Autor Thema: Brut und Setzzeit  (Gelesen 1303 mal)

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Brut und Setzzeit
« am: Freitag, 27. März 2009 - 12:10:52 »
1. Gassi gehen in der Natur nur an der Leine- Brut- und Setzzeit beginnt
Auch wenn es dem Freiheit liebenden Artus nicht gefällt, vom 1. April bis 15. Juli darf er nur angeleint durch die Natur tigern. Foto: A/t&w
dub/ol Lüneburg. Nicht jeder Hund gehorcht prompt seinem Herrchen oder: nicht jeder Hundebesitzer hat seinen Vierbeiner unter Kontrolle. Das schafft Probleme beim Gassi gehen in der freien Natur - erst recht ab dem 1. April. Wegen der Brut- und Setzzeit müssen Hunde von Donnerstag an bis zum 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung schreibt die Bestimmung vor, an ihr gibt es nichts zu rütteln - auch wenn manche Hundefreunde die Anleinpflicht nicht akzeptieren wollen und "freien Auslauf" zu jeder Zeit fordern. Handelt es sich um artgerechte Tierhaltung, einen Hund ein Viertel des Jahres an der Leine zu führen ? - Was übrigens in den benachbarten Bundesländern wie dem Stadtstaat Hamburg und Schleswig-Holstein generell untersagt wird - hier gehören Hunde sogar ganzjährig an die Leine.
Zur freien Landschaft gehören alle Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage. So bieten oft schon unmittelbar am Ortsrand gelegene Flächen, Hecken oder weniger intensiv genutzte Ackerrandstreifen entlang der Feldwege Deckung und erscheinen deshalb vielen Tierarten als "Kinderstube" geeignet. Hier können "neugierige" Hunde indirekt großen Schaden anrichten. Werden zum Beispiel Vogeleltern ständig beim Brutgeschäft gestört, kühlen die Eier so stark ab, dass das beginnende Leben zerstört wird. Ein Jungtier, das in diesen Bereichen abgelegt worden ist und an dem der vierbeinige Begleiter lediglich herumschnüffelt, duftet für die Mutter nach dem ärgsten Feind. Nur in den seltensten Fällen nimmt sie ihr Junges wieder an, denn sie kann nicht unterscheiden zwischen "Schoßhund" und "Raubtier".
Jägerschaft wie auch Tierschutzvereine appellieren an die Hundehalter, die Leinenpflicht in Wald und Feldmark zu respektieren. Erfahrungen zeigen nämlich auch, dass nicht angeleinte Hunde - auch wenn ihre Halter von deren unbedingtem Gehorsam überzeugt sind - oftmals nicht mehr zurückgehalten werden können, wenn sie auf Wild stoßen. Bei fast jedem Hund erregt der Wildgeruch den von seinen Vorfahren ererbten Jagd- und Beuteinstinkt. Kreisjägermeister Hans Heinrich Dützmann und Günter Larisch, Leiter der Kreisjägerschaft, referierten unlängst beim Lüneburger Tierschutzverein und nahmen dabei auch zur Brut- und Setzzeit Stellung: Freilaufende Katzen und Hunde sollen nicht ins Visier der Waidmänner geraten. Aufgabe der Jäger sei vielmehr, die Halter der Tiere ausfindig zu machen und diese zur ordnungsgemäßen Haltung der Tiere aufzuforden. So sollten beispielweise Katzen ein Halsband mit der Adresse des Halters tragen.
Das so genannte "Streunen" eines Hundes, das wild lebende Tiere stört und gefährdet, stellt übrigens eine Ordnungswidrigkeit dar, kann wie der Verstoß gegen das Leinengebot, mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt werden.
http://www.landeszeitung.de/start.phtml?m=20&fdat=result&idx=253863&titel=St
adt+und+Landkreis+L%FCneburg
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« Letzte Änderung: Samstag, 18. Juli 2009 - 19:51:39 von Der Derbste »

saab

  • Gast
Re: Brut und Setzzeit
« Antwort #1 am: Freitag, 27. März 2009 - 18:52:18 »
 
 
 
        Und diese Verordnungen finde ich absolut richtig !

wutz

  • Gast
Re: Brut und Setzzeit
« Antwort #2 am: Samstag, 11. April 2009 - 21:03:30 »
Ich denke hier passt die Frage rein:



Warum werden viele Nistkästen so niedrig neu angebrachtt?



 
Handyfoto
« Letzte Änderung: Samstag, 11. April 2009 - 21:10:54 von wutz »

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  • Gast
Re: Brut und Setzzeit
« Antwort #3 am: Sonntag, 12. April 2009 - 08:30:37 »
damit sie zum reinigen leichter erreichbar sind
vielleicht war aber auch die leiter zu kurz, als der nistkasten aufgehängt wurde