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STADT - LAND - STÖR => LANDFUNK => Thema gestartet von: Paul Schrader am Dienstag, 09. Februar 2010 - 10:21:05

Titel: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Paul Schrader am Dienstag, 09. Februar 2010 - 10:21:05
Die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II sind in ihrer Höhe verfassungswidrig. Das urteilte soeben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschieden die Verfassungsrichter. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können "Hartz IV"-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 09. Februar 2010 - 10:47:26
War ja leider fast zu erwarten.

Frage mich nur, wie das bei den Kleinverdienern und Rentnern ankommt, die noch weniger haben und denen keiner hilft. Arbeitslosigkeit fängt sich an zu lohnen, leider...  :(

Und die die Arbeiten wollen, die finden kaum was.  >:(
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Dienstag, 09. Februar 2010 - 10:57:38
War ja leider fast zu erwarten.

Frage mich nur, wie das bei den Kleinverdienern und Rentnern ankommt, die noch weniger haben und denen keiner hilft. Arbeitslosigkeit fängt sich an zu lohnen, leider...  :(

Und die die Arbeiten wollen, die finden kaum was.  >:(
Die derzeitigen Regelsätze sind nicht mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes vereinbar! Dieses Prinzip gilt doch wohl allgemein - also auch für Arbeitsentgelte, sprich: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können ohne "Transferleistungen" des Staates!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Johomo am Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:08:23

Frage mich nur, wie das bei den Kleinverdienern und Rentnern ankommt, die noch weniger haben und denen keiner hilft.


Beschissen kommt sowas an!

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:09:20
War ja leider fast zu erwarten.

Frage mich nur, wie das bei den Kleinverdienern und Rentnern ankommt, die noch weniger haben und denen keiner hilft. Arbeitslosigkeit fängt sich an zu lohnen, leider...  :(

Und die die Arbeiten wollen, die finden kaum was.  >:(
Das ist mal wieder Vereinfachung: Leider ist zunehmend und knallhart kalkuliert worden, dass Arbeitende wegen zu geringer Löhne dann auch noch AlgII benötigten.
Die zunehmende Altersarmut entsteht auch durch zu geringe Löhne und fehlende Bereitschaft, sozialversichungspflichtige Jobs zu bieten.
Gleichzeitig wird bei Opel mal wieder nach Bonuszahlungen für Manager gerufen und die sollen auch geleistet werden.
Es muß wieder mehr Menschen ermöglicht werden, durch Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen, was ihnen wegen zu niedriger Entlohnung verweigert wird - das ist Zynismus.
Der Staat soll die Differenz zahlen, er soll die Unternehmen stützen, die Boni zahlen und er soll die Kosten der Misswirtschaft tragen.

Das nenne ich asozial!


Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Johomo am Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:16:45
Aber die Rentner bekommen nichts extra!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:23:51
Rentner haben Anspruch auf Mindestversorgung -das ist wohl klar.
Insofern sind auch die Rentner von diesem Urteil betroffen.
(der Trend geht zum emotionalen Einzeiler)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: swetlana am Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:33:45
Der Aufschrei aller "benachteiligten" Bevölkerungsschichten war zu erwarten. Mögen diese sich jetzt auch noch gegenseitig in Verteilungskämpfen aufreiben. Was das Urteil des BVG bedeutet, ist nicht klar. Auf jeden Fall bedeutet es nicht zwingend, dass die Regelsätze angehoben werden müssen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch mal auf diesen Thread hinweisen:

http://www.itzehoe-live.net/index.php/topic,9651.0.html

und vor allen Dingen auf den Stern-Artikel aus dem Jahre 2004 (!), der in meinen Augen sehr aktuell ist und der für mich beschreibt, worum es wirklich geht:

http://www.stern.de/politik/deutschland/unterschicht-das-wahre-elend-533666.html

swetlana
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:44:59
und vor allen Dingen auf den Stern-Artikel aus dem Jahre 2004 (!), der in meinen Augen sehr aktuell ist und der für mich beschreibt, worum es wirklich geht:
Wenn du das "wirklich" durch "auch" ersetzen würdest, könnte ich dir zustimmen. Denn es gilt, das Eine zu tun und das Andere nicht zu lassen!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: swetlana am Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:48:33
und vor allen Dingen auf den Stern-Artikel aus dem Jahre 2004 (!), der in meinen Augen sehr aktuell ist und der für mich beschreibt, worum es wirklich geht:
Wenn du das "wirklich" durch "auch" ersetzen würdest, könnte ich dir zustimmen. Denn es gilt, das Eine zu tun und das Andere nicht zu lassen!

... du hast natürlich recht, Albrecht.
Mit dem "wirklich" wollte ich nur verdeutlichen, dass eine Regelsatzerhöhung nicht das Problem löst.

swetlana

PS: Ein ehrenwertes Mitglied des Forums hat mich eben darauf aufmerksam gemacht, dass das Kürzel für Bundesverfassungsgericht nicht "BVG" sondern "BVerfG" ist. Danke und  Sorry!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:55:39
Zweifellos löst eine Erhöhung oder Senkung (was auch möglich wäre) die Probleme nicht.
Wer die Praxis kennt (ich habe zufällig Einblick in die alltägliche Praxis der ARGE) sieht unlösbare Anteile und dringend zu lösende und lösbare Anteile der Problematik.
Dieses Land nähert sich immer mehr dem großen Vorbild USA mit allen Konsequenzen vor allem mit der Konsequenz, dass Verlogenheit zum Geschäftsprinzip wird, und das bei allen Akteuren.
Eine gerechte Lösung ist nicht möglich.
Die Klage hat zumindest ermöglicht, wieder über Inhalt zu streiten statt auf Gruppen zu zeigen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Angel am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 06:37:41
Zitat
Thomas Kallay - Kläger vorm BVerfG: Bei allem Respekt - so geht das nicht!

Hartz-IV wurde heute vom Bundesverfassungsgericht als Betrug entlarvt, die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder seit 01. Januar 2005 sind verfassungswidrig, weil von Anfang an falsch bemessen.
[...]
So dankbar ich den Richtern und der Frau Richterin des 1. Senates beim Bundesverfassungsgericht einerseits bin, daß sie die Klage meiner Familie und mir angenommen haben, so sehr bedaure ich, daß man mit dem heutigen Urteil den jahrelang zu Lasten von Millionen Armen und Arbeitnehmern fehlerhaft handelnden Staat qua Verfassung schützen will.

Bei allem Respekt - so geht das nicht!

Quelle: Thomas Kallay, Kläger gegen den Eckregelsatz (Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene) vor dem Bundesverfassungsgericht

Quelle: http://www.sozialticker.com/thomas-kalla…t_20100209.html
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Paul Schrader am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 09:11:46
Wenn dieser Link (http://www.sozialticker.com/thomas-kallay-bei-allem-respekt-so-geht-das-nicht_20100209.html) denn nach der Zwangskürzung des Textes oben (was durchaus eine richtige Entscheidung war) auch noch funktionieren würde, könnte man die wichtigsten Sätze des Pamphlet auch noch lesen. Der Herr Kalley möchte nämlich auch noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) ziehen, um dort eine Nachzahlung der Leistungen seit dem 1.1.2005 (also die letzten fünf Jahre) zu erwirken.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 09:24:26
Was den Bankern und Opel recht ist, sollte den HartzIV-Beziehern billig sein.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Paul Schrader am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 09:34:05
Die Post hat schon reagiert und neue Briefmarken gedruckt:

(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ed/Dienstmarke_-_Inflation_-_400000.jpg)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 11:41:15
Nur eine kleine Anmerkung: Der EuGH ist nicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Paul Schrader am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 11:53:47
Wie unangenehm. Ich meinte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ohne Menschenrechte.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 12:40:27
Die Post hat schon reagiert und neue Briefmarken gedruckt:
Der Sinn diese Beitrags erschließt sich mir nicht! ::)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 15:44:49
Die Post hat schon reagiert und neue Briefmarken gedruckt:
Der Sinn diese Beitrags erschließt sich mir nicht! ::)

Ich denke unser Paule spielt auf die Staatsverschuldung an, die mit einer Hyperinflation tilgbar wäre...
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 16:39:04
Ich denke unser Paule spielt auf die Staatsverschuldung an, die mit einer Hyperinflation tilgbar wäre...
Sollte das tatsächlich seine Intention sein, gehörte der Beitrag thematisch aber eher zu DIESEM (http://www.itzehoe-live.net/index.php/topic,9952.msg103042.html#msg103042)!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Mittwoch, 10. Februar 2010 - 20:28:04
Gewürzhändler sind durchaus logisch denkende Menschen (auch wenn sie sich mit Gummibären befassen)
Die Briefmarkte folgte meinem Hinweis, dass HartzIV-Bezieher selbstverständlich auch vom Staat mehr verlangen könnten nachdem doch Banken und Opel usw. richtig viel verlangen.
Das wird nach Meinung fast aller Ökonomen Inflation bzw. Zinsanstieg schaffen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 11. Februar 2010 - 12:38:31
Ich denke unser Paule spielt auf die Staatsverschuldung an, die mit einer Hyperinflation tilgbar wäre...
Sollte das tatsächlich seine Intention sein, gehörte der Beitrag thematisch aber eher zu DIESEM (http://www.itzehoe-live.net/index.php/topic,9952.msg103042.html#msg103042)!

Ja, die Themen Inflation und Staatsverschuldung gehören zusammen...
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Donnerstag, 11. Februar 2010 - 15:34:34
Ich denke unser Paule spielt auf die Staatsverschuldung an, die mit einer Hyperinflation tilgbar wäre...
Sollte das tatsächlich seine Intention sein, gehörte der Beitrag thematisch aber eher zu DIESEM (http://www.itzehoe-live.net/index.php/topic,9952.msg103042.html#msg103042)!

Ja, die Themen Inflation und Staatsverschuldung gehören zusammen...

Solange wir nicht in der Lage sind, mit dem Geld auszukommen, welches wir erwirtschaften, solange würde dann nur das Spielchen von vorne losgehen.

Und mal davon abgesehen: Eine künstlich herbeigeführte Geldentwertung wäre Betrug! Betrug an jenen, die ihr Geld dem Staat geliehen haben.

Und last but not least: Ich kenne mehrere Beispiele, in denen Staaten eine künstlich herbeigeführte Geldentwertung (und somit gezielte Verarmung breiter bevölkerungsschichten) nicht überlebt haben. Die DDR und das ehemalige Deutsche Reich mögen hier nur zwei Beispiele sein.

Kann mir jemand ein Beispiel aus der Geschichte nennen, in der ein Staat eine solche Hyperinflation unbeschadet überlebt hat und wirtschaftlich gestärkt daraus hervorgegangen ist?
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Donnerstag, 11. Februar 2010 - 17:51:03
Guido Westerwelle sieht eine ganz andere Gefahr: "Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein."  :hammer

Zu diesem "Historikerausflug" gibt es einen lesenswerten Beitrag bei Spiegel Online (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,677225,00.html)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 11. Februar 2010 - 18:38:35
Hmm, aber dieser Stelle wird es langweilig:

Aber Westerwelle ist Chef einer Partei der Besserverdienenden, einer Elitenpartei.

Und ab dieser Stelle wird es lächerlich:

intellektuell so verkommen

Der Qualitätseinbruch des Spiegels nimmt erschreckende Züge an. Wie dumm ist diese Zeitschrift bzw. deren Online-Portal eigentlich alle Mitglieder und Wähler einer Partei über einen Kamm zu scheren? Populismus hoch dreitausend.

Dass Westerwelles Vergleich hinkt, mag auf einem anderen Blatt stehen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: EyeofDragon am Donnerstag, 11. Februar 2010 - 18:50:38
Solange Leute für 700 Euro im Monat arbeiten gehen, wird der Hartz IV Satz als zu hoch angesehen.

Mich stört nicht, das man soviel Hartz IV bekommt, sondern das ich als Schüler Mitte 20 nur 220 Euro Bafög bekomme und zu Mutti ziehen musste, weil ich weiter fortbilden möchte und obwohl ich dem Staat später höchstwahrscheinlich viele Steuern zahlen muss, als jemand der, hoffentlich, ein gutes Einkommen hat.

Ich lebe am Existenzminimum, obwohl ich was mache, mich fortbilde und meine geistige Fähigkeiten dem Staat bald zur Verfügung stellen möchte. Nach der Schule erhalte ich das normale Bafög im studium und muss sogar die Hälfte zurückzahlen, mit welcher Berechtigung? Hartz IV Empfänger müssen das Geld auch nicht irgendwann zurückzahlen oder ein Teil davon.

Da fühle ich mich benachteiligt, obwohl ich doch einen höheren Status jetzt erreiche (erreichen möchte).

Auf der anderen Seite sind wie schon geschrieben, die Leute, die sich das gefallen lassen und zu stolz sind die Leistungen in Anspruch zu nehmen und lieber für einen Hungerlohn arbeiten gehen. Diese Leute machen alles kaputt und der zu geringe Widerstand gegen Zeitarbeitsfirmen.

Ein normaler Arbeiter sollte auf dem Lohnzettel minimum 1000 - 1200 Euro netto pro Monat stehen haben, damit kann man denn auch was anfangen. Aber solange Leute noch für einen geringen Lohn arbeiten werden die Unternehmen das ausnutzen und sich ins Fäustchen lachen.

In Frankreich (665 Euro), Spanien (800 Euro) oder Großbritannien (900 Euro) sind die Soazialleistungen viel höher und dort klappt es auch. Der Hartz IV Regelsatz ist auch für Erwachsene zu niedrig, wird aber als zu hoch empfunden, weil eben viele selber fast genau soviel bekommen, wenn sie arbeiten. Aber das ist nicht das Problem der Hartz IV Empfänger. Benachteiligt sind eigentlich nur wir, unter anderem ich, wie schon oben geschrieben. Schüler Bafög 225 Euro und tschüss, mehr gibt es nicht, egal wie alt man ist und obwohl man mehr bräuchte.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 11. Februar 2010 - 22:58:27
Hmm, aber dieser Stelle wird es langweilig:

Aber Westerwelle ist Chef einer Partei der Besserverdienenden, einer Elitenpartei.

Und ab dieser Stelle wird es lächerlich:

intellektuell so verkommen

Der Qualitätseinbruch des Spiegels nimmt erschreckende Züge an. Wie dumm ist diese Zeitschrift bzw. deren Online-Portal eigentlich alle Mitglieder und Wähler einer Partei über einen Kamm zu scheren? Populismus hoch dreitausend.

Dass Westerwelles Vergleich hinkt, mag auf einem anderen Blatt stehen.

Ich sag's ja, auch wenn es langweilig wird: Die Feindbilder stimmen wieder - Feuer frei ohne Sinn und manchmal ohne Verstand. Und die SPD kann es eh besser -> Umsetzung Hartz IV...

Aber ich hör jetzt auf mit dem Hacken, denn das ist inzwischen, wie geschrieben, langweilig.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 11. Februar 2010 - 23:22:09
Solange Leute für 700 Euro im Monat arbeiten gehen, wird der Hartz IV Satz als zu hoch angesehen.

Mich stört nicht, das man soviel Hartz IV bekommt, sondern das ich als Schüler Mitte 20 nur 220 Euro Bafög bekomme und zu Mutti ziehen musste, weil ich weiter fortbilden möchte und obwohl ich dem Staat später höchstwahrscheinlich viele Steuern zahlen muss, als jemand der, hoffentlich, ein gutes Einkommen hat.

Ich lebe am Existenzminimum, obwohl ich was mache, mich fortbilde und meine geistige Fähigkeiten dem Staat bald zur Verfügung stellen möchte. Nach der Schule erhalte ich das normale Bafög im studium und muss sogar die Hälfte zurückzahlen, mit welcher Berechtigung? Hartz IV Empfänger müssen das Geld auch nicht irgendwann zurückzahlen oder ein Teil davon.

Da fühle ich mich benachteiligt, obwohl ich doch einen höheren Status jetzt erreiche (erreichen möchte).

Auf der anderen Seite sind wie schon geschrieben, die Leute, die sich das gefallen lassen und zu stolz sind die Leistungen in Anspruch zu nehmen und lieber für einen Hungerlohn arbeiten gehen. Diese Leute machen alles kaputt und der zu geringe Widerstand gegen Zeitarbeitsfirmen.

Ein normaler Arbeiter sollte auf dem Lohnzettel minimum 1000 - 1200 Euro netto pro Monat stehen haben, damit kann man denn auch was anfangen. Aber solange Leute noch für einen geringen Lohn arbeiten werden die Unternehmen das ausnutzen und sich ins Fäustchen lachen.

