Autor Thema: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)  (Gelesen 2990 mal)

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reggieman87

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Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« am: Dienstag, 18. August 2009 - 21:17:34 »
Für alle Pokerfreunde!!!

Jeden Donnerstag wird ab 19 Uhr gepokert in der Neustädter Bierstube

Jeden Sonntag ab 14:30 im Dörpskrug

ich betreue diese Pokerveranstaltungen. Der Vertrieb läuft über www.pokerfusion.de

Es geht um spannende Ranglisten und der Tischsieger qualifiziert sich für ein Monatsfinale, wo es um Wien Reisen und andere Sachen geht!

Also man sieht sich bis dahin ein gutes Blatt

Sway

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #1 am: Dienstag, 18. August 2009 - 22:41:03 »
Und wer sich dort nicht richtig wohlfühlt und trotzdem pokern möchte...

oder

wer auch außerhalb von Itzehoe/Münsterdorf pokern möchte...

der kann auch da hingehen, wo Reggieman herkam!  ;D

www.poker-club-sh.de

Da pokere ich allein unter Männern, es sind also auch Frauen als Unterstützung gewünscht!  :D
Anfänger werden ebenfalls aufgenommen!
Einfach mal Homepage ansehen oder PN an mich, wenn es um Input geht!

Wolfgang

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #2 am: Mittwoch, 19. August 2009 - 14:48:46 »
 ;D
...und wie verträgt sich das mit dem Glücksspielgesetz (zumal Pokern ja auch ein recht hohes Suchtpotential in sich trägt  ???

Paul Schrader

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #3 am: Mittwoch, 19. August 2009 - 16:33:05 »
Es gibt kein "Glücksspielgesetz". Das ist schon alles im Strafgesetzbuch (StGB), §284, geregelt! Und dann gibt es ja noch immer den Unterschied zwischen einem Glücksspiel und einem Gewinnspiel. Letztes ist nämlich durchaus erlaubt.

Offline Slartibartfass

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #4 am: Mittwoch, 19. August 2009 - 16:40:04 »
Ich glaube, diese Pokerrunden sind genau so legal wie Maumauabende oder Pingpongturniere.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Sway

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #5 am: Mittwoch, 19. August 2009 - 18:01:32 »
Jo! Kein Geld auf dem Tisch, es geht um Rangliste, Spaß und Treffen von Gleichgesinnten!

Paul Schrader

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #6 am: Mittwoch, 19. August 2009 - 18:57:13 »
Na, dann ist es ja ein Gewinnspiel und somit gestattet! ;) Alles wird gut!

Wolfgang

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #7 am: Mittwoch, 19. August 2009 - 22:07:17 »
Es gibt kein "Glücksspielgesetz". Das ist schon alles im Strafgesetzbuch (StGB), §284, geregelt! Und dann gibt es ja noch immer den Unterschied zwischen einem Glücksspiel und einem Gewinnspiel. Letztes ist nämlich durchaus erlaubt.

Ich hab`mal nachgelesen:
"Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (definiert in 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft (aus StGB 285).

Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (aus StGB284 (1))."

Es ist also lediglich zu klären ob es sich bei einem öffentlichen "Pokerspiel" um ein Glücksspiel oder um ein Gewinnspiel handelt.

Offline Slartibartfass

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #8 am: Mittwoch, 19. August 2009 - 22:23:35 »
Es ist also lediglich zu klären ob es sich bei einem öffentlichen "Pokerspiel" um ein Glücksspiel oder um ein Gewinnspiel handelt.
Da ist nichts zu klären. (Preisskat, Maumauturnier, Bingo im Altenheim.)
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Blubb

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #9 am: Mittwoch, 19. August 2009 - 22:37:22 »
Ich hab`mal nachgelesen:
"Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (definiert in 284) beteiligt...

