Sielverband Heiligenstedten

Begonnen von Purple Joe, Donnerstag, 25. Februar 2010 - 15:22:14

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Purple Joe

An alle Mitglieder dieses Forums aus Breitenburg Nordoe, aus Itzehoe Wellenkamp und aus dem Heiligenstedtenerkamp und diejenigen, die welche von dort kennen!

Alle dort ansässigen Eigentümer sind vom Sielverband Heiligenstedten angeschrieben worden! ,,Einzelveranlagung und Neuregelung der Sielverbandsbeiträge 2009" in Verbindung mit einer Pflichtmitgliedschaft. Praktischerweise hintendran gleich ein Überweisungsträger.
Über diese Sache bin ich mehr als aufgebracht und habe mich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Eine Pflichtmitgliedschaft ist rechtlich nicht erlaubt. Eine sehr ergiebige Seite zu diesem  Thema findet ihr hier

http://www.gewaesserpflege-aerger.de

Dort wird auch die Sache mit Heiligenstedten bearbeitet.
Alle Eigentümer haben eine Frist von mindestens 4 Wochen für einen Widerspruch. Davon ist eine Woche schon vergangen. Musterbriefe gibt es auf der Seite zum download.  Es ist sogar eine Frist von einem Jahr geltend, wenn in dem Anschreiben nicht extra auf eine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde. Dieses ist bei mir der Fall.

Bitte helft mit und gebt diese Information weiter an alle Eigentümer in den betreffenden Stadtteilen, denn es wird definitiv geltendes Recht gebrochen. Auch alle anderen können betroffen sein. Jetzt oder in der nächsten Zeit.

In dem Schreiben steht, das eine Doppelveranlagung nicht statt findet. Meine Recherche hat aber ergeben, das die Abgabe an die Kommune nicht verändert wurde seitens der Versorger und somit die volle Veranlagung für Abwasser und Regenwasser an die Stadt geht. Eine weitere Gelddruckmaschine mit nicht unerheblichen Nachteilen für die Eigentümer, z.B. eingeschränkte Eigentümerrechte und finanzielle Belastung.

Ich zitiere aus dem Anschreiben

,,Mit den kommunalen Gebühren wird deren Entwässerungssystem finanziert. Mit dem Beitrag an den Wasser und Bodenverband werden die Kosten der Gewässerunterhaltung. Der Gewässerrenaturierung und des Schöpfwerkbetriebes, die auch von unversiegelten Flächen mit Niederschlagswasserversickerung entstehen, abgegolten"

Das ganze Anschreiben ist hier:

http://www.gewaesserpflege-aerger.de/files/sielverband1.jpg

Ich habe jetzt auch Flugblätter drucken lassen und lasse diese in Heiligenstedtenerkamp verteilen, um vor allen auch die älteren Mitbürger zu erreichen, die bekanntlich ja nicht so sehr im I-Net unterwegs sind.

Für Fragen stehe ich hier zur Verfügung, oder als PM oder EMail, welche ich aber nur mit PM auf Anfrage bekannt gebe.

Ich weiß das es ein Ding ist als Neuer gleich so einen Brummer zu landen.
Allerdings habe ich mich extra dazu angemeldet, denn es eilt ja ein wenig wegen der Einspruchsfrist. Ich bitte somit um Milde ...

Ich danke allen die bis hierher gelesen haben !

Purple Joe
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Paul Schrader

Das Thema hatten wir an dieser Stelle schon einmal diskutiert. Vielleicht hilft's ja.

Purple Joe

#2
Nicht viel ... leider !

Deine Antwort dort scheint mir auch nicht zu stimmen wenn ich es mit dem Urteil des LAndesverwaltungsgericht vergleiche !
Eine Pflichtmitgliedsschaft oder Zwangsmitgliedschaft ist demnach nicht möglich.

Purple Joe
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Blubb

Ich frage mich, ob die Gerichte das Gesetz nicht lesen können. § 9 WVG:

Beteiligte, die der Errichtung des Verbands nicht zugestimmt haben, sind - auch gegen ihren Willen - als Verbandsmitglieder heranzuziehen. Die Aufsichtsbehörde kann in besonders gelagerten Einzelfällen von der Heranziehung absehen, wenn zu erwarten ist, daß dadurch die Erfüllung der Verbandsaufgaben nicht beeinträchtigt wird.