In Frankreich (665 Euro), Spanien (800 Euro) oder Großbritannien (900 Euro) sind die Soazialleistungen viel höher und dort klappt es auch. Der Hartz IV Regelsatz ist auch für Erwachsene zu niedrig, wird aber als zu hoch empfunden, weil eben viele selber fast genau soviel bekommen, wenn sie arbeiten. Aber das ist nicht das Problem der Hartz IV Empfänger. Benachteiligt sind eigentlich nur wir, unter anderem ich, wie schon oben geschrieben. Schüler Bafög 225 Euro und tschüss, mehr gibt es nicht, egal wie alt man ist und obwohl man mehr bräuchte.


Ich finde es skandalös, das Menschen mit einfachen Jobs nicht mehr von Ihrem Normaljob leben können.
Aber lassen wir mal Zahlen sprechen:

Beispiel:
Verkäuferin, verheiratet 2 Kinder:
Brutto 1261 EUR
Netto: 1005 EUR
+ Kindergeld 368 EUR
Haushaltseinkommen: 1373 EUR
+ staatliche Aufstockung: +521 EUR
Gesamt: 1895 EUR

Hartz IV Empfänger, verheiratet, 2 Kinder:

Regelsatz Erwachsener: 323 EUR
Regelsatz Partner: 323 EUR
Kinderregelsatz: 502 EUR
Wohnkosten /Durchschnitt für Haushaltsgröße): 446 EUR
Gesamt: 1594  EUR

Man Vergleiche das Haushaltseinkommen (ohne staatl. Aufstockung) mit dem Gesamteinkommen.

Lohnt sich da Arbeit noch?

Oder ein Beispiel im aktuellen Focus:

Dachdecker, Alleinverdiener, verheiratet, Steuerkl. III, 2 Kinder:

Brutto: 2342 EUR
LohnSt: 100 EUR
- KV: 185 EUR
- PflegeV: 23 EUR
- RentenV: 233 EUR
- ArebitslosenV: 33 EUR
Netto: 1768 EUR
zzgl Kindergeld + 368 EUR

Hartz IV-Empfänger, 2 Personen, 2 Kinder:

Regelleistungen: 1148 EUR
- Warmwasser: 22 EUR
+ Miete: 789 EUR
+ Nebenkosten: 230 EUR
- Kindergeld: 368EUR
Netto: 1777 EUR
+ Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, PflegeV: 184 EUR)

Der Dachdecker hat nur über das Kindergeld mehr Einkommen.

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Freitag, 12. Februar 2010 - 09:26:26
Wie Guido Westerwelle schon sgate: Wir sind doch nicht im Sozialismus.
Arbeit sollte eigentlich mehr sein als reiner Erwerb der materiellen Lebensgrundlage. Aber auf dem Niveau wollen wir lieber nicht debattieren - wie Geld verdient wird und wie gute handwerkliche Arbeit und Dienstleistungen entlohnt werden und wie dort gearbeitet wird.
Es wird von oben nach unten diskutiert und natürlich auch verteilt.
Unten kann einfach nicht mehr so viel ankommen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: EyeofDragon am Freitag, 12. Februar 2010 - 14:31:24
Nochmals: Die Regelsätze sind zu niedrig und ein Großteil der Löhne. Wir sind Schlusslicht in Europa, was die Reallöhne und auch was Sozialleistungen angehen.

Das fiel vor ein paar Jahren den meisten Arbeitnehmern noch nicht auf, weil die Arbeitgeber noch vernünftige Löhne bezahlt haben.

Was Westerwelle von sich gibt ist daher nur bedingt richtig. Natürlich soll ein Arbeitnehmer mehr Geld haben, als ein Hartz IV Empfänger aber wenn der Verdienst von vielen unter dem Regelsatz ist, sollten sich viele eher Gedanken machen ob sie nicht ausgebeutet werden.

Ich nehme an, das es noch schlimmer werden wird, die Löhne werden weiter sinken, weil wir einfach als Gemeinschaft zu faul sind für einen Streik. In Frankreich würde man sich diese Unterbezahlung nicht bieten lassen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Freitag, 12. Februar 2010 - 15:16:59
Ich sag's ja, auch wenn es langweilig wird: Die Feindbilder stimmen wieder
Den Beweis gibt es im Focus (http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-merkel-rueckt-von-westerwelle-ab_aid_479669.html)

Ich finde es skandalös, das Menschen mit einfachen Jobs nicht mehr von Ihrem Normaljob leben können.
Dann unterschreibe mal HIER (http://www.mindestlohn.de/unterstuetzen/unterschreiben/) ganz schnell!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Freitag, 12. Februar 2010 - 15:37:27
Ich sag's ja, auch wenn es langweilig wird: Die Feindbilder stimmen wieder
Den Beweis gibt es im Focus (http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-merkel-rueckt-von-westerwelle-ab_aid_479669.html)

Ich finde es skandalös, das Menschen mit einfachen Jobs nicht mehr von Ihrem Normaljob leben können.
Dann unterschreibe mal HIER (http://www.mindestlohn.de/unterstuetzen/unterschreiben/) ganz schnell!

Ob ein Mindestlohn, wie von den Gewerkschaften gefordert, wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, binich unsicher. Aber der derzeitige Zustand, dass nicht nur die Geringstverdiener, sondern bis in mittlere Einkommensschichten hinein, Arbeitnehmer weniger oder nur wenig mehr an faktischem Haushaltseinkommen haben, als so mancher Empfänger von Transferleistungen, ist nicht länger haltbar.

Und mich ärgern die Reflexe, die in dieser Diskussion so sicher sind, wie der Kniereflex, wenn der Arzt mit dem Hämmerchen die richtige Stelle trifft. Ein etwaiger Mindestlohn kann udn darf nicht in das freie Spiel der Kräfte, welches auch auf dem Arbeitsmarkt gilt, eingreifen. Aber wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Regelung, die verhindert, dass es Löhne von zB 3€ gibt. solche Löhne sind ein Skandal!!! Und ob sich diese Regelung nun "Mindestlohn" nennt oder das Baby einen anderen Namen bekommt, ist letztlich völlig egal. Wichtig ist, was hinten raus kommt.

Zum anderen sind Sozialleistungen, die (fast) so hoch sind, wie Erwerbseinkommen, nicht wirklich motivierend, Arbeit aufzunehmen. Zumindest bei manchen Menschen nicht. Und aus meiner Erfahrung füge ich hinzu: Bei zu vielen Menschen nicht. Und hier ist dringender Handlungsbedarf! Wer das Sozialstaatsgebot lediglich auf materielle Werte im Sinne von möglichst hohen Transferleistungen verkürzt, denkt aus meiner Sicht zu kurz. Deutlich zu kurz! Wir versündigen uns an Millionen Menschen, wenn wir Strukturen schaffen, die sie in Abhängigkeit halten, statt dafür zu sorgen, dass diese Menschen durch ihrer eigen Hände Arbeit sich selbst und ihre Lieben ernähren können. Und (zu) hohe Sozialleistungen halten diese Menschen in Anhängigkeit!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Freitag, 12. Februar 2010 - 16:12:07
Ich finde es skandalös, das Menschen mit einfachen Jobs nicht mehr von Ihrem Normaljob leben können.
Dann unterschreibe mal HIER (http://www.mindestlohn.de/unterstuetzen/unterschreiben/) ganz schnell!
[/quote]

Netter Versuch  :)

Mindestlohn ist nicht die Lösung.
Viele Unternehmer, die -noch- mehr als Mindestlohn bezahlen, würden auf Mindestlohn absenken (müssen)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Paul Schrader am Freitag, 12. Februar 2010 - 17:14:03
Viele Unternehmer, die -noch- mehr als Mindestlohn bezahlen, würden auf Mindestlohn absenken (müssen)

Warum müssen sie das? Ist es nicht jedem Unternehmer frei gestellt, wieviel Lohn er zahlt? ???
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Samstag, 13. Februar 2010 - 00:47:46
Viele Unternehmer, die -noch- mehr als Mindestlohn bezahlen, würden auf Mindestlohn absenken (müssen)

Warum müssen sie das? Ist es nicht jedem Unternehmer frei gestellt, wieviel Lohn er zahlt? ???


Mal davon abgesehen, dass auch bei einem festem Mindestlohn viel Fragen offen bleiben, weiß ich so manchen Arbeitgeber, die nach bestem Wissen und Gewissen so viel zahlen, wie es die Wirtschaftslage hergibt, aber dennoch knapp unterhalb dessen sind. was sich manche in ihren spinösen Hirnen als Mindestlohn ausdenken. Es ist immer praktisch, keine Verantwortung tragen zu müssen, aber mitreden zu wollen. Oder, wie es der Norddeutsche zu sagen pflegt: De besten Stüürlüüd geev an Land.

Ich jedenfalls möchte mir nicht von einem Gewerkschaftsfunktionär, der ausschließlich vom Geld anderer Leute lebt und der in seinem Leben noch niemals eine unternehmerische Entscheidung getroffen hat, nicht vorschreiben lassen, wie ich meinen Betrieb zu führen habe.

Mal von den Arbeitehmern unterhalb der Grenze (mag sie liegen, wo sie will) abgesehen: Ich vermute einmal, dass viele Arbeitgeber, die jetzt mehr zahlen, als ein etwaiger Mindestlohn, dann absenken würden auf genau diese Grenze. Und das auch noch mit der Argumentation, sie hätten ja die Gewerkschaften auf ihrer Seite.

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Samstag, 13. Februar 2010 - 09:06:57
In Köln wurde gerade mal wieder bewiesen, wie man auch mit schmalem Lohn ganz gut leben kann.
Einfach die Eisenbügel von der Baustelle verscherbeln, dann stimmt auch das Einkommen wieder.
Das nenne ich Selbsthilfe.

Der Mindestlohn ist natürlich arg ins Gerede gekommen, nachdem das Finanzgenie Zumwinkel ihn nutzte, um damit die Konkurenz platt zu machen.
Wer sich auch nur ein bischen auf dem Arbeitsmarkt umsieht und wer weiß, welche üblen Tricks zur Lohndrückerei angewandt werden - Subunternehmen, Ausgliederungen, Scheingesellschaften etc...-
und welch grausigen Löhne daraus resultieren, der wird sicher keine so blöden Sprüche über Gewerkschaften klopfen.
Länder, die in der Krise recht gut da stehen (Österrreich, Dänemark) haben starke Gewerkschaften und es geht nicht darum, "sich in den Betrieb nicht reinreden zu lassen" sondern Regeln zu bestimmen, die Sicherheit für die Gestaltung von Arbeitsverträgen geben und krasser Ausbeutung vorbeugen (soziale Marktwirtschaft).
Lohndumping korreliert stets mit Transferleistungen des Staats - erfolgt also auf Kosten der Allgemeinheit.
Und zum Schluss: Natürlich sind Gewerkschafter unternehmerisch tätig - vor einiger Zeit sogar sehr erfolgreich mit riesigen Unternehmen. Jetzt mit kleineren Unternehmen.
Sicher kann Groundstar dazu etwas anmerken.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Läppi am Samstag, 13. Februar 2010 - 11:50:41
Viele Unternehmer, die -noch- mehr als Mindestlohn bezahlen, würden auf Mindestlohn absenken (müssen)

das passiert dir aber nicht als gewerkschaftlich Organisierter
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Samstag, 13. Februar 2010 - 12:07:07
Viele Unternehmer, die -noch- mehr als Mindestlohn bezahlen, würden auf Mindestlohn absenken (müssen)
das passiert dir aber nicht als gewerkschaftlich Organisierter
Aber nur in Läden, die auch an die Tarifverträge gebunden sind.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: wassolls am Samstag, 13. Februar 2010 - 20:39:02
Meiner Meinung nach kämpfen die Deutschen zu wenig für ihre Sache.
Siehe Griechenland. Dort gehen die Massen auf die Straße und zeigen ihren Unmut.
Als vor Jahren die Rente mit 67 gefordert wurde ,hatte die IGM zu einer Protestkundgebung bei Sterling aufgerufen.
Dort waren nur sehr wenig Leute.Ich hatte mal ein paar Kollegen gefragt, warum sie nicht mitkommen?
Als Antwort bekam ich zu hören das dafür ja auch die 30 minütige Pause geopfert werden würde.

Tja,... was soll man da noch sagen?
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Samstag, 13. Februar 2010 - 21:06:22
Siehe Griechenland. Dort gehen die Massen auf die Straße und zeigen ihren Unmut.

Tja und gerade der Protest in Griechenland ist absolut unverständlich, vor allem wenn man sich dort die Umfragen ansieht. Eine große Mehrheit ist für die Reformen, wenn es dann aber, wenn es dann darum geht im eigenen Bereich Abstriche machen zu müssen, dann ist nur noch eine Minderheit dafür.
Griechenland steht ganz kurz vor dem Staatsbankrott, der uns dann auch betreffen würde, und um diesen abzuwenden müssen aber alle Abstriche machen. Der aktuelle Regierungschef ist da gerade wirklich die ärmste Sau, denn die Vorgängerregierungen von Herrn Papandreou haben es verbockt.

Und gut, dass Du noch die Rente mit 67 ansprichst: Wer bei dieser demopgraphischen Entwicklung eine tragfähige Alternative zu bieten hat, kann ihn ja gerne machen. Ich wüsste keinen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: wassolls am Samstag, 13. Februar 2010 - 21:46:30
Was zahlen denn die Miniverdiener in die Rentenkassen ein ?
Nicht viel, weil sie ja auch nicht viel verdienen.
Wenn gespart werden soll will keiner gerne mitmachen.
Sparen ja, aber nicht bei mir.So ist es wohl überall auf der Welt.

Es mag ja abgedroschen klingen, aber Arbeit muß sich wieder lohnen.
Niedriglöhne machen unser Sozialsystem kaputt.Sowas führt mit der Zeit zu sozialen Unruhen.
Wie soll das funktionieren, das die Leute weniger verdienen aber die Lebenshaltungskosten steigen?
Wenn in einigen Großstädten nachts Autos brennen, ist das nur ein erster Vorgeschmack auf das was uns evt. in einigen Jahren erwartet.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Samstag, 13. Februar 2010 - 21:50:57
Wenn in einigen Großstädten nachts Autos brennen, ist das nur ein erster Vorgeschmack auf das was uns evt. in einigen Jahren erwartet.

Das hat andere Gründe, nämlich die zunehmende Gentrifikation in einigen Stadtteilen und die Idiotie der sogenannten Autonomen. Als Leseempfehlung gebe ich dieses interessante Interview (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/wo-gehobelt-wird-fallen-spaene/).
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: wassolls am Samstag, 13. Februar 2010 - 22:21:40
Also ich lese das anders.
Brennende Autos sind die eine Seite, Naziaufmärsche die andere.
Armut treibt die Leute aber schnell in diese Lager.
Aber vielleicht löst sich das ganze Problem ja wenn die Geburtenschwachen Jahrgänge kommen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Samstag, 13. Februar 2010 - 22:27:05
Weder gibt es einen Zusammenhang von brennenden Autos und Armut noch von Nazis und Armut.
Außerdem ist Armut ein relativer Begriff.
Es geht um soziale Verwahrlosung auf breiter Ebene und zwar bei Reich und Arm.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: wassolls am Samstag, 13. Februar 2010 - 22:30:36
Was verstehst du unter sozialer Verwahrlosung ?
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Sonntag, 14. Februar 2010 - 00:21:03
Ich denke mal er meint Asozialität, genauer gesagt ein Nichteingliedernwollen oder Nichteingliedernkönnen in die Gesellschaft. Und das ist an beiden Enden zu finden. Die da oben wollen mit dem Rest nichts mehr zu tun haben und die da unten können mit dem Rest nichts mehr zu tun haben.

Wer sich von ersterem mal überzeugen möchte, sollte mal "Gestatten: Elite" von Julia Friedrichs lesen. Es geht zwar in erster Linie um das privatisierte Bildungssystem, aber in weiterem Sinne auch um die gesellschaftliche Verwahrlosung der "Oberen Zehntausend".

