Autor Thema: Christian Klar kommt auf freien Fuß  (Gelesen 13745 mal)

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saab

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #15 am: Dienstag, 25. November 2008 - 21:44:59 »
       Mann, Mann, Mann,

       Wer jemanden im Affekt erschlägt, geht bis zu 10 Jahren in den Kalabus,

       wer eine lächerliche Million am Fiskus vorbeischleust, bis zu 5 Jahren,

       Klar ist ein Massenmörder, ein Massenmörder.

       Da hat jemand Verständniss für die Entscheidung einer Kommission ?
 
       Auch wenn alles nach "Geltendem Recht" abgelaufen ist .
 
       Das ist doch eine "Fingerübung der Juristen untereinander !"
« Letzte Änderung: Dienstag, 25. November 2008 - 22:06:54 von saab »

Offline Matze

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #16 am: Dienstag, 25. November 2008 - 22:05:56 »
@ saab
 
Deine Meinung sei dir gegönnt. Du solltest aber auch die Meinung von denen respektieren, die sagen das die Freilassung ok ist.
 
Wie bereits geschrieben, ich habe Verständnis für diese Entscheidung!
 
Gruß Matze

saab

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #17 am: Dienstag, 25. November 2008 - 22:08:40 »

@ saab

Deine Meinung sei dir gegönnt. Du solltest aber auch die Meinung von denen respektieren, die sagen das die Freilassung ok ist.

Wie bereits geschrieben, ich habe Verständnis für diese Entscheidung!

Gruß Matze

 
        Dann sei Dir zugute gehalten, das Du diese Zeit nicht miterlebt hast.

muhviehstar

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #18 am: Dienstag, 25. November 2008 - 22:14:53 »
Leute,

bedenkt bitte, dass Moral und Recht hier getrennt werden muss.

Selbst wenn die Freilassung moralisch nicht gerechtfertigt ist,
so muss das Gericht die rechtlichen Aspekte - ausnahmslos - beurteilen.

Und nach geltendem Gesetz ist die Urteilsfindung nachvollziebar.

Berücksichtigt dies bitte, bevor ihr aus persönlicher Sicht der Meinung seid,
dass die Person weg gesperrt gehört.

wassolls

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #19 am: Dienstag, 25. November 2008 - 23:06:11 »
Wieso verurteilt das Gericht ihn zu 6 Mal Lebenslänglich,wenn er dann nach 26 Jahren wieder frei kommt ?
Sind eimal Lebenslänglich nur 4,3 Jahre ?
Die Hinterbliebenen müßen den Rest ihres Lebens auf die Menschen verzichten, die Christian Klar getötet hat.
 
Die Hinterbliebenden haben Lebenslänglich bekommen.
 

Katja

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #20 am: Mittwoch, 26. November 2008 - 06:39:41 »
Aus einem Interview mit Klar vom Dezember 2007

Zitat
Können Sie sich das vorstellen, den Einzug ins zivile bürgerliche Leben?
Ich bin neugierig darauf, das ist ja das allererste. Ich weiß dieFreiheit zu schätzen, das steht ja ganz weit vorne bei der Vorstellung,wie es ist, entlassen zu werden. Es sind aber auch keine tausendGedanken, es gibt da kein Rumspintisieren. Es gibt ein paargrundsätzliche Entscheidungen. Die eine ist, dass ich ein legales Lebenführen werde. Die politische Geschichte ist abgeschlossen, ich habeeinen langen Knast am Hals gehabt. Trotzdem, ich bin bisher rechtgesund geblieben, das heißt, ich werde irgendwo meine Brötchenverdienen können. Und ich will hoffen, dass die Lohnarbeit nicht soeinen großen Umfang einnimmt. Weil natürlich viele Bedürfnisse da sind,Leute zu besuchen, über die frühere Geschichte zu sprechen, einen gutenAlltag zu haben.

Wer sein halbes Leben im Knast verbracht hat, hat scheinbar den Bezug zur Realität verloren. Er hat NICHTS gelernt, war zwar in der Uni eingeschrieben, hat aber nichts fertig gemacht.

