Wenn das BVerfG zu der gleichen Meinung gelangt, wie das niedersächsische Finanzgericht, dann wird sie zumindest nicht mehr erhoben, ähnlich wie bei der Vermögenssteuer. Dort besteht ja nach wie vor ein Gesetz in einer Rumpfversion. Die Steuersätze der Vermögenssteuer sind aber als verfassungswidrig erklärt worden. Deswegen wird diese seit Mitte der 90er auch nicht mehr erhoben.
Mittlerweile hatte sich auch die Meinung breit gemacht, der Soli sei eine Steuer, wie jeder andere auch, trotz des eindeutigen Wortlautes im entsprechenden Gesetz. Daher auch die von Kuno kritisierte "Zweckentfremdung".
Bis es zu einem Urteil kommt, wird es wohl noch ein bisschen dauern.