Beides ist aber hochgefährlich.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Sonntag, 14. Februar 2010 - 09:49:25
Das trifft ziemlich genau meine Vorstellung - Asozialität heißt eben nicht auf die Gemeinschaft bezogen/außerhalb der Gemeinschaft oder gegen die Gemeinschaft.
Und dieses Phänomen kann sowohl im Bereich der Niedrigeinkommen wie der Hocheinkommen (wie immer sie auch erzielt wurden) beobachtet werden.
Wir finden maßloses Anspruchsdenken in beiden Bereichen und mangelnde Bereitschaft sich in der Gemeinschaft verantwortlich zu fühlen.
Während sich brave Bürger in ihren Häuschen in ihren kleinen Neubaukommunen mit anderen Sorgen beschäftigen.
Wer Feldstudien treiben will, begebe sich sonnabends an den Neuen Wall in Hamburg oder er kann ohne zeitliche Begrenzung in der Fußgängerzone in Itzehoe Studien treiben.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Dienstag, 16. Februar 2010 - 13:38:48
Guido Westerwelle sieht eine ganz andere Gefahr: "Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein."  :hammer

Hmm, aber dieser Stelle wird es langweilig:

Ich sag's ja, auch wenn es langweilig wird: Die Feindbilder stimmen wieder - Feuer frei ohne Sinn und manchmal ohne Verstand. Und die SPD kann es eh besser -> Umsetzung Hartz IV...

Aber ich hör jetzt auf mit dem Hacken, denn das ist inzwischen, wie geschrieben, langweilig.

Na, meine Herren, die Tage werden ja immer langweiliger - oder ???
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 16. Februar 2010 - 14:49:50
Na, meine Herren, die Tage werden ja immer langweiliger - oder ???

Kann ich jetzt für mich nicht behaupten.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Kuno am Dienstag, 16. Februar 2010 - 14:58:05
Alle "Geringverdiener" jetzt mal auf zur ARGE am Lornsenplatz.
Dort gibt es die Aufstockung zu Eurem bisschen Lohn.
Damit ihr genausoviel habt wie die " Harz 4" Empfänger.

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 16. Februar 2010 - 14:58:36
Na, meine Herren, die Tage werden ja immer langweiliger - oder ???

GÄÄHHHHN!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 16. Februar 2010 - 16:03:43
Ein wie ich finde lesenwertes Interview mit Hans-Werner Sinn, dem Leiter des Ifo-Institutes (http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoHome), steht heute bei welt.de. Hier ein kleiner Auszug:

Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll. Die Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger, kommt stets zu kurz. Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Hartz-IV-Einkommen vom Amt. So denken leider viele. Dabei argumentieren sie mit der Bedarfsgerechtigkeit. Dieses Konzept geht auf Karl Marx zurück. So gesehen ist die Feststellung, dass die Diskussion sozialistische Züge aufweist, richtig. Nach dem Grundgesetz müssen wir das Existenzminimum sichern, aber das heißt nicht, dass die Steuerzahler und Leistungsträger so viele Lasten tragen müssen, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden kann.
Quelle und kompletter Artikel: welt.de (http://www.welt.de/politik/deutschland/article6417782/Perspektive-der-Leistungstraeger-kommt-zu-kurz.html)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 16. Februar 2010 - 16:20:12
Ein wie ich finde lesenwertes Interview mit Hans-Werner Sinn, dem Leiter des Ifo-Institutes (http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoHome), steht heute bei welt.de. Hier ein kleiner Auszug:

Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll. Die Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger, kommt stets zu kurz. Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Hartz-IV-Einkommen vom Amt. So denken leider viele. Dabei argumentieren sie mit der Bedarfsgerechtigkeit. Dieses Konzept geht auf Karl Marx zurück. So gesehen ist die Feststellung, dass die Diskussion sozialistische Züge aufweist, richtig. Nach dem Grundgesetz müssen wir das Existenzminimum sichern, aber das heißt nicht, dass die Steuerzahler und Leistungsträger so viele Lasten tragen müssen, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden kann.
Quelle und kompletter Artikel: welt.de (http://www.welt.de/politik/deutschland/article6417782/Perspektive-der-Leistungstraeger-kommt-zu-kurz.html)

Ich kann Dir garantieren, dass dieser sinnvolle Einwand hier auch auseinandergenommen wird, weil er von Hans-Werner Sinn kommt.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 16. Februar 2010 - 16:26:38
Ein wie ich finde lesenwertes Interview mit Hans-Werner Sinn, dem Leiter des Ifo-Institutes (http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoHome), steht heute bei welt.de. Hier ein kleiner Auszug:

Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll. Die Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger, kommt stets zu kurz. Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Hartz-IV-Einkommen vom Amt. So denken leider viele. Dabei argumentieren sie mit der Bedarfsgerechtigkeit. Dieses Konzept geht auf Karl Marx zurück. So gesehen ist die Feststellung, dass die Diskussion sozialistische Züge aufweist, richtig. Nach dem Grundgesetz müssen wir das Existenzminimum sichern, aber das heißt nicht, dass die Steuerzahler und Leistungsträger so viele Lasten tragen müssen, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden kann.
Quelle und kompletter Artikel: welt.de (http://www.welt.de/politik/deutschland/article6417782/Perspektive-der-Leistungstraeger-kommt-zu-kurz.html)

Ich kann Dir garantieren, dass dieser sinnvolle Einwand hier auch auseinandergenommen wird, weil er von Hans-Werner Sinn kommt.

ich habe nix anderes erwartet. Es ist ja so viel einfacher, in seinen eigenen Voruteilen zu baden, statt sich mit Fakten und guten Argumenten auseinander zu setzen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Dienstag, 16. Februar 2010 - 16:27:40
Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll.
Ich kann Dir garantieren, dass dieser sinnvolle Einwand hier auch auseinandergenommen wird, weil er von Hans-Werner Sinn kommt.
Da muss nichts auseinandergenommen werden.
Die Frage wird nicht gestellt, aber die Antwort ist uns wohlbekannt: "Wir", bzw "Die zukünftigen Generationen".

Unter anderem in dem Video (War es in diesem Thread? War es in einem anderen Thread?) wurde ja gezeigt dass das die Anwort ist, auf die alles hinauslaufen wird. Drohender Staatsbankrott (siehe GB oder GR) oder Inflation werden die Folgen sein.
Eine Regierung, die dieses Problem auch nur ansatzweise angeht (siehe Agenda2010 etc) findet sich blitzschnell auf der Oppositionsbank wieder.


(Nein, ich habe den verinkten Artikel noch nicht gelesen.)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Dienstag, 16. Februar 2010 - 16:40:47
Ein wie ich finde lesenwertes Interview mit Hans-Werner Sinn, dem Leiter des Ifo-Institutes (http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoHome), steht heute bei welt.de. Hier ein kleiner Auszug:

Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll. Die Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger, kommt stets zu kurz. Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Hartz-IV-Einkommen vom Amt. So denken leider viele. Dabei argumentieren sie mit der Bedarfsgerechtigkeit. Dieses Konzept geht auf Karl Marx zurück. So gesehen ist die Feststellung, dass die Diskussion sozialistische Züge aufweist, richtig. Nach dem Grundgesetz müssen wir das Existenzminimum sichern, aber das heißt nicht, dass die Steuerzahler und Leistungsträger so viele Lasten tragen müssen, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden kann.
Quelle und kompletter Artikel: welt.de (http://www.welt.de/politik/deutschland/article6417782/Perspektive-der-Leistungstraeger-kommt-zu-kurz.html)

Ich kann Dir garantieren, dass dieser sinnvolle Einwand hier auch auseinandergenommen wird, weil er von Hans-Werner Sinn kommt.
Herr Sinn ist in der Tat nicht ernst zu nehmen! Wer fordert denn, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden soll? Und wenn Herr Sinn von Steuerzahlern und Leistungsträgern spricht, wen meint er denn damit? Sicherlich nicht den Geringverdiener, der trotz Vollzeitarbeit noch zur ARGE muss, weil sein Verdienst nicht das EXistenzminimum abdeckt!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 16. Februar 2010 - 17:07:12

... Wer fordert denn, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden soll?


na da müsstest Du mal Mäuschen in der ARGE spielen, was Leistungsbezieher so haben möchten...


Zitat

Und wenn Herr Sinn von Steuerzahlern und Leistungsträgern spricht, wen meint er denn damit? Sicherlich nicht den Geringverdiener, der trotz Vollzeitarbeit noch zur ARGE muss, weil sein Verdienst nicht das EXistenzminimum abdeckt!

Doch, denn auch die Geringverdiener zahlen unsinnigerweise Steuern, die sie jedoch im Falle der Aufstockung wiederbekommen. Dann könnte man die Freigrenze gleich anheben, sodaß dieses Klientel keine Steuern zahlen müsste.

Und mal ehrlich: Wer finanziert denn den (Sozial-)Staat?
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Dienstag, 16. Februar 2010 - 18:24:18
na da müsstest Du mal Mäuschen in der ARGE spielen, was Leistungsbezieher so haben möchten...
So einen Blödsinn solltest nicht mal du von dir geben!

Und mal ehrlich: Wer finanziert denn den (Sozial-)Staat?
ALLE - auch der Hartz-IV-Bezieher!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: bertee54 am Dienstag, 16. Februar 2010 - 18:49:20
@ Albrecht:

Zitat:   ALLE - auch der Hartz-IV-Bezieher!

Danke für diesen Satz, denn Steuern, z.B. die Mehrwertsteuer usw. wird von allen getragen!

BerndT.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Paul Schrader am Dienstag, 16. Februar 2010 - 19:24:31
na da müsstest Du mal Mäuschen in der ARGE spielen, was Leistungsbezieher so haben möchten...

Berichte doch mal von Deinen Erfahrungen.

Anträge darf übrigens jeder stellen. Ob der ALG-II-Empfänger einen Antrag für die Übernahme irgendwelcher Kosten stellt oder Du beim Finanzamt einen Antrag auf Erlassung Deiner Einkommenssteuer stellst, ist dabei egal. Ob sie genehmigt werden, steht woanders. Im ersten Fall im SGB II.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 16. Februar 2010 - 21:09:20
Ein wie ich finde lesenwertes Interview mit Hans-Werner Sinn, dem Leiter des Ifo-Institutes (http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoHome), steht heute bei welt.de. Hier ein kleiner Auszug:

Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll. Die Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger, kommt stets zu kurz. Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Hartz-IV-Einkommen vom Amt. So denken leider viele. Dabei argumentieren sie mit der Bedarfsgerechtigkeit. Dieses Konzept geht auf Karl Marx zurück. So gesehen ist die Feststellung, dass die Diskussion sozialistische Züge aufweist, richtig. Nach dem Grundgesetz müssen wir das Existenzminimum sichern, aber das heißt nicht, dass die Steuerzahler und Leistungsträger so viele Lasten tragen müssen, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden kann.
Quelle und kompletter Artikel: welt.de (http://www.welt.de/politik/deutschland/article6417782/Perspektive-der-Leistungstraeger-kommt-zu-kurz.html)

Ich kann Dir garantieren, dass dieser sinnvolle Einwand hier auch auseinandergenommen wird, weil er von Hans-Werner Sinn kommt.
Herr Sinn ist in der Tat nicht ernst zu nehmen! Wer fordert denn, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden soll? Und wenn Herr Sinn von Steuerzahlern und Leistungsträgern spricht, wen meint er denn damit? Sicherlich nicht den Geringverdiener, der trotz Vollzeitarbeit noch zur ARGE muss, weil sein Verdienst nicht das EXistenzminimum abdeckt!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger"


Es ost so schön bequem in den eigenen Voruteilen, nicht wahr?
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 16. Februar 2010 - 21:15:50
Ein wie ich finde lesenwertes Interview mit Hans-Werner Sinn, dem Leiter des Ifo-Institutes (http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoHome), steht heute bei welt.de. Hier ein kleiner Auszug:

Zitat
Wir reden in Deutschland immer nur darüber, was der Staat zusätzlich gewähren kann, ohne die Frage zu stellen, wer das bezahlen soll. Die Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger, kommt stets zu kurz. Der Strom kommt aus der Steckdose, und das Hartz-IV-Einkommen vom Amt. So denken leider viele. Dabei argumentieren sie mit der Bedarfsgerechtigkeit. Dieses Konzept geht auf Karl Marx zurück. So gesehen ist die Feststellung, dass die Diskussion sozialistische Züge aufweist, richtig. Nach dem Grundgesetz müssen wir das Existenzminimum sichern, aber das heißt nicht, dass die Steuerzahler und Leistungsträger so viele Lasten tragen müssen, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden kann.
Quelle und kompletter Artikel: welt.de (http://www.welt.de/politik/deutschland/article6417782/Perspektive-der-Leistungstraeger-kommt-zu-kurz.html)

Ich kann Dir garantieren, dass dieser sinnvolle Einwand hier auch auseinandergenommen wird, weil er von Hans-Werner Sinn kommt.
Herr Sinn ist in der Tat nicht ernst zu nehmen! Wer fordert denn, dass jeglicher Bedarf gedeckt werden soll? Und wenn Herr Sinn von Steuerzahlern und Leistungsträgern spricht, wen meint er denn damit? Sicherlich nicht den Geringverdiener, der trotz Vollzeitarbeit noch zur ARGE muss, weil sein Verdienst nicht das EXistenzminimum abdeckt!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: "Perspektive der Steuerzahler, also der Leistungsträger"


Es ost so schön bequem in den eigenen Voruteilen, nicht wahr?

Es fehlt ja eigentlich nur noch das Wort "neoliberal" in Bezug auf Herrn Sinn, um das Gesamtbild zu komplettieren.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 08:37:44
Ein ebenfalls interessanter Artikel (bzw ein interessantes Interview) mit dem Wirtschatsweisen Wolfgang Franz steht heute auf abendblatt.de. Hier ein Auszug:
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gefordert, die Regelsätze zu erhöhen. Ganz im Gegenteil: Es hat gesagt, mit diesen Regelsätzen kommt man im großen und ganzen aus, was das Bundesverfassungsgericht moniert hat, ist, dass einige Aspekte der Berechnungsweise nicht transparent genug seien.“

und etwas weiter oben hat er über das Lohnabstandsgebot gesagt:
Zitat
„Der zweite Grundsatz ist das Lohnabstandsgebot. Es müssen finanzielle Anreize vorhanden sein, dass sich eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt mehr lohnt als der Bezug von Arbeitslosengeld II.“

sowie

Zitat
„Unabhängig von dem, was Herr Westerwelle gesagt hat, ist es eine Tatsache, dass für gering qualifizierte Arbeitnehmer mit Familie das Lohnabstandsgebot stark zusammengeschmolzen und in einzelnen Fällen nicht groß genug ist, um eine Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt lohnend erscheinen zu lassen.“


Quelle und kompletter Artikel: abendblatt.de (http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1384357/Wirtschaftsweiser-Franz-Arbeit-muss-sich-mehr-lohnen.html)


Interessant als Hintergundinformation ist vielleicht zu wissen, dass Wolfgang Franz zunächst 1994 bis 1999 auf Empfehlung der Gewerkschaften in den Sachverständigenrat der Bundesregierung berufen wurde und 2003 auf Empfehlung der Arbeitgeberverbände.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 10:02:58
und etwas weiter oben hat er über das Lohnabstandsgebot gesagt:
Dass derjenigen, der arbeitet mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, wird von keinem ernstzunehmenden Menschen bestritten! Wie dieses zu gewährleisten ist, ist allerdings die Frage. Wer glaubt durch Absenkung der Transferleistungen dieses sicherzustellen, verkennt, dass gerade durch die "Hartz-Reformen" der asoziale Niedriglohnbereich ausgeufert ist. Wenn angemessene Mindestlöhne gezahlt werden, stimmt auch das Lohnabstandsgebot!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 11:56:22
und etwas weiter oben hat er über das Lohnabstandsgebot gesagt:
Dass derjenigen, der arbeitet mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, wird von keinem ernstzunehmenden Menschen bestritten! Wie dieses zu gewährleisten ist, ist allerdings die Frage. Wer glaubt durch Absenkung der Transferleistungen dieses sicherzustellen, verkennt, dass gerade durch die "Hartz-Reformen" der asoziale Niedriglohnbereich ausgeufert ist. Wenn angemessene Mindestlöhne gezahlt werden, stimmt auch das Lohnabstandsgebot!

Das sollten wir mal von einer anderen Seite betrachten: Wenn der Verbraucher bereit ist, mehr für die Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen, könnte der Unternehmer auch seinen Mitarbeiter besser bezahlen.

Dann müsste Porto halt mehr kosten, ebenso Lebensmittel etc.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:17:32
Das sollten wir mal von einer anderen Seite betrachten: Wenn der Verbraucher bereit ist, mehr für die Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen, könnte der Unternehmer auch seinen Mitarbeiter besser bezahlen.

