Bundesverfassungsgericht kippt Steuerregel für Arbeitszimmer

Begonnen von swetlana, Donnerstag, 29. Juli 2010 - 11:21:08

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swetlana

Gute Nachrichten für Selbstständige und Freiberufler:

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter. Die Bestimmung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Sie kippten damit eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht.

Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt.... (Quelle: Welt Online von heute, Link: http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article8704708/Richter-kippen-strenge-Steuerregel-fuer-Arbeitszimmer.html)

:) swetlana



ToRü | ToРуз

Na endlich, das wurde Zeit!!!
Ein Dauerstreitpunkt mit dem Finanzamt ist nun hoffentlich beseitigt  :)

Da hatte ich wirklich ungeheurliche Diskussionen mit dem örtlichen Steuereintreibern.

Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

ae8090

Wobei es nur dann gilt, so habe ich es jedenfalls verstanden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sprich: Der Lehrer kann sein häusliches Arbeitszimmer (neuschlechtdeutsch: Home-Office) absetzen (was auch völlig ok ist), der selbständige, der in seinem Betrieb ein Büro hat, kann sein häusliches Arbeitszimmer, in welchem er Abend für Abend und Wochenende für Wochenende z.B. Buchhaltung oder geschäftliche Korrespondenz macht, nicht absetzen.

Habe ich das richtig verstanden?

ToRü | ToРуз

#3
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

ToRü | ToРуз

Zitat von: ae8090 in Donnerstag, 29. Juli 2010 - 12:13:18
Wobei es nur dann gilt, so habe ich es jedenfalls verstanden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sprich: Der Lehrer kann sein häusliches Arbeitszimmer (neuschlechtdeutsch: Home-Office) absetzen (was auch völlig ok ist), der selbständige, der in seinem Betrieb ein Büro hat, kann sein häusliches Arbeitszimmer, in welchem er Abend für Abend und Wochenende für Wochenende z.B. Buchhaltung oder geschäftliche Korrespondenz macht, nicht absetzen.

Habe ich das richtig verstanden?

Denke schon.

Es geht wohl um Erwerbstätige, die kein anderes Arbeitszimmer als das Homeoffice haben.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Slartibartfass

Zitat von: ae8090 in Donnerstag, 29. Juli 2010 - 12:13:18Der Lehrer kann sein häusliches Arbeitszimmer (neuschlechtdeutsch: Home-Office) absetzen (was auch völlig ok ist), der selbständige, der in seinem Betrieb ein Büro hat, kann sein häusliches Arbeitszimmer, in welchem er Abend für Abend und Wochenende für Wochenende z.B. Buchhaltung oder geschäftliche Korrespondenz macht, nicht absetzen.

Habe ich das richtig verstanden?
So wie ich es verstanden habe: Ja.
Für diese Arbeiten hat er ja ein Büro.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Katja

Zitat von: swetlana in Donnerstag, 29. Juli 2010 - 11:21:08

Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt.... (Quelle: Welt Online von heute, Link: http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article8704708/Richter-kippen-strenge-Steuerregel-fuer-Arbeitszimmer.html)


Büro auswärts = Mittelpunkt der Arbeit
Büro Zuhause = NICHT Mittelpunkt der Arbeit

Aufwendungen auch dann absetzbar, wenn es NICHT der Mittelpunkt bla, bla, bla

Das bedeutet: alle dürfen alles absetzen - ist das nicht klasse!?  :D