Wo wir gerade dabei sind... hat er eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Mich würde interessieren, ob die Allgemeinheit nun WEITERHIN für ihn zahlen muß, u.a. auch die Hinterbliebenen derer, die er getötet hat. Oder verdient man im praktikum seinen Lebensunterhalt??

Wegen neunfachen, gemeinschaftlich begangenen Mordes und elffachen Mordversuchs verurteilt ist er.... da haben wir doch gleich mal wieder einen 'Superstar'.
Ich könnte kotzen!

ae8090

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #21 am: Mittwoch, 26. November 2008 - 09:03:38 »

Wieso verurteilt das Gericht ihn zu 6 Mal Lebenslänglich,wenn er dann nach 26 Jahren wieder frei kommt ?
Sind eimal Lebenslänglich nur 4,3 Jahre ?
Die Hinterbliebenen müßen den Rest ihres Lebens auf die Menschen verzichten, die Christian Klar getötet hat.

Die Hinterbliebenden haben Lebenslänglich bekommen.


 
Die kleine rechenaufgabe ließe sich noch fortführen: Er ist verurteilt wegen neunfachen Mordes! Das sind pro Mord 2,88 Jahre. Da hat's wohl Mengenrabatt gegeben
 
Ganz im Ernst: Dass das Gericht aufgrund des geltenden Rechtes kaum noch eine andere Wahl hatte, als so zu entscheiden, wie es jetzt auch entschieden hat, steht völlig außer Frage. Deshalb kritisiere ich das Gericht auch nicht, denn es legt ja nur die geltenden Bestimmungen aus, es macht das Recht ja nicht. Und genau damit habe ich meine Schwierigkeiten: Mit dem geltenden Recht. Hier hat der Gesetzgeber seine Hausaufgaben nicht gemacht.

DerDerbste

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #22 am: Mittwoch, 26. November 2008 - 09:25:56 »
Ich bin wirklich froh, dass wir in Deutschland eine Gewaltenteilung haben und die Judikative sich solcher Fragen annimmt. (Nach Recht und Gesetz)

Wenn ich bei einigen Beiträgen zwischen den Zeilen lese, habe ich schon vor Augen, wie die Jungs von der Stadt die Kugel auf dem Berliner Platz abbauen und einen Galgen aufstellen.

Muckel

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #23 am: Mittwoch, 26. November 2008 - 11:37:15 »
[...] hat er eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Mich würde interessieren, ob die Allgemeinheit nun WEITERHIN für ihn zahlen muß, u.a. auch die Hinterbliebenen derer, die er getötet hat. Oder verdient man im praktikum seinen Lebensunterhalt??

Selbstverständlich hat er Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II. Er darf das ALG 2 beantragen. Wenn er während seiner Freiheitsstrafe sogar einer regelmäßigen Arbeit nachgegangen ist, hat er unter Umständen sogar Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1.

Das Praktikum soll ihm bei der Resozialisierung helfen, in der heutigen Welt zurecht zu kommen.

Blubb

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #24 am: Mittwoch, 26. November 2008 - 13:25:45 »
@saab: Ich bin fast schon geschockt, denn du hast anscheinend nicht verstanden worum es überhaupt geht. Es handelt sich hier nicht um eine Begnadigung, denn eine solche kann nur der Bundespräsident vornehmen. Dieses Gesuch wurde folgerichtig von Horst Köhler abgelehnt, da Christian Klar keine Reue zeigt, denn allein bei der Begnadidung geht es auch um diese Aspekt.
 
Vorliegend geht es ja nicht darum Christian Klar straffrei dvonkommen zu lassen, sondern um die Umsetzung der §§ 57 ff. StGB und des Rechtsstaatsprinzip Art. 20 III GG. Seine Haftstrafe wird ab Januar zur Bewährung ausgesetzt, d.h. er ist eben nicht straffrei, sondern er darf,  vereinfacht gesagt, diese Strafe in Freiheit absitzen. Die Vorstellung, dass Bewährung einem Freispruch gleichzusetzen ist, sollte ganz schnell aus den Köpfen der Leute verschwinden.
Im aktuellen Fall hatte das Gericht allein zu bewerten, ob Christian Klar noch weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Das liegt hier offensichtlich nicht vor. Er ist auch kein Psychopath, bei dem eine Freilassung nicht gerechtfertigt wäre. Auch Christian Klar darf die Möglichkeit haben sich wieder in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Die Freilassung von Christian Klar ist daher richtig. Somit finde ich auch eine Argumentation, er hätte sich ja auch nicht auf den Rechtsstaat berufen, also wenden wir geltendes Recht auch nicht auf ihn an, sehr skandalös. Gerade eine solche Argumentation hebelt den Rechtsstaat auf unerträgliche Weise aus.
 
