ITZEHOE-LIVE

STADT - LAND - STÖR => ITZEHOER BERICHTE => Thema gestartet von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 14:44:02

Titel: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 14:44:02
Vorhin rief mich eine Bekannte im Büro an und erzählte mir, dass durch einen Lkw, der meine Einfahrt zum Wenden benutzte, die dort stehende Lampe schwer beschädigt wurde.

Ich bin also gleich nach Hause gefahren. Der Fahrer hatte keine Nachricht hinterlassen. So habe ich mich zunächst in der Nachbarschaft umgehört, jedoch ohne Ergebnis.

Daraufhin habe ich mich entschlossen, bei der Itzehoer Polizeiwache anzurufen. Dort erreichte ich auch einen Beamten, der aber nicht gewillt war, mich zu unterstützen. Er erklärte mir, dass die Polizei für die Verfolgung von Straftaten zuständig sei, jedoch nicht dafür, wie ich meinen Schaden ersetzt bekomme.

Auf meine Frage, ob unerlaubte Entfernung vom Unfallort nicht auch irgendwie strafbar sein könnte, meinte er, dass Lkw-Fahrer so einen Schaden in der Regel nicht bemerken. Er legte mir ans Herz, selbst Nachforschungen anzustellen. Wenn ich etwas herausfinden sollte, könnte ich mich ja wieder melden. Ich frage mich natürlich, wozu dann noch.

Eigentlich hatte ich erwartet, dass mir die Polizei bei der Ermittlung des Verursachers helfen würde. Da habe ich mich wohl geirrt. Die Lampe kann nicht repariert werden. Eine gleichartige neue Lampe von der gleichen Firma dürfte nach heutigem Geld wohl 2000 Euro kosten. Ich finde es ganz schön ärgerlich, das dann auch noch selbst bezahlen zu müssen. 
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Paul Schrader in Dienstag, 20. März 2012 - 14:52:06
Wie hättest Du es denn gern? Spurensicherung und Straßensperren, um den Lkw zu ermitteln?
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Kuno in Dienstag, 20. März 2012 - 14:58:29
No risk, no fun
                       ;D
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Slartibartfass in Dienstag, 20. März 2012 - 15:00:37
Mein erster Gedanke: "Spinnen die? Das ist doch eindeutig Fahrerflucht."
Mein zweiter Gedanke: "Mal schauen, was die Gesetze sagen."
Mein dritter Gedanke: "Mal schauen, was in der Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht) steht.§142 StGB ist unser Freund: "Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ..."
Der LKW-Fahrer ist Unfallbeteiligter. Klar. Das Umfahren Deiner Lampe ist der Unfall. Auch klar.
Aber, und das ist heftig: Der Unfall fand nicht im Straßenverkehr (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht#Stra.C3.9Fenverkehr) statt. Die Merkmale des objektiven Tatbestandes (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht#Die_Merkmale_des_objektiven_Tatbestands) der Fahrerflucht sind also nicht gegeben.  :o
Also war das Umnieten Deiner Lampe, es geschah ja nicht absichtlich, keine Straftat. --> Polizei hat nichts damit zu tun.  :police:
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 15:55:13
Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

Die Beschädigung der Lampe hat sie erst später bemerkt. Sie hat auch noch einen Schaden, da Teile der Lampe beim Herabfallen ihr Auto beschädigt haben. Ihr Auto stand neben der Lampe. Als sie den Schaden sah, erinnerte sie sich daran, den wendenden Lkw gesehen zu haben. Sie konnte mir nur eine ganz grobe Beschreibung (Fahrzeugart, Größe und Farbe) geben.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 16:05:01
Zitat von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 15:55:13
Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

Die Beschädigung der Lampe hat sie erst später bemerkt. Sie hat auch noch einen Schaden, da Teile der Lampe beim Herabfallen ihr Auto beschädigt haben. Ihr Auto stand neben der Lampe. Als sie den Schaden sah, erinnerte sie sich daran, den wendenden Lkw gesehen zu haben. Sie konnte mir nur eine ganz grobe Beschreibung (Fahrzeugart, Größe und Farbe) geben.