Dann müsste Porto halt mehr kosten, ebenso Lebensmittel etc.
Na klar! Die maßlosen Lohnforderungen und -abschlüsse der Vergangenheit sind allein verantwortlich für die Teuerungsraten!
:ironie

Übrigens: Bei der Post AG werden keine asozialen Niedriglöhne gezahlt! Es sind die anderen Postdienstleister, deren "innovatives" Geschäftsmodell allein darin besteht, dass man asoziale Niedriglöhne bezahlt!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:21:42
Das sollten wir mal von einer anderen Seite betrachten: Wenn der Verbraucher bereit ist, mehr für die Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen, könnte der Unternehmer auch seinen Mitarbeiter besser bezahlen.

Dann müsste Porto halt mehr kosten, ebenso Lebensmittel etc.
Na klar! Die maßlosen Lohnforderungen und -abschlüsse der Vergangenheit sind allein verantwortlich für die Teuerungsraten!
:ironie

Übrigens: Bei der Post AG werden keine asozialen Niedriglöhne gezahlt! Es sind die anderen Postdienstleister, deren "innovatives" Geschäftsmodell allein darin besteht, dass man asoziale Niedriglöhne bezahlt!

Also bei TNT werden meines Wissens € 7,60 in der Stunde gezahlt. Ist das jetzt asozial?
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:22:36
Das sollten wir mal von einer anderen Seite betrachten: Wenn der Verbraucher bereit ist, mehr für die Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen, könnte der Unternehmer auch seinen Mitarbeiter besser bezahlen.

Dann müsste Porto halt mehr kosten, ebenso Lebensmittel etc.
Na klar! Die maßlosen Lohnforderungen und -abschlüsse der Vergangenheit sind allein verantwortlich für die Teuerungsraten!
:ironie

Übrigens: Bei der Post AG werden keine asozialen Niedriglöhne gezahlt! Es sind die anderen Postdienstleister, deren "innovatives" Geschäftsmodell allein darin besteht, dass man asoziale Niedriglöhne bezahlt!

Asozial ist sicher der falsche Begriff in diesem Zusammenhang. Antisozial würde es eher treffen können...

Asozial = von der gesellschaftlichen Norm abweichend
Antisozial = Gemeinschaftsschädigend
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:32:34
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:36:09
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)


Musst Du gar nicht. Ist die durchaus gängige Definition. ;)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:36:25
Der vom Bundesverwaltungsgericht wg. eines Formfehlers aufgehobene Postmindestlohn beträgt 8,00 bis 9,80 Euro, der "Tarif" der "Neuen Brief- und Zustelldienste" 6,50 bis 7,50 Euro.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:38:56
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)


Musst Du gar nicht. Ist die durchaus gängige Definition. ;)

Dann schreib das mal der alten Frau Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Asozialit%C3%A4t) ;)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:39:44
Übrigens: Bei der Post AG werden keine asozialen Niedriglöhne gezahlt! Es sind die anderen Postdienstleister, deren "innovatives" Geschäftsmodell allein darin besteht, dass man asoziale Niedriglöhne bezahlt!
Ich habe damals, als ich als Student im Briefzentrum bei der Post gejobbt habe, gutes Geld bekommen. Nagelt mich jetzt nicht auf die genauen Prozente und Pfennige fest, aber ca 14 Mark pro Stunde, nach 18 (oder 20) Uhr 2 (oder noch mehr) Euro Spätzuschlag, ca 35% Sonntagszuschlag, ca 130% Feiertagszuschlag.

Die Bedingungen werden sich zwar (schätzungsweise) nicht verbessert haben, aber das ist mehr, als viele andere Firmen zahlen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:42:18
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)


Musst Du gar nicht. Ist die durchaus gängige Definition. ;)

Dann schreib das mal der alten Frau Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Asozialit%C3%A4t) ;)

Frau Wiki sagt:

„antisozial“ (= gemeinschaftsschädigend)

„Asozial“ bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individualverhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen.

 ;)

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:43:29
Dieses Lohngefälle zwischen staatlicher Post und privaten Mitbewerbern wird sich dann von ganz alleine nivellieren, wenn für den Wettbewerb auch gleiche Regeln herrschen. Entweder die Post muss in Zukunft auch Mehrwertsteuer für ihr Port erheben, wie die Privaten auch, oder umgekehr, die Privaten werden beim Porto per gesetz von der Mehrwertsteuer befreit.

Ich bin übrigens für die erste Variante
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:44:12
Asozial ist sicher der falsche Begriff in diesem Zusammenhang.
Ich bin schon in der Lage, die aus meiner Sicht richtigen Begriffe zu verwenden!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:50:52
Asozial ist sicher der falsche Begriff in diesem Zusammenhang.
Ich bin schon in der Lage, die aus meiner Sicht richtigen Begriffe zu verwenden!

War ja nur eine Anregung aus meiner Sicht.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 12:52:55
Diese Definition nehme ich mal auf in das Wörterbuch 'Deutsch-groundstar/groundstar - Deutsch' ;)


Dann kann ich auch bald mein eigenes Wörterbuch herausgeben - und da Du fleißig für mich sammelst, teile ich gerne mit Dir.  ;D
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 13:12:15
Mal ein bisschen Butter bei die Fische, weil das betriebswirtschaftliche Wissen von Albrecht z.B. doch ähm, sagen wir mal optimierungspotentialhaltig ist:

Gestern habe ich mit einem Bäcker hier aus Itzehoe gesprochen. Er bezieht seine Brötchenrohlinge, die sogenannten Backlinge, von einem Großisten.

Beispiel eines der Brötchen aus seinem Sortiment, beliebig herausgegriffen:
Der Backling kostet im Einkauf 27 ct. Der Ladenpreis für genau dieses Brötchen liegt bei 40 ct, Mehrwersteuer runter bleiben ca 32.

Insgesamt ist für den Verkäufer / die Verkäuferin in dem Brötchen 1 bis max 1,5 ct enthalten. Letzteres ist schon hochgegriffen.

Wenn der betreffende Mitarbeiter nun 7,00 Euro Stundenlohn bekommen soll, sind das für den Arbeitgeber ca 10.00 Euro.

Jetzt darf sich jeder selbst ausrechnen, wieviel Brötchen der / die Verkäufer/in pro Stunde (und nicht nur zwischen 7.00 und 8.00 Uhr, sondern jede Stunde) mindestens verkaufen muss, damit sich das rechnet.

Albrecht: Du hast mich sofort auf Deiner Seite, wenn es darum geht, Dumpinglöhne zu verhindern. Und ich bin froh, dass sich unsere neue Bundesregierung, anders als die drei Bundesregierungen zuvor, das auf ihre Fahnen geschrieben hat und genau diesen Punkt im Koalitionsvertrag festgehalten hat. Und wie ich schon an anderer Stelle in diesem Forum schrieb: Ob man das am Ende dann "Mindestlohngesetz" nennt oder "Lohnabstandsgebotswahrungsgesetz" oder noch irgendwie anders, ist mir ziemlich schnuppe. Die Sache ist wichtig, nicht Begriffsklauberei.

Dennoch, um zum eigentlichen Thema zurückzukommen, muss ich noch nicht einmal in einem Vergleich Dumpinglöhne zugrunde legen, sondern kann von ganz normalen Tariflöhnen ausgehen und komme zum Ergebnis, dass unter manchen Konstellationen sich Arbeit schlicht nicht lohnt. Einer der Gründe: Meine Frau z.B. ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bekäme sie jetzt ein Kind, würde sich ihr Gehalt nicht ändern. Es bliebe, wie es ist. Wäre sie Hartz-IV-Empfängerin, bekäme sie mehr Geld.

Warum soll also jemand, der nach Tarif 2.200 Brutto verdient, verheiratet ist und drei Kinder hat, noch arbeiten gehen, wenn er de facto mit Transferleistungen auf das gleiche Geld kommt?

Und übrigens: ich staune immer wieder, wenn ich erlebe, was sich so manche ach so armen und gebeutelten Hartz IV-Empfänger leisten können. Die teuren belegten Brötchen von der Tankstelle, die ich hier an anderer Stelle einmal erwähnte mögen nur ein Beispiel sein. Kürzlich saß ich in einer Pause mit ALG--II-Empfängerinnen zusammen. Die fliegen alle im Sommer in die Türkei in Urlaub.

Ich jedenfalls kann mir das nicht leisten!

Und auch die über € 700 ,-- teure Klassenreise nach Florenz, die sich ein Hartz IV - empfangender Papa für sein Kind vor Gericht eerstritten hat, hätte ich mir bzw einem meiner Kinder nicht erlauben können. Mein Kind wäre hier geblieben!

Und derlei Beispiele ließen sich nahezu beliebig fortführen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 13:20:28
Beispiel eines der Brötchen aus seinem Sortiment, beliebig herausgegriffen:
Der Backling kostet im Einkauf 27 ct. Der Ladenpreis für genau dieses Brötchen liegt bei 40 ct, Mehrwersteuer runter bleiben ca 32.
Ca 33,6 Cent. :)
Normal bin ich ja kein Pfennigfuchser, aber bei
Zitat
Insgesamt ist für den Verkäufer / die Verkäuferin in dem Brötchen 1 bis max 1,5 ct enthalten.
diesen Werten ist es schon eine Größenordnung.


Zitat
Einer der Gründe: Meine Frau z.B. ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bekäme sie jetzt ein Kind, würde sich ihr Gehalt nicht ändern. Es bliebe, wie es ist. Wäre sie Hartz-IV-Empfängerin, bekäme sie mehr Geld.
Dafür würde Deine Frau Kindergeld bekommen, sowie einen höheren Freibetrag bei der Steuer.



Beim Rest stimme ich Dir zu. :)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Johomo am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 13:29:19
Beispiel eines der Brötchen aus seinem Sortiment, beliebig herausgegriffen:
Der Backling kostet im Einkauf 27 ct. Der Ladenpreis für genau dieses Brötchen liegt bei 40 ct, Mehrwersteuer runter bleiben ca 32.
Ca 33,6 Cent. :)
Normal bin ich ja kein Pfennigfuchser, aber bei
Zitat
Insgesamt ist für den Verkäufer / die Verkäuferin in dem Brötchen 1 bis max 1,5 ct enthalten.
diesen Werten ist es schon eine Größenordnung.


Ca. 37,4 Cent! Es sei denn, Du verzehrst sie im Laden!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 13:34:11
Beispiel eines der Brötchen aus seinem Sortiment, beliebig herausgegriffen:
Der Backling kostet im Einkauf 27 ct. Der Ladenpreis für genau dieses Brötchen liegt bei 40 ct, Mehrwersteuer runter bleiben ca 32.
Ca 33,6 Cent. :)
Ca. 37,4 Cent! Es sei denn, Du verzehrst sie im Laden!
Stimmt. 7% MWSt.
Somit wurden aus angenommenen 32 Cent 37,4. Eine Steigerung des Roherlöses um ca 100 Prozent!
Da freut sich die Buchhaltung. :)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Mittwoch, 17. Februar 2010 - 14:49:58
weil das betriebswirtschaftliche Wissen von Albrecht z.B. doch ähm, sagen wir mal optimierungspotentialhaltig ist:
Mein betriebswirtschaftliches Wissen reicht zumindest dafür, deinem Bäcker zu empfehlen, er möge seine Produktpalette erweitern. Durch die real möglichen Synergieeffekte ließen sich durchaus wirtschaftliche Vorteile generieren.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 08:16:10
weil das betriebswirtschaftliche Wissen von Albrecht z.B. doch ähm, sagen wir mal optimierungspotentialhaltig ist:
Mein betriebswirtschaftliches Wissen reicht zumindest dafür, deinem Bäcker zu empfehlen, er möge seine Produktpalette erweitern. Durch die real möglichen Synergieeffekte ließen sich durchaus wirtschaftliche Vorteile generieren.

schwach Albrecht, da hätte ich nun eine etwas qualifiziertere Antwort erwartet.



heute in der faz.net ein Gastbeitrag von Christian Lindner, Generalsekretär der FDP:

Zitat
Die Gründerväter der Sozialen Marktwirtschaft hatten davor gewarnt, den Staat „zu einem Tag und Nacht arbeitenden Pumpwerk der Einkommen“ (Wilhelm Röpke) zu machen. Das Sozialstaatsprinzip sollte nicht gegen das Leistungsprinzip ausgespielt werden. Die Warnung ist verhallt. Wahlkämpfe wurden mit der Ausdehnung sozialer Transfers gewonnen - nicht mit der Steigerung ihrer Wirksamkeit. In einem der am besten finanzierten Wohlfahrtssysteme sind viele Menschen dauerhaft von Arbeit und Bildung ausgesperrt. Obwohl soziale Zwecke bald ein Drittel der Wirtschaftsleistung beanspruchen, werden Sozialhilfekarrieren erblich. Der Wohlfahrtsstaat hat Eigenverantwortung entbehrlich gemacht, Aufstiegswillen gebremst und Mitmenschlichkeit durch anonyme Rechtsansprüche ersetzt - und damit Mentalitäten geprägt.
Quelle und kompletter Artikel: faz.net (http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E461461D3DB9B4E4088AA3C90258F5903~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 09:21:00
Und auf SpOn gibt es heute mal einen relativ ausgewogenen Artikel. Das Kieler IfW pflichtet Guido Westerwelle nämlich in der Sache bei. (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,678478,00.html)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 09:28:53
Die Unabhängigkeit der drei "führenden" Wirtschaftsforschungsinstitute" ist ja bekannt - jedes Institut neigt unabhängig einer gewissen Richtung zu.
Es ist wie beim Sport- man soll nicht alles so genau und kritisch betrachten, das belastet doch sehr.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 09:31:13
Es ist wie beim Sport- man soll nicht alles so genau und kritisch betrachten, das belastet doch sehr.

 ::)

Habe ich irgendwo gesagt, dass ich die Diagnose des IfW unkritische betrachte? Ich habe hier einfach nur einen Artikel gepostet. Ich bin mir sehr wohl bewusst, was das IfW für Positionen vertritt.

Hör mal auf so zu tun, als hättest Du die Wahrheit gepachtet.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 09:40:59
Wiederholungen sind nicht nur bei mir in...

Nein, Du schriebst von einem relativ ausgewogenen Artikel  - was immer das ist  - das bezieht sich auf den SpOn.
Dann wird ohne Bewertung erklärt, da Kieler Institut teile inhaltlich die Sichtweise Westerwelles - was ich so da auch nicht genau lese.
Als angehender Jurist ist das hier doch ein gutes Training für dich.
Dein Berufsalltag wird voll sein von Besserwisserei, Dominanzstreben und Aggression.
Da ist das hier doch sehr zivilisiert - und soll auch so bleiben.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 13:07:49
Bei der taz (!) gibt es einen höchst interessanten Kommentar (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/klassenbewusst-wie-die-fdp/) und über die darin enthaltene These lässt sich sicher kontrovers diskutieren.

P.S.: Man sieht schon im dortigen Kommentarbereich, dass der Artikel manch vermeintlichem Grünen-Wähler so gar nicht schmeckt.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 13:57:53
Bei der taz (!) gibt es einen höchst interessanten Kommentar (http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/klassenbewusst-wie-die-fdp/) und über die darin enthaltene These lässt sich sicher kontrovers diskutieren.

P.S.: Man sieht schon im dortigen Kommentarbereich, dass der Artikel manch vermeintlichem Grünen-Wähler so gar nicht schmeckt.

