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Habe grade im SH-Magazin im NDR gehört, das ein Phantombild des Kinderschänders von Heiligenhafen erstellt wurde.Nun darf es aber erst nach einem Gerichtsbeschluß veröffentlich werden!Ist das wahr? Kann das angehen, das sogar Verbrecher, die man auf Phantombildern noch nicht mal richtig erkennen kann, auch Persönlichkeitsrechte haben?Das darf doch wohl nicht wahr sein!
Brilliant von Brilonius. Da schließ ich mich an. Es geht hier nicht um Täterschutz sondern um den Schutz von Unbeteiligten.
Und das Opfer, um das kümmert sich dann die Wohlfahrt ? Das ist doch alles Bürokratismus hoch 3 !
Warum überlasen sie den Ermittlungsweg nicht den Fachleuten von der Polizei, die auch schon genügend mit ihren eigenen Vorschriften zu kämpfen haben. Anstatt sie zusätzlich zu behindern ?