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... verfassungswidrigen Wahlzulassungsverfahren ...
Zitat von: Blubb am Montag, 24. August 2009 - 13:33:32... verfassungswidrigen Wahlzulassungsverfahren ...Was ist denn verfassungswidrig an dem Zulassungsverfahren?
Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) wird zu den Bundestagswahlen erstmals Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden.Hintergrund ist u.a. die Nichtzulassung einiger kleinerer Parteien.Die "großen" Parteien kämpfen derweil mal wieder mit harten Bandagen und halten sich im Wahlkampf nicht unbedingt an Recht und Ordnung. Nene, auch im Wahlkampf dürfen die Innenstädte keine rechtsfreien Räume werde, liebe Parteien.
Zitat von: Slartibartfass am Montag, 24. August 2009 - 12:50:27Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) wird zu den Bundestagswahlen erstmals Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden.Hintergrund ist u.a. die Nichtzulassung einiger kleinerer Parteien.Die "großen" Parteien kämpfen derweil mal wieder mit harten Bandagen und halten sich im Wahlkampf nicht unbedingt an Recht und Ordnung. Nene, auch im Wahlkampf dürfen die Innenstädte keine rechtsfreien Räume werde, liebe Parteien. @ Slarti: Diesen Zusammenhang hat die OSZE m.W. schon vor einiger Zeit bestritten.ansonsten kann ich mich Albrechts Frage nur anschließen. In jedem dussligen Brieftaubenzuchtverein gibt es bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen, um in den Vorstand gewählt werden zu können. Bei jeder Kommunalwahl gibt es solche Regeln, bei jeder Kirchenwahl (die analog den Kommunalwahlen angehalten werden), bei jeder Landtagwahl etc. Und bei Bundestagswahlen soll das plötzlich nicht gelten? Nicht einzusehen. Sollte es, wie Blubb blubbert*, keinerlei Zulassungsregeln mehr geben (Zitat. "Das Verfahren gehört aus meiner Sicht ersatzlos abgeschafft"), könnte ja noch am Wahltage die von mir einen Tag vorher ins Lebengerufen ae8090-Partei an der Wahl teilnehmen. Wie bitteschön soll das funktionieren? Das kann man im Vatikan machen, wo die Wählerschar durchaus überschaubar ist. Schon bei Liechtenstein dürfte das schwierig werden. Geschweige denn in einem Land mit gut 80 Mio Einwohner/innen.Die formalen Hürden, an denen einige Parteien gescheitert sind, sind nicht sehr hoch: zB eine Unterschrift der Vorsitzenden. Das wird Frau Pauli (für die ich politisch durchaus einige Sympathien habe!) doch wohl auf die Reihe bekommen.Unzureichender Rechtsschutz scheidet definitiv auch aus, denn jede abgelehnte Partei und jedem/jeder abgelehnte/n Bewerber/in steht der Rechtsweg offen; wie ja auch derzeit anhängig. Und das für eine Frage solchen Ranges nicht das königlich bayrische Amtsgericht zuständig ist, sollte sich von selbst verstehen.*@ Blubb: das Wortspiel bot sich hier jetzt an, es war definitiv nicht verletzend gemeint
Unzureichender Rechtsschutz scheidet definitiv auch aus, denn jede abgelehnte Partei und jedem/jeder abgelehnte/n Bewerber/in steht der Rechtsweg offen; wie ja auch derzeit anhängig. Und das für eine Frage solchen Ranges nicht das königlich bayrische Amtsgericht zuständig ist, sollte sich von selbst verstehen.
Die von mir benannte Begründung ist so haarsträuben wie nur irgendwas.
Zitat von: Blubb am Montag, 24. August 2009 - 20:50:11Die von mir benannte Begründung ist so haarsträuben wie nur irgendwas.Und der alte Gevatter Freud liest hier milde lächelnd mit ...
@ Slarti: Diesen Zusammenhang hat die OSZE m.W. schon vor einiger Zeit bestritten.
übrigens: Jede/r von Euch ... neee ... von uns kann etwas für die demokratischen Wahlen hier in Deutschland tun und sich als Wahlhelfer/in zur Verfügung stellen. Wie wäre es damit?An dieser Stelle noch einmal meinen Respekt vor jenen Menschen, die sich während der Wahltage für die Arbeit in den Wahllokalen ehrenamtlich zur Verfügung stellen und so eine demokratische Wahl erst möglich machen.
Zitat von: ae8090 am Dienstag, 25. August 2009 - 11:35:47übrigens: Jede/r von Euch ... neee ... von uns kann etwas für die demokratischen Wahlen hier in Deutschland tun und sich als Wahlhelfer/in zur Verfügung stellen. Wie wäre es damit?An dieser Stelle noch einmal meinen Respekt vor jenen Menschen, die sich während der Wahltage für die Arbeit in den Wahllokalen ehrenamtlich zur Verfügung stellen und so eine demokratische Wahl erst möglich machen.Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun? Äh, genau, NICHTS!!! Das ändert auch null an der Tatsache, dass das Wahlprüfungsverfahren in großen Teilen als verfassungswidrig anzusehen ist. Da sind wohl auch jemandem die Argumente ausgegangen.
Da Du der Maßstab aller Dinge zu sein scheinst und sogar beurteilen kannst, ob der Bundeswahlleiter kompetent ist oder nicht, muss es wohl so sein.Ob das Wahlprüfungsverfahren verfassungswidrig ist oder nicht, stellt in Deutschland allerdings noch immer das Bundesverfassungsgericht fest und nicht ein einzelner Poster in einem lokalen Internetforum. Den Vätern und Müttern unserer Verfassung sei Dank!