:08
Zitat von: Zucki in Montag, 15. Juni 2015 - 17:44:29
@ ToRü | Superheftig Schreiber

Ok dann eben ein Verwaltungschef (Beamter)  ::)

Sorry. Aber das ist schon ein Unterschied, den allerdings kaum einer kennt. Ein BM kann nur innerhalb seiner Verwaltung gestalten. Alles andere entscheidet die Politik, also die Ratsversammlung.

...daran erklärt sich auch gaaaanz oft warum NICHTS wesentliches passiert...das mit den Hobbypolitikern und deren eigenen Intensionen funktioniert oft suboptimal - also kein IZ-Problem...
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

Paul Schrader

Falls sich hier noch jemand außer für Itzehoer Themen interessiert: Es gibt einen zweiten Herausforderer.