Dass bei der Entscheidung natürlich ein subjektives Rechtsempfingen beeinträchtigt ist, erkenne ich an. Mir bereitet es auch einige Bauchschmerzen, vor allem vor dem Hintergrund der historischen Tragweite der RAF-Verbrechen.
Ein subjektives Rechtsempfinden darf aber nie eine Rolle in der Entscheidung von Gerichten spielen. Die Formel "Das ist ja ungerecht" hebelt den Rechtsstaat auf ebenso unerträgliche Weise aus wie obiges. Leider schaffen es nur wenige Medien und Träger öffentlicher Ämter das auch deutlich zu machen.

saab

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #25 am: Mittwoch, 26. November 2008 - 14:40:51 »
@ blubb
 
        Mir geht es um den gesunden Menschenverstand !
 
       Das es hier um eine korrekte anwendung von Gesetzen geht, habe ich nicht
 
       bezweifelt.
 
       Aber Justiz und gesunder usw. sind häufig unüberbrückbare Gegensätze !

Blubb

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #26 am: Mittwoch, 26. November 2008 - 15:00:22 »
Das ist dann aber aus meiner Sicht aber kein Problem der Justiz, sondern eher eines des angeblich gesunden Menschenverstandes.

saab

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #27 am: Mittwoch, 26. November 2008 - 15:06:12 »

Das ist dann aber aus meiner Sicht aber kein Problem der Justiz, sondern eher eines des angeblich gesunden Menschenverstandes.

 
 
         Die Justiz hat auch kein Problem mit dem gesunden Menschenverstand,
 
         weil sie ihn ausschalten kann. 

Blubb

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #28 am: Donnerstag, 27. November 2008 - 21:51:55 »
Danke für die qualifizierte und differenzierte Antwort. Es ist immer schön eine Diskussion auf hohem Niveau zu führen.

saab

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Re: Christian Klar kommt auf freien Fuß
« Antwort #29 am: Freitag, 28. November 2008 - 01:02:57 »

Danke für die qualifizierte und differenzierte Antwort. Es ist immer schön eine Diskussion auf hohem Niveau zu führen.



         Blubb, hör`mir doch auf mit Niveau,

         ich war zu der Zeit, als Baader - Meinhof ihr Unwesen trieben 20 Jahre alt,

         ich habe das alles sehr genau verfolgt, eben weil ich zu der Zeit, wie andere in meinem Alter

         auch,absolut gegen das damalige Gesellschaftssystem eingestellt war.

         Klar hat aber mit seiner RAF diese gesamte Bewegung verraten und kriminalisiert.

         Er ist gefasst worden, wie seine anderen Kumpane auch, und wurde verurteilt.

         Sechsmal Lebenslänglich, die Justiz wird sich etwas dabei gedacht haben.

         Der Mann hat die gesamte Republik, und darüber hinaus terrorisiert.

         Und jetzt ? Dieselbe Institution beschliesst : Freilassung !

         Du wirst mir rechtgeben, es hätte auch heissen können : Keine Freilassung

         und das wäre genauso rechtmässig gewesen.

         Also, was hat entschieden ?

         Die Frage kannst Du selbst beantworten !


        Solltest Du Jura studieren

        oder bereits RA sein, komm`bloss nicht auf die Idee

       die Juristerei hat etwas mit dem wirklichen Leben zu tun.

      (  Essenz aus einem Gespräch mit Olaf Scholz. )


      Im Übrigen wendet ein Jurist nur die Gesetze an, die ein Staat ihm
 
      vorgibt. Also auch die einer Staatsideologie, kommunistisch, nationalsozialistisch,
 
      demokratisch, gesunder Menschenverstand? na, sag`mal selbst !
« Letzte Änderung: Freitag, 28. November 2008 - 02:12:44 von saab »