Zitat
Was der FDP-Vordere zu sagen hat, erzeugt Resonanz. Unabhängig davon, ob realistisch ist, was er sagt - dass das Arbeiten zu Niedriglöhnen nicht lohnt, dass mit sozialstaatlichen Alimentationen alles nur sozialistischer werde, dass eine Existenz unter den materiellen Bedingungen eines Hartz-IV-Tarifs besser sei als arbeiten zu gehen: So empfinden sehr viele unter den Freiberuflern, unter Lohnabhängigen, Gewerkschaftern und solchen, die an der Supermarktkasse ihren Lohn verdienen, aber genau wissen, dass mit dem Geld vom Staat nicht minder schlecht über die Runden zu kommen wäre.
ebd

das ist einfach nur korrekt auf den Punkt gebracht
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 15:14:59
Nun ist es amtlich:

Arbeit lohnt sich nicht: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/18/hartz-iv-forscher-geben-guido-westerwelle-recht/jetzt-ist-es-amtlich-arbeiten-lohnt-sich-nicht-mehr.html (http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/18/hartz-iv-forscher-geben-guido-westerwelle-recht/jetzt-ist-es-amtlich-arbeiten-lohnt-sich-nicht-mehr.html)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Albrecht am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 16:45:20
Nun ist es amtlich:

Arbeit lohnt sich nicht: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/18/hartz-iv-forscher-geben-guido-westerwelle-recht/jetzt-ist-es-amtlich-arbeiten-lohnt-sich-nicht-mehr.html (http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/18/hartz-iv-forscher-geben-guido-westerwelle-recht/jetzt-ist-es-amtlich-arbeiten-lohnt-sich-nicht-mehr.html)
Jetzt weiß ich, woher die politische BILDung bei der FDP (Freie dekadente Partei) kommt! :hammer

Auf einen Beitrag zu der OECD-Studie kann ich auch verlinken (http://www.stern.de/wirtschaft/job/oecd-studie-hartz-iv-empfaenger-blicken-neidisch-ins-ausland-1544542.html).
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 17:11:28
Nun ist es amtlich:

Arbeit lohnt sich nicht: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/18/hartz-iv-forscher-geben-guido-westerwelle-recht/jetzt-ist-es-amtlich-arbeiten-lohnt-sich-nicht-mehr.html (http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/18/hartz-iv-forscher-geben-guido-westerwelle-recht/jetzt-ist-es-amtlich-arbeiten-lohnt-sich-nicht-mehr.html)
Jetzt weiß ich, woher die politische BILDung bei der FDP (Freie dekadente Partei) kommt! :hammer

Auf einen Beitrag zu der OECD-Studie kann ich auch verlinken (http://www.stern.de/wirtschaft/job/oecd-studie-hartz-iv-empfaenger-blicken-neidisch-ins-ausland-1544542.html).
Entscheidet euch bitte, in welchen Thread ihr postet.
Danke. :)


Ansonsten könnte man ja glatt meinen, dass es bei Politikern doch mehr auf Quantität als auf Qualität ankommt.  ;D
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 18. Februar 2010 - 17:30:33
Nun ist es amtlich:

Arbeit lohnt sich nicht: http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/18/hartz-iv-forscher-geben-guido-westerwelle-recht/jetzt-ist-es-amtlich-arbeiten-lohnt-sich-nicht-mehr.html (http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/18/hartz-iv-forscher-geben-guido-westerwelle-recht/jetzt-ist-es-amtlich-arbeiten-lohnt-sich-nicht-mehr.html)
Jetzt weiß ich, woher die politische BILDung bei der FDP (Freie dekadente Partei) kommt! :hammer

Auf einen Beitrag zu der OECD-Studie kann ich auch verlinken (http://www.stern.de/wirtschaft/job/oecd-studie-hartz-iv-empfaenger-blicken-neidisch-ins-ausland-1544542.html).
Entscheidet euch bitte, in welchen Thread ihr postet.
Danke. :)


Ansonsten könnte man ja glatt meinen, dass es bei Politikern doch mehr auf Quantität als auf Qualität ankommt.  ;D

Habe mich mal flott entschieden; sorry.  :angel:
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Black_Dragon am Mittwoch, 31. März 2010 - 17:17:58
ich wuste schon immer das der Staat uns veräppeln tut
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Sonntag, 26. September 2010 - 20:21:09
Hui, 5 Euro mehr...
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Capitano am Sonntag, 26. September 2010 - 20:31:18
16,6 Cent am Tag mehr - ein großer Schritt. Fast schon wieder eine Revolution.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Michael Hein am Sonntag, 26. September 2010 - 20:44:40
Hui, 5 Euro mehr...

... was für eine Unverschämtheit ist das den nun wieder?! Aber von dieser Regierung war ja nichts anderes zu erwarten.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Sonntag, 26. September 2010 - 20:50:55
16,6 Cent am Tag mehr - ein großer Schritt. Fast schon wieder eine Revolution.
Im Februar sogar bis zu 17,85 Cent mehr!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Capitano am Sonntag, 26. September 2010 - 21:10:53
Was man dafür alles kaufen könnte! (?)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Sanni am Sonntag, 26. September 2010 - 21:21:34
Bekommt man für 5 € eigentlich noch ne Packung Zigaretten?
Na ja, den ein oder anderen Tetrapack Wein gibt es bestimmt  >:D
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Sonntag, 26. September 2010 - 22:19:51
Mir kann kein alleinlebender Mensch, der Hartz IV bezieht erzählen, dass man von dem Geld im Alltag nicht auskommt. Sehr viel mehr habe ich im Monat zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs nicht und ich komme gut hin. Und nein, ich muss nicht die ganze Zeit zu Hause sitzen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Sonntag, 26. September 2010 - 23:22:36
Die Erhöhung kommt auf Basis einer Statistik von 60.000 Geringverdienerhaushalten zustande.

Das bedeutet, das ein durchschnittlicher Geringverdiener auch nicht mehr zum Leben hat.

Bei den Kindersätzen hätte man auf dieser Basis sogar um 12 EUR kürzen können - hat man aber nicht und das ist OK.

Und würde die Politik auf seine Bürger hören (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,719638,00.html), was ja oft gefordert wird, dann fiele die Erhöhung ganz aus.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: breughel am Montag, 27. September 2010 - 17:54:39
Es ist nur leider so, dass in Anbetracht der Stüzungszahlen für Banken und der wieder bekannt gewordenen Bonizahlungen die Erhöhung von HartzIV um 5 Euro doch etwas schal wirkt.
40 000 000 000 zusätzlich für Hypo Real Estate nach schon 100 000 000 000 zuvor - für eine Bank!
Nehmen wir mal an, davon sind zum Schluss 80 000 000 000  futsch - 1000.-€ pro Bundesbürger.
Das stinkt - die Verursacher tragen die Folgen nicht - die erhalten Überstundenboni udn sind frech - aber natürlich nicht so jämmerliche Gestalten wie viele HartzIV- Bezieher.
Die fahren dicke Autos und prozessieren - was für eine verlogene Gesellschaft.
Es wird Zeit, diesen abgehobenen Geldgeiern einen Integrationskurs zwangsweise anzubieten.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: bluesnmore am Montag, 27. September 2010 - 18:08:30
(http://smilie-land.de/t/t-v/verneigen/verneigen0009.gif)   :meinemeinung

...möglicherweise auch einen (Grund-) Kurs in
- Humanität
- sozialem Denken
- verantwortungsvollem Handeln
- ...to be continued...   :-\

...oder vielleicht:
- einfach mal für ´nen Monat die Lebensumstände tauschen, aber komplett.
Ach, was sag´ich: eine Woche reicht da schon, ... maximal...   :-\
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Dienstag, 28. September 2010 - 10:02:14
Mir kann kein alleinlebender Mensch, der Hartz IV bezieht erzählen, dass man von dem Geld im Alltag nicht auskommt. Sehr viel mehr habe ich im Monat zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs nicht und ich komme gut hin. Und nein, ich muss nicht die ganze Zeit zu Hause sitzen.

Puuuh, und ich dachte schon, ich wäre mit meiner Einschätzung alleine!

Natürlich ist es nicht viel, aber es heißt ja nicht umsonst 'Grundversorgung'!

5 Euro reichen aus, um aus dem einen oder anderen Billig-Artikel beim Einkauf durchaus ein Markenprodukt zu machen - ein 'Luxus', der weder lächerlich, noch eine Unverschämtheit ist, wie ich finde.

Zum ersten Mal seit ganz langer Zeit gebe ich Herrn Westerwelle Recht: die faire Ballance zwischen denen, die Hilfe brauchen und denen, die diese Hilfe erst ermöglichen sollte gewahrt bleiben.






Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Dienstag, 28. September 2010 - 10:15:12
Mir kann kein alleinlebender Mensch, der Hartz IV bezieht erzählen, dass man von dem Geld im Alltag nicht auskommt. Sehr viel mehr habe ich im Monat zur Deckung des persönlichen Lebensbedarfs nicht und ich komme gut hin. Und nein, ich muss nicht die ganze Zeit zu Hause sitzen.

Puuuh, und ich dachte schon, ich wäre mit meiner Einschätzung alleine!

Natürlich ist es nicht viel, aber es heißt ja nicht umsonst 'Grundversorgung'!

5 Euro reichen aus, um aus dem einen oder anderen Billig-Artikel beim Einkauf durchaus ein Markenprodukt zu machen - ein 'Luxus', der weder lächerlich, noch eine Unverschämtheit ist, wie ich finde.

Zum ersten Mal seit ganz langer Zeit gebe ich Herrn Westerwelle Recht: die faire Ballance zwischen denen, die Hilfe brauchen und denen, die diese Hilfe erst ermöglichen sollte gewahrt bleiben.








100% Zustimmung.

Auch ich habe im Monat kaum mehr. Insgesamt - ich hatte es an anderer Stelle hier im Forum bereits schon mal geschrieben - kaufen wir für die gesamte Familie pro Woche für ca 120 bis 130 Euro ein. Allerdings: Ohne Wein, Bier, Schnaps, den rechne ich extra. Ja, das kann ich mir leiten, weil ich arbeiten gehe!

Es ist eine grundversorgung, mit der man / frau auskommen kann! Und ich weiß es aus eigener Erfahrung.

Dieses ganze hohle Gedröhne von Gabriele, Nahles und Consorten ist zutiefst unsozial, weil denen, die sich jeden Tag wieder morgens um 6 Uhr aus dem Bette quälen und arbeiten gehen, das sauer erarbetete Geld aus der Tasche gezogen werden soll.

Ich erlebe es auch in meinem Job immer wieder, dass nicht schlecht bezahlte Jobs unbesetzt bleiben müssen, weil die Damen und Herren Hartz IV-Empfänger mir ins Gesicht sagen: 'Dafür arbeite ich nicht, da habe ich ja mehr an Hartz IV.'

Wir müssen uns gesamtgesellschaftlich mal von der Illusion verabschieden, dass wir jedes Problem in diesem unserem Lande mit noch mehr Geld werden lösen können.

Richtig hingegen finde ich die Erhöhung der Hartz IV - Sätze für Kinder in Form von Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (zB durch Übernahme von Vereinsbeiträgen etc), in Form eines Mittagsessen. Hier hätte ich mir sogar noch weitergehenden Mut der Bundesregierung gewünscht und hatte gehofft, dass das Kindergeld dementsprechend umgewandelt wird. Dann hätte man nur noch beschließen müssen, dass dieses umgewandelte Kindergeld nicht mehr abgezogen wird und den Vorgaben des BVerfG wäre entsprochen worden. Völlig ohne neue Kosten.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: EyeofDragon am Dienstag, 28. September 2010 - 10:39:47
Naja, wenn die Jobs nicht soo schlecht bezahlt würden, wäre das Argument ja schwachsinn, das man mit Hartz IV weiterleben möchte. Ich kann es mir gar nicht vorstellen, wie man freiwillig solange oder vielleicht gar, bis zum Rentenalter von 364 Euro leben möchte.

Fakt ist, das Die ARGEN mit Firmen zusammenarbeiten, die sogenannte Maßnahem durchführen und danach die Arbeitslosen in billige Jobs reinbringt, wo sie wirklich keine Lust nach ein paar Tagen haben und eher demotiviert werden, anstatt motiviert. Die Zeitarbeitsfirmen sind eh die Schlimmsten von allen, Vollzeitjobvernichter hoch zehn.

Das momentan Ziel ist weiterhin, die Statistiken zu schönigen und die Arbeitslosen in billigste Arbeit zu schicken und dadurch sinkt das allgemeine Lohnniveau weiter und vor allem Bereitschaft der Arbeitslosen, denn dumm sind sie nicht aber sie merken, wenn sie nur als Statistikobjekte dienen und in Jobs sollen, wo sie stagnieren und es kein Unterschied zu den Hartz IV Sätzen gibt. Wir können uns glücklich schätzen, das wir Gewerkschaften haben, sonst würden wir schon längst mit einem Hungerlohn auskommen müssen.

ABER: Wir dürfen auch nicht vergessen, das Hartz IV aus Steuergeldern finanziert werden und die Haushaltslage sieht nicht danach aus, das man mehr Geld zugestehen kann. Sonst würde ich es auf 400 Euro erhöhen und dann ist Schluss. Und diejenigen, die für soviel Geld normal arbeiten gehen, sollten sich mal hinterfragen, ob sie nicht ausgebeutet werden.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 28. September 2010 - 10:42:47
Wenn ich die Vor-Schreiber so lese, dann wird es mir ja schon etwas wärmer um's Herz.

Grundversorgung ist das Thema: Die Aufgabe des Staates ist es, den Arbeitslosen Wohnen, Essen, Licht, Strom, Wärme und den Kindern Bildung zur Verfügung zu stellen - eben gewisse Grundbedürfnisse.

Ich bleib auch dabei: Jeder Geringverdiener muss auch sehen, wie er über die Runden kommt, der bekommt keine 5 EUR mehr.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Kuno am Dienstag, 28. September 2010 - 10:51:54
Und wenn es dann nicht reicht können die Herrschaften ja auch noch einen "1€"- Job annehmen, der bringt auch nochmal ca 100€ im Monat.
Allerdings bleibt dann keine Zeit mehr für die Schwarzarbeit.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 28. September 2010 - 11:08:50
Und wenn es dann nicht reicht können die Herrschaften ja auch noch einen "1€"- Job annehmen, der bringt auch nochmal ca 100€ im Monat.
Allerdings bleibt dann keine Zeit mehr für die Schwarzarbeit.


Hörte gerade neulich: Ein "Kunde" der ARGE beschwerte sich, dass er 1x die Woche z.Zt. bei der ARGE vorsprechen muss.
Einwand des Bearbeiters: Bei 'nem Job müssen sie ja jeden Tag hin. Und Ihr "Job" ist jetzt eben hier und wir wollen Sie nur 1x die Woche sehen...
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Michael Hein am Dienstag, 28. September 2010 - 11:33:20
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/davon-laesst-sich-nicht-wuerdig-leben/
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 28. September 2010 - 11:35:27
Die OECD findet: Der Staat sollte seine Leistungen kürzen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,719926,00.html#ref=rss)

Zitat:
"Im Klartext: Deutschland packt seine Geringverdiener zu sehr in Watte und würgt damit jede Motivation ab, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. "
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Dienstag, 28. September 2010 - 11:45:23
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/davon-laesst-sich-nicht-wuerdig-leben/

Da halte ich es mit Willy Brandt, der Geißler einmal 'den größten Hetzer seit Goebbels' genannt hat!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Michael Hein am Dienstag, 28. September 2010 - 11:46:56
Die OECD findet: Der Staat sollte seine Leistungen kürzen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,719926,00.html#ref=rss)

Zitat:
"Im Klartext: Deutschland packt seine Geringverdiener zu sehr in Watte und würgt damit jede Motivation ab, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. "

Aus selbiger Quelle:
Zitat
"Seit Mitte der neunziger Jahre fördert Deutschland zu stark niedrig entlohnte Jobs"

Zitat
Sobald ein Arbeitnehmer aber in den Rang eines Festangestellten aufrückt, werden die normalen Sätze für die Sozial- und Rentenversicherung fällig - oft fällt der Nettobetrag dann niedriger aus als bei einem Minijob.

Kein Wunder also, dass der Arbeitsanreiz unterhalb einer gewissen Verdienstschwelle denkbar gering ist. Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit hat die Bundesregierung rät deshalb, die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze für eine Kurskorrektur zu nutzen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 28. September 2010 - 12:00:29
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/davon-laesst-sich-nicht-wuerdig-leben/

Der Heiner G.; Zitat:
" Denn es ist Unsinn, den Bedarf von Hartz-IV-Empfängern danach zu berechnen, wofür die ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung ihr Geld ausgeben. Sie kaufen ja nur Dinge, für die ihr Geld ausreicht."

Na ja, soll man denn danach berechnen, was die reichsten 15% ausgeben?

Polemik beiseite: Das Argument ist Unsinn. es geht nicht um die ärmsten 15%, sondern um 60T Haushalte einkommensschwacher Familien.

Zitat ( Quelle (http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~EFD309AF2E66C42E5A2AB32458D2DF9B7~ATpl~Ecommon~Scontent.html) ):
"Die Berechnung der Regelsätze stützt sich auf eine Auswertung der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, in der rund 60 000 Haushalte aus dem einkommensschwächsten Fünftel der Bevölkerung nach ihrem Konsumverhalten befragt werden. Für die monatlichen Zahlungen wird dieser Verbrauch jedoch nicht vollständig, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt. Dabei sei es zulässig, nicht alle Ausgaben voll zu berücksichtigen, betonten die Verfassungsrichter."

Die Verfassungsrichter bemängelten ja die Berechnungsbasis, nicht die Höhe der Hartz IV-Sätze.

