Interessant, daß das automatisch ausgelöste Foto des Geräts nicht Beweismittel genug ist, es gibt doch auch "unbemannte" Blitzer, da wird doch auch niemand als Zeuge aufgeführt.
Ich hätte nun gedacht, daß die Gegenfotos bestenfalls dem Schlafenden Ärger bescheren, aber daß es an dem Bußgeldbescheid nichts ändert.