Polizei nicht zuständig

Begonnen von Dorei, Dienstag, 20. März 2012 - 14:44:02

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eilandhegel

Wenn Du eine Anzeige gegen Unbekannt erstattest und die Polizei die Ermittlungen (wie engagiert auch immer) abgeschlossen hat sollte doch Deine Versicherung für den Schaden aufkommen.
Das sieht bei dem Auto der Bekannten natürlich anders aus, sofern sie keine Vollkasko hat. Ich bin mir nicht sicher, wie sie die Tatsache auswirkt, dass das Fahzeug auf eurem Grundstück stand. Vielleicht zahlt Deine Versicherung das auch?
"Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid."
A. Einstein

Capitano

Welche Versicherung sollte das sein? Lampenkasko?  ;)


Blubb

Die Frage ist ja auch wegen was die Polizei hier ermitteln soll.

eilandhegel

#18
Zitat von: Capitano in Dienstag, 20. März 2012 - 21:19:49
Welche Versicherung sollte das sein? Lampenkasko?  ;)

Gehört die Lampe nicht zum Gebäude, bzw. zum Hausrat?

Also ich hab ja nicht so die Ahnung von Versicherungskrams. Uns wurde mal ein Terracotta-Blumekübel von der Haustür gestohlen. Ich habe eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht und den Papierkram danach an den Versicherungsmakler geschickt. Dann hat die Versicherung den Schaden ersetzt.
"Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid."
A. Einstein

Rizzi

Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.

breughel

Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.
"F" statt "V" - dann gehts ;)

Rizzi

Zitat von: breughel in Mittwoch, 21. März 2012 - 09:29:38
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.
"F" statt "V" - dann gehts ;)

Oh ja. Ha ha ....   ;)   

Confiteor ... quia peccavi nimis cogitatione, verbo, opere et omissione:
mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa ...

Dorei

Zuerst möchte ich mich bedanken für Eure Unterstützung durch nützliche Information, die mir weiter geholfen haben und natürlich auch für die moralische Unterstützung. Die Sache ist ja noch nicht abgeschlossen und ich möchte einen kleinen Zwischenbericht geben.

Der Schaden ist bei meiner Wohngebäudeversicherung nicht versichert, da mein Vertrag schon ziemlich alt mit entsprechend alten Bedingungen ist. Bei neueren Verträgen sind Schäden durch den Aufprall von Fahrzeuge teilweise mitversichert. Versichert ist das Gebäude gegen Schäden, die durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser verursacht werden. Das bedeutet auch, das Diebstähle von Teilen des Gebäudes nicht versichert sind. Man liest ja jetzt häufiger, dass Fallrohre von Dachrinnen aus Kupfer gestohlen werden. Da könnte es ein Problem geben.

In der Hausratversicherung besteht auch keine Deckung. Eigentlich wäre der Diebstahl von Blumenkübeln vor dem Haus auch nicht versichert, da es sich dann um einfachen und keinen Einbruchdiebstahl handelt.

Jetzt jedoch etwas positves: meine Ermittlungen waren teilweise erfolgreich. Es gibt Zeugen in der Nachbarschaft. So konnte ich herausfinden, zu welcher Firma der Lkw gehört. Über den Zentralruf der Autoversicherer konnte ich die Versicherung ermitteln. Ich habe auch schon mit der Versicherung telefoniert und hoffe, dass dann alles seinen geordneten Gang geht. Selbstverständlich werde ich weiter darüber berichten. Ärgerlich finde ich jedoch nach wie vor die mangelnde Bereitschaft der Polizei, mir zu helfen. Schön wäre es ja gewesen, wenn der Lkw auf Beschädigungen überprüft worden wäre. Ich kann ja schlecht selbst nach Hamburg-Wilhelmsburg fahren und im Hafengebiet den Lkw suchen.

Dorei

Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.

Natürlich ist es eine feine Sache, wenn die Haftpflichtversicherung die Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Üblich ist allerdings ein gewisser Selbstbehalt von in der Regel 2.500 Euro. Diese Schadenhöhe werde ich glücklicherweise nicht ganz erreichen. Die Versicherungs zahlt erst, wenn der Versuch, das Geld gerichtlich einzutreiben, erfolglos geblieben ist. Aber vielen Dank für den Hinweis. Ich werde heute noch überprüfen, ob in meiner Versicherung die Forderungsausfalldeckung drin ist.

Rizzi

Zitat von: Dorei in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:53:38
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 08:27:44
Also, ich habe in meiner Haftpflicht eine Vorderungsausfalldeckung.

Sollte ich einen Schaden haben und der Täter ist nicht zu ermitteln bzw. beim ermittelten Täter ist nichts zu holen, springt meine Versicherung dafür ein.

Natürlich ist es eine feine Sache, wenn die Haftpflichtversicherung die Forderungsausfalldeckung beinhaltet. Üblich ist allerdings ein gewisser Selbstbehalt von in der Regel 2.500 Euro. Diese Schadenhöhe werde ich glücklicherweise nicht ganz erreichen. Die Versicherungs zahlt erst, wenn der Versuch, das Geld gerichtlich einzutreiben, erfolglos geblieben ist. Aber vielen Dank für den Hinweis. Ich werde heute noch überprüfen, ob in meiner Versicherung die Forderungsausfalldeckung drin ist.

Das mit den 2.500 muss so nicht sein:

http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/haftpflichtversicherung_/gothaer_privathaftpflicht/pd_haftpflicht_/PK_PD_Haftpflicht_.htm

(wenn der Link nicht ok ist bzw zuviel Werbung, bitte löschen)

Hab dort die Plus-Deckung, die zahlen ab dem ersten Euro.

Dorei

Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:59:18
Hab dort die Plus-Deckung, die zahlen ab dem ersten Euro.

Ja, sehr schön. Zwar nicht ganz billig mit 148,33 EUR für eine Partnerschaft (Ehepaar), aber sehr schöne Bedingungen. Wenn man dann bedenkt, dass sehr viele Menschen überhaupt keine PHV haben ...

Rizzi

Zitat von: Dorei in Mittwoch, 21. März 2012 - 13:19:26
Zitat von: Rizzi in Mittwoch, 21. März 2012 - 12:59:18
Hab dort die Plus-Deckung, die zahlen ab dem ersten Euro.

Ja, sehr schön. Zwar nicht ganz billig mit 148,33 EUR für eine Partnerschaft (Ehepaar), aber sehr schöne Bedingungen. Wenn man dann bedenkt, dass sehr viele Menschen überhaupt keine PHV haben ...

12 Euro im Monat ist mir diese Sicherheit für mich und meine Familie wert.

Koch Th

Ist ja alles schön und gut ,aber was hatt das mit der Polizei zu tun ??? ??? ??? ???
Mit Jungen Leuten bleibt mann jung

Rizzi

Zitat von: Koch Th in Donnerstag, 22. März 2012 - 07:40:50
Ist ja alles schön und gut ,aber was hatt das mit der Polizei zu tun ??? ??? ??? ???

Les dir das Thema durch, dann weißt du es.

nic1980

Der Schaden entstand auf Privatgelände? Richtig! Also "Zivilprozess" und keine Straftat.
Beispiel: Ich wurde bei ehemals Karstadt zu geparkt, Peterwagen angehalten und Bescheid gesagt
Antwort: Der Parkplatz ist Privatbesitz, insofern muss der Eigentümer haften bzw. ausfindig gemacht werden ( vom Parkplatz ).
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