Sei mir nicht böse, ich kann mir sehr gut vorstellen, wie sehr es in der brodelt. ABER:
Ein guter Anwalt würde in nem Zivilprozess um Schadensersatzansprüche aus einer Sachbeschädigung nun fragen:

"Ach, ihre Bekannte hat gar nicht gesehen, dass es mein Mandant mit seinem Lkw war, der den Schaden verursacht hat?
Und das, obwohl doch bei so einem gewaltigen Schaden auch etwas hätte zu hören sein müssen. Ihre Bekannte mutmaßt also nur ?!?! Keine weiteren Fragen, Herr Richter."
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: wutz in Dienstag, 20. März 2012 - 16:43:31
Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

daumenhoch
Das war auch mein erster Gedanke.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 17:20:00
Zitat von: wutz in Dienstag, 20. März 2012 - 16:43:31
Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

daumenhoch
Das war auch mein erster Gedanke.

Also, ich werde versuchen, es noch einmal anders zu erklären:

Meine Bekannte war zufällig in meinem Haus. Irgendwann am Vormittag sah sie vor dem Haus auf der Straße einen haltenden  Lkw. Dann sah sie, dass von diesem Lkw etwas entladen wurde. Wohin der Fahrer mit der Ware ging weiß sie aber nicht. Dann sah sie, dass der Lkw gewendet wurde und zu diesem Zweck auf meine Auffahrt fuhr. So wie der Schaden aussieht, muß der Lkw aber halb auf der Einfahrt meines Nachbarn und halb auf meiner gewesen sein. Zu diesem Zeitpunkt hat sie sich nichts weiter dabei gedacht. So genau hat sie wohl auch nicht darauf geachtet. Es gab ja für sie auch noch keinen Grund. Es gab natürlich auch keinen Grund, sich das Kennzeichen zu merken.

Als sie ein oder zwei Stunden später zu ihrem Auto auf der Einfahrt ging, sah sie die Bescherung, die Beschädigung an der Lampe und an ihrem Auto.

Sie hat also nicht direkt gesehen, dass der Lkw mit den Lampe zusammenstieß. Jedoch ist der Gedanke naheliegend, dass es zwischen diesen zwei zeitlich getrennten Beobachtungen einen Zusammenhang geben könnte, auch wenn ein oder zwei Stunden dazwischen liegen.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: wutz in Dienstag, 20. März 2012 - 17:29:13
Zitat von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 17:20:00
Zitat von: wutz in Dienstag, 20. März 2012 - 16:43:31
Zitat von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 15:41:09
Und wieso hat sich die Bekannte nicht das Kennzeichen aufgeschrieben, die gesehen hat, dass ein LKW beim Wenden auf deiner Auffahrt diese Lampe beschädigt hat ?
Beim Wenden dürften ja keine Geschwindigkeiten gefahren worden sein, die dies hätten unmöglich werden lassen.

daumenhoch
Das war auch mein erster Gedanke.

.

Als sie ein oder zwei Stunden später zu ihrem Auto auf der Einfahrt ging, sah sie die Bescherung, die Beschädigung an der Lampe und an ihrem Auto.



Muss man das verstehen?
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: breughel in Dienstag, 20. März 2012 - 17:39:55
Demnach wurde vermutlich durch den LKW ein Privatwagen sowie eine Lampe beschädigt.
Da der LKW länger im Ort (auf dem Lande) war, wird man wohl recherchieren können, wer dort geliefert/entladen hat.
Und dann kann die Plozei ja ihre Trägheit ablegen weil eine Anzeige dann vorliegt gegen einen KfZ-Halter.
Eine Bekannte von mir wurde beschuldigt, ein Auto mit der eigenen Autotüt beschädigt zu haben.
Es gab keine Zeugen, nur eine Vermutung des Autobesitzers, der die Anzeige machte.
Sein Auto hatte neben dem Auto der Bekannten gestanden.
Darauf wurde dié Bekannte polzeilich geladen und in einer langen Überprüfung wurde dann technisch ermittelt, dass die Schrammen nicht durch sie verursacht worden waren. Viel Ärger und Spesen wegen einer Anschuldigung ohne Zeugen.
So geht das in Hamburg.
Da wird man hier wohl auch tätig werden müssen, sobald ein Halter benannt wird.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 17:49:19
Zitat von: wutz in Dienstag, 20. März 2012 - 17:29:13
Zitat von: Dorei in Dienstag, 20. März 2012 - 17:20:00
Als sie ein oder zwei Stunden später zu ihrem Auto auf der Einfahrt ging, sah sie die Bescherung, die Beschädigung an der Lampe und an ihrem Auto.
Muss man das verstehen?