Das ist schlichtweg falsch, denn mitnichten beinhaltet § 284 StGB eine Definition für das Glücksspiel. Lediglich das Wort "öffentlich" wird per Gesetz definiert. Wen jemand Interesse hat, kann ich morgen gerne mal nachsehen.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 19. August 2009 - 22:41:56 von Blubb »

Paul Schrader

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #10 am: Donnerstag, 20. August 2009 - 08:41:22 »
So steht's bei Wikipedia und ist meines Erachtens auch korrekt dargestellt:

Zitat
Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, d. h. kann man bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein Gewinnspiel, z. B. ein Preisausschreiben. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend § 284 StGB einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach § 285 StGB strafbar.

Blubb

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #11 am: Donnerstag, 20. August 2009 - 09:34:31 »
Das hier ist die Definition des Glücksspiels aus dem Lackner/Kühl, ein juristischer Kommentar zum StGB...

Ein Glücksspiel liegt vor, wenn die Beteiligten zur Unterhaltung oder aus Gewinnstreben über den Gewinn oder Verlust eines nicht ganz unbeträchtlichen (vgl 7) Vermögenswertes ein ungewisses Ereignis entscheiden lassen, dessen Eintritt nicht wesentlich von Aufmerksamkeit, Fähigkeiten und Kenntnissen der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall (BGHSt 2, 274; v Bubnoff LK 7; Hoyer SK 13; Wohlers NK 7-11; weiter AG Karlsruhe-Durlach NStZ 01, 254 mit krit Anm Wrage). Das setzt einen (nicht nur minimalen, Roxin AT I 10/40) Einsatz des Spielers voraus,...

Nur zum Verständnis, in den Klammern sind die Literaturverweise. In einem anderen Kommentar steht, dass die einfache Erhebung eines Eintrittsgeldes, welches lediglich die Möglichkeit der Teilnahme an dem Spiel ermöglicht, kein solches Vermögensopfer bzw. einen solchen Einsatz darstellt.

Johomo

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #12 am: Donnerstag, 20. August 2009 - 09:51:28 »
Warum gibt es eigentlich immer wieder Menschen, die den anderen nicht ihr Vergnügen gönnen?
Lasst sie doch spielen und wenn es tatsächlich verboten sein sollte, dann werden sich die Ordnungshüter schon drum kümmern.
Macht doch bloß nicht immer so ein Theater!

Blubb

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #13 am: Donnerstag, 20. August 2009 - 10:02:54 »
Warum gibt es eigentlich immer wieder Menschen, die den anderen nicht ihr Vergnügen gönnen?
Lasst sie doch spielen und wenn es tatsächlich verboten sein sollte, dann werden sich die Ordnungshüter schon drum kümmern.
Macht doch bloß nicht immer so ein Theater!

Meinetwegen können die auch machen was sie wollen, solange es im Rahmen des Gesetzes bleibt - was es im vorliegenden Fall aus meiner Sicht auch ist. Ich finde es einfach nur, sagen wir mal, befremdlich, wenn man ohne Ahnung mit irgendwelchem pseudojuristischen Begründungen ankommt, um dann im nächsten Schritt wieder etwas zurückrudert, aber trotzdem immer noch keine Ahnung hat.

Johomo

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Re: Wöchentliches Pokern im Neustädter und im Dörpskrug (Münsterdorf)
« Antwort #14 am: Donnerstag, 20. August 2009 - 14:40:31 »
Warum gibt es eigentlich immer wieder Menschen, die den anderen nicht ihr Vergnügen gönnen?
Lasst sie doch spielen und wenn es tatsächlich verboten sein sollte, dann werden sich die Ordnungshüter schon drum kümmern.
Macht doch bloß nicht immer so ein Theater!

Meinetwegen können die auch machen was sie wollen, solange es im Rahmen des Gesetzes bleibt - was es im vorliegenden Fall aus meiner Sicht auch ist. Ich finde es einfach nur, sagen wir mal, befremdlich, wenn man ohne Ahnung mit irgendwelchem pseudojuristischen Begründungen ankommt, um dann im nächsten Schritt wieder etwas zurückrudert, aber trotzdem immer noch keine Ahnung hat.
Ich habe Dich ja auch nicht gemeint!  8)