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Hallo,Zitat von: Blubb am Sonntag, 21. Juni 2009 - 12:17:55Das ist eben ein absoluter Irrglaube, dass man Kinderpornographie genauso bezieht, wie reguläre Pornographie, sei sie frei verfügbar, wie auf den einschlägig bekannten Seiten, oder durch finanzielle Gegenleistung zu beziehen.http://www.heise.de/newsticker/Millionen-von-Kreditkartendaten-bei-Aktion-gegen-Kinderpornografie-ueberprueft--/meldung/83376
Das ist eben ein absoluter Irrglaube, dass man Kinderpornographie genauso bezieht, wie reguläre Pornographie, sei sie frei verfügbar, wie auf den einschlägig bekannten Seiten, oder durch finanzielle Gegenleistung zu beziehen.
Hallo,Zitat von: Blubb am Samstag, 20. Juni 2009 - 20:51:02Wie bereits hunderttausendmal gesagt: ER VERSCHWINDET NICHT!!!!! Welcher Verbotsgegenstandt verschwindet durch ein Verbot?Heroin? Betrunkenes Autofahren?Gruß Martin
Wie bereits hunderttausendmal gesagt: ER VERSCHWINDET NICHT!!!!!
Es wird irgendwie der Eindruck erweckt, dass mit der Einführung des Stoppschildes alle anderen Ermittlungen und Aktivitäten gegen die Kindervergewaltiger eingestellt werden. Das ist natürlich Quatsch!Das Blocken der Seiten mit einem Stoppschild ist doch nur ein Teil des Konzepts.
die Möglichkeit zu erfahren ob durch diese Maßnahmen weniger Kinder missbraucht werden, wird es nicht geben...
[...]Kinderporno ist das perfekte Mittel um einer unliebsamen Person grosse Probleme zu bereiten und fuer dessen soziale Aechtung zu sorgen.[...]
Das Gesetz ist ja nun beschlossen und wenn die Verfassungsrichter keine Einwände haben
Die werden keine Einwände haben.