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- Probezeit sechs Monate
Abmahnen wegen Kurzerkrankungen geht nicht (arbeitsrechtlich). Kündigung wegen Fehlzeiten nach Ende der Probezeit kann schwierig werden wenn Krankschreibungen vorliegen.
Was soll gehen? Abmahnen oder Kündigen?Und warum so kompliziert? Die "Sachlage" ist klar. Abmahnungen haben den Zweck einen Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner Pflichten zu ermahnen und dann ggf. bei Wiederholung eine Kündigung zu begründen. In der Probezeit kann man auch ohne Abmahnung kündigen. Ob das nach der Probezeit noch so einfach geht, bin ich mir nicht sicher. Im kleinen Betrieb gilt das Kündigungschutzgesetz zwar nicht, aber eine alleinerziehende Mutter könnte da wohl trotzdem noch was rausschlagen. Unternehmerisch ist die Entscheidung klar. Nur moralisch belastet das natürlich.