Also neuer Versuch, der Hergang zu beschreiben:

Lkw fährt gegen Lampe. Teile der Lampe brechen ab und fallen herunter. Teile fallen auf Pkw, der neben der Lampe parkt. Dadurch kleinere, aber sichtbare, Schäden am Lack des Pkw.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Katja in Dienstag, 20. März 2012 - 19:12:40
Die Polizei wäre dann doch aber 'zuständig', wenn es um eine Anzeige wegen Sachbeschädigung  geht. Irgendwer hat also Deine Sache und das Auto Deiner Bekannten mittelbar beschädigt, und DAS zur Anzeige aufzunehmen wäre doch sehr wohl Sache der Polizei.
Okay, Anzeigen gegen Unbekannt sind so nutzlos wie ein Kropf, denn Ermittlungen gibt es da wohl wenig bis gar keine (bei Sachbeschädigung).

Deinen Ärger verstehe ich sehr gut, Dorei - und ohne Dich noch weiter ärgern zu wollen, stelle ich Dir die Frage erneut: was hast Du erwartet?


Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Dienstag, 20. März 2012 - 19:55:22
Zitat von: Katja in Dienstag, 20. März 2012 - 19:12:40
Die Polizei wäre dann doch aber 'zuständig', wenn es um eine Anzeige wegen Sachbeschädigung  geht. Irgendwer hat also Deine Sache und das Auto Deiner Bekannten mittelbar beschädigt, und DAS zur Anzeige aufzunehmen wäre doch sehr wohl Sache der Polizei.
Okay, Anzeigen gegen Unbekannt sind so nutzlos wie ein Kropf, denn Ermittlungen gibt es da wohl wenig bis gar keine (bei Sachbeschädigung).

Deinen Ärger verstehe ich sehr gut, Dorei - und ohne Dich noch weiter ärgern zu wollen, stelle ich Dir die Frage erneut: was hast Du erwartet?

Ich meine mich aus Schulzeiten zu erinnern, dass Tatbestandvoraussetzung für eine Verurteilung wg. Sachbeschädigung die Vorsetzlichkeit ist. Und das hat der Polizist wohl in dem Telefonat bestritten, dass diese vorliegt, insofern liegt auch keine Sachbeschädigung im Sinne des StGB vor.
Jedoch ist es nicht Aufgabe der Polizei, diese Tatbestandsvoraussetzung zu erforschen. Er hat hier wohl vielmehr seine Lebenserfahrung geschildert, um sich Arbeit abzuhalten ...
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Blubb in Dienstag, 20. März 2012 - 20:34:58
Zitat von: Slartibartfass in Dienstag, 20. März 2012 - 15:00:37
Mein erster Gedanke: "Spinnen die? Das ist doch eindeutig Fahrerflucht."
Mein zweiter Gedanke: "Mal schauen, was die Gesetze sagen."
Mein dritter Gedanke: "Mal schauen, was in der Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht) steht.§142 StGB ist unser Freund: "Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ..."
Der LKW-Fahrer ist Unfallbeteiligter. Klar. Das Umfahren Deiner Lampe ist der Unfall. Auch klar.
Aber, und das ist heftig: Der Unfall fand nicht im Straßenverkehr (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht#Stra.C3.9Fenverkehr) statt. Die Merkmale des objektiven Tatbestandes (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht#Die_Merkmale_des_objektiven_Tatbestands) der Fahrerflucht sind also nicht gegeben.  :o
Also war das Umnieten Deiner Lampe, es geschah ja nicht absichtlich, keine Straftat. --> Polizei hat nichts damit zu tun.  :police:

Das ist korrekt!  daumenhoch

Auch den Ausführungen von Rizzi ist zuzustimmen. Für eine Sachbeschädigung fehlt es nach dem Geschilderten am erforderlichen Vorsatz. Eine fahrlässige Sachbeschäsigung gibt es nicht.

