Polizei nicht zuständig

Begonnen von Dorei, Dienstag, 20. März 2012 - 14:44:02

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Dorei

Vorhin rief mich eine Bekannte im Büro an und erzählte mir, dass durch einen Lkw, der meine Einfahrt zum Wenden benutzte, die dort stehende Lampe schwer beschädigt wurde.

Ich bin also gleich nach Hause gefahren. Der Fahrer hatte keine Nachricht hinterlassen. So habe ich mich zunächst in der Nachbarschaft umgehört, jedoch ohne Ergebnis.

Daraufhin habe ich mich entschlossen, bei der Itzehoer Polizeiwache anzurufen. Dort erreichte ich auch einen Beamten, der aber nicht gewillt war, mich zu unterstützen. Er erklärte mir, dass die Polizei für die Verfolgung von Straftaten zuständig sei, jedoch nicht dafür, wie ich meinen Schaden ersetzt bekomme.

Auf meine Frage, ob unerlaubte Entfernung vom Unfallort nicht auch irgendwie strafbar sein könnte, meinte er, dass Lkw-Fahrer so einen Schaden in der Regel nicht bemerken. Er legte mir ans Herz, selbst Nachforschungen anzustellen. Wenn ich etwas herausfinden sollte, könnte ich mich ja wieder melden. Ich frage mich natürlich, wozu dann noch.

Eigentlich hatte ich erwartet, dass mir die Polizei bei der Ermittlung des Verursachers helfen würde. Da habe ich mich wohl geirrt. Die Lampe kann nicht repariert werden. Eine gleichartige neue Lampe von der gleichen Firma dürfte nach heutigem Geld wohl 2000 Euro kosten. Ich finde es ganz schön ärgerlich, das dann auch noch selbst bezahlen zu müssen. 

Paul Schrader

Wie hättest Du es denn gern? Spurensicherung und Straßensperren, um den Lkw zu ermitteln?

Kuno

No risk, no fun
                       ;D

Slartibartfass

Mein erster Gedanke: "Spinnen die? Das ist doch eindeutig Fahrerflucht."
Mein zweiter Gedanke: "Mal schauen, was die Gesetze sagen."
Mein dritter Gedanke: "Mal schauen, was in der Wikipedia steht.§142 StGB ist unser Freund: "Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ..."
Der LKW-Fahrer ist Unfallbeteiligter. Klar. Das Umfahren Deiner Lampe ist der Unfall. Auch klar.
Aber, und das ist heftig: Der Unfall fand nicht im Straßenverkehr statt. Die Merkmale des objektiven Tatbestandes der Fahrerflucht sind also nicht gegeben.  :o
Also war das Umnieten Deiner Lampe, es geschah ja nicht absichtlich, keine Straftat. --> Polizei hat nichts damit zu tun.  :police:
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Rizzi

Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

Dorei

Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

Die Beschädigung der Lampe hat sie erst später bemerkt. Sie hat auch noch einen Schaden, da Teile der Lampe beim Herabfallen ihr Auto beschädigt haben. Ihr Auto stand neben der Lampe. Als sie den Schaden sah, erinnerte sie sich daran, den wendenden Lkw gesehen zu haben. Sie konnte mir nur eine ganz grobe Beschreibung (Fahrzeugart, Größe und Farbe) geben.

Rizzi

Zitat von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 15:55:13
Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

Die Beschädigung der Lampe hat sie erst später bemerkt. Sie hat auch noch einen Schaden, da Teile der Lampe beim Herabfallen ihr Auto beschädigt haben. Ihr Auto stand neben der Lampe. Als sie den Schaden sah, erinnerte sie sich daran, den wendenden Lkw gesehen zu haben. Sie konnte mir nur eine ganz grobe Beschreibung (Fahrzeugart, Größe und Farbe) geben.