Und nochmal Heiner G:

"SPD und Grüne haben ja das Fundament gelegt für dieses Prekariat, das sich durch die Agenda 2010 gebildet hat: 400-Euro-Jobs, 1-Euro-Jobs, Leiharbeitsverträge. Das alles hat die Einkommenssituation in Deutschland grundsätzlich verändert, und zwar zu Lasten gerade der kleinen Leute"

Tja, da hat er Recht.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Dienstag, 28. September 2010 - 12:05:46
Obwohl ich da total Deiner Meinung bin, ae8090,

Zitat
Wir müssen uns gesamtgesellschaftl ich mal von der Illusion verabschieden, dass wir jedes Problem in diesem unserem Lande mit noch mehr Geld werden lösen können.

möchte ich darauf hinweisen, daß auch DAS Geld kostet ;) :

Zitat
Richtig hingegen finde ich die Erhöhung der Hartz IV - Sätze für Kinder in Form von Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (zB durch Übernahme von Vereinsbeiträgen etc), in Form eines Mittagsessen.


Doch auch da stimme ich Dir vollkommen zu!


In diesem Zusammenhang kommt mir gerade ein Bericht wieder in den Kopf, den ich neulich hörte. Sinngemäß wies man darin auf die momentan ca. 860 Tafeln im Bundesgebiet hin, die ebenfalls für die Grundversorgung (Zitat: wenn es mal knapp wird!) vorhanden sind.

Ich kann nur von unserer Arbeit mit der Tier-Tafel sprechen, aber hier sehen wir deutlich, daß es eine 'feste Einrichtung' geworden ist, einmal im Monat kostenfrei Futter zu erhalten. Es ist also nach unserer Beobachtung absolut keine Rede davon, diese Einrichtung nur dann zu nutzen, wenn es knapp wird! Es ist Gewohnheit!

Nun gut, jetzt schlage ich mal einen gedanklichen Bogen:
der geldwerte Vorteil dieser Versorgung durch die Tafeln des Landes wird NICHT in Abzug gebracht bei der Berechnung des Regelsatzes.

Jeder Arbeitnehmer jedoch hat sogar die Verpflichtung solche geldwerten Vorteile zu versteuern. Als ein kleines Beispiel gebe ich hier mal die Rabatt-/Kunden-Karten. Das verbuchen der Bonuspunkte auf private Karten ist VERBOTEN.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Michael Hein am Dienstag, 28. September 2010 - 12:08:12
Zitat
Wenn die Milieus der Niedrigverdiener, Kleinrentner und Langzeitarbeitslosen mit Ressentiments gegeneinander ziehen, braucht sich die Politik den großen Verteilungsfragen nicht zu stellen. Das lenkt ab von der Frage, ob Arbeit, gerade die verschleißende Arbeit, zu schlecht bezahlt wird und die Lohngrenzen das eigentliche Problem darstellen.  (http://taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/hartz-iv-zum-schnaeppchenpreis/)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 28. September 2010 - 12:10:07
Die Tafeln sehe ich zwiespältig:

Einerseits ist es antürlich OK, dass es Einri9chtungen gibt, die armen menschen unter die Arme greifen.

Jedoch werden diese dann zur Unselbständigkeit erzogen, der Bezug zu realem Einkaufsverhalten geht oft verloren.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 28. September 2010 - 12:45:14
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/davon-laesst-sich-nicht-wuerdig-leben/

Da halte ich es mit Willy Brandt, der Geißler einmal 'den größten Hetzer seit Goebbels' genannt hat!


Katja, das Zitat von Willy Brandt war in einem völlig anderem Zusammenhang und  hat dem Willy auch leid getan. Passt weder in diese Zeit noch in diesen Zusammenhang.

Auch wenn Heiner Geißler in früheren Zeiten bestimmt nicht mein Freund war - seine Ansichten, für die er heute eintritt sind absolut überzeugend und ich bewundere seine Ehrlichkeit und Weitsicht. Wenn die rein betriebswirtschaftlich orientierten Politiker der s-g- Koalition (und  andere) sich nur ein hauchdünnes Scheibchen davon abschneiden würden, wäre die Welt um Einiges besser.

Einige Beiträge hier sind rein weg arrogant, besserwisserisch und teils abscheulich, besonders von groundstar.  Da was ihr hier an dem Verhalten der HartIV-Bezieher (alle???)  so an den Pranger stellt ist doch erst ein Produkt aus vielen Jahren verfehlter Politik, insbesondere der rechten Regierungsmarionetten aber auch der SPD unter ihrem letzten Kanzler.

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Dienstag, 28. September 2010 - 13:48:43
Oh doch, ich finde das Zitat äußerst passend - denn wie so oft polemisiert Geißler,  in dem Artikel mit dem 'christlichen Menschheitsbild'.
Daß er Harzt IV in der bestehenden Form ablehnt, erklärt sich mir in der Tatsache, daß es nicht auf dem Mist der CDU gewachsen ist und bei Inkrafttreten der zig Stufen versäumt wurde, zu handeln. AUCH und vor allem von der CDU, die seit 2005 ja die Möglichkeit gehabt hätte!

Statt auf Nachbesserung der Bestimmungen zu bestehen, streitet man hier über die Höhe der Zuwendungen. Die Eigenverantwortung der Menschen ist dabei komplett außer Acht gelassen, war jedoch von Anfang an eines der größen Punkte in dem Konzept!

Christliche Milde gegen eine betriebswirtschaftliche Denkweise zu stellen, ist auch nicht sehr weitsichtig. Vom Beten allein werden wohl nur die Saddhus satt - hier geht das nicht!

Mir geht es nicht darum, die Menschen, die Harzt IV beziehen abzu- oder zu bewerten, sondern genau das von Dir angesprochene Produkt der letzten Jahre an den Pranger zu stellen, Capitano.
Die Politik hat versagt - und dabei sind die Buchstaben völlig egal ;) - hier ging es im Großen (genau wie hier manchmal im Kleinen ;) ) um persönliche Animositäten, die den Blick vom Wesentlichen ablenken.

Auch und vor allem die soziale Gerechtigkeit darf da nicht außer Acht gelassen werden - und das wird sie momentan in die Richtung der Harzt IV-Bezieher (die nicht mehr dafür können, als alle anderen Bürger auch!)

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 28. September 2010 - 14:55:52

Einige Beiträge hier sind rein weg arrogant, besserwisserisch und teils abscheulich, besonders von groundstar.  Da was ihr hier an dem Verhalten der HartIV-Bezieher (alle???)  so an den Pranger stellt ist doch erst ein Produkt aus vielen Jahren verfehlter Politik, insbesondere der rechten Regierungsmarionetten aber auch der SPD unter ihrem letzten Kanzler.


Ok, da hab' ichs ja wieder geschafft der Doppelarsch zu sein.  >:D  :o  ;D

Dann schreib doch mal bitte, was ich so "abscheuliches" von mir gebe?

Es ist doch eine Tatsache, dass der Staat nicht der Fürsorger auf hohem Niveau sein kann.
Grundversorgung ist das Thema; natürlich ist es für die Betroffenen kein Spaß, ALG 2 zu beziehen. das ist jedem klar!
Deshalb muss man das Geld auch in Maßnahmen investieren, die die Leute in Lohn und Brot bringen, damit sie wieder eigenverantwortlich und selbstbestimmt Leben können und nicht auf staatliche Alimentierung angewiesen sind!
Alles andere bringt die Leute in eine dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Transfairleistungen und - ja ich gehe sogar soweit - Almosen.

Was ist also das Ziel? Abhängigkeit von staatlichen Leistungen oder selbstbestimmtes Leben durch eigene Einkünfte?

Das hat nix mit Arroganz oder Besserwisserei zu tun.

Dennoch gibt es genügend Klein- und Kleinstverdiener, die für ähnliches Geld viel arbeiten und die bekommen ja auch selten bis nie was dazu! Das ist doch zu vergleichen, diese Gruppe muss sich bei der ganzen Diskussion doch veräppelt vorkommen.

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Kuno am Dienstag, 28. September 2010 - 15:58:23
@groundstar:
                      Da geb ich Dir voll und ganz Recht !
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Dienstag, 28. September 2010 - 15:59:45
@groundstar:
                      Da geb ich Dir voll und ganz Recht !


 :danke
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Dienstag, 28. September 2010 - 17:13:52
Die Zeitarbeitsfirmen sind eh die Schlimmsten von allen, Vollzeitjobvernichter hoch zehn.

Knapp über 660.000 beschäftige Leiharbeiter auf xy Millionen Vollzeitarbeitsstellen in Deutschland, vernichten also genau diese? Aha!

Im Übrigen stimme ich groundstar vollstens zu. Warum man dann immer gleich ins Arroganz-Horn blasen muss, ist auch nicht immer erklärbar.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Dienstag, 28. September 2010 - 18:00:32
Mal ein paar Fakten, die in den Vergleich zu stellen sind. Ausgangssituation ist gleich: eine Familie, Vater, Mutter, zwei Kinder (10 und 15 Jahre)

Hartz IV

Vater erhält 359 Euro, die Mutter 323, Kind A 287 und Kind B 251 Euro.
Das macht zusammen 1220 Euro.
Dieses Geld dient NUR zur Deckung des täglichen Bedarfes.


Familie Arbeit

Vater ist Alleinverdiener mit einem Bruttolohn von 2500 Euro, Mutter ist Zuhause, versorgt die schulpflichtgen Kinder, geht aber noch einer 400 Euro-Beschäftigung nach. Zusammen hat diese Familie also ca. 2100 Euro netto.
Davon zahlen sie 750 Euro Miete (inkl. Nebenkosten), unterhalten ein Auto (der Vater muß ja zur Arbeit), das wir mal mit niedrigen 100 Euro im Monat einkalkulieren. Die GEZ-Gebühren, Heizkostennachzahlung, Müllabfuhr etc. kalkulieren wir einfach mal mit niedrigen 40 Euro p.M. und wären damit dann auf dem Stand, der beide Familien gleichstellt.

Familie Arbeit ist mit 1210 Euro für den täglichen Bedarf  dabei.

Und nun erzählt mir bitte nicht, daß 2500 Euro brutto im Niedriglohnbereich anzusiedeln ist!










Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Dienstag, 28. September 2010 - 18:20:42
Vater ist Alleinverdiener mit einem Bruttolohn von 2500 Euro, Mutter ist Zuhause, versorgt die schulpflichtgen Kinder, geht aber noch einer 400 Euro-Beschäftigung nach. Zusammen hat diese Familie also ca. 2100 Euro netto.
Bei 2500 Brutto bekommt man (Steuerklasse 3, 2 Kinderfreibeträge) ca 1860 Euro netto. Zusammen mit den 400 Euro der Ehefrau kommt man also immerhin auf 2260 Euro netto. Und da kommt noch das Kindergeld (2 * 184 Euro) dazu, das in Deiner Rechnung nicht auftaucht.
Macht also ca 2630 Euro netto.

 8)
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Capitano am Dienstag, 28. September 2010 - 19:56:04
Ok, da hab' ichs ja wieder geschafft der Doppelarsch zu sein.  >:D  :o  ;D


@groundstar:
                      Da geb ich Dir voll und ganz Recht !


Ohne Kommentar..

Oh doch, ich finde das Zitat äußerst passend - denn wie so oft polemisiert Geißler,  in dem Artikel mit dem 'christlichen Menschheitsbild'.

...

Jemanden mit Göbbels zu vergleichen ist niemals passend, sondern sehr bedenklich, meine Liebe. Sowas tut man/Frau nicht!

Keinesfalls polemisiert Geißler hier, sondern er erinnert die Mächtigen, dass sie die christlichen Grundwerte auf Ihre Fahnen geschrieben haben und nicht das 1 x 1 der Pofitgier.

Ein 80 jähriger ex Generalsekretär der CDU , der diese Ideale vorlebt, darf das.


Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 29. September 2010 - 00:30:03
Mal ein paar Fakten, die in den Vergleich zu stellen sind. Ausgangssituation ist gleich: eine Familie, Vater, Mutter, zwei Kinder (10 und 15 Jahre)

Hartz IV

Vater erhält 359 Euro, die Mutter 323, Kind A 287 und Kind B 251 Euro.
Das macht zusammen 1220 Euro.
Dieses Geld dient NUR zur Deckung des täglichen Bedarfes.


Familie Arbeit

Vater ist Alleinverdiener mit einem Bruttolohn von 2500 Euro, Mutter ist Zuhause, versorgt die schulpflichtgen Kinder, geht aber noch einer 400 Euro-Beschäftigung nach. Zusammen hat diese Familie also ca. 2100 Euro netto.
Davon zahlen sie 750 Euro Miete (inkl. Nebenkosten), unterhalten ein Auto (der Vater muß ja zur Arbeit), das wir mal mit niedrigen 100 Euro im Monat einkalkulieren. Die GEZ-Gebühren, Heizkostennachzahlung, Müllabfuhr etc. kalkulieren wir einfach mal mit niedrigen 40 Euro p.M. und wären damit dann auf dem Stand, der beide Familien gleichstellt.

Familie Arbeit ist mit 1210 Euro für den täglichen Bedarf  dabei.

Und nun erzählt mir bitte nicht, daß 2500 Euro brutto im Niedriglohnbereich anzusiedeln ist!





Meine Rechnung geht anders, kommt aber zu einem ähnlichen Ergebnis:

Zitat
Vater erhält 359 Euro
die Mutter 323
Kind A 287
und Kind B 251 Euro
Das macht zusammen 1220 Euro

dazu kommt die ("halbwarme")Miete: mindestens ca 500 Euro, vermutlich mehr (kennt hier jemand konkrete Zahlen bezüglich der Mietpreise?)

sind wir schon bei 1720 Euronen; mindestens

dazu kommt Krankenkasse (die Verdiener unter uns mögen mal auf ihen Lohzettel kucken: Ja, wir zahlen für die Krankenkasse), in unserem Falle mindestens 150 Euro, wahrscheinlich mehr

sind wir schon bei 1870 Euro, wahrscheinlich mehr

dazu kommt die GEZ Gebühr*, macht 1887 Euro

dann kam bislang die Rentenkasse mit dem Mindestbeitrag dazu, geschätzt 100 Euro, sind wir bei 1987 Euro

Heizkostenzuschuss, geschätzte einmalig 120 Euro, vermutlich mehr, umgelegt macht 1997 Euro

also runde 2000 Euro monatlich.

Nicht gerechnet die diversen Vergünstigungen, für die ein Arbeitnehmer geldwerten Vorteil versteuern müsste. Beispiel: In Hamburg gibt es das sogenannte "Sozialticket" für den HVV für (wen ich mich recht entsinne) 38 Euro. Um die gleiche Leistung vom HVV zu erhalten muss ein arbeitender Mitbürger runde 88 Euro berappen. Hätte er diese vergünstigung zB weil sein Arbeitgeber einen entsprechenden Kontrakt mit dem HVV hat, müsste er die eingesparten 50 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. u.a.m.



Von den genannten runden 2000 Euro (und nun glaube doch nicht einer, das seien Zahlen, die ich mir aus den Fingern gesogen hätte. Ich weiß Fälle mit exakt diesen Konstellationen, und auf deren Bescheid stand ziemlich genau diese Zahl, ggf. sogar mehr!) wird das Kindergeld abgezogen, dann kommen wir auf runde 1650 Euro.

Dazu kommt das Geld für etwaige Klassenreisen (siehe das Urteil des Weiß-der-Geier-was-für ein-Gerichtes --> Blubb?) und noch diverse weitere Vergünstigungen, die wir hier jetzt gar nicht alle aufzählen wollen.

Also runde 1650 Euro fürs Nichtstun!

Nun machen wir mal die Rechnung auf für einen Kfz-Mechaniker in Schleswig-Holstein mit fünf Jahren Berufserfahrung, der gemäß Tarif (und den hat die Gewerkschaft unterschieben!) brutto ca 2200 Euro (Quelle: Hans-Böckeler-Stiftung) erhält:

Jahr 2010    Monat
Brutto-Arbeitslohn: 2.200,00
Lohnsteuer: 73,67
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer: 0,00**
Krankenversicherung: 173,80
Pflegeversicherung: 21,45
Rentenversicherung: 218,90
Arbeitslosenversicherung: 30,80
Netto-Arbeitslohn: 1.681,38
Stand 09/2010
Berchnet auf spiegel online (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html)

1681,38 für denjenigen, der arbeitet und 1650 Euro für denjenigen, der nicht arbeitet

Das ist unsozial und eine himmelschreiende Ungerechtigkeit!

irgendwas an meinen Zahlen falsch?

