Hier tut sich was

Begonnen von Alex, Samstag, 12. Mai 2007 - 21:11:43

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

breughel



Charly

Der Fischer (Jesaitis) aus Glückstadt hatte in Friedrichskoog keine handbreit Wasser unterm Kiel, deshalb liegt sein Kutter jetzt in Glückstadt. Und weil er pfiffig ist vermarktet er direkt.

Und wir können Sprit sparen. Es lebe der mobile Fischhandel.

Leider aber wohl ohne Krabben. 

breughel

Ich habe den Artikel über ihn gelesen und ich wünsche ihm Erfolg!
Ich werde am Sonnabend Schollen braten.
Krabben sind derzeit wegen des Streiks nicht frisch ungepuult zu bekommen und die konservierten Krabben, die von hier nach Marokko und zurück gereist sind, kaufe ich nicht.
Es geht nix über frische Krabben selbstgepuult.
Wenn die Fischer klug wären, würden sie wieder Krabben an die Touristen und Kunden direkt verkaufen.
Die Jungs haben auch gepennt und sich die Butter vom Brot nehmen lassen durch die Niederländer - wir sind eben nicht ein Europa.

ToRü | ToРуз

Zitat von: Charly in Donnerstag, 12. Mai 2011 - 17:13:47
Der Fischer (Jesaitis) aus Glückstadt hatte in Friedrichskoog keine handbreit Wasser unterm Kiel, deshalb liegt sein Kutter jetzt in Glückstadt. Und weil er pfiffig ist vermarktet er direkt.

Und wir können Sprit sparen. Es lebe der mobile Fischhandel.

Leider aber wohl ohne Krabben.

Das finde ich allerdings auch richtig Klasse.

Direktvermarktung kann den Fischern helfen, da gibt es hoffnungsvolle Projekte, das hier zum Beispiel:

Fisch vom Kutter
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

wutz



Bricht das Haus nun von alleine zusammen?

Michael Hein

Zitat von: wutz in Freitag, 13. Mai 2011 - 09:26:20


Bricht das Haus nun von alleine zusammen?

Eine Schande wieder mal! Erst durch Karstadt verstümmelt und dann dem Verfall überlassen.
Immobilienbesitz verpflichtet auch, Enteignung wäre da manchmal das Mittel um so etwas zu verhindern.

ae8090

Zitat von: groundstar in Donnerstag, 12. Mai 2011 - 18:38:14
Zitat von: Charly in Donnerstag, 12. Mai 2011 - 17:13:47
Der Fischer (Jesaitis) aus Glückstadt hatte in Friedrichskoog keine handbreit Wasser unterm Kiel, deshalb liegt sein Kutter jetzt in Glückstadt. Und weil er pfiffig ist vermarktet er direkt.

Und wir können Sprit sparen. Es lebe der mobile Fischhandel.

Leider aber wohl ohne Krabben.

Das finde ich allerdings auch richtig Klasse.

Direktvermarktung kann den Fischern helfen, da gibt es hoffnungsvolle Projekte, das hier zum Beispiel:

Fisch vom Kutter


Ich bin ein großer Freund von Direktvermarktung und nutze diese gerne. Nicht immer. Aber immer öfter. Mein Nachbar, Landwirt von Beruf, zieht wunderbare Rinder. Ab und an lässt er schlachten, ein viertel Rind ist dann meines. Auch Fisch direkt vom Kutter ist immer wieder klasse, Honig hole ich direkt bei der Imkerin etc.

Kaufe ich bei Direktvermarktern, finde ich in aller regel ein super Preis-Leistungsverhältnis vor. Ich kann sehen, woher meine Lebensmittel kommen und für den Erzeuger rechnet sich das auch noch.

ae8090

Zitat von: Michael Hein in Freitag, 13. Mai 2011 - 10:09:18
Zitat von: wutz in Freitag, 13. Mai 2011 - 09:26:20


Bricht das Haus nun von alleine zusammen?

Eine Schande wieder mal! Erst durch Karstadt verstümmelt und dann dem Verfall überlassen.
Immobilienbesitz verpflichtet auch, Enteignung wäre da manchmal das Mittel um so etwas zu verhindern.

Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.

Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler.

Flora Immobilien

Zitat von: Michael Hein in Freitag, 13. Mai 2011 - 10:09:18
Eine Schande wieder mal! Erst durch Karstadt verstümmelt und dann dem Verfall überlassen.
Immobilienbesitz verpflichtet auch, Enteignung wäre da manchmal das Mittel um so etwas zu verhindern.

Und was will nach einer Enteignung die Stadt / der Staat mit den Schrott-Immobilien?
Geld zum Sanieren / Renovieren / Investieren stellt die Stadt ja der GVI / GWG noch nicht mal für den städtischen Wohnungsbestand ausreichend zur Verfügung.
Und vor allem: Da gibts in Itzehoe dann aber so einiges zu enteignen ...  :-X

Michael Hein

Zitat von: Flora Immobilien in Freitag, 13. Mai 2011 - 11:08:01
Zitat von: Michael Hein in Freitag, 13. Mai 2011 - 10:09:18
Eine Schande wieder mal! Erst durch Karstadt verstümmelt und dann dem Verfall überlassen.
Immobilienbesitz verpflichtet auch, Enteignung wäre da manchmal das Mittel um so etwas zu verhindern.

Und was will nach einer Enteignung die Stadt / der Staat mit den Schrott-Immobilien?
Geld zum Sanieren / Renovieren / Investieren stellt die Stadt ja der GVI / GWG noch nicht mal für den städtischen Wohnungsbestand ausreichend zur Verfügung.
Und vor allem: Da gibts in Itzehoe dann aber so einiges zu enteignen ...  :-X

Rechzeitig natürlich. Jetzt ist das alte Fachwerkhaus natürlich nur noch ein Fall für die Abrißbirne.