Sei mir nicht böse, ich kann mir sehr gut vorstellen, wie sehr es in der brodelt. ABER:
Ein guter Anwalt würde in nem Zivilprozess um Schadensersatzansprüche aus einer Sachbeschädigung nun fragen:

"Ach, ihre Bekannte hat gar nicht gesehen, dass es mein Mandant mit seinem Lkw war, der den Schaden verursacht hat?
Und das, obwohl doch bei so einem gewaltigen Schaden auch etwas hätte zu hören sein müssen. Ihre Bekannte mutmaßt also nur ?!?! Keine weiteren Fragen, Herr Richter."

wutz

Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

daumenhoch
Das war auch mein erster Gedanke.

Dorei

#8
Zitat von: wutz in Dienstag, 20. März 2012 - 16:43:31
Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

daumenhoch
Das war auch mein erster Gedanke.

Also, ich werde versuchen, es noch einmal anders zu erklären:

Meine Bekannte war zufällig in meinem Haus. Irgendwann am Vormittag sah sie vor dem Haus auf der Straße einen haltenden  Lkw. Dann sah sie, dass von diesem Lkw etwas entladen wurde. Wohin der Fahrer mit der Ware ging weiß sie aber nicht. Dann sah sie, dass der Lkw gewendet wurde und zu diesem Zweck auf meine Auffahrt fuhr. So wie der Schaden aussieht, muß der Lkw aber halb auf der Einfahrt meines Nachbarn und halb auf meiner gewesen sein. Zu diesem Zeitpunkt hat sie sich nichts weiter dabei gedacht. So genau hat sie wohl auch nicht darauf geachtet. Es gab ja für sie auch noch keinen Grund. Es gab natürlich auch keinen Grund, sich das Kennzeichen zu merken.

Als sie ein oder zwei Stunden später zu ihrem Auto auf der Einfahrt ging, sah sie die Bescherung, die Beschädigung an der Lampe und an ihrem Auto.

Sie hat also nicht direkt gesehen, dass der Lkw mit den Lampe zusammenstieß. Jedoch ist der Gedanke naheliegend, dass es zwischen diesen zwei zeitlich getrennten Beobachtungen einen Zusammenhang geben könnte, auch wenn ein oder zwei Stunden dazwischen liegen.

wutz

Zitat von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 17:20:00
Zitat von: wutz in Dienstag, 20. März 2012 - 16:43:31
Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

daumenhoch
Das war auch mein erster Gedanke.

.

Als sie ein oder zwei Stunden später zu ihrem Auto auf der Einfahrt ging, sah sie die Bescherung, die Beschädigung an der Lampe und an ihrem Auto.



Muss man das verstehen?

breughel

Demnach wurde vermutlich durch den LKW ein Privatwagen sowie eine Lampe beschädigt.
Da der LKW länger im Ort (auf dem Lande) war, wird man wohl recherchieren können, wer dort geliefert/entladen hat.
Und dann kann die Plozei ja ihre Trägheit ablegen weil eine Anzeige dann vorliegt gegen einen KfZ-Halter.
Eine Bekannte von mir wurde beschuldigt, ein Auto mit der eigenen Autotüt beschädigt zu haben.
Es gab keine Zeugen, nur eine Vermutung des Autobesitzers, der die Anzeige machte.
Sein Auto hatte neben dem Auto der Bekannten gestanden.
Darauf wurde dié Bekannte polzeilich geladen und in einer langen Überprüfung wurde dann technisch ermittelt, dass die Schrammen nicht durch sie verursacht worden waren. Viel Ärger und Spesen wegen einer Anschuldigung ohne Zeugen.
So geht das in Hamburg.
Da wird man hier wohl auch tätig werden müssen, sobald ein Halter benannt wird.

Dorei

Zitat von: wutz in Dienstag, 20. März 2012 - 17:29:13
Zitat von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 17:20:00
Als sie ein oder zwei Stunden später zu ihrem Auto auf der Einfahrt ging, sah sie die Bescherung, die Beschädigung an der Lampe und an ihrem Auto.
Muss man das verstehen?

