Schnäppchen = Hehlerei?!

Begonnen von Slartibartfass, Samstag, 28. Juli 2007 - 15:28:05

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Slartibartfass

"Wenn man bei Ebay etwas Billiges aus Polen kauft, nimmt man Hehlerei in Kauf." So zumindest sieht es das Amtsgericht Pforzheim. Das "Schnäppchen" wurde daraufhin konfesziert und der Käufer musste 1200 Euro Strafe zahlen.

Klingt verrückt? Ist es auch. Aber leider auch wahr:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html   :(
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

ThK


Slartibartfass

#2
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Muckel


Helmut

Wie "lernten" mich schon meine Eltern:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


Desinfector

billichbillichbillich.
kommt ja auch nicht von ungefähr.
gravity sux!

Martin100

Hallo Helmut,

Zitat von: Helmut in Samstag, 28. Juli 2007 - 19:32:47
Wie "lernten" mich schon meine Eltern:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.[/center
Das ist richtig. An Diebesgut kann man keinen Eigentum erwerben.
Damit ist der Käufer den ersteigerten Gegenstand wieder los.


Auch das mit dem Verhältnis zwischen Wert und Kaufpreis ist richtig.
Wer auf einem Flohmarkt einen 1000 Euro Gegenstandt für 10 Euro
kauft muß sich gedanken machen über die Herkunft. Das kann als  Hehlerei
ausgelegt werden.

Nur bei einem Kauf bei Ebay kann der Käufer durch die Form des Verkaufes
nicht sofort erkennen wie günstig es ist. Es kann ein teurer geklauter
Gegenstand sein der selten gekauft wird. Das hat nichts mit Polen zu tun.

Darum geht die Kritik. Es geht um den Vorwurf der Hehlerei.

Ich kann bei ebay einen geklauten Navi mit Schreibfehler als Bavi verkaufen.

Wird er von jemanden ersteigert ist er glücklich, nur wird der Ersteigerer nicht Besitzer aber auch nicht Hehler.

Ebay folgt aber auch den Marktgesetzen. Dort wird eben Diebesgut nicht
billiger gehandelt wie normale Ware. Das kann man gar nicht erkennen.

Wie weit die Rechtsmöglichkeiten erschöpft sind ist mir noch unbekannt.


Gruß Martin

ThK

Was ich nur komisch an der ganzen Geschichte finde, die Richterin kann ohne weiteres den Vergleich
Polen = geklaut anstellen.
Wenn ich das als Privatperson machen würde, wäre ich mit Vorurteilen behaftet, ausländerfeindlich, etc.
Ist schon komisch, diese Doppelmoral  ???

Desinfector

ZitatIch kann bei ebay einen geklauten Navi mit Schreibfehler als Bavi verkaufen.

Was dann aber in der Kategorie "Navigationsgeräte" stehen dürfte.
Weil ... nicht jeder benutzt die Schreibfehlersuchprogramme...

Und damit ist die Intention gegeben, das "Bavi" als auch als Navi für mehr als
einen Euro verkaufen zu wollen.
gravity sux!

Slartibartfass

Zitat von: ThK in Sonntag, 29. Juli 2007 - 09:18:14
Was ich nur komisch an der ganzen Geschichte finde, die Richterin kann ohne weiteres den Vergleich
Polen = geklaut anstellen.
Wenn ich das als Privatperson machen würde, wäre ich mit Vorurteilen behaftet, ausländerfeindlich, etc.
Ist schon komisch, diese Doppelmoral  ???
http://search.ebay.de/_W0QQsassZjustiz-magdeburg
Eigentlich könnte man dann ja auch den Schluss "Zone = geklaut" anstellen.
Solche edlen Ringe für solch einen niedrigen Startpreis?

;)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/94857
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Slartibartfass

Nur zur Info: Das LG Karlsruhe hat das Furzheimer Urteil revidiert. :)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/96717
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.