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Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen.
Bevor irgendjemand denkt, diesem Thema sei nichts mehr hinzu zu fügen, hier der nächste Anlauf unseres Bundesinnenkanisters zur Überwachung und Bespitzelung:http://heise.de/-1736347Diesmal will er nicht nur (möglichst automatisiert und ohne richterliche Kontrolle) den Namen und die Anschrift von Internetnutzern, die zu einer IP-Adresse gehören.
Und bekanntlich sehen Paranoiker überall Feinde.
Zitat von: breughel am Freitag, 03. Mai 2013 - 14:18:55Und bekanntlich sehen Paranoiker überall Feinde.Nur nicht da, wo sie wirklich sind, scheint mir manchmal.
Das Böse ist immer und überall....
Auch Du kennst sicher das gerne strapazierte Argument: Wer nichts zu verbergen hat...Ist aber nicht meins.
Hat wenigstens der Verfassungsschutz selbst Dich darüber informiert, oder hast Du das über andere Kanäle erfahren?