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Hallo,Zitat von: ae8090 am Sonntag, 11. Oktober 2009 - 22:17:29Wie will Deine Bank dann zurückbuchen? Mein Konto existiert ja nicht mehr.Du existierst aber noch. Und Dich wird sich die Bank halten, nachdem sie den Zurückbucherbefriedigt hat.Zurückbuchen geht bis 6 Wochen nach Quartalsschluß. Bei kriminellen Handlungen auch länger.Beachten muß man aber die beiden unterschiedlichen Buchungsverfahren.http://de.wikipedia.org/wiki/AbbuchungGruß Martin
Wie will Deine Bank dann zurückbuchen? Mein Konto existiert ja nicht mehr.
Ich hole es mir von meiner Bank wieder. Denn die Bank hat es ja auch abgebucht.
Es ist doch nicht mein Risiko wenn von meinem Konto was abgebucht wird, ohne das ich einen Auftrag gegeben habe.
Das glaube ich nicht, das ich dafür verantwortlich bin wenn man ohne meine Genehmigung was abbucht.Haben wir denn keinen Banker hier, der sowas mal genau erklären kann?
Willst Du jetzt zur Volksbank Bagdad pilgern und Dich beschweren?
Die dauernde Wiederholung Deiner Aussage macht sie nicht richtiger.
aber wenn die Jungs und Deerns ohne Deine Genehmigung abbuchen, trägst Du das Risiko.
Wo ist denn der große "Blubb" der auf jede juristische Frage eine Antwort weiß?