Also neuer Versuch, der Hergang zu beschreiben:

Lkw fährt gegen Lampe. Teile der Lampe brechen ab und fallen herunter. Teile fallen auf Pkw, der neben der Lampe parkt. Dadurch kleinere, aber sichtbare, Schäden am Lack des Pkw.

Katja

Die Polizei wäre dann doch aber 'zuständig', wenn es um eine Anzeige wegen Sachbeschädigung  geht. Irgendwer hat also Deine Sache und das Auto Deiner Bekannten mittelbar beschädigt, und DAS zur Anzeige aufzunehmen wäre doch sehr wohl Sache der Polizei.
Okay, Anzeigen gegen Unbekannt sind so nutzlos wie ein Kropf, denn Ermittlungen gibt es da wohl wenig bis gar keine (bei Sachbeschädigung).

Deinen Ärger verstehe ich sehr gut, Dorei - und ohne Dich noch weiter ärgern zu wollen, stelle ich Dir die Frage erneut: was hast Du erwartet?



Rizzi

Zitat von: Katja in Dienstag, 20. März 2012 - 19:12:40
Die Polizei wäre dann doch aber 'zuständig', wenn es um eine Anzeige wegen Sachbeschädigung  geht. Irgendwer hat also Deine Sache und das Auto Deiner Bekannten mittelbar beschädigt, und DAS zur Anzeige aufzunehmen wäre doch sehr wohl Sache der Polizei.
Okay, Anzeigen gegen Unbekannt sind so nutzlos wie ein Kropf, denn Ermittlungen gibt es da wohl wenig bis gar keine (bei Sachbeschädigung).

Deinen Ärger verstehe ich sehr gut, Dorei - und ohne Dich noch weiter ärgern zu wollen, stelle ich Dir die Frage erneut: was hast Du erwartet?

Ich meine mich aus Schulzeiten zu erinnern, dass Tatbestandvoraussetzung für eine Verurteilung wg. Sachbeschädigung die Vorsetzlichkeit ist. Und das hat der Polizist wohl in dem Telefonat bestritten, dass diese vorliegt, insofern liegt auch keine Sachbeschädigung im Sinne des StGB vor.
Jedoch ist es nicht Aufgabe der Polizei, diese Tatbestandsvoraussetzung zu erforschen. Er hat hier wohl vielmehr seine Lebenserfahrung geschildert, um sich Arbeit abzuhalten ...

Blubb

Zitat von: Slartibartfass in Dienstag, 20. März 2012 - 15:00:37
Mein erster Gedanke: "Spinnen die? Das ist doch eindeutig Fahrerflucht."
Mein zweiter Gedanke: "Mal schauen, was die Gesetze sagen."
Mein dritter Gedanke: "Mal schauen, was in der Wikipedia steht.§142 StGB ist unser Freund: "Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ..."
Der LKW-Fahrer ist Unfallbeteiligter. Klar. Das Umfahren Deiner Lampe ist der Unfall. Auch klar.
Aber, und das ist heftig: Der Unfall fand nicht im Straßenverkehr statt. Die Merkmale des objektiven Tatbestandes der Fahrerflucht sind also nicht gegeben.  :o
Also war das Umnieten Deiner Lampe, es geschah ja nicht absichtlich, keine Straftat. --> Polizei hat nichts damit zu tun.  :police:

Das ist korrekt!  daumenhoch

Auch den Ausführungen von Rizzi ist zuzustimmen. Für eine Sachbeschädigung fehlt es nach dem Geschilderten am erforderlichen Vorsatz. Eine fahrlässige Sachbeschäsigung gibt es nicht.

Alles in allem hatte der Polizist hier Recht. Für die Durchsetzung von privaten Schadenersatzansprüchen, darum geht es hier im Endeffekt, ist die Polizei nicht zuständig, auch nicht für die Ermittlung des Verursachers, damit man überhaupt einen Anspruchsgegner hat.