0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Ist es nicht. Die Dame wurde nämlich entlassen, weil der Verdacht bestand, dass sie besagte Pfandbons unterschlagen haben soll. Es wurde nicht bewiesen, dass sie es tatsächlich getan hat. Und der ehrenwerte Richter urteilte, dass der bloßte Verdacht bei einer Kassiererin ausreiche, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
@Desinfector: Ich empfehle Dir die Lektüre von §§112, 112a StPO, vielleicht verstehst Du dann, warum die mutmaßlichen Täter laufen gelassen werden.
@ saab Wo willst du denn die Grenze ziehen? Gesunder Menschenverstand was ist das? Jeder wird dieses anders auffassen! BerndT.
... ... Da muss schon einiges mehr dazu kommen!
Das geschah, ich als Chef, habe diesem Mitarbeiter dann , nach einem Gespräch, einen Kredit gegeben, den er zuverlässig zurückgezahlt hat.