Strafzettel am Sonnabend!?

Begonnen von Alex, Samstag, 03. März 2007 - 13:06:24

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Alex

Ich habe heute morgen ca 10:30 Uhr meinen Wagen in der Steinbrückstraße geparkt (Beim Jever Krog). Bewußt habe ich nicht die Parkscheibe eingestellt, weil ich der Meinung bin, Samstags ist das Parken in Itzehoe frei. Sicherheitshalber habe ich dann noch auf den Parkscheinautomaten am Dithmarscher Platz geguckt, an dem ich einen blauen Aufkleber las, auf dem Stand, In Itzehoe Samstag ab  10 Uhr "Parken frei". Na ja, daß Ende vom Lied, wie ich wiederkomme, habe ich ein Ticket über 10 Euro hinterm Scheibenwischer (Parkzeit überschritten). Dann habe ich mir das Halteverbotschild angesehen, auf dem steht "Werktags 8-18 Uhr". Bin ich jetzt im falschen Film? oder wo liegt meine Unwissenheit ? Kann mir das jemand beantworten?

Bernd

Zitat von: Alex in Samstag, 03. März 2007 - 13:06:24
Dann habe ich mir das Halteverbotschild angesehen, auf dem steht "Werktags 8-18 Uhr". Bin ich jetzt im falschen Film? oder wo liegt meine Unwissenheit ? Kann mir das jemand beantworten?

Werktage sind alle Tage des Kalendariums, die keine Sonn- oder Feiertage sind!! ( §3 Abs. 2 BUrlG )
Wären nur Mo. - Fr. gemeint, stände das auch auf dem Zusatzschild.

Helmut

richtig, parken ist in IZ sonnabends ab 10.00 Uhr frei; auf den dafür ausgewiesenen Flächen (zB Dithmarscher Platz u.a.)
Die Steinbrückstraße gehört nicht dazu. Und da der Sonnabend ein Werktag (was gerne übersehen wird!) ist, dürfte aus meiner Sicht rechtlich kaum etwas gegen dieses Ticket zu sagen sein.

Dass die Itzehoer Regelung irreführend sein kann (sonnabends ist parken frei - aber nur wenn ...), leuchtet ein. Aber das alleine reicht kaum aus.

Alex

#3
OK, aber das finde ich nicht in Ordnung, diese Parkplätze liegen keine 20 Meter vom Dithmarscher Platz entfernt, man könnte sie eigentlich sogar dazu rechnen. Das finde ich ein starkes Stück. Wenn diese nicht ausgewiesene Fläche so nahe an der Innenstadt lieget, darf man sie von dieser Regelung der Parkfreiheit nicht ausschliessen. Ist meine Meinung, in der es nicht primär um die 10 Euro geht, die hätte ich dann lieber Katja für ihre Katzenhilfe gegeben.

Bernd

Zitat von: Alex in Samstag, 03. März 2007 - 13:37:00
..., darf man sie von dieser Regelung der Parkfreiheit nicht ausschliessen. Ist meine Meinung, in der es nicht primär um die 10 Euro geht, die hätte ich dann lieber Katja für ihre Katzenhilfe gegeben.

Dann hättest Du dort aber niemals einen Parkplatz bekommen!!!
;D

Das gilt für viele Straßen im Itzehoer Innenstadtbereich.
Die  :police: kann nichts dafür.
Für diese Erkenntnis kannst Du Katja auch ein paar € geben.
;) :)

Schönes Wochenende bei guter Laune!

Alex

Zitat von: Bernd in Samstag, 03. März 2007 - 13:50:50
Schönes Wochenende bei guter Laune!
Klar, der erste Zorn ist schon verraucht  ;D

egmont

Am Sonnabend ab 10 Uhr freies Parken gilt nur auf den Plätzen mit Parkschein. Es gilt nicht für Plätze mit Parkscheibe.

wutz

Ist mir zu kompliziert, ich parke mein Rad überall. :lach

Alex

Zitat von: egmont in Samstag, 03. März 2007 - 14:30:29
Am Sonnabend ab 10 Uhr freies Parken gilt nur auf den Plätzen mit Parkschein. Es gilt nicht für Plätze mit Parkscheibe.
Danke für die Infos, in Zukunft bin ich schlauer.