Paul Schrader

Dann wird die IHK ja demnächst keine Mittel mehr haben - die finanzieren sich auch von Zwangsmitgliedschaften. Hast Du mal einen Link zu der von Dir erwähnten Entscheidung?

Abgesehen davon gibt es in Deutschland keine Präzedenzfälle.

Ansonsten schließe ich mich den einleitenden Worten meines Vorposters an! :)

Blubb

Ich bin mal so frei, da das Urteil auf der Protestseite zu finden ist.

Wenn ich das richtig lese, wäre es in einem solchen Fall auch nicht anwendbar.

Außerdem verweist das Bundesverwaltungsgericht auf § 23 WVG:

(1) Wer einen Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe zu erwarten oder wer Maßnahmen des Verbands zu dulden hat, hat Anspruch auf Aufnahme als Verbandsmitglied in einen bestehenden Verband. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(2) Die Aufsichtsbehörde kann, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbandsaufgaben erforderlich ist, Personen, die die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft in einem bestehenden Verband heranziehen oder eine bestehende Mitgliedschaft erweitern.


Also geht auch das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass Zwangsmitgliedschaften natürlich möglich sind.

Blubb

Kleiner Nachtrag noch. Auf Seite sechs des Urteil lässt sich sehr ausführlich nachlesen, unter welchen Vorraussetzungen die Zwangsmitgliedschaft möglich ist.

Peter D.

Zitat von: Blubb in Donnerstag, 25. Februar 2010 - 16:22:39
Kleiner Nachtrag noch. Auf Seite sechs des Urteil lässt sich sehr ausführlich nachlesen, unter welchen Vorraussetzungen die Zwangsmitgliedschaft möglich ist.

Das heißt also: Keine Widerspruch einlegen und zahlen?
"Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten." (Dieter Nuhr)

Blubb

Zitat von: itzefritze in Donnerstag, 25. Februar 2010 - 17:17:55
Zitat von: Blubb in Donnerstag, 25. Februar 2010 - 16:22:39
Kleiner Nachtrag noch. Auf Seite sechs des Urteil lässt sich sehr ausführlich nachlesen, unter welchen Vorraussetzungen die Zwangsmitgliedschaft möglich ist.

Das heißt also: Keine Widerspruch einlegen und zahlen?

Man kann es ja versuchen. So wie ich das sehe sind die Bescheide aber rechtmäßig. Verwiesen sei auf die hier entsprechend geposteten Paragraphen des WGV.

Capitano

Um wieviel Beitrag geht das eigentlich - so pro Hektar?

burmel

Also ich kann nichts zum o.g. Sielverband sagen, als ehemaliger Kremperheider gehörten wir dem Sielverband Bahrenfleth an und hatten für 550m2 keine 10€/a zu entrichten.
Die Kirche kann also im Dorf bleiben.

ae8090

Sehe ich das richtig, dass über den Sielverband nicht die Abwässer in beiderlei Gestalt, sondern ausschließlich das Oberflächenabwasser enstorgt wird?


Blubb

Also in § 2 WVG werden die möglichen Aufgaben festgelegt oder was ist gemeint?

Interessengemeinschaft

Das ganze Thema wurde hinlänglich bereits im Kreis Stormarn bewegt.
Auch dort versuchten Gewässerpflegeverbände Bürger mit der objektiv falschen Behauptung "Mitgliedschaft kraft Gesetz" Bürger abzukassieren.

Einfach WIDERSPRUCH nach dem Musterschreiben auf der Internetseite

www.gewässerpflege-ärger.de

einlegen. Auf der Internetseite finden Sie dazu auch den eindeutigen richterlichen Hinweis vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht.

Informieren Sie bitte auch unbedingt andere Betroffene.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Gessmann
DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT von Bürgern für Bürger


Paul Schrader

Gähn. Und dann wird die dort versprochene "Sammelklage" eingereicht? Wo denn? In Washington oder in New York?