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Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?
Zitat von: Slartibartfass am Dienstag, 25. August 2009 - 12:51:09Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist? Meinst Du die 5%-Hürde?
Zitat von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 12:54:48Zitat von: Slartibartfass am Dienstag, 25. August 2009 - 12:51:09Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist? Meinst Du die 5%-Hürde?Nö, die mögliche negative Stimmengewicht.
BundestagswahlFreie Union und "Die Partei" nicht zur Wahl zugelassen(5) 25. August 2009, 14:45 Uhr Die Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Zulassung zur Bundestagswahl der Partei "Die Freie Union" der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgelehnt. Sie darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten. Dasselbe gelte für die von Redakteuren der Satirezeitschrift „Titanic“ gegründete Partei "Die Partei“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Freien Union sowie einen Eilantrag der "Partei“ jeweils als unzulässig zurück. Beide Parteien hatten sich dagegen gewandt, dass sie vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren. Mehr in Kürze
ZitatBundestagswahlFreie Union und "Die Partei" nicht zur Wahl zugelassen(5) 25. August 2009, 14:45 Uhr Die Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Zulassung zur Bundestagswahl der Partei "Die Freie Union" der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgelehnt. Sie darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten. Dasselbe gelte für die von Redakteuren der Satirezeitschrift „Titanic“ gegründete Partei "Die Partei“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Freien Union sowie einen Eilantrag der "Partei“ jeweils als unzulässig zurück. Beide Parteien hatten sich dagegen gewandt, dass sie vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren. Mehr in Kürze Quelle: welt.deaber vermutlich ist das BVerfG ebenfalls inkompetent und verfassungswidrig
Was die Verfassungswidrigkeit des Auszählverfahrens mit der negativen Stimmengewichtung angeht, wollten alle Parteien die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vor der Wahl beschließen, einzig die Unionsfraktion nicht. Die Begründung hast du geliefert.
@ Blubb:Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.
Zitat von: Albrecht am Dienstag, 25. August 2009 - 18:14:43Was die Verfassungswidrigkeit des Auszählverfahrens mit der negativen Stimmengewichtung angeht, wollten alle Parteien die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vor der Wahl beschließen, einzig die Unionsfraktion nicht. Die Begründung hast du geliefert.Die SPD hätte ändern können.
Zitat von: Slartibartfass am Dienstag, 25. August 2009 - 18:31:48Die SPD hätte ändern können. Was überhaupt der größte Gag an der ganzen Geschichte ist. Aus irgendeinem Grund - der uns wohl für immer verschlossen bleiben wird - macht die SPD hier den großen Rückzieher.
Die SPD hätte ändern können.
Zitat von: Albrecht am Dienstag, 25. August 2009 - 18:14:43@ Blubb:Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.Nein. Entweder man schafft das Wahlprüfungsverfahren ab und es gibt nur noch eine eine Anforderung an Unterlagen, die - sagen wir mal - 6 Monate vor der Wahl vollständig eingereicht werden. Wenn diese vollständig sind und den Formalitäten genügen, dann gibt es eine Zulassung zur Wahl. Das ist ein einfaches System, welches weniger Komplikationen mit sich bringt, als eine zusätzliche Prüfung durch den Bundeswahlausschuss, der bei rechtswidriger Beschlussfassung keine Möglichkeit kennt, seine Entscheidung wieder zurückzunehmen, wenn man gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegt. Nur zur Erinnerung. Das ist ein ganz normales Verwaltungsorgan, für das theoretisch ebenso die Regeln des VwVfg gelten.Wenn das nicht geht, dann muss man eine Möglichkeit schaffen ein Gerichtsverfahren vor den Wahlen in Karlsruhe anzustreben. Das Eilverfahren nach § 32 BVerfGG schafft keine ausreichende Möglichkeit Rechtsschutz zu bekommen. Nochmal: Ich glaube, dass hier, das in Art. 19 GG niedergelegte, passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Zudem könnte man auch einen Angriff auf die Menschenwürde annehmen, denn dem Wahlrecht kommt - laut UN - Menschenwürdequalität zu. P.S.: Es geht natürlich nicht um eine Verfassungsbeschwerde.
Zitat von: Blubb am Dienstag, 25. August 2009 - 18:39:37Zitat von: Albrecht am Dienstag, 25. August 2009 - 18:14:43@ Blubb:Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.Nein. Entweder man schafft das Wahlprüfungsverfahren ab und es gibt nur noch eine eine Anforderung an Unterlagen, die - sagen wir mal - 6 Monate vor der Wahl vollständig eingereicht werden. Wenn diese vollständig sind und den Formalitäten genügen, dann gibt es eine Zulassung zur Wahl. Das ist ein einfaches System, welches weniger Komplikationen mit sich bringt, als eine zusätzliche Prüfung durch den Bundeswahlausschuss, der bei rechtswidriger Beschlussfassung keine Möglichkeit kennt, seine Entscheidung wieder zurückzunehmen, wenn man gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegt. Nur zur Erinnerung. Das ist ein ganz normales Verwaltungsorgan, für das theoretisch ebenso die Regeln des VwVfg gelten.Wenn das nicht geht, dann muss man eine Möglichkeit schaffen ein Gerichtsverfahren vor den Wahlen in Karlsruhe anzustreben. Das Eilverfahren nach § 32 BVerfGG schafft keine ausreichende Möglichkeit Rechtsschutz zu bekommen. Nochmal: Ich glaube, dass hier, das in Art. 19 GG niedergelegte, passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Zudem könnte man auch einen Angriff auf die Menschenwürde annehmen, denn dem Wahlrecht kommt - laut UN - Menschenwürdequalität zu. P.S.: Es geht natürlich nicht um eine Verfassungsbeschwerde.Und wer prüft bitte, ob die notwendigen Unterlagen vollständig und fristgemäß eingegangen sind?Blubb, sofern ich recht informiert bin, Irrtum vorbehalten, ist genau dieses die Aufgabe des Bundeswahlausschusses. Der hat nichts, aber auch rein gar nichts inhaltlich zu prüfen (sonst würde die Schwachkopfpartei mit N am Anfang sicherlich jedesmal durchfallen!), sondern prüft nach rein formalen Aspekten:Sind alle Unterlagen eingereicht?Sind sie fristgemäß eingereicht?Sind sie vollständig?Sind sie vollständig ausgefüllt? etc