Am 19.01.2014 steht eine Mitgliederversammlung des HSV an. Es sind sich viele Fans einig, daß eine Strukturreform erfolgen und in dieser Versammlung auf den Weg gebracht werden muß.
Es gibt 5 Vorschläge. Erfolgsversprechend ist der Antrag (HSVPLUS) der Herren Dr. Wolfgang Klein, Thomas Müller und Ernst-Otto Rieckhoff.
Ich hab mal versucht, diesen Vorschlag zu verstehen (Kenntnisse aus Zeitungen, TV, Vereinsmagazin) und eine Kurzfassung der angestrebten Organisation aufzuschreiben.
Überschrift: Strukturneuordnung, und zwar parallel zum Stammverein Hamburger Sport-Verein e.V. soll eine HSV Fußball Aktiengesellschaft gegründet werden.
Da ist erst einmal der:
Beirat und Wahlausschuss
Der besteht aus:
a) Vorsitzende des Ehrenrates
b) Delegierter der Amateure
c) Delegierter der Supporters
Sie werden von der Mitgliederversammlung (bleibt oberstes Organ) gewählt.
Diese 3 berufen 2 weitere Beiräte, einer mit ehrenamtlichen, der andere mit sportlichen Verdiensten.
Dieses Gremium (also 5 Leute) wählen aus ihrer Mitte ihren Vorsitzenden.
Ein weiteres Organ ist das Präsidium, die Vereinsführung des HSV e.V.
Es besteht aus:
a) Präsident
b) Vizepräsident
c) Schatzmeister
Wahl wie folgt: Der Beirat und Wahlausschuss (siehe oben) erstellt eine Vorschlagsliste, auf deren Basis das Präsidium (3 Leute) von der Mitgliederversammlung nach einer Vorstellungsrunde gewählt wird.
Das Präsidium ist gleichzeitig die Hauptversammlung der HSV Fußball AG.
Dann der Aufsichtsrat. Er besteht aus:
a) Präsident (automatisch dabei)
b) 5 weitere Mitglieder, die der Beirat und Wahlausschuss zusammen mit der Hauptversammlung (Präsidium,
siehe oben) auswählt.
Sie müssen zwingend Wirtschaft- oder Fußballexperten sein.
Der Aufsichtsrat wird also indirekt gewählt (repräsentative Demokratie).
Der Aufsichtsrat ernennt 2-5 Vorstände für die HSV Fußball AG. Ihm obliegt die operative Führung der HSV-Gruppe.
Jetzt kommen die strategischen Partner ins Spiel. Sie können Anteile der HSV Fußball AG kaufen. Auch käme ein Platz im Aufsichtsrat in Frage.
Aber: Die HSV Fußball AG darf nur unterhalb von 25% Anteile an strategische Partner verkaufen, ohne die Mitglieder zu fragen.
Letzte Bremse: In der Satzung steht die 50+1 Regel.