* fände ich für Radio (5 Euro nochwas) völlig ok, für TV ist es eine Frechheit!
** Ich bin davon ausgegangen, dass der Mann nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechtes ist


Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Slartibartfass am Mittwoch, 29. September 2010 - 06:51:27
dazu kommt Krankenkasse (die Verdiener unter uns mögen mal auf ihen Lohzettel kucken: Ja, wir zahlen für die Krankenkasse), in unserem Falle mindestens 150 Euro, wahrscheinlich mehr
[...]
dann kam bislang die Rentenkasse mit dem Mindestbeitrag dazu, geschätzt 100 Euro, sind wir bei 1987 Euro
Ich finde es ein wenig seltsam, dass Du die Gelder, die "der Staat" direkt an die Sozialversicherungen abführt, auf das "Nettoeinkommen" der Hartzvierlers draufrechnest.


Edit:
Zitat
Brutto-Arbeitslohn: 2.200,00
[...]
Netto-Arbeitslohn: 1.681,38
+ Kindergeld für 2 Kinder (368 Euro) macht das 2049 Euro.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Kuno am Mittwoch, 29. September 2010 - 08:09:29
Das Verhältnis:" Arbeitender - Harz 4 Empfänger" stimmt einfach nicht.
Da kann man im Einzelfall rechnen wie man will.
Und ich komme nochmal (siehe oben) auf die Schwarzarbeit die es sicher gibt.

DIE lachen uns doch aus !!!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Moni84 am Mittwoch, 29. September 2010 - 08:52:18
Hartz IV

Vater erhält 359 Euro, die Mutter 323, Kind A 287 und Kind B 251 Euro.
Das macht zusammen 1220 Euro.
Dieses Geld dient NUR zur Deckung des täglichen Bedarfes.

Diese Berechnung ist ein wenig falsch. Bei einem verheirateten Ehepaar bekommen beide Erwachsenen 90% des Regelsatzes = 323.- €. Bei den Kindern wird das Kindergeld wieder abgezogen, da es als Einkommen gilt.

Vater = 323.-
Mutter = 323.-
Kind A = 103.-
Kind B = 67.-
gesamt: 816.-

Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Die werden anhand einer abstrakten Wohnungsmarktanalyse berechnet und unterscheiden sich je nach Wohnort. Im Kreis Steinburg liegt der Höchstsatz bei 559.- €, den eine 4köpfige Familie aber nicht bekommen wird.

Das macht zusammen maximal 1375.- €, von dem alles zu bestreiten ist. Man kann sich von der GEZ befreien lassen, aber sobald man einen 400.-€-Job annimmt und zusätzliches Einkommen erzielt, wird die GEZ-Befreiung gestrichen. Bei der Krankenkasse müssen auch die normalen Zuzahlungen geleistet werden, bis der 2%ige Anteil zur Befreiung erreicht ist.

Und falls Fragen auftauchen, nein, ich lebe nicht vom Arbeitslosengeld 2.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 29. September 2010 - 12:18:14
Hartz IV

Vater erhält 359 Euro, die Mutter 323, Kind A 287 und Kind B 251 Euro.
Das macht zusammen 1220 Euro.
Dieses Geld dient NUR zur Deckung des täglichen Bedarfes.

Diese Berechnung ist ein wenig falsch. Bei einem verheirateten Ehepaar bekommen beide Erwachsenen 90% des Regelsatzes = 323.- €. Bei den Kindern wird das Kindergeld wieder abgezogen, da es als Einkommen gilt.

Vater = 323.-
Mutter = 323.-
Kind A = 103.-
Kind B = 67.-
gesamt: 816.-

Dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Die werden anhand einer abstrakten Wohnungsmarktanalyse berechnet und unterscheiden sich je nach Wohnort. Im Kreis Steinburg liegt der Höchstsatz bei 559.- €, den eine 4köpfige Familie aber nicht bekommen wird.

Das macht zusammen maximal 1375.- €, von dem alles zu bestreiten ist. Man kann sich von der GEZ befreien lassen, aber sobald man einen 400.-€-Job annimmt und zusätzliches Einkommen erzielt, wird die GEZ-Befreiung gestrichen. Bei der Krankenkasse müssen auch die normalen Zuzahlungen geleistet werden, bis der 2%ige Anteil zur Befreiung erreicht ist.

Und falls Fragen auftauchen, nein, ich lebe nicht vom Arbeitslosengeld 2.


Die Wohnungsmarktanalyse ist mitnichten abstrakt. Es wurden 11500 Wohnungen gelistet um Durchschnittswerte für Wohnraum im Kreis Steinburg zu analysieren. Das wurde deshalb gemacht, um eine faire Mietkostenberechnung zu erreichen und eine gerichtsfeste Datenbasis zu haben.

Angemessene Kostender Unterkunft im Stadtbereich Itzehoe für

1 Person mtl.301,00€,
2 Personen 361,00€,
3 Personen 405,00€ incl.Grundmiete,Neben-/Betriebskosten
zzgl.angemessene Heizkosten für max.45/60/70m² Wohnfläche

Bei Kindern kommt es ja auch auf das Alter an, wie hoch der Bedarf ist; der Bedarf wird prinzipiell durch das Kindergeld gedeckt, das bis zum Erreichen des Bedarfssatzes aufgestockt wird.

Dazu gibt es noch das "Schulstarterpaket", das pro Schuljahr und Kind 100 EUR beträgt.

Alleinerziehende bekommen einen Mehrbedarf zwischen 43EUR und 129EUR bezahlt.

Und Krankenkassenzuzahlungen muss ein Arbeitnehmer aus auch seinem Nettolohn bezahlen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Purple Joe am Mittwoch, 29. September 2010 - 13:44:12
Gestern gab es zu dem Thema ja Late Night by Maischberger. Hat ja vielleicht jemand gesehen.
Lindner, Baring, Wagenknecht, HartzIV-Mama und Koch Rach !

Solche Typen wie FDP-Lindner sind an Zynismus kaum zu überbieten. Lindner hat gesagt:
„Es gibt auch ein Lebensmodell, ein neues, das heißt `Alleinerziehende´. Da werden mit drei, vier Männer zwei, drei Kinder gezeugt, und da fällt einem dann schlichtweg der Name auf dem Amt nicht ein.“
Da hätte ich am liebsten abgeschaltet und habe mich geschämt für die FDP! Welch ein bösartiger Zynismus !

Publizist Baring, mindestens ebenso arrogant wie Lindner, hat nicht mehr zu bieten, als die alte "bei Eurer DDR"-Karte gegen Wagenknecht zu ziehen.

Der Rach war wohl der einzige, der die politischen Fehler von HartzIV klar ansprach.

Mein Fazit:

Was man braucht ist ein vernünftiger Mindestlohn und eine angemessene Hartz-IV-Erhöhung. Dann bleibt auch das Lohnabstandsgebot gewahrt.

Aber nein, solche gerechten Forderungen werden als masslos aus der Klientel-FDP-Ecke verunglimft.
Lieber den Stromkonzeren 100 Milliarden zuschustern und sich aus der Solidarität der Krankenversicherung verabschieden.
Die Deutschen müssten wie die Franzosen oder damals die Leipziger auf die Strasse gehen - so lange, bis es Neuwahlen gibt und wir die FDP-Lobbypolitiker los sind.

Politik und Gesellschaft haben zwei Generationen vollkommen in Stich gelassen, wie man bei dem Projekt von dem Rach im Moment gut "bewundern" kann. Die Geschichte von Lehrern, die mit ihren Schülern zusammen kochen und essen mußten, sprach dazu Bände.
Geld ist kein Ersatz. Geld bildet Menschen nicht aus. Geld verdirbt die Moral.

Ich jedenfalls mache aus meinem Herzen keine Mördergrube und rechne hier theoretische Brutto/Netto Verdienste zusammen sondern denke mir, das vieles so schief läuft weil wir es nicht besser verdienen. Denn unsere Vertreter in der Politik sind nur so gut wie wir es verdienen.
Stichworte Euro-Job, Niedriglohn, Aufstocker, Zeitarbeit usw usf haben wir denen zu verdanken und führen zu dem, was ihr hier diskutiert.


Grüße

Purple
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Capitano am Mittwoch, 29. September 2010 - 14:01:06
Danke Purple Joe!

Gut zu wissen, dass  es hier und da noch Vernunft und gesunden Menschenverstand  gibt!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Mittwoch, 29. September 2010 - 14:46:31
... und sich aus der Solidarität der Krankenversicherung verabschieden.

Da will ich gerne einhaken: Ich wäre bereit, mich solidarisch Krankenzuversichern, wenn denn auch die Solidarität nicht nur bedeutet, das man zahlt aber keine Leistung bekommt. Die Krankenversicherung meiner Kinder wird nicht vom Steuerzahler bezahlt, sondern von dem Geld, das ich erwirtschafte. Über meine nicht zu geringen Steuern zahle ich aber auch für Kinder in der gesetzlichen KV. Und zudem kann meine Frau keine gesetzlich garantierten Urlaub bei Erkrankung unserer Kinder bekommen, weil ich Selbständig bin.

Über die Ökosteuer bezahle ich dafür, das die Beiträge für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, aus der ich nie einen Cent sehen werde, niedrig bleiben können. Also erzähl mir nix vonm Solidarität.
Solidarität ist keine Einbahnstrasse!

Und zu "Klientel": Purple, das hat jede Partei: Bei der SPD soll es der "Arbeiter" bsein, bei den Linken der ALG II-Empfänger und bei den Grünen die liberale Bildungsbürgerschaft.

Zitat

Stichworte Euro-Job, Niedriglohn, Aufstocker, Zeitarbeit usw usf haben wir denen zu verdanken und führen zu dem, was ihr hier diskutiert.


Wer hat's erfunden? Und zudem noch verfassungswiedrig gestaltet?
Nicht die FDP, nicht die CDU - nein, es waren SPD und die Grünen, also diejenigen, die jetzt schreien:" Haltet den Dieb"!  ::)

Und Zahlen sind nunmal Fakten, auf deren Basis man diskutieren kann. Das andere sind emotionale Dinge, da wird man nie eine Basis finden.

Und Rach: Ja, ein gutes Projekt mit einer Message, die ich gerne auch verbreite. Aber für Rach natürlich auch Mittel zum Zweck.
Und ohne Geld, Purple, würde auch das nicht gehen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ae8090 am Mittwoch, 29. September 2010 - 15:21:31
Ich bin ja kein Politiker, verstehe wenig von Wirtschaft im Allgemeinen und Volkswirtschaft im Besonderen, aber ich habe mir einmal ein paar Gedanken gemacht, wie unsere Gesellschaft auch geregelt werden könnte. Eine Bemerkung vorweg: Im ersten Punkt erwähne ich einen Mindestlohn von 7 Euro. Mir geht es dabei weniger um die Höhe dessen, sondern mehr um das Verhältnis zwischen Mindestlohn und dem in Punkt 2 erwähnten Bürgerlohn, sprich: Das Lohnabstandsgebot.

Vielleicht hilft dieser Beitrag, die Diskussion mal von der Ebene 'Ich kenne aber einen Hartz IV Empfänger, der hat einen goldenen Wasserhahn' bzw 'Ich kenne einen, der hat noch nichtmal das Geld für Seife' runterzuholen und sachlich orientiert in die Zukunft unserer Gesellschaft zu denken.

Übrigens: Wer kann mir verraten, bei welcher Partei ich mich mit diesen meinen Vorstellungen verorten kann?

   Es wird ein bundesweiter Mindestlohn von 7,00 € eingeführt, der auch für Firmen mit Sitz im Ausland gilt, sobald sie in Deutschland tätig werden.

   Umwandlung des ALG II in einen kommunalen Bürgerlohn. Für diesen Bürgerlohn sind 20 Stunden/Woche bürgerschaftliche Arbeit zu leisten und 20 Stunden/Woche sind für Arbeitssuche vorgesehen. Qualifizierung sowie etwaige Nebenjobs werden auf beide Zeitkontingente jeweils fifty-fifty angerechnet. Dieser Bürgerlohn ist ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt, welches vom Bund über die jeweilige Wohnortgemeinde ausgezahlt wird. Arbeitsort für die bürgerschaftliche Arbeit ist in aller Regel auch die Wohnortgemeinde.

   Die Höchstgrenze des kommunalen Bürgerlohnes (vormals ALG II) liegt 25 % unterhalb der Grenze Mindestlohn X 168 (also in diesem Beispiel 25% weniger als € 1176,--), zzgl Kindergeld.

   Kindergeld grundsätzlich und für alle jeweils hälftig in bar und hälftig als Sachleistung in Form von Gutscheinen über kostenlose Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikzügen, Jugendwehren etc.

   Abschaffung von Erziehungsgeld, Betreuungsgeld etc, stattdessen kostenlose Kinderbetreuung und Ganztagsschule. Einbindung von Sportvereinen, Musikzügen, Kirchengemeinden, Fahrschulen etc in die Nachmittagsprogramme der Ganztagsschulen.

   Rückwirkende Studiengebühren bei Berufen, die mittels ihres Studiums höhere Gehälter erzielen (zB Ärzte, Rechtsanwälte, Ingeneure, Wirtschaftsvorstände etc). Zinsfreie Stundung dieser Studiengebühren, solange kein überdurchschnittliches Einkommen erzielt wird (mindestens anderthalb Mal so hoch wie der Durchschnittsverdiener, Progression bis zum fünffachen Durchschnittesverdienst)

   Progression bei Sozialabgaben analog der Progression bei der Lohn/Einkommenssteuer

   Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 50% bei gleichzeitiger Entzerrung der Progression. Höchststeuersatz bei einem mehr als 10-fachen des durchschnittlichen, tariflichen Einkommens von Facharbeitern (derzeit ca. beim 1.7-fachen; das erreichen viele „normale“ Facharbeiter mindestens im Dezember, oft auch darüber hinaus)

   Abschaffung der absolut unsozialen Steuerklasse 6. Eine etwaige zweite Steuerklasse ist grundsätzlich mit der ersten identisch.

   Boni und sonstige Gehaltszusatzleistungen für Vorstände sind für Unternehmen lediglich bis zum 10-fachen des Gehaltes des Bundespräsidenten per anno und Person steuerlich absetzbar. Lediglich 50 % des Bonus darf unmittelbar ausgezahlt werden, die restlichen 50% werden auf ein Treuhandkonto bei der Bundesbank eingezahlt und können nach fünf Jahren ausgezahlt werden, sofern der Betrieb in diesen fünf Folgejahren weder sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen noch Ausbildungsplätze abgebaut hat und keinerlei staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat. Den Zinsgewinn erhält die Bundesbank. Sollte das Treuhandkonto nicht zur Auszahlung kommen, erhält die Bundesagentur für Arbeit das Vermögen mit der Maßgabe, mit diesem Geld überbetriebliche Ausbildungsplätze zu fördern.

   Boni und sonstige Gehaltszusatzleistungen für Mitarbeiter/innen, die nicht dem Vorstand eines Unternehmens angehören, sind für Firmen lediglich bis zum 5 fachen des Gehaltes des Bundespräsidenten per anno und Person steuerlich absetzbar. Lediglich 50 % des Bonus darf unmittelbar ausgezahlt werden, die restlichen 50% werden auf ein Treuhandkonto bei der Bundesbank eingezahlt und können nach fünf Jahren ausgezahlt werden, sofern der Betrieb in diesen fünf Folgejahren weder sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen noch Ausbildungsplätze abgebaut hat und keinerlei staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat. Den Zinsgewinn erhält die Bundesbank. Sollte das Treuhandkonto nicht zur Auszahlung kommen, erhält die Bundesagentur für Arbeit das Vermögen mit der Maßgabe, überbetriebliche Ausbildungsplätze zu fördern.

   Zeitarbeit ist ein wichtiger Faktor der Flexibilität der Wirtschaft. Viele Unternehmen sind darauf angewiesen, kurzfristig auf diese Weise Personal akquirieren zu können. Die Gesamtzahl der durch Zeitarbeiter/innen geleisteten Arbeitsstunden in einem Unternehmen darf per Anno 10 % der Arbeitsstunden durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht übersteigen.

   Die Gesamtzahl der durch 400-Euro-Kräfte geleisteten Arbeitsstunden in einem Unternehmen darf per Anno 10 % der Arbeitsstunden durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nicht übersteigen.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 29. September 2010 - 17:46:43
Über die Ökosteuer bezahle ich dafür, das die Beiträge für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, aus der ich nie einen Cent sehen werde, niedrig bleiben können. Also erzähl mir nix vonm Solidarität.
Solidarität ist keine Einbahnstrasse!

Du zahlst die Ökosteuer, damit der Staat Geld für den Haushalt generieren kann. Steuern werden nicht zweckgebunden erhoben, wie bereits an anderer Stelle in diesem Forum dargelegt. Alle Steuern fließen in einen Topf, aus dem alle möglichen Dinge bezahlt werden.

