1 x "Neger" für 100 Euro

Begonnen von ThK, Freitag, 17. April 2015 - 10:54:18

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ThK

Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe  :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.

Hasibutz

Zitat von: ThK in Freitag, 17. April 2015 - 10:54:18
Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe  :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.
sie hätte den Knaben lieber Faschist nennen sollen - das hätte er nicht verstanden und es wäre vermutlich kostenfrei gewesen.

Itzeflitze

Tolles Urteil, das keineswegs Rassismus fördert.  ::)
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Zucki


zahn

Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Zucki

Zitat von: zahn in Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Genau so ist es.

Paul Schrader

Zitat von: zahn in Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.

Itzeflitze

Zitat von: Paul Schrader in Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43
Zitat von: zahn in Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.

Der Bengel hat sie als Nutte beschimpft und vor Gericht behauptet, von ihr geschlagen worden zu sein. Ich finde, für den Mist sollten die Eltern büßen, weil sie ihr Kind nicht anständig erzogen haben. Nur der alten Frau die Schuld zu geben, ist meiner Meinung nach nicht gerecht, zumal die verbale Attacke nicht von ihr gestartet wurde.
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Zucki

Zitat von: Paul Schrader in Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43
Zitat von: zahn in Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.


Ach, und Nutte darf gesagt werden?

Hasibutz

Zitat von: Zucki in Freitag, 17. April 2015 - 21:01:47
Zitat von: Paul Schrader in Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43
Zitat von: zahn in Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.


Ach, und Nutte darf gesagt werden?
Klar, der Bubi war nicht strafmündig - er hätte sogar Negernutte sagen dürfen

ToRü | ToРуз

Und ein Erwachsener sollte über dem Verhalten eines Kindes stehen, sich nicht auf das Niveau begeben.
Daher geht das schon in Ordnung.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Hägar

...ich sag lieber NICHTS dazu..... ::)

Paul Schrader


Itzeflitze

Zitat von: Nichts! in Freitag, 17. April 2015 - 21:34:46
Zitat von: Zucki in Freitag, 17. April 2015 - 21:01:47
Zitat von: Paul Schrader in Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43
Zitat von: zahn in Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.


Ach, und Nutte darf gesagt werden?
Klar, der Bubi war nicht strafmündig - er hätte sogar Negernutte sagen dürfen

Darf man eigentlich "Scheiß Gör" sagen, oder darf man dann auch vor Gericht blechen?
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Paul Schrader

Zitat von: Itzeflitze in Samstag, 18. April 2015 - 17:37:55
Darf man eigentlich "Scheiß Gör" sagen, oder darf man dann auch vor Gericht blechen?

Ausprobieren! Wo kein Kläger, da kein Richter. ;)