Ohne auf Paragraphen rumreiten zu wollen: Die Nutzungsbedingungen von Heise verbieten es ganz eindeutig: "Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags."
Die momentane Rechtsprechung sieht so aus, dass kurze Passagen bzw einzelne Sätze zitiert werden dürfen.
Das kürzen wir hier mit dem Sammelbegriff "Urheberrecht" ab.
So, und nun zurück zu den Pferdeärschen (oder der Frage nach den 1435 mm Spurweite der Deutschen Bahn)!