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Dass man jetzt nicht mehr mit Zahlen über ein Thema diskutieren darf, wo es vordergründig um Zahlen geht, finde ich auch etwas befremdlich. Aber das ist dann ja zynisch...
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Purple Joe am Mittwoch, 29. September 2010 - 19:37:35
@ ae8090
Zitat
Übrigens: Wer kann mir verraten, bei welcher Partei ich mich mit diesen meinen Vorstellungen verorten kann?

Also  .... so eine "Volkspartei" gibt es nicht. Nicht mal annähernd. Sie wäre alternativlos. Kann mir denken, das so etwas ziemlich populär wäre. Sollte es so etwas nicht geben müßte es erfunden werden. Noch etwas mehr nach rechts, das liegt ja gerade im Trend (Siehe Niederlande, Skandinavien) und der Erfolg sollte gesichert sein. Jedenfalls temporär.

@blubb
Zitat
Dass man jetzt nicht mehr mit Zahlen über ein Thema diskutieren darf, wo es vordergründig um Zahlen geht, finde ich auch etwas befremdlich. Aber das ist dann ja zynisch...

wer hat denn geschrieben das nicht mehr mit Zahlen über dieses Thema diskutiert werden darf?
Ich persönlich finde nur, das es sinnlos ist. Ähnlich wie mit Statistiken oder Gutachten.
Die reine politische Auseinandersetzung mit denen, die den Hebel in der Hand haben, die fehlt. Die fehlt hier und anderswo.

Nach meiner Meinung ist das Sparen "Politik" geworden, dadurch haben sich die Löhne nach unten der HartzIV Grenze bewegt und nur deshalb gibt es diese Diskussion.
Denke an den Wahlkampf, Herr Schwesterwelle, Arbeit muß sich lohnen,*räusper -- -weiß das ich jetzt gemein bin und die FDP an ihre Wahlversprechen erinnere, und vergleiche es mit der Realität.

Bist du wirklich der Überzeugung, das jede HartzIV Familie gleich viel Geld hat wie eine durchnschnittliche "arbeitende" Familie?

@Kuno   
Zitat
Und ich komme nochmal (siehe oben) auf die Schwarzarbeit die es sicher gibt.
DIE lachen uns doch aus !!!

hast du eine Idee, warum dein meiner Meinung nach richtiger Einwurf zur Schwarzarbeit und HartzIV so "links" liegen gelassen wird ?



Gruß

Purple
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Blubb am Mittwoch, 29. September 2010 - 19:52:17

Bist du wirklich der Überzeugung, das jede HartzIV Familie gleich viel Geld hat wie eine durchnschnittliche "arbeitende" Familie?

Ehrlich gesagt, weiß ich es nicht. Woher auch? Die Statistiken widersprechen sich allenthalben, ich kenne keine Familie, die Hartz IV bezieht und keine Familie, wo die Eltern nur Geringverdiener sind.

Dennoch bin ich der Meinung, dass man, sofern man alleine wohnt, mit € 364 für den eigenen Lebensbedarf wunderbar hinkommt und auf relativ wenig verzichten muss. Nahezu jeder Student muss von einem Betrag, der in diesem Bereich liegt, leben und kein Student, den ich kenne und das sind dann doch einige, verhungert, muss auf Freizeitaktivitäten verzichten oder kann nicht vor die Tür gehen. Teilweise haben Studenten sogar noch weniger als die besagten € 364. Wenn man BAföG-Höchstsatz bekommt, was ja nun nicht immer der Fall ist, muss man trotzdem noch nebenher arbeiten, denn von diesem muss man die Miete zahlen UND den täglichen Lebensbedarf decken. Das reicht in keiner deutschen Großstadt und auch nicht in den kleineren Universitätsstädten. Und zum Thema BAföG gibt es keine dreitausend Annewillplasbergmaischbergerillner-Sendungen, keine über Wochen und Monate geführte Riesendebatte in den Zeitungen und keine Megademos von Sozialverbänden, Gewerkschaften, etc.. Was letztes Jahr im Sommer passiert ist, war allenfalls ein Strohfeuer und schloss durch den Wust an Themen einen Großteil der Studenten aus. DAS geht mir auf die Nerven. Es interessiert kaum jemanden in der Öffentlichkeit und ich prophezeie, dass es in Zukunft auch niemanden interessieren wird.

Im Übrigen möchte ich mal anmerken, dass Herr Lindner in der FDP sicher nicht repräsentativ ist, sondern an der Basis genauso ein Abbild der Gesellschaft ist, wie jede andere Pertei auch. Da sind nicht nur Millionäre und Gutverdiener Mitglied.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Purple Joe am Mittwoch, 29. September 2010 - 20:04:06
@blubb     deine Meinung ist ja nicht falsch, solange es eben um einen Empfänger in einer Idealsituation geht, ohne " Störfaktor"  ;D
was aber ist mit den anderen, den Alten, Kranken usw ?
Ist die Regel im Satz?

Gehen ja wohl nicht alle z.B. zur Tafel weil sie mehr Geld für wasweißichnicht brauchen.

Deine anderen Einwürfe sind interessant, aber leider OT solange es um Bildungskosten, Studiengebühren usw. geht. Ich finde auch, das da vieles unter den Teppich gekehrt wird.

Gruß

Purple
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Capitano am Mittwoch, 29. September 2010 - 20:18:00
@ Blubb
Kann aber auch sein, dass Du Äpfel mit Birnen vergleichst. Als Student invenstiert man in seine Ausbildung, hat ein Ziel vor Augen (sollte zumindest so sein) und nimmt dafür einige Jahre Entbehrungen in Kauf. Ich musste auch mit sehr wenig BAföG auskommen und nebenbei jobben, um über die Runden zu kommen. Heute würde ich mit diesem Geld absolut nicht mehr auskommen. Wir haben übrigens damals auch schon für höheres BAföG demonstriert, hat auch damals keinen interessiert, aber die Demos waren g...

@ae8090: Lass uns ein Partei gründen, ich bin dabei!

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Purple Joe am Mittwoch, 29. September 2010 - 20:30:29
ich bin auch dabei !
Nur eine Frage ---
Wie wollt ihr / wir zu Geld kommen?  wollt ihr auch lügen und betrügen, hinterziehen und vertuschen wie die jetzige Regierungskoaliation oder sollen die Ideale etwas höher gehängt werden *zwinker


Gruß

Purple
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Mittwoch, 29. September 2010 - 20:38:17


@ae8090: Lass uns ein Partei gründen, ich bin dabei!



.... und schon sind wir zu VIERT! ;D
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Kuno am Donnerstag, 30. September 2010 - 07:10:06
Harz 4 und Schwarzarbeit wäre vielleicht ein neues Thema !
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Sanni am Donnerstag, 30. September 2010 - 08:10:15

Bist du wirklich der Überzeugung, das jede HartzIV Familie gleich viel Geld hat wie eine durchnschnittliche "arbeitende" Familie?


Hier möchte ich mal einhaken.
Nun läßt sich ja auch wieder über die Definition durchschnittliche, arbeitende
Familie diskutieren.
Aber gehen wir mal von einem Verdiener aus, da sich Mutter ja um die Kinder kümmert.

Dann ist diese Frage eindeutig mit JA, bei einer vergleichbaren (Personenzahl)
von Hartz IV lebenden Familie, zu beantworten!

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Sanni am Donnerstag, 30. September 2010 - 08:15:03
Gestern gab es zu dem Thema ja Late Night by Maischberger. Hat ja vielleicht jemand gesehen.
Lindner, Baring, Wagenknecht, HartzIV-Mama und Koch Rach !

Solche Typen wie FDP-Lindner sind an Zynismus kaum zu überbieten. Lindner hat gesagt:
„Es gibt auch ein Lebensmodell, ein neues, das heißt `Alleinerziehende´. Da werden mit drei, vier Männer zwei, drei Kinder gezeugt, und da fällt einem dann schlichtweg der Name auf dem Amt nicht ein.“
Da hätte ich am liebsten abgeschaltet und habe mich geschämt für die FDP! Welch ein bösartiger Zynismus !

Vorweg, ich habe es nicht gesehen!

Aber bitteschön, wo ist hier der Zynismus?

Diese "Vorgehensweise" ist durchaus nicht unüblich.

In der Berechnung gibt es ja sogar einen MEHRBEDARF für Alleinerziehende  :o
Ich frage doch einfach mal warum?
Vielleicht kann das ja mal jemand so erklären, daß ich es für sinnvoll halte....

Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 30. September 2010 - 10:15:03
Über die Ökosteuer bezahle ich dafür, das die Beiträge für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, aus der ich nie einen Cent sehen werde, niedrig bleiben können. Also erzähl mir nix vonm Solidarität.
Solidarität ist keine Einbahnstrasse!

Du zahlst die Ökosteuer, damit der Staat Geld für den Haushalt generieren kann. Steuern werden nicht zweckgebunden erhoben, wie bereits an anderer Stelle in diesem Forum dargelegt. Alle Steuern fließen in einen Topf, aus dem alle möglichen Dinge bezahlt werden.

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Dass man jetzt nicht mehr mit Zahlen über ein Thema diskutieren darf, wo es vordergründig um Zahlen geht, finde ich auch etwas befremdlich. Aber das ist dann ja zynisch...

Prinzipiell hast Du ja recht, aber lies mal bitte hier: (http://www.bmu.de/wirtschaft_und_umwelt/oekologische_steuerreform/doc/4027.php)

Zitat:
" Die Einnahmen werden ganz überwiegend zur Senkung der Lohnnebenkosten eingesetzt, indem für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen die Rentenversicherungsbeiträge gesenkt werden. Ein kleinerer Teil wird für die Förderung der erneuerbaren Energien und der energetischen Gebäudesanierung verwendet; hinzu kommen Steuerbegünstigungen u.a. für effiziente Kraftwerke und den öffentlichen Verkehr. Damit wird zum einen der Klimaschutz gefördert und unterstützt; zum anderen wird Arbeit verbilligt und attraktiver gemacht.
Effekte

Ohne die Ökosteuer wären die Beiträge zur Rentenversicherung um 1,7 Prozentpunkte höher. Durch diese Senkung der Lohnnebenkosten wurden nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 250.000 Arbeitsplätze neu geschaffen bzw. gesichert. "
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 30. September 2010 - 10:18:31
ich bin auch dabei !
Nur eine Frage ---
Wie wollt ihr / wir zu Geld kommen?  wollt ihr auch lügen und betrügen, hinterziehen und vertuschen wie die jetzige Regierungskoaliation oder sollen die Ideale etwas höher gehängt werden *zwinker


Gruß

Purple

Tja - Geld regiert die Welt und ohne geht halt nicht.

Und die oben gennanten Adjektive gelten ebenso für alle Vorgaängerregierungen, egal welcher Coleur.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Purple Joe am Donnerstag, 30. September 2010 - 14:17:06

Bist du wirklich der Überzeugung, das jede HartzIV Familie gleich viel Geld hat wie eine durchnschnittliche "arbeitende" Familie?


Hier möchte ich mal einhaken.
Nun läßt sich ja auch wieder über die Definition durchschnittliche, arbeitende
Familie diskutieren.
Aber gehen wir mal von einem Verdiener aus, da sich Mutter ja um die Kinder kümmert.

Dann ist diese Frage eindeutig mit JA, bei einer vergleichbaren (Personenzahl)
von Hartz IV lebenden Familie, zu beantworten!



ich hatte versucht, die Debatte von den nackten Zahlen wegzuleiten,weil es m.M. nach nichts bringt mit gefährlichem Halbwissen Zahlenkolonnen aneinander zu reihen.
Ich streite nicht ab, das es sein kann, das manche gleich da stehen wie "arbeitende" Familien.
Meine Betonung lag jedoch auf das Wort "Jede" ! 

Gruß

Purple
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Purple Joe am Donnerstag, 30. September 2010 - 14:26:51
ich bin auch dabei !
Nur eine Frage ---
Wie wollt ihr / wir zu Geld kommen?  wollt ihr auch lügen und betrügen, hinterziehen und vertuschen wie die jetzige Regierungskoaliation oder sollen die Ideale etwas höher gehängt werden *zwinker


Gruß

Purple

Tja - Geld regiert die Welt und ohne geht halt nicht.

Und die oben gennanten Adjektive gelten ebenso für alle Vorgaängerregierungen, egal welcher Coleur.

Vorgänger ... Pah !   Es wird die Zeit wiederkommen, da werden diejenigen, die gegen das Volk regieren dieses auch zu spüren bekommen. Und da sieht es denn für eure Klientel-Partei schlecht aus. Ich rechne mal sogar damit, das bei den anstehenden Landtagswahlen sich die Bürger an den offensichtlichen Lügen der gelben Königsmacher erinnern werden.
Euer Schicksal !  Nach vorne schauen, nicht zu den Vorgängern ... aber wem sage ich das!  Trotzdem alles Gute ....



Purple
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Katja am Donnerstag, 30. September 2010 - 15:28:36
ich bin auch dabei !
Nur eine Frage ---
Wie wollt ihr / wir zu Geld kommen?  wollt ihr auch lügen und betrügen, hinterziehen und vertuschen wie die jetzige Regierungskoaliation oder sollen die Ideale etwas höher gehängt werden *zwinker


Gruß

Purple

Tja - Geld regiert die Welt und ohne geht halt nicht.

Und die oben gennanten Adjektive gelten ebenso für alle Vorgaängerregierungen, egal welcher Coleur.

 ??? Schätzeken, die meintest Du nicht, oder? Dat sind nämlich Verben (Tu-Wörter ;) ) , die Purple aufgezählt hat, und keine Wie-Wörter ;)


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Aber das Geld kommt doch durch die Steuern rein - wir würden ja nicht alles abschaffen!
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: Michael Hein am Donnerstag, 30. September 2010 - 16:01:07
Tja - Geld regiert die Welt und ohne geht halt nicht.

So ist es. Diskusionsstoff dazu bringt auch die financial crimes (http://www.financial-crimes.net/) in ihrer aktuellen Ausgabe.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 30. September 2010 - 18:38:34
ich bin auch dabei !
Nur eine Frage ---
Wie wollt ihr / wir zu Geld kommen?  wollt ihr auch lügen und betrügen, hinterziehen und vertuschen wie die jetzige Regierungskoaliation oder sollen die Ideale etwas höher gehängt werden *zwinker


Gruß

Purple

Tja - Geld regiert die Welt und ohne geht halt nicht.

Und die oben gennanten Adjektive gelten ebenso für alle Vorgaängerregierungen, egal welcher Coleur.

Vorgänger ... Pah !   Es wird die Zeit wiederkommen, da werden diejenigen, die gegen das Volk regieren dieses auch zu spüren bekommen. Und da sieht es denn für eure Klientel-Partei schlecht aus. Ich rechne mal sogar damit, das bei den anstehenden Landtagswahlen sich die Bürger an den offensichtlichen Lügen der gelben Königsmacher erinnern werden.
Euer Schicksal !  Nach vorne schauen, nicht zu den Vorgängern ... aber wem sage ich das!  Trotzdem alles Gute ....



Purple

Ja, ja, immer schon die Fehler der eigenen Klientelpartei herunterspielen.
Wer hat denn über eine Dekade dieses Bundesland an den Rand des Ruins gewirtschaftet? Rot und Rot-Grün.
Das sind Fakten - keine lauen Sprüche wie "gegen das Volk regieren". Um mal in Deinem Duktus zu bleiben: Die haben doch das Geld des Volkes verbraten und verprasst. Und nun sollen die anderen die Asche wegräumen, tun das und werde dafür von den Leuten angegriffen, die verbrannt haben... Toll.
Titel: Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
Beitrag von: ToRü | ToРуз am Donnerstag, 30. September 2010 - 18:44:16
ich bin auch dabei !
Nur eine Frage ---
Wie wollt ihr / wir zu Geld kommen?  wollt ihr auch lügen und betrügen, hinterziehen und vertuschen wie die jetzige Regierungskoaliation oder sollen die Ideale etwas höher gehängt werden *zwinker


Gruß

Purple

Tja - Geld regiert die Welt und ohne geht halt nicht.

Und die oben gennanten Adjektive gelten ebenso für alle Vorgaängerregierungen, egal welcher Coleur.

 ??? Schätzeken, die meintest Du nicht, oder? Dat sind nämlich Verben (Tu-Wörter ;) ) , die Purple aufgezählt hat, und keine Wie-Wörter ;)


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Aber das Geld kommt doch durch die Steuern rein - wir würden ja nicht alles abschaffen!


 :lalala Ertappt. Ist halt doof wenn man Hausaufgaben mit Kind macht und daneben hier schreibt; Prädikate meinte ich, Prädikate