Michael Hein

Zitat von: ae8090 in Freitag, 13. Mai 2011 - 10:13:17

Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.

Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler.

:dafuer

ToRü | ToРуз

#1467
Zitat von: Michael Hein in Freitag, 13. Mai 2011 - 11:40:11
Zitat von: ae8090 in Freitag, 13. Mai 2011 - 10:13:17

Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.

Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler.

:dafuer


Leerstand kann ich schon lange nicht mehr unbegrenzt lange von der Steuer absetzen. Und ein bereits abgeschriebenses Gebäude ( Davon gehe ich bei der alten Hütte aus) reißt da eh nix mehr.

Enteignung: Klasse! Dann kümmert sich kein Immobilienbesitzer mehr um eine alten Bruchbuden, denn der Staat enteigent ja und müsste im Rahmen seiner Sicherungspflicht entsprechende Maßnahmen ergreifen. Genau diese Sicherungspflicht kann die Stadt so auch erfüllen, und dem Eigentümer dies in Rechnung stellen.

Neulich lernte ich auch dazu: Es gibt tasächlich auch herrenlose Grundstücke. Die haben keinen Besitzer / Eigentümer und gehören niemanden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Immobilienunternehmen pleite geht und sich keine Käüfer für die Immobilien / Grundstücke findet. Dann wird das Grundstück, vereinfacht dargestellt, im Grundbuch ohne Besitzer geführt. Der Staat hat ein Zugriffsrecht; wenn er das nicht nutzt, kann jedermann hingehen und das herrenlose Grundstück als seiniges eintragen lassen. Allerdings mit allen Rechten und Pflichten. Mal so als Exkurs.   
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

ae8090

Zitat von: groundstar in Freitag, 13. Mai 2011 - 14:00:16
Zitat von: Michael Hein in Freitag, 13. Mai 2011 - 11:40:11
Zitat von: ae8090 in Freitag, 13. Mai 2011 - 10:13:17

Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.

Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler.

:dafuer


Leerstand kann ich schon lange nicht mehr unbegrenzt lange von der Steuer absetzen. Und ein bereits abgeschriebenses Gebäude ( Davon gehe ich bei der alten Hütte aus) reißt da eh nix mehr.

Enteignung: Klasse! Dann kümmert sich kein Immobilienbesitzer mehr um eine alten Bruchbuden, denn der Staat enteigent ja und müsste im Rahmen seiner Sicherungspflicht entsprechende Maßnahmen ergreifen. Genau diese Sicherungspflicht kann die Stadt so auch erfüllen, und dem Eigentümer dies in Rechnung stellen.

Neulich lernte ich auch dazu: Es gibt tasächlich auch herrenlose Grundstücke. Die haben keinen Besitzer / Eigentümer und gehören niemanden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Immobilienunternehmen pleite geht und sich keine Käüfer für die Immobilien / Grundstücke findet. Dann wird das Grundstück, vereinfacht dargestellt, im Grundbuch ohne Besitzer geführt. Der Staat hat ein Zugriffsrecht; wenn er das nicht nutzt, kann jedermann hingehen und das herrenlose Grundstück als seiniges eintragen lassen. Allerdings mit allen Rechten und Pflichten. Mal so als Exkurs.   

Ist das mehr so eine theoretische Sache oder kommt das in der Praxis auch vor

ToRü | ToРуз

Zitat von: ae8090 in Freitag, 13. Mai 2011 - 14:06:02
Zitat von: groundstar in Freitag, 13. Mai 2011 - 14:00:16
Zitat von: Michael Hein in Freitag, 13. Mai 2011 - 11:40:11
Zitat von: ae8090 in Freitag, 13. Mai 2011 - 10:13:17

Enteignung ist sicherlich die Ultima Ratio. Aber wie wäre es denn, wenn man die steuerliche Absetzbarkeit von leerstehenden Objekten deutlich limitiert? Im ersten Jahr des Leerstandes kann der Eigner noch das komplette Objekt absetzen. Im zweiten Jahr nur noch diue Hälfte, im dritten Jahr ein Drittel, im vierten Jahr ein Viertel etc.

Dann dürfte Leerstand plötzlich für die betreffenden Unternehmen teuer werden und nicht mehr für den Steuerzahler.

:dafuer


Leerstand kann ich schon lange nicht mehr unbegrenzt lange von der Steuer absetzen. Und ein bereits abgeschriebenses Gebäude ( Davon gehe ich bei der alten Hütte aus) reißt da eh nix mehr.

Enteignung: Klasse! Dann kümmert sich kein Immobilienbesitzer mehr um eine alten Bruchbuden, denn der Staat enteigent ja und müsste im Rahmen seiner Sicherungspflicht entsprechende Maßnahmen ergreifen. Genau diese Sicherungspflicht kann die Stadt so auch erfüllen, und dem Eigentümer dies in Rechnung stellen.

Neulich lernte ich auch dazu: Es gibt tasächlich auch herrenlose Grundstücke. Die haben keinen Besitzer / Eigentümer und gehören niemanden. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Immobilienunternehmen pleite geht und sich keine Käüfer für die Immobilien / Grundstücke findet. Dann wird das Grundstück, vereinfacht dargestellt, im Grundbuch ohne Besitzer geführt. Der Staat hat ein Zugriffsrecht; wenn er das nicht nutzt, kann jedermann hingehen und das herrenlose Grundstück als seiniges eintragen lassen. Allerdings mit allen Rechten und Pflichten. Mal so als Exkurs.   

Ist das mehr so eine theoretische Sache oder kommt das in der Praxis auch vor

Gibt es, sogar hier im Kreis, in Lägerdorf.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.