Autor Thema: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!  (Gelesen 8448 mal)

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Offline Slartibartfass

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #15 am: Dienstag, 25. August 2009 - 12:51:09 »
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?  :angel:
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #16 am: Dienstag, 25. August 2009 - 12:54:48 »
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?  :angel:

Meinst Du die 5%-Hürde?

Capitano

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #17 am: Dienstag, 25. August 2009 - 13:01:43 »
Vielleicht ist ja sogar unsere Verfassung verfassungswidriGG?

Offline Slartibartfass

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #18 am: Dienstag, 25. August 2009 - 13:03:26 »
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?  :angel:
Meinst Du die 5%-Hürde?
Nö, die mögliche negative Stimmengewicht.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #19 am: Dienstag, 25. August 2009 - 13:05:55 »
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, dass unser Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist?  :angel:
Meinst Du die 5%-Hürde?
Nö, die mögliche negative Stimmengewicht.

Jo, das ist bekannt. Soll ja nach der Wahl geändert werden. Bei der kommenden Wahl wird die CDU vorraussichtlich so viele Überhangmandate erreichen, wie noch nie zuvor. Ein Schelm wer darin einen Zusammenhang sieht.

ae8090

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #20 am: Dienstag, 25. August 2009 - 14:58:27 »
Zitat
Bundestagswahl
Freie Union und "Die Partei" nicht zur Wahl zugelassen
(5) 25. August 2009, 14:45 Uhr
Die Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Zulassung zur Bundestagswahl der Partei "Die Freie Union" der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgelehnt. Sie darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.

Dasselbe gelte für die von Redakteuren der Satirezeitschrift „Titanic“ gegründete Partei "Die Partei“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Freien Union sowie einen Eilantrag der "Partei“ jeweils als unzulässig zurück.

Beide Parteien hatten sich dagegen gewandt, dass sie vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren.

Mehr in Kürze


Quelle: welt.de



aber vermutlich ist das BVerfG ebenfalls inkompetent und verfassungswidrig

Blubb

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #21 am: Dienstag, 25. August 2009 - 15:14:33 »
Zitat
Bundestagswahl
Freie Union und "Die Partei" nicht zur Wahl zugelassen
(5) 25. August 2009, 14:45 Uhr
Die Freie Union der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Zulassung zur Bundestagswahl der Partei "Die Freie Union" der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgelehnt. Sie darf endgültig nicht zur Bundestagswahl am 27. September antreten.

Dasselbe gelte für die von Redakteuren der Satirezeitschrift „Titanic“ gegründete Partei "Die Partei“, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde der Freien Union sowie einen Eilantrag der "Partei“ jeweils als unzulässig zurück.

Beide Parteien hatten sich dagegen gewandt, dass sie vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden waren.

Mehr in Kürze


Quelle: welt.de



aber vermutlich ist das BVerfG ebenfalls inkompetent und verfassungswidrig

Nur der Eilantrag gem. § 32 BverfGG ist abgewiesen worden, womit das BVerfG auch seiner Linie folgt, denn sie verweisen regelmäßig auf den ordentliche Klageweg im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde oder gar eines Organstreitverfahrens. Mit diesem Ergebnis war seitens der Rechtsexperten auch gerechnet worden, was nicht heißt, dass eine Wahlprüfungsbeschwerde oder ein Organstreitverfahren keinen Erfolg hätte. Im Rahmen dessen werden das BverfG aber auch nicht über das Gesetz an sich, sondern nur über die Zulassung bzw. Nichtzulassung entscheiden, bevor das jetzt wieder nicht verstanden wird.

Das sagen die Karlsruher Richter in ihrer Begründung aber auch: "Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, sie könnten im Fall einer Ablehnung von Wahlvorschlägen durch den Bundeswahlausschuss laut Gesetz erst nach der Bundestagswahl tätig werden."
« Letzte Änderung: Dienstag, 25. August 2009 - 15:29:37 von Blubb »

Albrecht

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #22 am: Dienstag, 25. August 2009 - 18:14:43 »
@ Blubb:
Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Was die Verfassungswidrigkeit des Auszählverfahrens mit der negativen Stimmengewichtung angeht, wollten alle Parteien die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vor der Wahl beschließen, einzig die Unionsfraktion nicht. Die Begründung hast du geliefert.