Alles in allem hatte der Polizist hier Recht. Für die Durchsetzung von privaten Schadenersatzansprüchen, darum geht es hier im Endeffekt, ist die Polizei nicht zuständig, auch nicht für die Ermittlung des Verursachers, damit man überhaupt einen Anspruchsgegner hat.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: eilandhegel in Dienstag, 20. März 2012 - 21:07:55
Wenn Du eine Anzeige gegen Unbekannt erstattest und die Polizei die Ermittlungen (wie engagiert auch immer) abgeschlossen hat sollte doch Deine Versicherung für den Schaden aufkommen.
Das sieht bei dem Auto der Bekannten natürlich anders aus, sofern sie keine Vollkasko hat. Ich bin mir nicht sicher, wie sie die Tatsache auswirkt, dass das Fahzeug auf eurem Grundstück stand. Vielleicht zahlt Deine Versicherung das auch?
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Capitano in Dienstag, 20. März 2012 - 21:19:49
Welche Versicherung sollte das sein? Lampenkasko?  ;)

Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Blubb in Dienstag, 20. März 2012 - 22:03:57
Die Frage ist ja auch wegen was die Polizei hier ermitteln soll.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: eilandhegel in Dienstag, 20. März 2012 - 23:31:17
Zitat von: Capitano in Dienstag, 20. März 2012 - 21:19:49
Welche Versicherung sollte das sein? Lampenkasko?  ;)

Gehört die Lampe nicht zum Gebäude, bzw. zum Hausrat?

Also ich hab ja nicht so die Ahnung von Versicherungskrams. Uns wurde mal ein Terracotta-Blumekübel von der Haustür gestohlen. Ich habe eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht und den Papierkram danach an den Versicherungsmakler geschickt. Dann hat die Versicherung den Schaden ersetzt.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: breughel in Mittwoch, 21. März 2012 - 09:29:38
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.
"F" statt "V" - dann gehts ;)
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 09:40:17
Zitat von: breughel in Mittwoch, 21. März 2012 - 09:29:38
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.
"F" statt "V" - dann gehts ;)

Oh ja. Ha ha ....   ;)   

Confiteor ... quia peccavi nimis cogitatione, verbo, opere et omissione:
mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa ...
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Dorei in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:32:44
Zuerst möchte ich mich bedanken für Eure Unterstützung durch nützliche Information, die mir weiter geholfen haben und natürlich auch für die moralische Unterstützung. Die Sache ist ja noch nicht abgeschlossen und ich möchte einen kleinen Zwischenbericht geben.

Der Schaden ist bei meiner Wohngebäudeversicherung nicht versichert, da mein Vertrag schon ziemlich alt mit entsprechend alten Bedingungen ist. Bei neueren Verträgen sind Schäden durch den Aufprall von Fahrzeuge teilweise mitversichert. Versichert ist das Gebäude gegen Schäden, die durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser verursacht werden. Das bedeutet auch, das Diebstähle von Teilen des Gebäudes nicht versichert sind. Man liest ja jetzt häufiger, dass Fallrohre von Dachrinnen aus Kupfer gestohlen werden. Da könnte es ein Problem geben.

In der Hausratversicherung besteht auch keine Deckung. Eigentlich wäre der Diebstahl von Blumenkübeln vor dem Haus auch nicht versichert, da es sich dann um einfachen und keinen Einbruchdiebstahl handelt.

Jetzt jedoch etwas positves: meine Ermittlungen waren teilweise erfolgreich. Es gibt Zeugen in der Nachbarschaft. So konnte ich herausfinden, zu welcher Firma der Lkw gehört. Über den Zentralruf der Autoversicherer konnte ich die Versicherung ermitteln. Ich habe auch schon mit der Versicherung telefoniert und hoffe, dass dann alles seinen geordneten Gang geht. Selbstverständlich werde ich weiter darüber berichten. Ärgerlich finde ich jedoch nach wie vor die mangelnde Bereitschaft der Polizei, mir zu helfen. Schön wäre es ja gewesen, wenn der Lkw auf Beschädigungen überprüft worden wäre. Ich kann ja schlecht selbst nach Hamburg-Wilhelmsburg fahren und im Hafengebiet den Lkw suchen.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Dorei in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:53:38
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.

