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Ob das PS so clever ist?
(2) Als gefährlich gelten die in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) genannten Hunde.das sind Hunde der Rassen:Pitbull-TerrierAmerican Staffordshire-TerrierStaffordshire-BullterrierBullterriersowie deren Kreuzungen untereinander
§ 12Zuchtverbot(2) Die Hundehalterin oder der Hundehalter eines Hundes, der nach Absatz 1 nicht zur Zucht eingesetzt werden darf, hat sicherzustellen, dass eine Vermehrung mit diesem Hund nicht erfolgt.
OK, war ein Versuch. (der Hund ist aber kein Mix zwischen Kampfhundrassen, sondern mit einem Labrador)
Sapp,so wirklich zufrieden stellt mich deine Antwort nicht...