Offline Slartibartfass

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #23 am: Dienstag, 25. August 2009 - 18:31:48 »
Was die Verfassungswidrigkeit des Auszählverfahrens mit der negativen Stimmengewichtung angeht, wollten alle Parteien die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vor der Wahl beschließen, einzig die Unionsfraktion nicht. Die Begründung hast du geliefert.
Die SPD hätte ändern können:police:
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #24 am: Dienstag, 25. August 2009 - 18:39:37 »
@ Blubb:
Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Nein. Entweder man schafft das Wahlprüfungsverfahren ab und es gibt nur noch eine eine Anforderung an Unterlagen, die - sagen wir mal - 6 Monate vor der Wahl vollständig eingereicht werden. Wenn diese vollständig sind und den Formalitäten genügen, dann gibt es eine Zulassung zur Wahl. Das ist ein einfaches System, welches weniger Komplikationen mit sich bringt, als eine zusätzliche Prüfung durch den Bundeswahlausschuss, der bei rechtswidriger Beschlussfassung keine Möglichkeit kennt, seine Entscheidung wieder zurückzunehmen, wenn man gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegt. Nur zur Erinnerung. Das ist ein ganz normales Verwaltungsorgan, für das theoretisch ebenso die Regeln des VwVfg gelten.
Wenn das nicht geht, dann muss man eine Möglichkeit schaffen ein Gerichtsverfahren vor den Wahlen in Karlsruhe anzustreben. Das Eilverfahren nach § 32 BVerfGG schafft keine ausreichende Möglichkeit Rechtsschutz zu bekommen.

Nochmal: Ich glaube, dass hier, das in Art. 19 GG niedergelegte, passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Zudem könnte man auch einen Angriff auf die Menschenwürde annehmen, denn dem Wahlrecht kommt - laut UN - Menschenwürdequalität zu.  

P.S.: Es geht natürlich nicht um eine Verfassungsbeschwerde.
« Letzte Änderung: Dienstag, 25. August 2009 - 19:07:03 von Blubb »

Blubb

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #25 am: Dienstag, 25. August 2009 - 18:43:45 »
Was die Verfassungswidrigkeit des Auszählverfahrens mit der negativen Stimmengewichtung angeht, wollten alle Parteien die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vor der Wahl beschließen, einzig die Unionsfraktion nicht. Die Begründung hast du geliefert.
Die SPD hätte ändern können:police:

Was überhaupt der größte Gag an der ganzen Geschichte ist. Aus irgendeinem Grund - der uns wohl für immer verschlossen bleiben wird - macht die SPD hier den großen Rückzieher.

Offline Slartibartfass

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #26 am: Dienstag, 25. August 2009 - 18:48:50 »
Die SPD hätte ändern können.  :police:
Was überhaupt der größte Gag an der ganzen Geschichte ist. Aus irgendeinem Grund - der uns wohl für immer verschlossen bleiben wird - macht die SPD hier den großen Rückzieher.
Der Grund ist ganz einfach: Der Koalitionsvertrag. Sie SPD-Abgeordneten konnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, gegen ihn zu verstoßen.
« Letzte Änderung: Dienstag, 25. August 2009 - 19:36:25 von Slartibartfass »
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #27 am: Dienstag, 25. August 2009 - 19:26:42 »
Jedenfalls droht eine Peinlichkeit allererster Güte, wenn das BVerfG im Nachhinein feststellt, dass die Nichtzulassung diverser Kleinstparteien unzulässig war und dann die Bundestagswahl im schlimmsten Fall wiederholt werden muss. daumenhoch

ae8090

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #28 am: Dienstag, 25. August 2009 - 20:50:27 »
@ Blubb:
Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Nein. Entweder man schafft das Wahlprüfungsverfahren ab und es gibt nur noch eine eine Anforderung an Unterlagen, die - sagen wir mal - 6 Monate vor der Wahl vollständig eingereicht werden. Wenn diese vollständig sind und den Formalitäten genügen, dann gibt es eine Zulassung zur Wahl. Das ist ein einfaches System, welches weniger Komplikationen mit sich bringt, als eine zusätzliche Prüfung durch den Bundeswahlausschuss, der bei rechtswidriger Beschlussfassung keine Möglichkeit kennt, seine Entscheidung wieder zurückzunehmen, wenn man gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegt. Nur zur Erinnerung. Das ist ein ganz normales Verwaltungsorgan, für das theoretisch ebenso die Regeln des VwVfg gelten.
Wenn das nicht geht, dann muss man eine Möglichkeit schaffen ein Gerichtsverfahren vor den Wahlen in Karlsruhe anzustreben. Das Eilverfahren nach § 32 BVerfGG schafft keine ausreichende Möglichkeit Rechtsschutz zu bekommen.

Nochmal: Ich glaube, dass hier, das in Art. 19 GG niedergelegte, passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Zudem könnte man auch einen Angriff auf die Menschenwürde annehmen, denn dem Wahlrecht kommt - laut UN - Menschenwürdequalität zu.  

P.S.: Es geht natürlich nicht um eine Verfassungsbeschwerde.

Und wer prüft bitte, ob die notwendigen Unterlagen vollständig und fristgemäß eingegangen sind?