Natürlich ist es eine feine Sache, wenn die Haftpflichtversicherung die Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Üblich ist allerdings ein gewisser Selbstbehalt von in der Regel 2.500 Euro. Diese Schadenhöhe werde ich glücklicherweise nicht ganz erreichen. Die Versicherungs zahlt erst, wenn der Versuch, das Geld gerichtlich einzutreiben, erfolglos geblieben ist. Aber vielen Dank für den Hinweis. Ich werde heute noch überprüfen, ob in meiner Versicherung die Forderungsausfalldeckung drin ist.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:59:18
Zitat von: Dorei in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:53:38
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.

Natürlich ist es eine feine Sache, wenn die Haftpflichtversicherung die Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Üblich ist allerdings ein gewisser Selbstbehalt von in der Regel 2.500 Euro. Diese Schadenhöhe werde ich glücklicherweise nicht ganz erreichen. Die Versicherungs zahlt erst, wenn der Versuch, das Geld gerichtlich einzutreiben, erfolglos geblieben ist. Aber vielen Dank für den Hinweis. Ich werde heute noch überprüfen, ob in meiner Versicherung die Forderungsausfalldeckung drin ist.

Das mit den 2.500 muss so nicht sein:

http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/haftpflichtversicherung_/gothaer_privathaftpflicht/pd_haftpflicht_/PK_PD_Haftpflicht_.htm

(wenn der Link nicht ok ist bzw zuviel Werbung, bitte löschen)

Hab dort die Plus-Deckung, die zahlen ab dem ersten Euro.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Dorei in Mittwoch, 21. März 2012 - 13:19:26
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:59:18
Hab dort die Plus-Deckung, die zahlen ab dem ersten Euro.

Ja, sehr schön. Zwar nicht ganz billig mit 148,33 EUR für eine Partnerschaft (Ehepaar), aber sehr schöne Bedingungen. Wenn man dann bedenkt, dass sehr viele Menschen überhaupt keine PHV haben ...
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 13:23:10
Zitat von: Dorei in Mittwoch, 21. März 2012 - 13:19:26
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:59:18
Hab dort die Plus-Deckung, die zahlen ab dem ersten Euro.

Ja, sehr schön. Zwar nicht ganz billig mit 148,33 EUR für eine Partnerschaft (Ehepaar), aber sehr schöne Bedingungen. Wenn man dann bedenkt, dass sehr viele Menschen überhaupt keine PHV haben ...

12 Euro im Monat ist mir diese Sicherheit für mich und meine Familie wert.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Koch Th in Donnerstag, 22. März 2012 - 07:40:50
Ist ja alles schön und gut ,aber was hatt das mit der Polizei zu tun ??? ??? ??? ???
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Donnerstag, 22. März 2012 - 13:10:06
Zitat von: Koch Th in Donnerstag, 22. März 2012 - 07:40:50
Ist ja alles schön und gut ,aber was hatt das mit der Polizei zu tun ??? ??? ??? ???

Les dir das Thema durch, dann weißt du es.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: nic1980 in Donnerstag, 22. März 2012 - 21:32:35
Der Schaden entstand auf Privatgelände? Richtig! Also "Zivilprozess" und keine Straftat.
Beispiel: Ich wurde bei ehemals Karstadt zu geparkt, Peterwagen angehalten und Bescheid gesagt
Antwort: Der Parkplatz ist Privatbesitz, insofern muss der Eigentümer haften bzw. ausfindig gemacht werden ( vom Parkplatz ).
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Freitag, 23. März 2012 - 12:59:19
Zitat von: nic1980 in Donnerstag, 22. März 2012 - 21:32:35
Der Schaden entstand auf Privatgelände? Richtig! Also "Zivilprozess" und keine Straftat.
Beispiel: Ich wurde bei ehemals Karstadt zu geparkt, Peterwagen angehalten und Bescheid gesagt
Antwort: Der Parkplatz ist Privatbesitz, insofern muss der Eigentümer haften bzw. ausfindig gemacht werden ( vom Parkplatz ).