Blubb, sofern ich recht informiert bin, Irrtum vorbehalten, ist genau dieses die Aufgabe des Bundeswahlausschusses. Der hat nichts, aber auch rein gar nichts inhaltlich zu prüfen (sonst würde die Schwachkopfpartei mit N am Anfang sicherlich jedesmal durchfallen!), sondern prüft nach rein formalen Aspekten:
Sind alle Unterlagen eingereicht?
Sind sie fristgemäß eingereicht?
Sind sie vollständig?
Sind sie vollständig ausgefüllt?
etc


Blubb

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Re: OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland!
« Antwort #29 am: Mittwoch, 26. August 2009 - 01:13:59 »
@ Blubb:
Wenn ich dich richtig verstehe, hältst du ein Verfahren der Zulassung zur Wahl für erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Wahlausschusses vor der Wahl durch Gerichtsverfahren geprüft und entschieden wird. Wenn so verfahren würde, kannst du mir sicherlich sagen, wie viele Jahre vor einer Wahl dann die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen, denn du wirst dich ja sicher nicht mit einer Gerichtsinstanz zufrieden geben, sondern mehrere Instanzen für erforderlich halten bis hin zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Nein. Entweder man schafft das Wahlprüfungsverfahren ab und es gibt nur noch eine eine Anforderung an Unterlagen, die - sagen wir mal - 6 Monate vor der Wahl vollständig eingereicht werden. Wenn diese vollständig sind und den Formalitäten genügen, dann gibt es eine Zulassung zur Wahl. Das ist ein einfaches System, welches weniger Komplikationen mit sich bringt, als eine zusätzliche Prüfung durch den Bundeswahlausschuss, der bei rechtswidriger Beschlussfassung keine Möglichkeit kennt, seine Entscheidung wieder zurückzunehmen, wenn man gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegt. Nur zur Erinnerung. Das ist ein ganz normales Verwaltungsorgan, für das theoretisch ebenso die Regeln des VwVfg gelten.
Wenn das nicht geht, dann muss man eine Möglichkeit schaffen ein Gerichtsverfahren vor den Wahlen in Karlsruhe anzustreben. Das Eilverfahren nach § 32 BVerfGG schafft keine ausreichende Möglichkeit Rechtsschutz zu bekommen.

Nochmal: Ich glaube, dass hier, das in Art. 19 GG niedergelegte, passive Wahlrecht in unzulässiger Weise ausgehöhlt wird. Zudem könnte man auch einen Angriff auf die Menschenwürde annehmen, denn dem Wahlrecht kommt - laut UN - Menschenwürdequalität zu.  

P.S.: Es geht natürlich nicht um eine Verfassungsbeschwerde.

Und wer prüft bitte, ob die notwendigen Unterlagen vollständig und fristgemäß eingegangen sind?

Blubb, sofern ich recht informiert bin, Irrtum vorbehalten, ist genau dieses die Aufgabe des Bundeswahlausschusses. Der hat nichts, aber auch rein gar nichts inhaltlich zu prüfen (sonst würde die Schwachkopfpartei mit N am Anfang sicherlich jedesmal durchfallen!), sondern prüft nach rein formalen Aspekten:
Sind alle Unterlagen eingereicht?
Sind sie fristgemäß eingereicht?
Sind sie vollständig?
Sind sie vollständig ausgefüllt?
etc



Dann frage ich mich was die öffentliche Anhörung (deren seriösen Ablauf ich doch erheblich in Zweifel ziehe, was vor allem an dem Auftritt von Herrn Egeler lag) soll und warum der Bundeswahlausschuss nach einem Widerspruch der betroffenen Gruppierung seine Entscheidung nicht zurücknehmen kann. Das ist - so sehe ich das - dann nämlich verfassungrechtlich höchst fragwürdig. Wenn es nämlich möglich wäre, dass der Bundeswahlausschuss zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidung revidieren kann, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen, stünde das schon auf einem ganz anderen Blatt und dann würde ich es auch einen Schritt in die richtige Richtung sehen. Das vorliegende Verfahren in Zusammenhang mit dem nicht gegebenem effektivem Rechtsschutz - den es aber zuvorderst geben muss - ist in der Form zu kritisieren.

Generell muss man auch mal sagen, dass einige Konzepte bei der Wahl das Grundgesetz in nicht unerheblicher Weise tangieren, wie z.B. das hier diskutierte Verfahren, die bereits gekippte negative Stimmgwichtung (Überhangmandate) oder auch die Fünf-Prozent-Hürde (für die es jedoch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gab und gibt, die man aber auch in Zweifel ziehen kann). Nicht alles darf man so selbstverständlich hinnehmen, sondern ein ständiges Hinterfragen ist, vor allem in so sensiblen Bereichen, stets von Nöten.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 26. August 2009 - 01:18:22 von Blubb »