Das ist natürlich totaler Blödsinn, wenn du behauptest, dass auf Privatgelände keine Straftaten geschehen können.

Einzig und allein, die längst getätigte Aussage, dass das Tatbestandsmerkmal "Vorsatz" fehlt, lässt die Straftat ausscheiden.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: igge in Donnerstag, 05. April 2012 - 19:08:10
Hab nur mal ne frage neben bei wenn das auto der bekannte dort gestanden hat was duch die herabfallende lampe beschädicht worden ist wie hatte der lkw denn noch platz zum wenden gehabt ? ???
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Dorei in Donnerstag, 05. April 2012 - 19:40:40
Zitat von: igge in Donnerstag, 05. April 2012 - 19:08:10
Hab nur mal ne frage neben bei wenn das auto der bekannte dort gestanden hat was duch die herabfallende lampe beschädicht worden ist wie hatte der lkw denn noch platz zum wenden gehabt ? ???

Hallo Igge,

Du hast durchaus recht mit Deiner Überlegung. Meine Beschreibung war nicht präzise genug. Deshalb jetzt ganz genau:

Direkt neben meiner Auffahrt ist die Auffahrt des Nachbargrundstücks. Diese beiden Auffahrten sind nicht durch eine Mauer oder einen Zaun voneinander getrennt. Die Grenze ist jedoch optisch durch die unterschiedlichen Pflastersteine zu erkennen. Anders gesagt also von der Straße aus gesehen folgende Reihenfolge: links die Auffahrt des Nachbarn, rechts daran anschließend die Grenze, einen Meter weiter die Lampe, rechts davon das Auto der Bekannten.

Der Lkw fuhr rückwärts, dabei überwiegend auf der Auffahrt des Nachbarn, jedoch mit der linken Seite (Fahrerseite) auf meiner Auffahrt. Die Laterne hat insgesamt eine Höhe von ca. 2,60 Meter und oben zwei Lampengehäuse, die seitlich herausragen. Eines diese Lampengehäuse wurde abgerissen und stürzte nach unten. Durch die Gewalteinwirkung wurden dann indirekt auch weiter unten liegenden Bauteile in Mitleidenschaft gezogen.

Bezüglich der Schadenregulierung kann ich schon einen Teilerfolg melden. Der Chef der Spedition, dessen Fahren den Schaden verursacht hatte, hat den Schaden ordnungsgemäß seiner Versicherung gemeldet. Es gibt als bei der Schadenregulierung dem Grunde nach keine Probleme. Wie es mit der Schadenhöhe ausgeht, ist noch unklar. Maßstab müssten die Wiederherstellungskosten sein. Aber nicht alle Versicherungen sind so schnell, wie man es hier in Itzehoe gewohnt ist. Es handelt sich eben nicht um eine Itzehoer Versicherung.



Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Capitano in Donnerstag, 05. April 2012 - 21:11:33
Evtl. gibt es aber einen Zeitwertabzug - oder Abzug "Alt für Neu" wie es auch heißt.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Rizzi in Freitag, 06. April 2012 - 12:40:22
Zitat von: igge in Donnerstag, 05. April 2012 - 19:08:10
Hab nur mal ne frage neben bei wenn das auto der bekannte dort gestanden hat was duch die herabfallende lampe beschädicht worden ist wie hatte der lkw denn noch platz zum wenden gehabt ? ???

Ist doch aber schön dass auch noch zwei wochen nach dem letzten beitrag jemand fragen zum sachverhalt hat so konnte die beitragserstellerin uns zumindest mal über den sachstand aufklären und das hört sich ja auch alles besser an als am anfang als man so gar kein täter hatte und ich hoffe weiterhin dass alles gut für euch ausgeht.
Titel: Re: Polizei nicht zuständig
Beitrag von: Katja in Montag, 30. Juli 2012 - 14:26:56
Für Verkehrsunfälle, die auf einem privaten Gelände geschehen (auch wenn es öffentlich zugänglich ist, wie z.B. auf einer Tankstelle), ist die Polizei auch nicht zuständig - es sei denn, es wären Personenschäden zu beklagen.
Wußte ich auch nicht - Ihr wißt es jetzt!